Vorlage - RAT/1653/2009  

 
 
Betreff: Konjunkturpaket II - Maßnahmenkatalog und Bereitstellung der Haushaltsmittel
Status:öffentlich  
Federführend:Amt für Gebäudewirtschaft Bearbeiter/-in: von Foller, Achim
Beratungsfolge:
Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung
15.06.2009 
Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses zur Kenntnis genommen   
Rat der Stadt Entscheidung

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
090526 Maßnahmen Konjunkturpaket II PDF-Dokument

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

 

Der Rat der Stadt beschließt, die 2.541.205,00 € für Maßnahmen der Bildungsinfrastruktur und 749.963,00 € für Maßnahmen der Infrastruktur entsprechend der Prioritätenliste der Stadtverwaltung vom 26.05.2009 zu verwenden. Falls Maßnahmen der Priorität 1 aus rechtlichen oder sonstigen Gründen nicht oder nicht rechtzeitig umsetzbar sind, kann die Verwaltung Maßnahmen der Priorität 2 zur Ausschöpfung der Konjunkturmittel realisieren. Sofern diese mit Priorität 2 die zur Verfügung stehenden Konjunkturmittel ebenfalls nicht ausschöpfen kann, dann kann die Verwaltung Maßnahmen der Priorität 3 umsetzen.

 

Der Rat der Stadt beschließt Aufwendungen und Auszahlungen für die in der der Sitzungsvorlage beigefügten Liste unter Priorität 1 vorgesehenen und betragsmäßig bezifferten Maßnahmen der Bildungsinfrastruktur in Höhe von 2.592.000,00 €, bei den Maßnahmen, zu denen eine Änderung des Grundgesetzes erforderlich ist, unter dem Vorbehalt der Grundgesetzänderung zu Artikel 104 b, bereitzustellen.

Für den Fall, dass keine Grundgesetzänderung erfolgt bzw. Maßnahmen der Priorität 1 aus rechtlichen oder sonstigen Gründen nicht oder nicht rechtzeitig umsetzbar sind,  beschließt der Rat Maßnahmen der Priorität 2 (falls diese nicht ausreichen sollten ggf. auch der Priorität 3) im Haushalt 2010 aufzunehmen. Sollte vorab eine außerplanmäßige Mittelbereitstellung zu Maßnahmen der Priorität 2 bzw. zur Priorität 3 erforderlich werden, wäre eine solche noch im Rat der Stadt separat zu beschließen.

Die Mittelbereitstellung beschränkt sich für die investiven Maßnahmen des Finanzplanes auf die Auszahlungen.

 

Der Rat der Stadt beschließt weiterhin für die in der der Sitzungsvorlage beigefügten Liste in der Priorität 1 aufgenommenen und betragsmäßig bezifferten Maßnahmen der Infrastruktur außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen in Höhe von 846.000,00 €, bei den Maßnahmen, zu denen eine Änderung des Grundgesetzes erforderlich ist, unter dem Vorbehalt der Grundgesetzänderung zu Artikel 104 b, bereitzustellen.

Die Mittelbereitstellung beschränkt sich für die investiven Maßnahmen auf die Auszahlungen.

 

Der Rat der Stadt beschließt bezüglich der für die eingebetriebsähnliche Einrichtung Kattwinkelsche Fabrik vorgesehenen Maßnahme Dachsanierung außerplanmäßig 200.000,00 € im Wirtschaftsjahr 2009 bereitzustellen bzw. alternativ die Maßnahme im Wirtschaftsplan 2010 einzuplanen. 

 

Sachverhalt:

Sachverhalt:

 

 

Rechtliches:

 

Die Bundesregierung hat das „Gesetz zur Umsetzung von Zukunftsinvestitionen der Kommunen und Länder – Zukunftsinvestitionsgesetz – ZuInvG) beschlossen; es ist am 06.03.2009 in Kraft getreten.

 

Das Land NRW hat das „Gesetz zur Umsetzung des Zukunftsinvestitionsgesetzes in Nordrhein-Westfalen (Investitionsförderungsgesetz NWRW – InvföG)“ beschlossen; es ist am 02.04.2009 in Kraft getreten.

 

Der Zuwendungsbescheid über 2.541.205,00 € für Bildungsinfrastruktur und die 749.963,00 € für Infrastruktur der Bezirksregierung Köln vom 08.04.2009 ist der Stadt Wermelskirchen am 14.04.2009 zugegangen.

 

Die Stadtverwaltung Wermelskirchen hat frühzeitig eine interne Liste möglicher Maßnahmen aufgestellt, die sich für die Umsetzung aus dem Konjunkturpaket II eignen. Unstrittig ist, dass energetische Maßnahmen für Schulen und Sanierung der Kindergärten aus den Konjunkturmitteln gezahlt werden können. Es gibt jedoch zahlreiche andere Maßnahmen, die aus Sicht der Stadtverwaltung Wermelskirchen grundsätzlich sinnvoll sind und nach Möglichkeit aus den Konjunkturmitteln realisiert werden sollten.

Hier ist jedoch zu beachten, dass nach der derzeit geltenden Rechtslage die Konjunkturmittel nur für die Sanierungsmaßnahmen verwendet werden dürfen, bei denen der Bund eine Gesetzgebungskompetenz hat (energetische Maßnahmen für Schulen, Kindergärten). Eine sehr große Zahl weiterer Maßnahmen darf aus rechtlichen Gründen derzeit nicht mit den Konjunkturmitteln gefördert werden.

