![]() |
![]() |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Beschlussvorschlag: Der Rat der Stadt Wermelskirchen beschließt, die
Suche nach einem Investor für den Kauf und die Bebauung des Loches Platzes
europaweit in einschlägigen Veröffentlichungsmedien und überregionalen
Tageszeitungen bekannt zu machen. In der Zeit vom 30.06.2009 bis 30.08.2009
haben Interessenten die Möglichkeit, sich um die Teilnahme zu bewerben. Sachverhalt: Am 24.04.2009 ist das Gesetz zur Modernisierung des
Vergaberechts vom 20.04.2009 in Kraft getreten. Hiermit wurde unter anderem das
Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) geändert, in dem die Grundsätze
zur Beschaffung von Waren, Bau- und Dienstleistungen geregelt sind. Der § 99 Absatz 3 GWB definiert den Begriff des
Bauauftrages. Die Definition wurde durch die Vergaberechtsnovelle vom
20.04.2009 geändert. Ein Bauauftrag liegt nur noch dann vor, wenn eine
Bauleistung, die durch einen Dritten erbracht wird, der öffentlichen Hand
„unmittelbar wirtschaftlich zugute“ kommt. Dieses Kriterium ist bei
dem Verkauf eines Grundstücks nicht erfüllt, weil wirtschaftlicher Nutznießer
der Investor selbst ist. Erstmalig ist in § 99 Absatz 6 GWB der Begriff der Baukonzession
definiert. Eine Baukonzession liegt vor, wenn der Investor ein
befristetes Nutzungsrecht erhält. Das ist bei Grundstücksverkäufen nicht der
Fall. Somit ist seit dem 24.04.2009 vergaberechtlich keine
formelle europaweite Ausschreibung mehr nötig, die unter Umständen die
Handlungsmöglichkeiten von Politik und Verwaltung in zeitlicher und förmlicher
Hinsicht einschränkt. Um dennoch größtmögliche Transparenz zu gewährleisten,
sollte die Suche nach einem Investor für den Kauf und
die Bebauung des Loches-Platzes europaweit formlos bekannt gemacht
werden. Mit Hilfe von Anzeigen in einschlägigen Bekanntmachungsmedien, wie zum
Beispiel dem Bundesausschreibungsblatt, dem Submissionsanzeiger, Subreport und
anderen, sowie der Internetseite der Stadt Wermelskirchen könnte eine ebenso
große Reichweite bei der Investorensuche erzielt werden, wie im Rahmen eines
formellen Verfahrens. Eine noch größere Reichweite würde über zusätzliche
Anzeigen in überregionalen Tageszeitungen erzielt und wäre deshalb sinnvoll. Die Bewerbungsfrist von zwei Monaten zwischen dem 30.06. und
dem 30.08.2009 im Zusammenspiel mit der breiten öffentlichen Bekanntmachung
gewährleistet, dass die gesamte Fachöffentlichkeit die gleiche Chance erhält,
sich um den Kauf und die Bebauung des Loches Platzes zu bewerben. |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
![]() |
![]() |