Beschlussvorschlag: Der Rat der Stadt beschließt, die 2.541.205,00
€ für Maßnahmen der Bildungsinfrastruktur und 749.963,00 € für
Maßnahmen der Infrastruktur entsprechend der Prioritätenliste der
Stadtverwaltung vom 26.05.2009 zu verwenden. Falls Maßnahmen der Priorität 1
aus rechtlichen oder sonstigen Gründen nicht oder nicht rechtzeitig umsetzbar
sind, kann die Verwaltung Maßnahmen der Priorität 2 zur Ausschöpfung der
Konjunkturmittel realisieren. Sofern diese mit Priorität 2 die zur Verfügung
stehenden Konjunkturmittel ebenfalls nicht ausschöpfen kann, dann kann die
Verwaltung Maßnahmen der Priorität 3 umsetzen. Der Rat der Stadt beschließt Aufwendungen und
Auszahlungen für die in der der Sitzungsvorlage beigefügten Liste unter
Priorität 1 vorgesehenen und betragsmäßig bezifferten Maßnahmen der
Bildungsinfrastruktur in Höhe von 2.592.000,00 €, bei den Maßnahmen, zu
denen eine Änderung des Grundgesetzes erforderlich ist, unter dem Vorbehalt der
Grundgesetzänderung zu Artikel 104 b, bereitzustellen. Für den Fall, dass keine Grundgesetzänderung
erfolgt bzw. Maßnahmen der Priorität 1 aus rechtlichen oder sonstigen Gründen
nicht oder nicht rechtzeitig umsetzbar sind,
beschließt der Rat Maßnahmen der Priorität 2 (falls diese nicht
ausreichen sollten ggf. auch der Priorität 3) im Haushalt 2010 aufzunehmen.
Sollte vorab eine außerplanmäßige Mittelbereitstellung zu Maßnahmen der
Priorität 2 bzw. zur Priorität 3 erforderlich werden, wäre eine solche noch im
Rat der Stadt separat zu beschließen. Die Mittelbereitstellung beschränkt sich für die
investiven Maßnahmen des Finanzplanes auf die Auszahlungen. Der Rat der Stadt beschließt weiterhin für die
in der der Sitzungsvorlage beigefügten Liste in der Priorität 1 aufgenommenen
und betragsmäßig bezifferten Maßnahmen der Infrastruktur außerplanmäßige
Aufwendungen und Auszahlungen in Höhe von 846.000,00 €, bei den
Maßnahmen, zu denen eine Änderung des Grundgesetzes erforderlich ist, unter dem
Vorbehalt der Grundgesetzänderung zu Artikel 104 b, bereitzustellen. Die Mittelbereitstellung beschränkt sich für die
investiven Maßnahmen auf die Auszahlungen. Der Rat der Stadt beschließt bezüglich der für
die eingebetriebsähnliche Einrichtung Kattwinkelsche Fabrik vorgesehenen
Maßnahme Dachsanierung außerplanmäßig 200.000,00 € im Wirtschaftsjahr
2009 bereitzustellen bzw. alternativ die Maßnahme im Wirtschaftsplan 2010
einzuplanen. Sachverhalt: Rechtliches: Die Bundesregierung hat das „Gesetz zur
Umsetzung von Zukunftsinvestitionen der Kommunen und Länder –
Zukunftsinvestitionsgesetz – ZuInvG) beschlossen; es ist am 06.03.2009 in
Kraft getreten. Das Land NRW hat das „Gesetz zur Umsetzung
des Zukunftsinvestitionsgesetzes in Nordrhein-Westfalen
(Investitionsförderungsgesetz NWRW – InvföG)“ beschlossen; es ist
am 02.04.2009 in Kraft getreten. Der Zuwendungsbescheid über 2.541.205,00 €
für Bildungsinfrastruktur und die 749.963,00 € für Infrastruktur der
Bezirksregierung Köln vom 08.04.2009 ist der Stadt Wermelskirchen am 14.04.2009
zugegangen. Die Stadtverwaltung Wermelskirchen hat
frühzeitig eine interne Liste möglicher Maßnahmen aufgestellt, die sich für die
Umsetzung aus dem Konjunkturpaket II eignen. Unstrittig ist, dass energetische
Maßnahmen für Schulen und Sanierung der Kindergärten aus den Konjunkturmitteln
gezahlt werden können. Es gibt jedoch zahlreiche andere Maßnahmen, die aus
Sicht der Stadtverwaltung Wermelskirchen grundsätzlich sinnvoll sind und nach
Möglichkeit aus den Konjunkturmitteln realisiert werden sollten. Hier ist jedoch zu beachten, dass nach der
derzeit geltenden Rechtslage die Konjunkturmittel nur für die
Sanierungsmaßnahmen verwendet werden dürfen, bei denen der Bund eine
Gesetzgebungskompetenz hat (energetische Maßnahmen für Schulen, Kindergärten).
