Vorlage - RAT/1589/2009  

 
 
Betreff: Städt. Hauptschule - Umwandlung in eine gebundene Ganztagshauptschule
Status:öffentlich  
Federführend:Amt für Jugend, Bildung und Sport Bearbeiter/-in: Voß, Andreas
Beratungsfolge:
Schulausschuss Vorberatung
09.06.2009 
Sitzung des Schulausschusses      
Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung
15.06.2009 
Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses ungeändert beschlossen   
Rat der Stadt Entscheidung
29.06.2009 
Sitzung des Rates der Stadt ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt beschließt die Umwandlung der Städt. Hauptschule in eine gebundene Ganztagshauptschule ab dem Schuljahr 2010/2011 sowie die Einrichtung eines Mensabetriebes, sofern der städt. Haushalt die Finanzierung einer solchen Maßnahme zulässt. Die Verwaltung wird beauftragt, die Umwandlung kurzfristig bei der Bezirksregierung Köln zu beantragen, Planungen und Kostenschätzungen für eine Anbaulösung zu erstellen und diese den politischen Gremien der Stadt im Rahmen der Haushaltsplanberatungen zur Beschlussfassung vorzulegen.

 

Sachverhalt:

Sachverhalt:

 

1.              Bedarf:

 

Die Schulleitung der städtischen Hauptschule hat der Verwaltung im Dezember 2008 mitgeteilt, dass der Bedarf an der Einrichtung einer sogenannten „gebundenen Ganztagshauptschule“ gegeben ist, da sich mittlerweile ein entsprechender Nachfragebedarf ergeben hat. Lt. einer von der Schule im Februar 2009 in Abstimmung mit der Verwaltung durchgeführten Befragung der zukünftigen Klasse 5 liegt die Nachfragequote bei rd. 60 %.

 

In diesem Zusammenhang fand am 16.02.2009 bei der Bezirksregierung in Köln eine Unterredung mit der schulfachlichen Dezernentin statt, um die Möglichkeiten aus Sicht der Bezirksregierung/des Landes vorab zu erörtern.

 

Die Vertreter der Bezirksregierung haben seinerzeit auf Nachfrage mitgeteilt, dass - abweichend von der Umwandlung der Schule in eine komplette Ganztagsschule - auch die Umwandlung in eine Teilganztagshauptschule (Ganztag z. B. nur in einem Zug) möglich ist. Die Vertreter der Bezirksregierung, wie auch das Land NW, raten von dieser Teillösung ab, da zwei Schulmodelle unter einem Dach zu nicht zu unterschätzenden Schwierigkeiten führen werden.

 

Die Bezirksregierung, wie auch das Land, empfehlen, mit einem vollen Ganztag - beginnend mit Klasse 5 - zu starten, da ein solches Modell für alle Beteiligten einfacher zu führen ist. Entgegen der bisherigen Einschätzung besteht in einem solchen Fall kein Zwang mehr, eine Alternativ-Hauptschule mit einem reinen Vormittagsangebot vorzuhalten. Eltern, die einen reinen Vormittagsunterricht für ihre Kinder wünschen, müssen sich auf eigene Fahrtkosten eine Alternativschule suchen.

 

Lt. Mitteilung der Bezirksregierung stehen für die Umwandlung von Hauptschulen in gebundene Ganztagshauptschulen zur Zeit noch Finanzierungskontingente zur Verfügung. Da der Bedarf an der Hauptschule in Wermelskirchen vorhanden ist, haben die Vertreter der Bezirksregierung empfohlen, bis Mitte 2009 die Umwandlung für die Zeit ab dem Schuljahr 2010/2011 zu beantragen.

 

Aufgrund von bei der Schulleitung vorliegender Erfahrungswerte ist davon auszugehen, dass rd. 150 Schülerinnen und Schüler an der Mittagsverpflegung einer gebundenen Ganztagshauptschule teilnehmen werden. Dieses entspricht einem Platzbedarf von 75 Mittagsplätzen (2 x 75 Plätze =  150 Plätze).

 

2.               Umsetzung des laufenden Betriebes:

 

Für die Umsetzung des laufenden Mensabetriebes wird eigenes Personal weder von der Schule (dem Schulverein) noch von der Stadt Wermelskirchen zur Verfügung gestellt. Gem. Absprache mit der Schule wird das Mittagessen nicht in der Schule zubereitet. Geplant ist der Einsatz eines Menüdienstes, der das fertige Mittagessen nach Vorbestellung anliefert und die Essensausgabe mit eigenem Personal abwickelt. Die Abwicklung der Mittagsverpflegung soll im Rahmen einer „privatwirtschaftlichen Lösung“ zwischen Eltern/Schülern und einer Cateringfirma erfolgen. Als sinnvoll hat sich der Einsatz eines Modells erwiesen, welches an einer Schule in Overath umgesetzt worden ist. Hier liefert ein Menüdienst das Mittagessen mit eigenem Personal - nach entsprechender Vorbestellung - an, teilt dass Essen zu einem Preis von zur Zeit rd. 3,50 € pro Mahlzeit aus, sammelt Reste und Geschirr wieder ein und nimmt diese wieder mit. Die Zahlungsabwicklung erfolgt direkt zwischen Eltern/Schülern und Menüdienst über ein elektronisches Bestell- und Bezahlterminal, welches der Schule von der Kreissparkasse Köln zur Verfügung gestellt worden ist. Bei diesem Modell fallen weder in der Schule (Küchenkräfte) noch bei der Verwaltung (Abwicklung der Kostenbeiträge für das Mittagessen) zusätzliche Kosten an.

