Beschlussvorschlag: Der Rat
beschließt die 2. Nachtragssatzung zur Zuständigkeitsordnung der Stadt
Wermelskirchen über die Verteilung von Entscheidungsbefugnissen des Rates auf
Ratsausschüsse vom 15.11.2004 in der von der Verwaltung vorgelegten Fassung. Ein
Exemplar der 2. Nachtragssatzung ist dem Original der Niederschrift über die
Sitzung des Rates als Anlage beizufügen. Sachverhalt: In der
Sitzung des Kulturausschusses und
Werksausschusses Kattwinkelsche Fabrik am 27.04.2009 wurde einstimmig beschlossen,
dem Rat in seiner Sitzung am 29.06.2009 vorzuschlagen, die Betriebssatzung der
Stadt Wermelskirchen für die Kattwinkelsche Fabrik aufgrund der formalen
Änderung der Bezeichnung des Kultur-/Werksausschusses in
Kultur-/Betriebsausschuss Kattwinkelsche Fabrik in einer dort vorzulegenden
Neufassung zu beschließen. In diesem
Zusammenhang ist es erforderlich, auch die Zuständigkeitsordnung der Stadt
Wermelskirchen über die Verteilung von Entscheidungsbefugnissen des Rates auf
Ratsausschüsse entsprechend anzupassen und sie durch die als Anlage beigefügte
Nachtragssatzung zu ändern. Anlage/n: 1.
Zuständigkeitsordnung – Nachtragssatzung 2009 2.
Zuständigkeitsordnung – Synopse 2007 - 2009
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