Vorlage - RAT/1646/2009  

 
 
Betreff: Einrichtung von Pflegestützpunkten nach dem Gesetz zur strukturellen Weiterentwicklung der Pflegeversicherung (Pflege-Weiterentwicklungsgesetz - PfWG) vom 14.03.2008
Status:öffentlich  
Verfasser:Aubel, Hans-Willi
Federführend:Sozialamt Bearbeiter/-in: Aubel, Hans-Willi
Beratungsfolge:
Sozialausschuss Entscheidung
17.06.2009 
Sitzung des Sozialausschusses geändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n
Finanzielle Auswirkungen
Anlagen:
09022301 Beantwort.d. Anfr.Bündnis 90 Die Grünen i.Sa.Pflegestützp PDF-Dokument
09052701 Rahmenvereinbar.Pflegestützptk.NRW  

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuss beauftragt die Verwaltung, über eine denkbare „virtuelle Zusammenarbeit (Kooperation durch telefonische, kollegiale Kontakte und Beratungen in Einzelfällen, Fallkonferenzen, gemeinsame Fortbildungen und Hausbesuche usw.)“ hinaus, kein städt. Personal in Pflegestützpunkten (PSP) mit räumlicher Anbindung bei den Pflegekassen einzusetzen.

 

Für den Fall, dass seitens des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen (MAGS) eine Verpflichtung zur Personalgestellung per Erlass verfügt würde, spricht sich der Ausschuss dafür aus, einen PSP bei der Stadt Wermelskirchen selbst einzurichten.

Sachverhalt:

Sachverhalt:

 

Zur Vermeidung von Wiederholungen wird zunächst auf die Antwort der Verwaltung zur Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 09.02.2009 verwiesen, die Inhalt der Niederschrift über die 17. Sitzung des Sozialausschusses vom 05.03.2009 ist (öffentliche Sitzung, TOP 8).

 

Die Verwaltung verweist insbesondere auf die Ausführungen in der Schlussbemerkung dieser Antwort,

 

„wonach aus Sicht von Kreis und Stadt Wermelskirchen

die unbedingte Priorität besteht, die kommunalen Beratungsstrukturen

in der derzeitigen Form zu erhalten!

Wichtig ist dabei, zu bedenken, dass die Einrichtung von PSP

zunächst in einer Erprobungsphase bis zum 31.12.2010 befristet wäre und

insofern auch vor diesem Hintergrund eine ‚Zerschlagung’ bestehender

Strukturen unbedingt vermieden werden muss!

 

Ungeachtet dessen ist die Zielsetzung zu priorisieren, gem. der Rahmenvereinbarung zur Errichtung von PSP gemeinsam mit den Pflegekassen „eine Integration von PSP in das hier bestehende Beratungssystem“ anzustreben.

 

Die am 27.02.2009 von den Pflegekassen, dem MAGS NRW sowie dem Städtetag, Städtebund und Landkreistag unterzeichnete Rahmenvereinbarung über die Einrichtung von PSP in Nordrhein-Westfalen gem. § 92 c Abs. 8 SGB XI ist dieser Vorlage ebenfalls beigefügt.

 

Nach diesem Unterzeichnungstag bzw. dem 05.03.2009 (letzte Sozialausschusssitzung) hat sich der Rheinisch-Bergischen Kreis in der Sache mit den kreisangehörigen Kommunen abgestimmt. Dabei ist sehr deutlich der Erhalt der gemeinsamen Vereinbarung zur Senioren- und Pflegeberatung und das Andocken von PSP an dieses vorhandene System favorisiert worden - siehe vorstehend -, wobei eine Ergänzung des Angebotes um evtl. 1 Pflegefachkraft (Anstellungsträger Kreis) wegen der zu erwartenden Einsparungen im Bereich des SGB XII - Hilfe zur Pflege - notwendig werden könnte.