Eine sehr große Zahl weiterer Maßnahmen darf aus rechtlichen Gründen derzeit
nicht mit den Konjunkturmitteln gefördert werden. Aus diesem Grund beabsichtigt die
Bundesregierung, den Artikel 104b des Grundgesetzes zu ändern. Dieser Artikel
lautet derzeit: „(1) Der Bund
kann, soweit dieses Grundgesetz ihm Gesetzgebungsbefugnisse verleiht, den
Ländern Finanzhilfen für besonders bedeutsame Investitionen der Länder und der
Gemeinden (Gemeindeverbände) gewähren, die 1. zur Abwehr einer
Störung des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts oder 2. zum Ausgleich
unterschiedlicher Wirtschaftskraft im Bundesgebiet oder 3. zur Förderung des
wirtschaftlichen Wachstums erforderlich sind. (2) Das Nähere,
insbesondere die Arten der zu fördernden Investitionen, wird durch
Bundesgesetz, das der Zustimmung des Bundesrates bedarf, oder auf Grund des
Bundeshaushaltsgesetzes durch Verwaltungsvereinbarung geregelt. Die Mittel sind
befristet zu gewähren und hinsichtlich ihrer Verwendung in regelmäßigen
Zeitabständen zu überprüfen. Die Finanzhilfen sind im Zeitablauf mit fallenden
Jahresbeträgen zu gestalten. (3) Bundestag,
Bundesregierung und Bundesrat sind auf Verlangen über die Durchführung der
Maßnahmen und die erzielten Verbesserungen zu unterrichten.“ Geplant ist, dass im Absatz (1) ein neuer Satz 2
eingefügt wird: „Abweichend von
Satz 1 kann der Bund im Fall von Naturkatastrophen oder außergewöhnlichen
Notsituationen, die sich der Kontrolle des Staates entziehen und die staatliche
Finanzlage erheblich beeinträchtigen, auch ohne Gesetzgebungsbefugnisse
Finanzhilfen gewähren.“ Mit der geplanten Änderung dieses Artikels soll
erreicht werden, dass der Bund in Krisenzeiten auch in andere Bereiche
investieren kann; die aktuelle Wirtschaftskrise wird dann als Krise im Sinne
des Grundgesetzes definiert. Die Folge wäre, dass die Mittel des
Konjunkturpaketes II auch für Maßnahmen, die nicht ausschließlich energetisch
begründet sind, eingesetzt werden dürfen. Das Bundesfinanzministerium hat mit Schreiben
vom 23.03.2009 bereits darauf hingewiesen, dass die Änderung des Grundgesetzes
im Juli 2009 zu erwarten ist. Auch die FAQ-Liste des Landes NRW führt in
zahlreichen Punkten aus, dass zahlreiche weitere Maßnahmen über den heute
gesetzlich zulässigen Rahmen (energetische Maßnahmen für Schulen, Kindergärten)
nach der Änderung des Artikels 104b GG umsetzbar sind. Mit Schreiben vom 15.05.2009 hat das
Innenministerium NRW mitgeteilt, dass das Formblatt zum Abruf der
Konjunkturmittel um ein Feld ergänzt wurde; hier kann jetzt im Vorgriff auf die
erwartete Gesetzesänderung angegeben werden, dass die Voraussetzungen zur
Verwendung dieser Konjunkturmittel erst nach der Änderung des Artikel 104b GG
gegeben sind. Verfahren: Mit dem Zuwendungsbescheid der Bezirksregierung
vom 08.04.2009 wurden zwei Vordrucke übersandt: ein „Mittelabruf“
und eine „Beendigungsanzeige“. Beide Vordrucke sind dieser
Sitzungsvorlage als Muster beigefügt. Es bedarf also keines Antrages mehr, um die
Konjunkturmittel zu erhalten und zu verausgaben. Vielmehr muss die Stadt
Wermelskirchen die Konjunkturmaßnahmen beschließen (Rat der Stadt am
29.06.2009) und der Bürgermeister oder sein Vertreter im Amt (eine Delegation
ist nicht zulässig) bestätigt die 7 Punkte des Vordrucks „Mittelabruf“
mit seiner Unterschrift. Dann kann die Maßnahme durchgeführt werden. Für den Abruf der Mittel wird ein DV-Verfahren
namens IDEV eingesetzt. Hier können Berechtigte (hier der Leiter des Amtes für
Gebäudewirtschaft) die beschlossenen Maßnahmen anmelden und die erforderlichen
Konjunkturmittel abrufen. Diese Mittel sollen so rechtzeitig abgerufen
werden, dass keine Vorfinanzierung durch die Kommune erforderlich wird
(FAQ-Liste NRW). Die Maßnahmen müssen spätestens bis zum
31.12.2010 begonnen und bis zum 31.12.2011 abgeschlossen werden. Eine spätere
Förderung aus Konjunkturmitteln ist nicht zulässig – die letzte
Mittelauszahlung muss bis Ende 2011 getätigt worden sein. Nach Abschluss der Maßnahme ist der
Bezirksregierung die „Beendigungsanzeige“ zu übersenden. Sie ist
inhaltlich weitgehend identisch mit dem „Mittelabruf“, sie wird von
der örtlichen Rechnungsprüfung erstellt und unterzeichnet. Wenn die örtliche Prüfung des
Rechnungsprüfungsamtes ergeben würde, dass die durchgeführte Maßnahme nicht den
Vorschriften des Landes NRW und des Bundes entsprechen würde, wären diese
Konjunkturmittel wieder zurück zu zahlen. Damit dieser Fall nicht eintritt
arbeiten in der Stadt Wermelskirchen die Fachämter und das Rechnungsprüfungsamt
schon bei der Auswahl der Maßnahmen eng zusammen. So soll eine mögliche
Rückzahlung von Konjunkturmitteln ausgeschlossen werden. Zulässig sind Maßnahmen nur, wenn sie als
„Investition“ bezeichnet werden. Dabei gilt nicht der
kommunalrechtliche Begriff der Investition, sondern die Vorgabe der
Bundeshaushaltsordnung. Hiernach sind Maßnahmen ab einem Investvolumen in Höhe
von 20.000,00 € grundsätzlich investiv. Auswahl der städtischen Maßnahmen: Bei den möglichen Konjunkturmaßnahmen für die
Stadt Wermelskirchen ist zu beachten, dass es sich nicht um Vorhaben handeln
darf, die bereits im in Kraft getretenen Haushaltsplan 2009 enthalten sind; es
muss sich vielmehr um Maßnahmen handeln, die „zusätzlich“ sind.