 

Aus diesem Grund beabsichtigt die Bundesregierung, den Artikel 104b des Grundgesetzes zu ändern. Dieser Artikel lautet derzeit:

„(1) Der Bund kann, soweit dieses Grundgesetz ihm Gesetzgebungsbefugnisse verleiht, den Ländern Finanzhilfen für besonders bedeutsame Investitionen der Länder und der Gemeinden (Gemeindeverbände) gewähren, die

1. zur Abwehr einer Störung des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts oder

2. zum Ausgleich unterschiedlicher Wirtschaftskraft im Bundesgebiet oder

3. zur Förderung des wirtschaftlichen Wachstums

erforderlich sind.

(2) Das Nähere, insbesondere die Arten der zu fördernden Investitionen, wird durch Bundesgesetz, das der Zustimmung des Bundesrates bedarf, oder auf Grund des Bundeshaushaltsgesetzes durch Verwaltungsvereinbarung geregelt. Die Mittel sind befristet zu gewähren und hinsichtlich ihrer Verwendung in regelmäßigen Zeitabständen zu überprüfen. Die Finanzhilfen sind im Zeitablauf mit fallenden Jahresbeträgen zu gestalten.

(3) Bundestag, Bundesregierung und Bundesrat sind auf Verlangen über die Durchführung der Maßnahmen und die erzielten Verbesserungen zu unterrichten.“

 

Geplant ist, dass im Absatz (1) ein neuer Satz 2 eingefügt wird:

„Abweichend von Satz 1 kann der Bund im Fall von Naturkatastrophen oder außergewöhnlichen Notsituationen, die sich der Kontrolle des Staates entziehen und die staatliche Finanzlage erheblich beeinträchtigen, auch ohne Gesetzgebungsbefugnisse Finanzhilfen gewähren.“

 

Mit der geplanten Änderung dieses Artikels soll erreicht werden, dass der Bund in Krisenzeiten auch in andere Bereiche investieren kann; die aktuelle Wirtschaftskrise wird dann als Krise im Sinne des Grundgesetzes definiert. Die Folge wäre, dass die Mittel des Konjunkturpaketes II auch für Maßnahmen, die nicht ausschließlich energetisch begründet sind, eingesetzt werden dürfen.

 

Das Bundesfinanzministerium hat mit Schreiben vom 23.03.2009 bereits darauf hingewiesen, dass die Änderung des Grundgesetzes im Juli 2009 zu erwarten ist.

Auch die FAQ-Liste des Landes NRW führt in zahlreichen Punkten aus, dass zahlreiche weitere Maßnahmen über den heute gesetzlich zulässigen Rahmen (energetische Maßnahmen für Schulen, Kindergärten) nach der Änderung des Artikels 104b GG umsetzbar sind.

Mit Schreiben vom 15.05.2009 hat das Innenministerium NRW mitgeteilt, dass das Formblatt zum Abruf der Konjunkturmittel um ein Feld ergänzt wurde; hier kann jetzt im Vorgriff auf die erwartete Gesetzesänderung angegeben werden, dass die Voraussetzungen zur Verwendung dieser Konjunkturmittel erst nach der Änderung des Artikel 104b GG gegeben sind.

 

 

Verfahren:

 

Mit dem Zuwendungsbescheid der Bezirksregierung vom 08.04.2009 wurden zwei Vordrucke übersandt: ein „Mittelabruf“ und eine „Beendigungsanzeige“. Beide Vordrucke sind dieser Sitzungsvorlage als Muster beigefügt.

 

Es bedarf also keines Antrages mehr, um die Konjunkturmittel zu erhalten und zu verausgaben. Vielmehr muss die Stadt Wermelskirchen die Konjunkturmaßnahmen beschließen (Rat der Stadt am 29.06.2009) und der Bürgermeister oder sein Vertreter im Amt (eine Delegation ist nicht zulässig) bestätigt die 7 Punkte des Vordrucks „Mittelabruf“ mit seiner Unterschrift. Dann kann die Maßnahme durchgeführt werden.

 

Für den Abruf der Mittel wird ein DV-Verfahren namens IDEV eingesetzt. Hier können Berechtigte (hier der Leiter des Amtes für Gebäudewirtschaft) die beschlossenen Maßnahmen anmelden und die erforderlichen Konjunkturmittel abrufen.

Diese Mittel sollen so rechtzeitig abgerufen werden, dass keine Vorfinanzierung durch die Kommune erforderlich wird (FAQ-Liste NRW).

 

Die Maßnahmen müssen spätestens bis zum 31.12.2010 begonnen und bis zum 31.12.2011 abgeschlossen werden. Eine spätere Förderung aus Konjunkturmitteln ist nicht zulässig – die letzte Mittelauszahlung muss bis Ende 2011 getätigt worden sein.

 

Nach Abschluss der Maßnahme ist der Bezirksregierung die „Beendigungsanzeige“ zu übersenden. Sie ist inhaltlich weitgehend identisch mit dem „Mittelabruf“, sie wird von der örtlichen Rechnungsprüfung erstellt und unterzeichnet.

Wenn die örtliche Prüfung des Rechnungsprüfungsamtes ergeben würde, dass die durchgeführte Maßnahme nicht den Vorschriften des Landes NRW und des Bundes entsprechen würde, wären diese Konjunkturmittel wieder zurück zu zahlen. Damit dieser Fall nicht eintritt arbeiten in der Stadt Wermelskirchen die Fachämter und das Rechnungsprüfungsamt schon bei der Auswahl der Maßnahmen eng zusammen. So soll eine mögliche Rückzahlung von Konjunkturmitteln ausgeschlossen werden.

