Vorlage - RAT/1629/2009  

 
 
Betreff: Europaweite Bekanntmachung zu Verkauf und Entwicklung des Loches-Platzes
Status:öffentlich  
Federführend:Administrator Bearbeiter/-in: Scholz, Jürgen
Beratungsfolge:
Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr Vorberatung
11.05.2009 
38. Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Verkehr an Verwaltung zurück verwiesen   
08.06.2009 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Verkehr zur Kenntnis genommen     
Rat der Stadt Entscheidung

Beschlussvorschlag
Sachverhalt

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Wermelskirchen beschließt, die Suche nach einem Investor für den Kauf und die Bebauung des Loches Platzes europaweit in einschlägigen Veröffentlichungsmedien und überregionalen Tageszeitungen bekannt zu machen. In der Zeit vom 30.06.2009 bis 30.08.2009 haben Interessenten die Möglichkeit, sich um die Teilnahme zu bewerben.

Sachverhalt:

Sachverhalt:

 

Am 24.04.2009 ist das Gesetz zur Modernisierung des Vergaberechts vom 20.04.2009 in Kraft getreten. Hiermit wurde unter anderem das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) geändert, in dem die Grundsätze zur Beschaffung von Waren, Bau- und Dienstleistungen geregelt sind.

 

Der § 99 Absatz 3 GWB definiert den Begriff des Bauauftrages.

Die Definition wurde durch die Vergaberechtsnovelle vom 20.04.2009 geändert. Ein Bauauftrag liegt nur noch dann vor, wenn eine Bauleistung, die durch einen Dritten erbracht wird, der öffentlichen Hand „unmittelbar wirtschaftlich zugute“ kommt. Dieses Kriterium ist bei dem Verkauf eines Grundstücks nicht erfüllt, weil wirtschaftlicher Nutznießer der Investor selbst ist.

 

Erstmalig ist in § 99 Absatz 6 GWB der Begriff der Baukonzession definiert.

Eine Baukonzession liegt vor, wenn der Investor ein befristetes Nutzungsrecht erhält. Das ist bei Grundstücksverkäufen nicht der Fall.

 

Somit ist seit dem 24.04.2009 vergaberechtlich keine formelle europaweite Ausschreibung mehr nötig, die unter Umständen die Handlungsmöglichkeiten von Politik und Verwaltung in zeitlicher und förmlicher Hinsicht einschränkt.

 

Um dennoch größtmögliche Transparenz zu gewährleisten, sollte die Suche nach einem Investor für den Kauf und die Bebauung des Loches-Platzes europaweit formlos bekannt gemacht werden. Mit Hilfe von Anzeigen in einschlägigen Bekanntmachungsmedien, wie zum Beispiel dem Bundesausschreibungsblatt, dem Submissionsanzeiger, Subreport und anderen, sowie der Internetseite der Stadt Wermelskirchen könnte eine ebenso große Reichweite bei der Investorensuche erzielt werden, wie im Rahmen eines formellen Verfahrens. Eine noch größere Reichweite würde über zusätzliche Anzeigen in überregionalen Tageszeitungen erzielt und wäre deshalb sinnvoll.

 

Die Bewerbungsfrist von zwei Monaten zwischen dem 30.06. und dem 30.08.2009 im Zusammenspiel mit der breiten öffentlichen Bekanntmachung gewährleistet, dass die gesamte Fachöffentlichkeit die gleiche Chance erhält, sich um den Kauf und die Bebauung des Loches Platzes zu bewerben.