Eine Auflistung von Maßnahmen aus dem Finanzplan (also ab 2010) ist zulässig,
da diese nicht als beschlossen und genehmigt gelten. Die von Land und Bund gewollten Vorgaben bei der
Auswahl der möglichen Projekte werden in der hier vorgelegten Prioritätenliste
beachtet. Zu diesen Vorgaben zählen: - energetische
Sanierung in Bildungseinrichtungen in Schulen, Kindergärten - Maßnahmen
müssen zusätzlich zum Haushalt sein - eine
Doppelförderung ist nicht zulässig - die
Nachhaltigkeit der Maßnahme muss gewährleistet sein - der
Förderzeitraum ist zu beachten. Aus diesen Vorgaben entwickeln sich aus
städtischer Sicht weitere Prüfkriterien. So sollen die Wermelskirchener
Konjunkturmaßnahmen nach Möglichkeit auch - zukünftig
den Energieverbrauch senken - Wermelskirchener Firmen die Chance
zur Ausführung bieten. Voraussetzung dafür ist, dass es vor Ort eine oder
mehrere Firmen gibt, die geeignet und in der Lage sind, die geplanten Maßnahmen
zeitnah umzusetzen. - mit der Haushaltsplanung 2010 und
Folgejahre vereinbar sein (insbesondere wg. hoher Zusatzbelastung wie Fassade
Bürgerzentrum) - möglichst
keine Maßnahmen enthalten, für die Rückstellungen gebildet wurden. Die Prioritätenliste zeigt, dass bei den
vorgeschlagenen Konjunkturmaßnahmen des Bereichs Bildungsinfrastruktur von den
zur Verfügung stehenden 2.541.205,00 € insgesamt 864.000,00 € aus
der Finanzplanung 2010 und 2011 stammen. Die Differenz dokumentiert die Zusätzlichkeit bei den
Maßnahmen. Auswahl der Maßnahmen Dritter: Es liegen Anträge „Dritter“ zur
Förderung aus den Konjunkturmaßnahmen vor. Dies ist rechtlich so zulässig. Über
die Umsetzung dieser Anträge Dritter entscheidet der Rat; die beantragten
Maßnahmen sind nachfolgend aufgeführt: „Das Bündnis“ (BüFo, FDP, UWG, WNK
UWG); Antrag vom 05.02.2009: Es wird beantragt, dass die Konjunkturmittel in
städtische Bildungseinrichtungen fließen, möglichst zur energetischen
Verbesserung beitragen und die Aufträge an heimische Firmen vergeben werden
sollen. Dieser Antrag deckt sich mit den Kriterien,
welche die Stadtverwaltung bei der Auswahl der städtischen Projekte zugrunde
gelegt hat. Katholische Kirchengemeinde St. Michael; Antrag
vom 05.02.2009: Die Katholische Kirchengemeinde plant folgende
Maßnahmen am Kindergarten St. Michael: - Anbau
eines Windfanges - Brandschutztechnische
Sanierung der Fluchtwege - Ausbau
der Betreuungsplätze für unter 3-Jährige - Umbau
Erdgeschoss (Ergänzung von Differenzierungsräumen). Die veranschlagten Kosten (ohne
Einrichtungskosten) werden derzeit mit 185.000,00 € angegeben. Die Stadt Wermelskirchen schlägt vor, diese
Maßnahme nur mit der Priorität „3“ zu versehen; damit ist eine
Förderung mit Konjunkturmitteln sehr unwahrscheinlich. Der Grund hierfür ist,
dass gerade die Schaffung von Betreuungsplätzen für unter 3-Jährige staatlich
gefördert wird; aufgrund des Doppelförderungsverbotes würden diese Fördermittel
nicht in Anspruch genommen. Rheinischer Landwirtschaftverband e.V.; Antrag
vom 16.02.2009: Dieser Antrag zielt allgemein auf die Förderung
des ländlichen Wegebaus ab. Er geht inhaltlich in den städtischen Maßnahmen
„Ausbau Wirtschaftswege, Straßen im ländlichen Raum“ auf und wird
nicht gesondert aufgeführt. DRK Sanierung Kindergarten Wunderwelt; Antrag
vom 22.02.2009: Das DRK beantragt die Förderung für
Reparaturarbeiten an der Außenfassade, den Fenstern und dem Flachdach; eine
grobe Kostenschätzung geht hier von 30.000,00 € Kostenaufwand aus. Der Kindergarten Wunderwelt wurde im Jahr 1996
fertig gestellt und in Betrieb genommen. Im Zuge einer Ortsbesichtigung hat der