 

Zulässig sind Maßnahmen nur, wenn sie als „Investition“ bezeichnet werden. Dabei gilt nicht der kommunalrechtliche Begriff der Investition, sondern die Vorgabe der Bundeshaushaltsordnung. Hiernach sind Maßnahmen ab einem Investvolumen in Höhe von 20.000,00 € grundsätzlich investiv.

 

 

Auswahl der städtischen Maßnahmen:

 

Bei den möglichen Konjunkturmaßnahmen für die Stadt Wermelskirchen ist zu beachten, dass es sich nicht um Vorhaben handeln darf, die bereits im in Kraft getretenen Haushaltsplan 2009 enthalten sind; es muss sich vielmehr um Maßnahmen handeln, die „zusätzlich“ sind. Eine Auflistung von Maßnahmen aus dem Finanzplan (also ab 2010) ist zulässig, da diese nicht als beschlossen und genehmigt gelten.

 

Die von Land und Bund gewollten Vorgaben bei der Auswahl der möglichen Projekte werden in der hier vorgelegten Prioritätenliste beachtet. Zu diesen Vorgaben zählen:

 

-           energetische Sanierung in Bildungseinrichtungen in Schulen, Kindergärten

-           Maßnahmen müssen zusätzlich zum Haushalt sein

-           eine Doppelförderung ist nicht zulässig

-           die Nachhaltigkeit der Maßnahme muss gewährleistet sein

-           der Förderzeitraum ist zu beachten.

 

Aus diesen Vorgaben entwickeln sich aus städtischer Sicht weitere Prüfkriterien. So sollen die Wermelskirchener Konjunkturmaßnahmen nach Möglichkeit auch

-           zukünftig den Energieverbrauch senken

-           Wermelskirchener Firmen die Chance zur Ausführung bieten. Voraussetzung dafür ist, dass es vor Ort eine oder mehrere Firmen gibt, die geeignet und in der Lage sind, die geplanten Maßnahmen zeitnah umzusetzen.

-           mit der Haushaltsplanung 2010 und Folgejahre vereinbar sein (insbesondere wg. hoher Zusatzbelastung wie Fassade Bürgerzentrum)

-           möglichst keine Maßnahmen enthalten, für die Rückstellungen gebildet wurden.

 

Die Prioritätenliste zeigt, dass bei den vorgeschlagenen Konjunkturmaßnahmen des Bereichs Bildungsinfrastruktur von den zur Verfügung stehenden 2.541.205,00 € insgesamt 864.000,00 € aus der Finanzplanung 2010 und 2011 stammen. Die Differenz dokumentiert die Zusätzlichkeit bei den Maßnahmen.

 

 

Auswahl der Maßnahmen Dritter:

 

Es liegen Anträge „Dritter“ zur Förderung aus den Konjunkturmaßnahmen vor. Dies ist rechtlich so zulässig. Über die Umsetzung dieser Anträge Dritter entscheidet der Rat; die beantragten Maßnahmen sind nachfolgend aufgeführt:

 

„Das Bündnis“ (BüFo, FDP, UWG, WNK UWG); Antrag vom 05.02.2009:

Es wird beantragt, dass die Konjunkturmittel in städtische Bildungseinrichtungen fließen, möglichst zur energetischen Verbesserung beitragen und die Aufträge an heimische Firmen vergeben werden sollen.

Dieser Antrag deckt sich mit den Kriterien, welche die Stadtverwaltung bei der Auswahl der städtischen Projekte zugrunde gelegt hat.

 

Katholische Kirchengemeinde St. Michael; Antrag vom 05.02.2009:

Die Katholische Kirchengemeinde plant folgende Maßnahmen am Kindergarten St. Michael:

-           Anbau eines Windfanges

-           Brandschutztechnische Sanierung der Fluchtwege

-           Ausbau der Betreuungsplätze für unter 3-Jährige

-           Umbau Erdgeschoss (Ergänzung von Differenzierungsräumen).

Die veranschlagten Kosten (ohne Einrichtungskosten) werden derzeit mit 185.000,00 € angegeben.

Die Stadt Wermelskirchen schlägt vor, diese Maßnahme nur mit der Priorität „3“ zu versehen; damit ist eine Förderung mit Konjunkturmitteln sehr unwahrscheinlich. Der Grund hierfür ist, dass gerade die Schaffung von Betreuungsplätzen für unter 3-Jährige staatlich gefördert wird; aufgrund des Doppelförderungsverbotes würden diese Fördermittel nicht in Anspruch genommen.

 

Rheinischer Landwirtschaftverband e.V.; Antrag vom 16.02.2009:

Dieser Antrag zielt allgemein auf die Förderung des ländlichen Wegebaus ab. Er geht inhaltlich in den städtischen Maßnahmen „Ausbau Wirtschaftswege, Straßen im ländlichen Raum“ auf und wird nicht gesondert aufgeführt.

 

DRK Sanierung Kindergarten Wunderwelt; Antrag vom 22.02.2009:

Das DRK beantragt die Förderung für Reparaturarbeiten an der Außenfassade, den Fenstern und dem Flachdach; eine grobe Kostenschätzung geht hier von 30.000,00 € Kostenaufwand aus.

Der Kindergarten Wunderwelt wurde im Jahr 1996 fertig gestellt und in Betrieb genommen. Im Zuge einer Ortsbesichtigung hat der Eigentümer die im Wesentlichen erforderlichen Maßnahmen wie folgt konkretisiert: Reparaturanstricharbeiten an den Fensteranlagen und erforderliche Reparaturarbeiten in Bereichen diverser Dachanschlüsse. Bei den Maßnahmen handelt es sich um reine Reparaturarbeiten, Eine Verbesserung der Energiebilanz ist nicht zu erwarten. Nach Abwägung  schlägt die Verwaltung diese Maßnahme im Vergleich zu sonstigen Maßnahmen mit der Priorität „3“ vor.

