Vorlage - RAT/1647/2009  

 
 
Betreff: Einzelhandelskonzept für die Stadt Wermelskirchen;
Berücksichtigung bei künftigen Bauleitplanverfahren
Status:öffentlich  
Verfasser:Röthling, Bernd
Federführend:Planungsamt Bearbeiter/-in: Löltgen, Petra
Beratungsfolge:
Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr Vorberatung
22.06.2009 
39. Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Verkehr ungeändert beschlossen   
Rat der Stadt Entscheidung
29.06.2009 
Sitzung des Rates der Stadt ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt beschließt, die Ergebnisse des vorliegenden Einzelhandelskonzepts im Rahmen künftiger Bauleitplanverfahren zu berücksichtigen.

 

Sachverhalt:

Sachverhalt:

 

 

Das von der CIMA Beratung + Management GmbH, Köln erstellte Einzelhandelskonzept für die Stadt Wermelskirchen wurde in den StuV-Sitzungen am 24.11.2008 und 09.03.2009 vorgestellt und ausführlich beraten.

 

Zur Rechtssicherheit des Einzelhandelskonzepts empfehlen sowohl die Bezirksregierung als auch einschlägige Gesetzeskommentierungen nachdrücklich die Durchführung einer formellen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung.

Der Rat der Stadt hat in seiner Sitzung am 23.03.2009 daher das Verfahren zur Aufstellung der 32. Änderung des Flächennutzungsplans „Zentraler Versorgungsbereich Innenstadt“ eingeleitet (Drucksache-Nr. RAT/1560/2009). Die Ergebnisse des Einzelhandelskonzepts bilden die Grundlage für die FNP-Änderung; das Konzept ist als Anlage Teil der zugehörigen Begründung zur FNP-Änderung.

 

Den ersten Verfahrensschritt im Rahmen der FNP-Änderung bildet die frühzeitige Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung, die zurzeit durchgeführt wird. Parallel dazu wurde auch das Verfahren zur landesplanerischen Abstimmung gemäß § 32 (1) Landesplanungsgesetz eingeleitet.

 

Die Ergebnisse der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung sollen in der Ratssitzung am 21.09.2009 beraten und abgewogen werden. In gleicher Sitzung kann voraussichtlich auch der Offenlagebeschluss erfolgen. Nach derzeitigem Stand des Sitzungskalenders sind abschließende Beschlüsse über die FNP-Änderung und das Einzelhandelskonzept somit frühestens im Dezember möglich. Anschließend ist noch die Genehmigung der FNP-Änderung bei der Bezirksregierung einzuholen.

 

Gemäß § 1 Abs. 6 Nr. 11 BauGB sind bei der Aufstellung von Bauleitplänen insbesondere zu berücksichtigen „die Ergebnisse eines von der Gemeinde beschlossenen städtebaulichen Entwicklungskonzeptes oder einer von ihr beschlossenen sonstigen städtebaulichen Planung.“ Da – wie zuvor erläutert – ein Beschluss über das Einzelhandelskonzept frühestens Ende des Jahres erfolgen kann, besteht die in § 1 Abs. 6 Nr. 11 BauGB genannte Verpflichtung hinsichtlich des vorliegenden Konzeptes derzeit nicht.

 

Gerade hinsichtlich der aktuellen Diskussionen über die künftige Nutzung des Loches-Platzes und anderer potenzieller Areale für großflächigen Einzelhandel scheint es jedoch angeraten, dass der Rat der Stadt die besonderer Bedeutung des vorliegenden Einzelhandelskonzepts für die weitere städtebauliche Entwicklung Wermelskirchens unterstreicht.

 

Die Verwaltung schlägt daher vor, dass der Rat der Stadt beschließt, dass die Ergebnisse des vorliegenden Einzelhandelskonzeptes im Rahmen künftiger Bauleitplanverfahren zu berücksichtigen sind.