Eigentümer die im Wesentlichen erforderlichen Maßnahmen wie folgt
konkretisiert: Reparaturanstricharbeiten an den Fensteranlagen und
erforderliche Reparaturarbeiten in Bereichen diverser Dachanschlüsse. Bei den
Maßnahmen handelt es sich um reine Reparaturarbeiten, Eine Verbesserung der
Energiebilanz ist nicht zu erwarten. Nach Abwägung schlägt die Verwaltung diese Maßnahme im
Vergleich zu sonstigen Maßnahmen mit der Priorität „3“ vor. Forstbetriebsgemeinschaft Wermelskirchen/Anträge
vom 18.03.2009 und 11.05.2009: Die Forstbetriebsgemeinschaft beantragt für
verschiedene Forstwege mit einer Gesamtlänge von 1.800 m die Sanierung und
Instandsetzung. Die Kostenschätzung für diese Wege betragen rd.
76.000,00 € Die Stadt Wermelskirchen unterstützt diesen
Antrag, zumal er auch zur Sicherstellung des Brandschutzes in diesen Gebieten
dient. Deshalb wird dieser Antrag mit der Priorität „1“
vorgeschlagen. DTV: Warmwasseranlage Vereinsheim
Asterweg/Antrag vom 23.03.2009: Der DTV hat über Kostenvoranschläge Gesamtkosten
in Höhe von rund 12.000,00 € nachgewiesen. Gefördert werden jedoch nur
Maßnahmen, die zu einer Werterhöhung der baulichen Anlage führen; dies ist hier
nicht der Fall. Deshalb kann diese Maßnahme nicht aus Konjunkturmitteln
gefördert werden. CDU zum Konjunkturpaket II/Antrag vom
06.05.2009: Die CDU beantragt: a) den Rasenplatz im Eifgen in einen
Kunstrasenplatz umzuwandeln b) den Laufbahnbereich um den Sportplatz zu
sanieren c) Ausbau der Übermittagsbetreuung in der
Realschule d) Ausbau von Wirtschaftswegen. Die Verwaltung stuft die Maßnahmen a) und b) als
nicht geeignet ein, die heimische Wirtschaft zu fördern. Für die Umgestaltung
eines Rasenplatzes gibt es nach Kenntnis der Verwaltung vor Ort keinen
Anbieter, der in der Lage wäre dieses Projekt umzusetzen. Soweit der Verwaltung
bekannt ist, sind für die Umsetzung Spezialkenntnisse erforderlich, über die
keines der ortsansässigen Unternehmen verfügt. Darüber hinaus ist auch eine einschlägige
Erfahrung für die Durchführung derartiger Projekte wünschenswert. Eine weitere
Vorgabe für die Auswahl von Projekten durch das Innenministerium ist die so genannte
Nachhaltigkeit einer Maßnahme. Da nicht klar ist, ob die Stadt die Sportplätze
langfristig betreiben wird oder ob ein privater Betreiber gefunden werden kann,
fehlt es an diesem Tatbestandsmerkmal. Die Maßnahme wurde daher nicht in die
Prioritätenliste aufgenommen. Der Bau einer Mensa entsprechend c) wird auch
von der Verwaltung so gesehen und mit der Priorität „1“ versehen. Der Ausbau der Wirtschaftswege wird auch von der
Verwaltung mit der Priorität „1“ versehen. Reit- und Fahrverein Dhünn/Antrag vom
05.05.2009: Für die Sanierung der Hofein- und
Ausfahrten/Zufahrten zu den Reithallen hat der Verein einen Kostenvoranschlag
von rd. 44.000 € vorgelegt. Diese Maßnahme hat weder energetische
Verbesserungen zur Folge noch kommt sie der Allgemeinheit zu Gute. Im Vergleich
zu den anderen Maßnahmen des Bereichs Infrastruktur wird die hier beantragte
Maßnahme deshalb nur mit der Priorität „2“ versehen und damit
höchstwahrscheinlich keine Konjunkturmittel erhalten. Prioritätenliste / Bildungsinfrastruktur: Alle bisherigen Aussagen von Bund, Land,
Bezirksregierung und kommunalen Spitzenverbänden wie Städte- und Gemeindebund
lassen die Änderung des Artikels 104b GG erwarten. Deshalb ist die Stadt
Wermelskirchen deshalb auch –wie zahlreiche andere Städte- von den
erweiterten Möglichkeiten des Einsatzes der Konjunkturmittel ausgegangen. In
der Prioritätenliste sind nach der Änderung des GG die ersten 14 Maßnahmen (mit