 

Forstbetriebsgemeinschaft Wermelskirchen/Anträge vom 18.03.2009 und 11.05.2009:

Die Forstbetriebsgemeinschaft beantragt für verschiedene Forstwege mit einer Gesamtlänge von 1.800 m die Sanierung und Instandsetzung.

Die Kostenschätzung für diese Wege betragen rd. 76.000,00 €

 

Die Stadt Wermelskirchen unterstützt diesen Antrag, zumal er auch zur Sicherstellung des Brandschutzes in diesen Gebieten dient. Deshalb wird dieser Antrag mit der Priorität „1“ vorgeschlagen.

 

DTV: Warmwasseranlage Vereinsheim Asterweg/Antrag vom 23.03.2009:

Der DTV hat über Kostenvoranschläge Gesamtkosten in Höhe von rund 12.000,00 € nachgewiesen. Gefördert werden jedoch nur Maßnahmen, die zu einer Werterhöhung der baulichen Anlage führen; dies ist hier nicht der Fall. Deshalb kann diese Maßnahme nicht aus Konjunkturmitteln gefördert werden.

 

CDU zum Konjunkturpaket II/Antrag vom 06.05.2009:

Die CDU beantragt:

a) den Rasenplatz im Eifgen in einen Kunstrasenplatz umzuwandeln

b) den Laufbahnbereich um den Sportplatz zu sanieren

c) Ausbau der Übermittagsbetreuung in der Realschule

d) Ausbau von Wirtschaftswegen.

Die Verwaltung stuft die Maßnahmen a) und b) als nicht geeignet ein, die heimische Wirtschaft zu fördern. Für die Umgestaltung eines Rasenplatzes gibt es nach Kenntnis der Verwaltung vor Ort keinen Anbieter, der in der Lage wäre dieses Projekt umzusetzen. Soweit der Verwaltung bekannt ist, sind für die Umsetzung Spezialkenntnisse erforderlich, über die keines der ortsansässigen Unternehmen verfügt. Darüber hinaus ist auch eine einschlägige Erfahrung für die Durchführung derartiger Projekte wünschenswert. Eine weitere Vorgabe für die Auswahl von Projekten durch das Innenministerium ist die so genannte Nachhaltigkeit einer Maßnahme. Da nicht klar ist, ob die Stadt die Sportplätze langfristig betreiben wird oder ob ein privater Betreiber gefunden werden kann, fehlt es an diesem Tatbestandsmerkmal. Die Maßnahme wurde daher nicht in die Prioritätenliste aufgenommen.

 

Der Bau einer Mensa entsprechend c) wird auch von der Verwaltung so gesehen und mit der Priorität „1“ versehen.

Der Ausbau der Wirtschaftswege wird auch von der Verwaltung mit der Priorität „1“ versehen.

 

Reit- und Fahrverein Dhünn/Antrag vom 05.05.2009:

Für die Sanierung der Hofein- und Ausfahrten/Zufahrten zu den Reithallen hat der Verein einen Kostenvoranschlag von rd. 44.000 € vorgelegt. Diese Maßnahme hat weder energetische Verbesserungen zur Folge noch kommt sie der Allgemeinheit zu Gute. Im Vergleich zu den anderen Maßnahmen des Bereichs Infrastruktur wird die hier beantragte Maßnahme deshalb nur mit der Priorität „2“ versehen und damit höchstwahrscheinlich keine Konjunkturmittel erhalten.

 

 

Prioritätenliste / Bildungsinfrastruktur:

 

Alle bisherigen Aussagen von Bund, Land, Bezirksregierung und kommunalen Spitzenverbänden wie Städte- und Gemeindebund lassen die Änderung des Artikels 104b GG erwarten. Deshalb ist die Stadt Wermelskirchen deshalb auch –wie zahlreiche andere Städte- von den erweiterten Möglichkeiten des Einsatzes der Konjunkturmittel ausgegangen. In der Prioritätenliste sind nach der Änderung des GG die ersten 14 Maßnahmen (mit Priorität „1 gekennzeichnet) dann umsetzbar. Dabei ist es unwesentlich, welche Maßnahme an welcher Stelle dieser Liste steht, weil nach Möglichkeit alle Maßnahmen der Priorität 1+ umgesetzt werden sollen.

 

Falls wider Erwarten das GG nicht geändert würde, müssten 4 dieser 14 Maßnahmen entfallen; dann würden 6 weitere Maßnahmen nachrücken (in der Prioritätenliste mit „2“ gekennzeichnet).

 

Die mit Priorität „3“ gekennzeichneten Maßnahmen werden aus heutiger Sicht auf keinen Fall aus den Konjunkturmitteln gefördert. Erst wenn einzelne Maßnahmen (der Prioritäten 1 und 2) aus rechtlichen oder sonstigen Gründen nicht umgesetzt werden könnten, sollen Maßnahmen der Priorität „3“ nachrücken. Dieses Verfahren soll angewendet werden ohne dass hierfür zusätzliche Beschlüsse des Rates eingeholt werden müssen.

 

Nachfolgend werden die Maßnahmen der von der Verwaltung vorgeschlagenen Prioritätenliste erläutert:

 

Priorität 1:

 

-           Realschule: Bau einer Mensa (1.000.000,00 €)

Die Übermittagsbetreuung lässt sich in den vorhandenen Räumen nicht realisieren. Die Nutzung von Gebäudeteilen des städtischen Krankenhauses hat die Realschule abgelehnt. Eine Bezuschussung aus dem 1000-Schulen-Programm würde einen Zuschuss von maximal 100.000 € = 10 % ergeben. eine Übermittagsbetreuung ist jedoch erforderlich.

