Beschlussvorschlag: Der
Ausschuss beauftragt die Verwaltung, über eine denkbare „virtuelle
Zusammenarbeit (Kooperation durch telefonische, kollegiale Kontakte und
Beratungen in Einzelfällen, Fallkonferenzen, gemeinsame Fortbildungen und
Hausbesuche usw.)“ hinaus, kein städt. Personal in Pflegestützpunkten
(PSP) mit räumlicher Anbindung bei den Pflegekassen einzusetzen. Für
den Fall, dass seitens des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des
Landes Nordrhein-Westfalen (MAGS) eine Verpflichtung zur Personalgestellung per
Erlass verfügt würde, spricht sich der Ausschuss dafür aus, einen PSP bei der
Stadt Wermelskirchen selbst einzurichten. Sachverhalt: Zur
Vermeidung von Wiederholungen wird zunächst auf die Antwort der Verwaltung zur
Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 09.02.2009 verwiesen, die Inhalt
der Niederschrift über die 17. Sitzung des Sozialausschusses vom 05.03.2009 ist
(öffentliche Sitzung, TOP 8). Die
Verwaltung verweist insbesondere auf die Ausführungen in der Schlussbemerkung
dieser Antwort, „wonach aus Sicht von Kreis und Stadt
Wermelskirchen die unbedingte Priorität besteht, die kommunalen
Beratungsstrukturen in der derzeitigen Form zu erhalten! Wichtig ist dabei, zu bedenken, dass die Einrichtung
von PSP zunächst in einer Erprobungsphase bis zum 31.12.2010
befristet wäre und insofern auch vor diesem Hintergrund eine
‚Zerschlagung’ bestehender Strukturen unbedingt vermieden werden muss! Ungeachtet
dessen ist die Zielsetzung zu priorisieren, gem. der Rahmenvereinbarung zur
Errichtung von PSP gemeinsam mit den Pflegekassen „eine Integration
von PSP in das hier bestehende Beratungssystem“ anzustreben. Die
am 27.02.2009 von den Pflegekassen, dem MAGS NRW sowie dem Städtetag,
Städtebund und Landkreistag unterzeichnete Rahmenvereinbarung über die
Einrichtung von PSP in Nordrhein-Westfalen gem. § 92 c Abs. 8 SGB XI ist dieser
Vorlage ebenfalls beigefügt. Nach
diesem Unterzeichnungstag bzw. dem 05.03.2009 (letzte Sozialausschusssitzung)
hat sich der Rheinisch-Bergischen Kreis in der Sache mit den kreisangehörigen
Kommunen abgestimmt. Dabei ist sehr deutlich der Erhalt der gemeinsamen
Vereinbarung zur Senioren- und Pflegeberatung und das Andocken von PSP an
dieses vorhandene System favorisiert worden - siehe vorstehend -, wobei eine
Ergänzung des Angebotes um evtl. 1 Pflegefachkraft (Anstellungsträger Kreis)
wegen der zu erwartenden Einsparungen im Bereich des SGB XII - Hilfe zur Pflege
- notwendig werden könnte. Die
mehrfachen Verhandlungstermine zwischen Rheinisch-Bergischem Kreis und
Pflegekassen im Kreis haben bislang zu keinem Ergebnis geführt. Seitens der
Pflegekassen wurde vorgeschlagen, je 1 PSP -
der
AOK in Bergisch Gladbach, -
der
BEK in Bergisch Gladbach und -
der
BKK Goetze/Federal Mogul in Burscheid einzurichten
sowie -
einen
weiteren in kommunaler Trägerschaft, evtl. beim Rheinisch-Bergischen Kreis. Dabei
gehen die Pflegekassen von einer Personalgestellung von 27 Wochenstunden Präsenszeit
städtischen Personals der kreisangehörigen Kommunen in ihren PSP aus und
umgekehrt 9 Wochenstunden Präsenszeit des Pflegekassenpersonals in einem zu
schaffenden kommunalen Pflegestützpunkt. Die kreisangehörigen
Kommunen haben diese Forderung in Bezug auf den Einsatz ihres Personals in PSP
der Pflegekassen sehr deutlich abgelehnt; der Tenor dieser Ablehnungen entspricht
dem Beschlussvorschlag. Nach
Einschätzung der Verwaltung befinden sich die Verhandlungen in einer Sackgasse.
Als einzig gangbarer Weg wird der nun schon mehrfach dargelegte Erhalt des
bisherigen Beratungssystems im Rheinisch-Bergischen Kreis gesehen, mit dem
Andocken der PSP daran! Es
ist nicht auszuschließen, dass das MAGS NRW in einem Erlass verpflichtende Regelungen
zur gegenseitigen Personalgestellung schafft, wenngleich dieser Weg als der
denkbar ungünstigste angesehen wird und sicher keine Grundlage für eine
fruchtbare Arbeit im Interesse der betroffenen Bürger ist! Vor
diesem Hintergrund vertritt die Verwaltung die im 2. Absatz des
Beschlussvorschlages dargelegte Auffassung, dann einen PSP bei der Stadt
Wermelskirchen selbst einzurichten und die notwendigen finanziellen Ressourcen
dafür in Anspruch zu nehmen. Hinzu
kommt, dass sich der nördlichste im Kreisgebiet liegende PSP - wenn die
Vorschläge der Pflegekassen umgesetzt würden - bei der BKK Goetze/Federal Mogul
in Burscheid befände, somit ohnehin für Wermelskirchener Bürger schwer
erreichbar und somit nutzlos wäre. Abschließend
bürgt die Qualität der Senioren- und Pflegeberatung sowie die der Wohnberatungsagentur
vor Ort dafür, dass sich an deren Frequentierung ohnehin nichts ändern würde! Anlage/n:
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