Priorität „1 gekennzeichnet) dann umsetzbar. Dabei ist es unwesentlich,
welche Maßnahme an welcher Stelle dieser Liste steht, weil nach Möglichkeit
alle Maßnahmen der Priorität 1+ umgesetzt werden sollen. Falls wider Erwarten das GG nicht geändert
würde, müssten 4 dieser 14 Maßnahmen entfallen; dann würden 6 weitere Maßnahmen
nachrücken (in der Prioritätenliste mit „2“ gekennzeichnet). Die mit Priorität „3“
gekennzeichneten Maßnahmen werden aus heutiger Sicht auf keinen Fall aus den
Konjunkturmitteln gefördert. Erst wenn einzelne Maßnahmen (der Prioritäten 1
und 2) aus rechtlichen oder sonstigen Gründen nicht umgesetzt werden könnten,
sollen Maßnahmen der Priorität „3“ nachrücken. Dieses Verfahren
soll angewendet werden ohne dass hierfür zusätzliche Beschlüsse des Rates
eingeholt werden müssen. Nachfolgend werden die Maßnahmen der von der
Verwaltung vorgeschlagenen Prioritätenliste erläutert: Priorität 1: - Realschule:
Bau einer Mensa (1.000.000,00 €) Die Übermittagsbetreuung lässt sich in den vorhandenen
Räumen nicht realisieren. Die Nutzung von Gebäudeteilen des städtischen
Krankenhauses hat die Realschule abgelehnt. Eine Bezuschussung aus dem
1000-Schulen-Programm würde einen Zuschuss von maximal 100.000 € = 10 %
ergeben. eine Übermittagsbetreuung ist jedoch erforderlich. Da noch kein konkretes Raumprogramm vorliegt
können die Kosten nur angenommen werden. Es wird eine Investitionssumme um
1.000.000,00 € erwartet. - Hauptschule:
Heizung, Dach, Fenster (533.000,00 €) der Mittelbau (Schusterbau) der Hauptschule wird
in wesentlichen Teilen energetisch saniert. Dies entspricht der originären
Intention des Konjunkturpaketes II. Diese Maßnahme ist bereits für den Haushalt
2010 vorgesehen. - Hauptschule:
Fassadenerneuerung (173.000,00 €) Zusätzlich zur vorgenannten Maßnahme soll aus
den Konjunkturmitteln auch die Fassade dieses Gebäudeteils erneuert werden. - Kindergarten
Grunewald: Heizungserneuerung (30.000,00 €) Die Heizung stammt aus dem Jahr 1980. Eine Erneuerung der Heizung ist in der
mittelfristigen Finanzplanung für das Jahr 2010 bereits enthalten. Die Maßnahme
bewirkt eine erhebliche Senkung des Energieverbrauchs und damit eine Senkung
der Energiekosten. - Kindergarten
Wirtsmühle: Dacherneuerung (140.000,00 €) Das im Jahr 1975 erstellte Dach bestehend aus
Flach- und Pultddächern ist altersbedingt schadhaft. Wiederholt sind
Undichtigkeiten aufgetreten. Die Dacherneuerung ist deshalb notwendig. Darüber
hinaus resultiert aus der Verbesserung der Wärmedämmung eine Verbesserung der
Energiebilanz des Gebäudes. - Turnhalle
Realschule: Verglasung (90.000,00 €) Die vorhandenen großflächigen Verglasungen
stammen aus dem Jahr 1971 und bewirken hohe Energieverluste. Darüber hinaus
sind die Verglasungen undicht. Die Erneuerung der Verglasungen ist vor allem
energetisch sehr sinnvoll. - Grundschule
Dabringhausen: Sanierung Toiletten Altbau (31.000,00 €) Die Toiletten im Altbau bedürfen dringend einer
Sanierung; diese Maßnahme ist bereits für das Jahr 2010 eingeplant und in der
Finanzplanung enthalten. Die Einbindung in das Konjunkturprogramm sichert die
schnelle Ausführung dieser Maßnahme. - Grundschule
Dabringhausen: Dacherneuerung Altbau (58.000,00 €) Die Dacheindeckung ist altersbedingt abgängig
und wegen wiederholter Undichtigkeiten sehr reparaturintensiv. Eine
Dacherneuerung ist bereits für 2011 geplant und in der Finanzplanung
berücksichtigt. Die kurzfristige Umsetzung dieser Maßnahme aus
Konjunkturmitteln beseitigt diesen Missstand. Darüber hinaus resultiert aus der
Sanierungsmaßnahme eine Verbesserung des Wärmedurchgangs an diesem Bauteil. - Kath.