Da noch kein konkretes Raumprogramm vorliegt können die Kosten nur angenommen werden. Es wird eine Investitionssumme um 1.000.000,00 € erwartet.

 

-           Hauptschule: Heizung, Dach, Fenster (533.000,00 €)

der Mittelbau (Schusterbau) der Hauptschule wird in wesentlichen Teilen energetisch saniert. Dies entspricht der originären Intention des Konjunkturpaketes II. Diese Maßnahme ist bereits für den Haushalt 2010 vorgesehen.

 

-           Hauptschule: Fassadenerneuerung (173.000,00 €)

Zusätzlich zur vorgenannten Maßnahme soll aus den Konjunkturmitteln auch die Fassade dieses Gebäudeteils erneuert werden.

 

-           Kindergarten Grunewald: Heizungserneuerung (30.000,00 €)

Die Heizung stammt aus dem Jahr 1980.  Eine Erneuerung der Heizung ist in der mittelfristigen Finanzplanung für das Jahr 2010 bereits enthalten. Die Maßnahme bewirkt eine erhebliche Senkung des Energieverbrauchs und damit eine Senkung der Energiekosten.

 

-           Kindergarten Wirtsmühle: Dacherneuerung (140.000,00 €)

Das im Jahr 1975 erstellte Dach bestehend aus Flach- und Pultddächern ist altersbedingt schadhaft. Wiederholt sind Undichtigkeiten aufgetreten. Die Dacherneuerung ist deshalb notwendig. Darüber hinaus resultiert aus der Verbesserung der Wärmedämmung eine Verbesserung der Energiebilanz des Gebäudes.

 

-           Turnhalle Realschule: Verglasung (90.000,00 €)

Die vorhandenen großflächigen Verglasungen stammen aus dem Jahr 1971 und bewirken hohe Energieverluste. Darüber hinaus sind die Verglasungen undicht. Die Erneuerung der Verglasungen ist vor allem energetisch sehr sinnvoll.

 

-           Grundschule Dabringhausen: Sanierung Toiletten Altbau (31.000,00 €)

Die Toiletten im Altbau bedürfen dringend einer Sanierung; diese Maßnahme ist bereits für das Jahr 2010 eingeplant und in der Finanzplanung enthalten. Die Einbindung in das Konjunkturprogramm sichert die schnelle Ausführung dieser Maßnahme.

 

-           Grundschule Dabringhausen: Dacherneuerung Altbau (58.000,00 €)

Die Dacheindeckung ist altersbedingt abgängig und wegen wiederholter Undichtigkeiten sehr reparaturintensiv. Eine Dacherneuerung ist bereits für 2011 geplant und in der Finanzplanung berücksichtigt. Die kurzfristige Umsetzung dieser Maßnahme aus Konjunkturmitteln beseitigt diesen Missstand. Darüber hinaus resultiert aus der Sanierungsmaßnahme eine Verbesserung des Wärmedurchgangs an diesem Bauteil.

 

-           Kath. Grundschule: Dacherneuerung (57.000,00 €)

Das Dach des Altbaus der Katholischen Grundschule ist ebenfalls altersbedingt abgängig und  von daher reparaturintensiv. Eine Sanierung des Daches ist bereits für 2010 geplant und in der Finanzplanung berücksichtigt. Die kurzfristige Umsetzung dieser Maßnahme aus Konjunkturmitteln beseitigt diesen Missstand. Darüber hinaus resultiert aus der Sanierungsmaßnahme eine Verbesserung des Wärmedurchgangs an diesem Bauteil.

 

-           Realschule: Beleuchtung Pavillon (32.000,00 €)

Der Pavillon der Realschule war ursprünglich als mittelfristige Erweiterung geplant. Die seit langem hohen Schülerzahlen und die Prognose des Schulentwicklungsplanes ergeben, dass der Pavillon über weitere Jahre benötigt wird. Deshalb sollen hier Maßnahmen zur energetischen Verbesserung dieses Gebäudeteils erfolgen. Die Maßnahme ist bereits für den Haushalt 2011 eingeplant. Die Maßnahme folgt der vorliegenden Sanierungsplanung des Objekts, nach dem im Jahr 2008 bereits die Decken erneuert worden sind.

 

-           Realschule: Fenster Pavillon (85.000,00 €)

Begründung: siehe vor.

 

-           Realschule: Flachdachsanierung Pavillon (60.000,00 €)

Begründung: siehe vor.

 

-           Grundschule Tente: Erneuerung Dach und Fassade (180.000,00 €)

Die Grundschule Tente, Baujahr um 1900, gehört zu den ältesten städtischen Gebäuden und hat in der Sanierungsplanung eine hohe Priorität. In einem ersten Schritt zur Verbesserung der Energiebilanz und Gebäudesubstanz wurde im Jahr 2008 die Heizung erneuert. Weitere erforderliche Sanierungsmaßnahmen beziehen sich auf die Erneuerung der Dachflächen und die Verbesserung des Wärmedurchgangs der Fassaden. Eine kurzfristige Umsetzung der Maßnahmen dient gleichermaßen der Verbesserung der Energiebilanz und dem Werterhalt des Gebäudes sowie der Maximierung der Nutzungsqualität.

 

-           Hauptschule: Sanierung WC-Anlagen ( 123.000,00 €)

Die Sanierung der WC-Anlagen ist erforderlich, diese Maßnahme ist bereits für den Haushalt 2010 eingeplant. Bei der Maßnahme handelt es sich um eine Grundsanierung der Anlage, d.h. die Erneuerung aller innerer Einbauten wie Fliesen, Einrichtung und Beleuchtung.