 

Die mehrfachen Verhandlungstermine zwischen Rheinisch-Bergischem Kreis und Pflegekassen im Kreis haben bislang zu keinem Ergebnis geführt. Seitens der Pflegekassen wurde vorgeschlagen, je 1 PSP

 

-          der AOK in Bergisch Gladbach,

-          der BEK in Bergisch Gladbach und

-          der BKK Goetze/Federal Mogul in Burscheid

 

einzurichten sowie

 

-          einen weiteren in kommunaler Trägerschaft, evtl. beim Rheinisch-Bergischen Kreis.

 

Dabei gehen die Pflegekassen von einer Personalgestellung von 27 Wochenstunden Präsenszeit städtischen Personals der kreisangehörigen Kommunen in ihren PSP aus und umgekehrt 9 Wochenstunden Präsenszeit des Pflegekassenpersonals in einem zu schaffenden kommunalen Pflegestützpunkt.

 

Die kreisangehörigen Kommunen haben diese Forderung in Bezug auf den Einsatz ihres Personals in PSP der Pflegekassen sehr deutlich abgelehnt; der Tenor dieser Ablehnungen entspricht dem Beschlussvorschlag.

 

Nach Einschätzung der Verwaltung befinden sich die Verhandlungen in einer Sackgasse. Als einzig gangbarer Weg wird der nun schon mehrfach dargelegte Erhalt des bisherigen Beratungssystems im Rheinisch-Bergischen Kreis gesehen, mit dem Andocken der PSP daran!

 

Es ist nicht auszuschließen, dass das MAGS NRW in einem Erlass verpflichtende Regelungen zur gegenseitigen Personalgestellung schafft, wenngleich dieser Weg als der denkbar ungünstigste angesehen wird und sicher keine Grundlage für eine fruchtbare Arbeit im Interesse der betroffenen Bürger ist!

 

Vor diesem Hintergrund vertritt die Verwaltung die im 2. Absatz des Beschlussvorschlages dargelegte Auffassung, dann einen PSP bei der Stadt Wermelskirchen selbst einzurichten und die notwendigen finanziellen Ressourcen dafür in Anspruch zu nehmen.

 

Hinzu kommt, dass sich der nördlichste im Kreisgebiet liegende PSP - wenn die Vorschläge der Pflegekassen umgesetzt würden - bei der BKK Goetze/Federal Mogul in Burscheid befände, somit ohnehin für Wermelskirchener Bürger schwer erreichbar und somit nutzlos wäre.

 

Abschließend bürgt die Qualität der Senioren- und Pflegeberatung sowie die der Wohnberatungsagentur vor Ort dafür, dass sich an deren Frequentierung ohnehin nichts ändern würde!

 

Anlage/n:

Anlage/n:

 

  1. Antwort der Verwaltung zur Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 09.02.2009 (siehe auch Niederschrift über die Sitzung des Sozialausschusses vom 05.03.2009)
  2. Rahmenvereinbarung über die Einrichtung von Pflegestützpunkten in Nordrhein-Westfalen gem. § 92 c Abs. 8 SGB XI
Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 09022301 Beantwort.d. Anfr.Bündnis 90 Die Grünen i.Sa.Pflegestützp (32 KB) PDF-Dokument (19 KB)    
Anlage 2 2 09052701 Rahmenvereinbar.Pflegestützptk.NRW (672 KB)      
FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN:

FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN:

?

Ja

 

Nein

FINANZIELLE ABSICHERUNG DER AUSGABEN BEI:

 

Gesamtkosten der Maßnahme Beschaffungs/ Herstellungskosten einschl. MWSt.)

zur Verfügung stehende Mittel:  Ansatz, Ausgaberest

Verpflichtungsermächtigung

 

EUR

 

EUR

 

EUR

Jährliche zusätzliche Folgekosten:

 

EUR

 

Keine

Der Betrag steht haushaltsmäßig in voller Höhe zur Verfügung: (bei Nein: Stellungnahme der Kämmerei erforderlich)

 

 

Ja

 

Nein

 

 

 

Datum, Unterschrift