Grundschule: Dacherneuerung (57.000,00 €) Das Dach des Altbaus der Katholischen
Grundschule ist ebenfalls altersbedingt abgängig und von daher reparaturintensiv. Eine Sanierung
des Daches ist bereits für 2010 geplant und in der Finanzplanung
berücksichtigt. Die kurzfristige Umsetzung dieser Maßnahme aus
Konjunkturmitteln beseitigt diesen Missstand. Darüber hinaus resultiert aus der
Sanierungsmaßnahme eine Verbesserung des Wärmedurchgangs an diesem Bauteil. - Realschule:
Beleuchtung Pavillon (32.000,00 €) Der Pavillon der Realschule war ursprünglich als
mittelfristige Erweiterung geplant. Die seit langem hohen Schülerzahlen und die
Prognose des Schulentwicklungsplanes ergeben, dass der Pavillon über weitere
Jahre benötigt wird. Deshalb sollen hier Maßnahmen zur energetischen
Verbesserung dieses Gebäudeteils erfolgen. Die Maßnahme ist bereits für den
Haushalt 2011 eingeplant. Die Maßnahme folgt der vorliegenden Sanierungsplanung
des Objekts, nach dem im Jahr 2008 bereits die Decken erneuert worden sind. - Realschule:
Fenster Pavillon (85.000,00 €) Begründung: siehe vor. - Realschule:
Flachdachsanierung Pavillon (60.000,00 €) Begründung: siehe vor. - Grundschule
Tente: Erneuerung Dach und Fassade (180.000,00 €) Die Grundschule Tente, Baujahr um 1900, gehört
zu den ältesten städtischen Gebäuden und hat in der Sanierungsplanung eine hohe
Priorität. In einem ersten Schritt zur Verbesserung der Energiebilanz und
Gebäudesubstanz wurde im Jahr 2008 die Heizung erneuert. Weitere erforderliche
Sanierungsmaßnahmen beziehen sich auf die Erneuerung der Dachflächen und die
Verbesserung des Wärmedurchgangs der Fassaden. Eine kurzfristige Umsetzung der
Maßnahmen dient gleichermaßen der Verbesserung der Energiebilanz und dem
Werterhalt des Gebäudes sowie der Maximierung der Nutzungsqualität. - Hauptschule:
Sanierung WC-Anlagen ( 123.000,00 €) Die Sanierung der WC-Anlagen ist erforderlich,
diese Maßnahme ist bereits für den Haushalt 2010 eingeplant. Bei der Maßnahme
handelt es sich um eine Grundsanierung der Anlage, d.h. die Erneuerung aller
innerer Einbauten wie Fliesen, Einrichtung und Beleuchtung. Priorität 2: - Grundschule
Schwanen: Dacherneuerung mit Dämmung (100.000,00 €) Für die Grundschule Schwanen sind drei Maßnahmen
im energetischen Bereich vorgesehen. Falls das Grundgesetz nicht geändert wird
sollen diese Maßnahmen aus Konjunkturmitteln umgesetzt werden. Andernfalls
sollen diese drei Maßnahmen in den nächsten Jahren als Gesamtpaket in den
Haushalt eingebracht und möglichst zinsvergünstigt mit KFW-Mitteln finanziert
werden. - Grundschule
Schwanen: Heizungserneuerung (220.000,00 €) Baujahr der vorhandenen Heizung ist 1983. Begründung wie vor. - Grundschule
Schwanen: Fassade Schusterbau (173.000,00 €) Begründung wie vor. - Gymnasium:
Dachsanierung des 1. und 2. Bauabschnitts (400.000,00 €) Die Altbauten stammen aus den Jahren 1898
beziehungsweise 1954. Die Dächer sind undicht. Deshalb sind die
Dacheindeckungen kurz- bis mittelfristig zu erneuern. Mit der Erneuerung der
Dacheindeckungen soll eine Verbesserung der Dachdämmung durchgeführt werden. - Hauptschule:
Fenstererneuerung BT A (Altbau) (80.000,00 €) Bei den Fenster- und Türanlagen handelt es sich
um Stahlanlagen aus den 60iger Jahren, teilweise noch einfachverglast. Eine
kurzfristige Erneuerung der Anlagenteile dient gleichermaßen der Verbesserung
der Energiebilanz und dem Werterhalt des Gebäudes sowie der Maximierung der Nutzungsqualität. - Kindergarten
Wellerbusch: Stahlfenster, Fassade mit Dämmung (190.000,00 €) Die Fenster im Kindergarten Wellerbusch sind
rund 45 Jahre alt und schließen nicht mehr korrekt; außerdem haben sie
konstruktionsbedingt einen hohen Wärmedurchgang. Der Austausch ist aus
funktionsbedingten Gründen und zur Verbesserung der Energiebilanz dringend
notwendig. Gleiches gilt für die Außenwände des Objekts. Auch hier wird durch
die Sanierung der Fassaden in Verbindung mit zusätzlichen Dämmmaßnahmen eine erhebliche Minderung der Energiekosten