 

Priorität 2:

 

-           Grundschule Schwanen: Dacherneuerung mit Dämmung (100.000,00 €)

Für die Grundschule Schwanen sind drei Maßnahmen im energetischen Bereich vorgesehen. Falls das Grundgesetz nicht geändert wird sollen diese Maßnahmen aus Konjunkturmitteln umgesetzt werden. Andernfalls sollen diese drei Maßnahmen in den nächsten Jahren als Gesamtpaket in den Haushalt eingebracht und möglichst zinsvergünstigt mit KFW-Mitteln finanziert werden.

 

-           Grundschule Schwanen: Heizungserneuerung (220.000,00 €)

Baujahr der vorhandenen Heizung ist 1983.

Begründung wie vor.

 

-           Grundschule Schwanen: Fassade Schusterbau (173.000,00 €)

Begründung wie vor.

 

-           Gymnasium: Dachsanierung des 1. und 2. Bauabschnitts (400.000,00 €)

Die Altbauten stammen aus den Jahren 1898 beziehungsweise 1954. Die Dächer sind undicht. Deshalb sind die Dacheindeckungen kurz- bis mittelfristig zu erneuern. Mit der Erneuerung der Dacheindeckungen soll eine Verbesserung der Dachdämmung durchgeführt werden.

 

-           Hauptschule: Fenstererneuerung BT A (Altbau) (80.000,00 €)

Bei den Fenster- und Türanlagen handelt es sich um Stahlanlagen aus den 60iger Jahren, teilweise noch einfachverglast. Eine kurzfristige Erneuerung der Anlagenteile dient gleichermaßen der Verbesserung der Energiebilanz und dem Werterhalt des Gebäudes sowie der Maximierung der Nutzungsqualität.

 

-           Kindergarten Wellerbusch: Stahlfenster, Fassade mit Dämmung (190.000,00 €)

Die Fenster im Kindergarten Wellerbusch sind rund 45 Jahre alt und schließen nicht mehr korrekt; außerdem haben sie konstruktionsbedingt einen hohen Wärmedurchgang. Der Austausch ist aus funktionsbedingten Gründen und zur Verbesserung der Energiebilanz dringend notwendig. Gleiches gilt für die Außenwände des Objekts. Auch hier wird durch die Sanierung der Fassaden in Verbindung mit zusätzlichen Dämmmaßnahmen  eine erhebliche Minderung der Energiekosten erwartet.

 

Priorität 3:

 

Nach dem heutigen Erkenntnisstand über die Modalitäten des Konjunkturpaketes II kommen die folgenden Maßnahmen auf keinen Fall zum Tragen. Falls jedoch das Grundgesetz nicht geändert wird und zusätzlich Maßnahmen der Prioritäten 1 und 2 aus rechtlichen oder sonstigen Gründen nicht umgesetzt werden können, sollen die nachfolgenden Maßnahmen nachrücken, um die zur Verfügung stehenden Konjunkturmittel in voller Höhe ausschöpfen zu können.

 

-           Sporthalle Am Schwanen: Sanierung Heizungsanlage (50.000,00 €)

Die Heizungsanlage stammt aus dem Jahr 1983 und sollte erneuert werden.

 

-           Realschule: Außendämmung Keller (35.000,00 €)

Diese Maßnahme ist bereits im Finanzplan für 2010 enthalten.

 

-           Turnhalle Tente: Heizung auf Deckenstrahlplatten umstellen (40.000,00 €)

Die Heizung ist Baujahr 1983, die Heizung der Sanitärräume stammt aus dem Jahr 1993; die Umstellung auf Deckenstrahlplatten senkt den Energieverbrauch.

 

-           Gymnasium: Fenstererneuerung Bauteil 3 (215.000,00 €)

Für diese Maßnahme ist eine Rückstellung in voller Höhe gebildet worden; sie steht bereits im Finanzplan für das Jahr 2010.

 

 

Prioritätenliste / Infrastruktur:

 

Alle bisherigen Aussagen von Bund, Land, Bezirksregierung und kommunalen Spitzenverbänden wie Städte- und Gemeindebund lassen die Änderung des Artikels 104b GG erwarten. Deshalb ist die Stadt Wermelskirchen deshalb auch –wie zahlreiche andere Städte- von den erweiterten Möglichkeiten des Einsatzes der Konjunkturmittel ausgegangen. In der Prioritätenliste sind nach der Änderung des GG die ersten 7 Maßnahmen (mit Priorität „1“ gekennzeichnet) dann umsetzbar. Dabei ist es unwesentlich, welche Maßnahme an welcher Stelle dieser Liste steht, weil nach Möglichkeit alle Maßnahmen der Priorität umgesetzt werden sollen.

 

Falls wider Erwarten das GG nicht geändert würde, müssten 2 dieser 7 Maßnahmen entfallen; dann würde jedoch der Ansatz für die Punkte Ausbau ländliches Wegenetz, Ausbau Wirtschaftswege und Straßen im ländlichen Raum noch deutlich angehoben werden können, da hierfür ausreichend Maßnahmen zur Realisierung anstehen. Die in der Prioritätenliste mit „2“ gekennzeichnete Maßnahme wird aus städtischer Sicht in Abstufung aller Maßnahmen nicht mit Konjunkturmitteln realisiert.

 

Priorität 1:

 

-           *Forstbetriebsgemeinschaft: Ausbau ländliches Wegenetz (76.000,00 €)

Im Stadtgebiet von Wermelskirchen befinden sich viele Forstwege und Wanderwege in einem schlechten Zustand. Es ist erforderlich entsprechende Mittel für die Instandsetzung bzw. Sanierung einzusetzen. Die Reihenfolge der zu sanierenden Forstwege ist noch in Abstimmung mit den zuständigen Ämtern durchzuführen.