Um eine vergleichbares System in der hiesigen Hauptschule installieren zu können, führt die Verwaltung derzeit Gespräche mit Vertretern der Stadtsparkasse Wermelskirchen.

 

3.               Finanzierung:

 

Bei der Umwandlung der Hauptschule in eine gebundene Ganztagshauptschule kommen auf die Stadt Wermelskirchen als Schulträger, bis auf die Kosten für die Errichtung eines Mensa-/Aufenthaltsbereiches, keine weiteren Kosten zu.

Wegen der seinerzeit vorliegenden unklaren Bedarfslage sind von der Verwaltung Landeszuschüsse für die Errichtung eines Mensabereiches bereits mit Antrag vom 06.11.2009 bei der Bezirksregierung Köln beantragt worden. Von einer Bewilligung ist auszugehen. Im Rahmen des „1000-Schulen-Programms gewährt das Land einen Zuschuss von 50% zu den anerkennungsfähigen Errichtungskosten, maximal jedoch nicht mehr als 100.000 €.

Hierbei ist zu beachten, dass die Einrichtung eines Mensabereiches auch ohne die Umwandlung zu einer gebundenen Ganztagshauptschule erfolgen muss, da auch die Hauptschule bei einem normalen Vormittagsbetrieb - wie das Gymnasium und die Realschule auch - die Möglichkeit einer Übermittagbetreuung anbieten muss. Sofern keine gebundene Ganztagshauptschule eingerichtet wird, ist allerdings ein kleiner dimensionierter Mensabereich ausreichend.

 

4.              Bauliche Umsetzung:

 

Die vom zuständigen Amt für Gebäudewirtschaft in Abstimmung mit dem Amt für Jugend, Bildung und Sport und der Schulleitung durchgeführte Überprüfung der baulichen Situation hat ergeben, dass im Schulgebäude vorhandene Räumlichkeiten umgebaut werden können. Ein Anbau ist nicht erforderlich.

Konkrete Kostenschätzungen und Planungen werden derzeit durch das Amt 65 erstellt und in Form eines Sachstandsberichtes in der Sitzung erläutert.

 

5.              Weitere Vorgehensweise:

 

Entsprechend der mit den Vertretern der Bezirksregierung getroffenen Absprache hat die Hauptschule mittlerweile ein Konzept für die Umsetzung der gebundenen Ganztagshauptschule sowie einen an die Stadt Wermelskirchen als Schulträger gerichteten Antrag der Schulkonferenz auf Umwandlung in eine Ganztagshauptschule bei der Verwaltung eingereicht (s. Anlagen).

 

Die Stadt Wermelskirchen als Schulträger muss nunmehr entscheiden, ob dem Antrag der Schulkonferenz der Hauptschule vom 11.05.2009 zugestimmt werden kann und die Umwandlung der Hauptschule zu einer gebundenen Ganztagshauptschule ab dem Schuljahr 2010/2011 bei der Bezirksregierung Köln kurzfristig beantragt werden soll.

 

Sofern dieser Antrag bewilligt wird, kann die Hauptschule ab dem Schuljahr 2010/2011 - beginnend mit der Klasse 5 - schrittweise umgewandelt  werden. Ab dem Schuljahr 2015/2016 ist dann ein kompletter Ganztagsbetrieb über alle Jahrgangsstufen gewährleistet.

Die Verwaltung schlägt vor, die Umwandlung der Hauptschule zu einer Ganztagshauptschule ab dem Schuljahr 2010/2011 sowie die Einrichtung eines Mensabetriebes zu beschließen, sofern der städt. Haushalt die Finanzierung einer solchen Maßnahme zulässt. Gleichzeitig sollte die Verwaltung beauftragt werden, entsprechende Planungen und Kostenschätzungen für die erforderlichen Umbauarbeiten zu erstellen und diese den politischen Gremien der Stadt im Rahmen der weiteren Haushaltsplanberatungen zur Beschlussfassung vorzulegen.

 

 

 

FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN:

FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN:

X

Ja

 

Nein

FINANZIELLE ABSICHERUNG DER AUSGABEN BEI:

 

Gesamtkosten der Maßnahme Beschaffungs/ Herstellungskosten einschl. MWSt.)

zur Verfügung stehende Mittel:  Ansatz, Ausgaberest

Verpflichtungsermächtigung

 

EUR

 

EUR

 

EUR

Jährliche zusätzliche Folgekosten:

 

EUR

 

Keine

Der Betrag steht haushaltsmäßig in voller Höhe zur Verfügung: (bei Nein: Stellungnahme der Kämmerei erforderlich)

 

 

Ja

 

Nein

 

 

 

Datum, Unterschrift