erwartet. Priorität 3: Nach dem heutigen Erkenntnisstand über die
Modalitäten des Konjunkturpaketes II kommen die folgenden Maßnahmen auf keinen
Fall zum Tragen. Falls jedoch das Grundgesetz nicht geändert wird und
zusätzlich Maßnahmen der Prioritäten 1 und 2 aus rechtlichen oder sonstigen
Gründen nicht umgesetzt werden können, sollen die nachfolgenden Maßnahmen
nachrücken, um die zur Verfügung stehenden Konjunkturmittel in voller Höhe
ausschöpfen zu können. - Sporthalle
Am Schwanen: Sanierung Heizungsanlage (50.000,00 €) Die Heizungsanlage stammt aus dem Jahr 1983 und
sollte erneuert werden. - Realschule:
Außendämmung Keller (35.000,00 €) Diese Maßnahme ist bereits im Finanzplan für
2010 enthalten. - Turnhalle
Tente: Heizung auf Deckenstrahlplatten umstellen (40.000,00 €) Die Heizung ist Baujahr 1983, die Heizung der
Sanitärräume stammt aus dem Jahr 1993; die Umstellung auf Deckenstrahlplatten
senkt den Energieverbrauch. - Gymnasium:
Fenstererneuerung Bauteil 3 (215.000,00 €) Für diese Maßnahme ist eine Rückstellung in
voller Höhe gebildet worden; sie steht bereits im Finanzplan für das Jahr 2010. Prioritätenliste / Infrastruktur: Alle bisherigen Aussagen von Bund, Land,
Bezirksregierung und kommunalen Spitzenverbänden wie Städte- und Gemeindebund
lassen die Änderung des Artikels 104b GG erwarten. Deshalb ist die Stadt
Wermelskirchen deshalb auch –wie zahlreiche andere Städte- von den
erweiterten Möglichkeiten des Einsatzes der Konjunkturmittel ausgegangen. In der
Prioritätenliste sind nach der Änderung des GG die ersten 7 Maßnahmen (mit
Priorität „1“ gekennzeichnet) dann umsetzbar. Dabei ist es
unwesentlich, welche Maßnahme an welcher Stelle dieser Liste steht, weil nach
Möglichkeit alle Maßnahmen der Priorität umgesetzt werden sollen. Falls wider Erwarten das GG nicht geändert
würde, müssten 2 dieser 7 Maßnahmen entfallen; dann würde jedoch der Ansatz für
die Punkte Ausbau ländliches Wegenetz, Ausbau Wirtschaftswege und Straßen im
ländlichen Raum noch deutlich angehoben werden können, da hierfür ausreichend
Maßnahmen zur Realisierung anstehen. Die in der Prioritätenliste mit
„2“ gekennzeichnete Maßnahme wird aus städtischer Sicht in
Abstufung aller Maßnahmen nicht mit Konjunkturmitteln realisiert. Priorität 1: - *Forstbetriebsgemeinschaft:
Ausbau ländliches Wegenetz (76.000,00 €) Im Stadtgebiet von Wermelskirchen befinden sich
viele Forstwege und Wanderwege in einem schlechten Zustand. Es ist erforderlich
entsprechende Mittel für die Instandsetzung bzw. Sanierung einzusetzen. Die
Reihenfolge der zu sanierenden Forstwege ist noch in Abstimmung mit den
zuständigen Ämtern durchzuführen. - Kattwinkelsche
Fabrik: Dachsanierung (200.000,00 €) Die Kattwinkelsche Fabrik beantragt, das Dach
der Bogenbinderhalle zu sanieren, weil es an mehreren Stellen undicht ist. Eine
erste Kostenermittlung hat für die
Maßnahme Sanierungskosten in Höhe von 200.000,00 € ergeben. Diese
Maßnahme fällt in den Bereich „Infrastruktur“. - Zuwegung
Buswartehäuschen (100.000,00 €) Im ländlichen Siedlungsbereich der Stadt
Wermelskirchen befinden sich einige Haltestellenanlagen die keine ausreichende
Zuwegung zur Wohnbebauung haben. Um eine Verbesserung der Wegeflächen
herzustellen und auch eine Zuwegung für Menschen mit Behinderungen zu
ermöglichen, ist es notwendig diese Wegeanlagen baulich zu erstellen. - Mehrgenerationenspielplatz
(120.000,00 €) Die Errichtung und die Notwendigkeit eines
Mehrgenerationenspielplatzes (Neugartenfeld) ist bereits im Jugendhilfeausschuss
im Februar 2009 hinreichend beschrieben worden. Die Kosten für einen
Mehrgenerationenspielplatz betragen in der Minimalvariante rd. 60.000,00
€. Der Ausbau als Maximalvariante einschließlich der notwendigen
Bepflanzung beinhaltet Kosten von rd. 120.000,00 €. - Gutachterliche
Untersuchung: WLAN in der Innenstadt (40.000,00 €) Es ist geplant, im Bereich der Innenstadt (Dreieck Kölner
Straße, Telegrafenstraße, Obere Remscheider Straße) ein WLAN-Netz aufzubauen.