 

-           Kattwinkelsche Fabrik: Dachsanierung (200.000,00 €)

Die Kattwinkelsche Fabrik beantragt, das Dach der Bogenbinderhalle zu sanieren, weil es an mehreren Stellen undicht ist. Eine erste Kostenermittlung hat  für die Maßnahme Sanierungskosten in Höhe von 200.000,00 € ergeben. Diese Maßnahme fällt in den Bereich „Infrastruktur“.

 

-           Zuwegung Buswartehäuschen (100.000,00 €)

Im ländlichen Siedlungsbereich der Stadt Wermelskirchen befinden sich einige Haltestellenanlagen die keine ausreichende Zuwegung zur Wohnbebauung haben. Um eine Verbesserung der Wegeflächen herzustellen und auch eine Zuwegung für Menschen mit Behinderungen zu ermöglichen, ist es notwendig diese Wegeanlagen baulich zu erstellen.

 

-           Mehrgenerationenspielplatz (120.000,00 €)

Die Errichtung und die Notwendigkeit eines Mehrgenerationenspielplatzes (Neugartenfeld) ist bereits im Jugendhilfeausschuss im Februar 2009 hinreichend beschrieben worden. Die Kosten für einen Mehrgenerationenspielplatz betragen in der Minimalvariante rd. 60.000,00 €. Der Ausbau als Maximalvariante einschließlich der notwendigen Bepflanzung beinhaltet Kosten von rd. 120.000,00 €.

 

-           Gutachterliche Untersuchung: WLAN in der Innenstadt (40.000,00 €)

Es ist geplant, im Bereich der Innenstadt (Dreieck Kölner Straße, Telegrafenstraße, Obere Remscheider Straße) ein WLAN-Netz aufzubauen. Hier soll die Möglichkeit geschaffen werden, einen Zugang zum Internet zu erhalten. Fragen des Aufbaus, des Betriebs und des Providings sind durch eine gutachterliche Untersuchung zu klären.

 

-           Gutachterliche Untersuchung: Breitbandverkabelung (60.000,00 €)

Es gibt auch in Wermelskirchen Bereiche ohne oder mit unzureichender Breitbandverkabelung. Dies kann ein entscheidendes Kriterium für Betriebe sein, die sich aus diesem Grund nicht in Wermelskirchen ansiedeln bzw. die aus diesem Grund ihren hiesigen Standort aufgeben. In einer gutachterlichen Untersuchung ist zunächst festzustellen, welche Gebiete in Wermelskirchen unterversorgt sind und wie eine Anbindung bzw. eine Verbesserung der Anbindung an die Breitbandverkabelung erreicht werden kann.

 

-           Ausbau Wirtschaftswege, Straßen im ländlichen Raum (250.000,00 €)

Im Stadtgebiet Wermelskirchen befinden sich viele ländliche Straßen, die die Erschließungsfunktion für kleine Ortsteile und auch für landwirtschaftliche Flächen und Betriebe übernehmen. Aufgrund der veränderten Mechanisierung bei den landwirtschaftlichen Betrieben ergibt sich auch eine stärkere Belastung der Wirtschaftswege. Aufgrund der vorhandenen Schadenssituation ist eine Sanierung dieser Wege notwendig.

 

 

Haushaltsrechtliche Abwicklung:

 

Nach § 6 des Investitionsförderungsgesetzes NRW (InvföG NRW) sind zur Beschleunigung der Investitionen im Haushaltsjahr 2009 Aufwendungen und Auszahlungen der Gemeinden für nach dem genannten Gesetz geförderte Investitionsmaßnahmen als überplanmäßige oder außerplanmäßige Aufwendungen oder Auszahlungen zu behandeln und bedürfen der vorherigen Zustimmung des Rates.

 

§ 81 und § 83 Abs. 1 und 2 GO NRW finden insoweit lt. dem InvföG NRW keine Anwendung.  Die Aufstellung einer Nachtragssatzung ist zur Maßnahmenumsetzung bzw. Mitteleinplanung nicht erforderlich. Die Frage der Unabweisbarkeit ist nicht zu prüfen.

 

Bei kommunalbezogenen Maßnahmen tragen das Land und die Gemeinden jeweils 12,5 Prozent der förderungsfähigen Kosten. Der kommunale Anteil wird vom Land vorfinanziert und ist ab 2012 nach Maßgabe des Zukunftsinvestitions- und Tilgungsfondsgesetzes (ZTFoG) zurückzuzahlen. Die Kommunen beteiligen sich gem. § 6  des ZTFoG durch einen pauschalen Abzug bei den finanzkraftunabhängigen Zuweisungen nach Maßgabe des jährlichen Gemeinde­finanzierungsgesetzes.

 

Nach § 3 a des Zukunftsinvestitionsgesetzes des Bundes (ZuInvG) muss für jede einzelne Investitionsmaßnahme (vorhabenbezogen) die Zusätzlichkeit gegeben sein. Finanziert eine Gemeinde eine Investitionsmaßnahme zu 100 % aus eigenen Mitteln, ist die Gesamtfinanzierung gesichert, wenn die Maßnahme im Haushalt veranschlagt und der Haushalt bekannt gemacht ist. Dies bedeutet, dass im Haushalt 2009 für das Haushaltsjahr 2009 vorgesehene Maßnahmen der Stadt Wermelskirchen nicht förderfähig sind. Hingegen ist die Berücksichtigung von Maßnahmen, die in der mittelfristigen Ergebnis- und Finanzplanung der Stadt (2010 – 2012)  im Haushalt 2009 eingeplant sind, förderun­schädlich.

