Beschlussvorschlag: Der Rat
der Stadt beschließt die Neufassung der Betriebssatzung der Kattwinkelschen
Fabrik in der vorgelegten Fassung. Sachverhalt: Aufgrund
einer Vielzahl von zu ändernden Paragrafen der Betriebssatzung der Stadt
Wermelskirchen für die Kattwinkelsche Fabrik vom 03.12.1998 in der Fassung der
3. Nachtragssatzung vom 22.11.2004 durch die Änderung der
Eigenbetriebsverordnung (EigVO) ist es nach Prüfung des Hauptamtes
erforderlich, diese Betriebsatzung nicht durch eine 4. Ergänzungssatzung zu
ändern, sondern eine Neufassung zu beschließen. Anlage/n: - Betriebssatzung der Stadt
Wermelskirchen für die Kattwinkelsche Fabrik Wermelskirchen vom __.__.____
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