 

In dem Maßnahmenkatalog der Verwaltung ist dargestellt, welche Maßnahmen bereits im Haushaltsplan 2010 bzw. 2011 enthalten sind. Maßnahmen, die im Haushalt 2009 für 2009  veranschlagt sind, werden nicht zur Durchführung nach dem Konjunkturpaket II berücksichtigt.    

 

Gem. der seitens der Verwaltung vorgelegten Maßnahmenliste der Stadt Wermelskirchen zum Konjunkturpaket II sind zur Durchführung sowohl konsumtive wie auch investive Maßnahmen vorgesehen. Zu den konsumtiven Maßnahmen (Maßnahmen des Ergebnisplanes) ist eine außerplanmäßige Mittelbereitstellung sowohl für die Aufwendungen wie auch die Auszahlungen erforderlich. Für die investiven Maßnahmen muss eine außerplanmäßige Mittelbereit­stellung zu den Auszahlungen erfolgen.

 

Für den Bereich der Bildungsinfrastruktur ist eine Förderung in Höhe von 2.541.205,00 € bewilligt.

 

Derzeit ist nicht absehbar, welche der vorgesehenen Maßnahmen im Haushaltsjahr 2009 und welche im Haushaltsjahr 2010 abgewickelt werden. Aus diesem Grunde wird seitens der Verwaltung empfohlen, durch den Rat der Stadt eine außerplanmäßige Mittelbereitstellung zu den Maßnahmen mit der Priorität 1 zu beschließen. Diese belaufen sich im Bereich der Bildungsinfrastruktur inkl. der Maßnahmen nach Artikel 104 b Grundgesetz auf 2.592.000,00 €.

Die Beschlussfassung sollte hier unter dem Vorbehalt erfolgen, dass das Grundgesetz entsprechend geändert wird.

 

Für den Fall, dass keine Grundgesetzänderung erfolgt bzw. aus rechtlichen oder sonstigen Gründen Maßnahmen der Priorität nicht oder nicht rechtzeitig umsetzbar sind, wäre entweder eine außerplanmäßige Mittelbereitstellung zu den unter Priorität 2 angeführten Maßnahmen zu einem späteren Zeitpunkt zu beschließen bzw. eine Einplanung im Haushalt 2010 vorzunehmen. Würde keine Grundgesetzänderung erfolgen, wären dann 2.569.000,00 € an Maßnahmen abgedeckt.

 

Für den Fall, dass durch das evtl. Herausfallen von Maßnahmen  die Fördersummen nicht erreicht werden, wäre bei der Bildungsinfrastruktur ggf. noch eine zusätzliche außerplanmäßige Mittelbereitstellung für Maßnahmen der Priorität 3 zu beschließen bzw. eine Einplanung im Haushalt 2010 zu berücksichtigen.  

 

Für den Bereich der Infrastruktur  beläuft sich die Förderung für die Stadt Wermelskirchen auf 749.963,00 €.

 

Der beigefügte Maßnahmenkatalog enthält in der Priorität 1 Maßnahmen nach der aktuellen Rechtslage in Höhe von 2.569.000,00 € und für den Fall der Grundgesetzänderung von 2.592.000,00 €. Auch hier wird eine Beschlussfassung unter dem Vorbehalt der Grundgesetzänderung empfohlen.

 

Generell sollte durch den Rat der Stadt eine Mittelbereitstellung im Rahmen der angeführten Summen erfolgen, auch wenn ein Teil der Maßnahmen nicht im Haushaltsjahr 2009 umgesetzt werden kann. Hierdurch wird sichergestellt, dass die Auftragserteilungen in voller Höhe erfolgen  und die Maßnahmen flexibel  umgesetzt werden können.

Bei Aufstellung des Haushaltes 2010 ist dann zu prüfen, inwieweit Mittel erst in 2010 kassenwirksam werden. Diese Mittel sind dann für die entsprechenden Maßnahmen einzu­planen.

 

Die Deckung der Aufwendungen und Auszahlungen erfolgt durch die 100%ige Förderung im Rahmen des Konjunkturpaketes II. Es ist davon auszugehen, dass durch die Möglichkeiten des Mittelabrufes zur anteiligen Begleichung erforderlicher Rechnungen keine Vorfinan­zierung erforderlich wird.

 

Wegen der Durchführung der Maßnahme Dachsanierung Kattwinkelsche Fabrik wird wegen der erforderlichen Abwicklung über den Wirtschaftsplan der Katt (das Gebäude ist in der Bilanz der Katt aktiviert) folgende Beschlussfassung empfohlen:

 

„Der Rat der Stadt  beschließt bezüglich der für die eigenbetriebsähnliche Einrichtung Kattwinkelsche Fabrik vorgesehene Maßnahme Dachsanierung außerplanmäßig 200.000 € im Wirtschaftsjahr 2009 bereitzustellen bzw. alternativ die Maßnahme im Wirtschaftsplan 2010 einzuplanen.“ 

 

Anlage/n:

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Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 090526 Maßnahmen Konjunkturpaket II (33 KB) PDF-Dokument (21 KB)    
Stammbaum:
RAT/1653/2009   Konjunkturpaket II - Maßnahmenkatalog und Bereitstellung der Haushaltsmittel   Amt für Gebäudewirtschaft   Beschlussvorlage öffentlich
RAT/1653/2009-1   Konjunkturpaket II - Maßnahmenkatalog und Bereitstellung der Haushaltsmittel   Amt für Gebäudewirtschaft   Beschlussvorlage öffentlich