Hier soll die Möglichkeit geschaffen werden, einen Zugang zum Internet zu
erhalten. Fragen des Aufbaus, des Betriebs und des Providings sind durch eine
gutachterliche Untersuchung zu klären. - Gutachterliche
Untersuchung: Breitbandverkabelung (60.000,00 €) Es gibt auch in Wermelskirchen Bereiche ohne oder mit
unzureichender Breitbandverkabelung. Dies kann ein entscheidendes Kriterium für
Betriebe sein, die sich aus diesem Grund nicht in Wermelskirchen ansiedeln bzw.
die aus diesem Grund ihren hiesigen Standort aufgeben. In einer gutachterlichen
Untersuchung ist zunächst festzustellen, welche Gebiete in Wermelskirchen
unterversorgt sind und wie eine Anbindung bzw. eine Verbesserung der Anbindung
an die Breitbandverkabelung erreicht werden kann. - Ausbau
Wirtschaftswege, Straßen im ländlichen Raum (250.000,00 €) Im Stadtgebiet Wermelskirchen befinden sich
viele ländliche Straßen, die die Erschließungsfunktion für kleine Ortsteile und
auch für landwirtschaftliche Flächen und Betriebe übernehmen. Aufgrund der
veränderten Mechanisierung bei den landwirtschaftlichen Betrieben ergibt sich
auch eine stärkere Belastung der Wirtschaftswege. Aufgrund der vorhandenen
Schadenssituation ist eine Sanierung dieser Wege notwendig. Haushaltsrechtliche Abwicklung: Nach § 6 des Investitionsförderungsgesetzes NRW
(InvföG NRW) sind zur Beschleunigung der Investitionen im Haushaltsjahr 2009
Aufwendungen und Auszahlungen der Gemeinden für nach dem genannten Gesetz
geförderte Investitionsmaßnahmen als überplanmäßige oder außerplanmäßige
Aufwendungen oder Auszahlungen zu behandeln und bedürfen der vorherigen
Zustimmung des Rates. § 81 und § 83 Abs. 1 und 2 GO NRW finden
insoweit lt. dem InvföG NRW keine Anwendung.
Die Aufstellung einer Nachtragssatzung ist zur Maßnahmenumsetzung bzw.
Mitteleinplanung nicht erforderlich. Die Frage der Unabweisbarkeit ist nicht zu
prüfen. Bei kommunalbezogenen Maßnahmen tragen das Land
und die Gemeinden jeweils 12,5 Prozent der förderungsfähigen Kosten. Der
kommunale Anteil wird vom Land vorfinanziert und ist ab 2012 nach Maßgabe des
Zukunftsinvestitions- und Tilgungsfondsgesetzes (ZTFoG) zurückzuzahlen. Die
Kommunen beteiligen sich gem. § 6 des
ZTFoG durch einen pauschalen Abzug bei den finanzkraftunabhängigen Zuweisungen
nach Maßgabe des jährlichen Gemeindefinanzierungsgesetzes. Nach § 3 a des Zukunftsinvestitionsgesetzes des
Bundes (ZuInvG) muss für jede einzelne Investitionsmaßnahme (vorhabenbezogen)
die Zusätzlichkeit gegeben sein. Finanziert eine Gemeinde eine Investitionsmaßnahme
zu 100 % aus eigenen Mitteln, ist die Gesamtfinanzierung gesichert, wenn die
Maßnahme im Haushalt veranschlagt und der Haushalt bekannt gemacht ist. Dies
bedeutet, dass im Haushalt 2009 für das Haushaltsjahr 2009 vorgesehene
Maßnahmen der Stadt Wermelskirchen nicht förderfähig sind. Hingegen ist die
Berücksichtigung von Maßnahmen, die in der mittelfristigen Ergebnis- und
Finanzplanung der Stadt (2010 – 2012)
im Haushalt 2009 eingeplant sind, förderunschädlich. In dem Maßnahmenkatalog der Verwaltung ist
dargestellt, welche Maßnahmen bereits im Haushaltsplan 2010 bzw. 2011 enthalten
sind. Maßnahmen, die im Haushalt 2009 für 2009
veranschlagt sind, werden nicht zur Durchführung nach dem
Konjunkturpaket II berücksichtigt. Gem. der seitens der Verwaltung vorgelegten
Maßnahmenliste der Stadt Wermelskirchen zum Konjunkturpaket II sind zur
Durchführung sowohl konsumtive wie auch investive Maßnahmen vorgesehen. Zu den
konsumtiven Maßnahmen (Maßnahmen des Ergebnisplanes) ist eine außerplanmäßige
Mittelbereitstellung sowohl für die Aufwendungen wie auch die Auszahlungen
erforderlich. Für die investiven Maßnahmen muss eine außerplanmäßige
Mittelbereitstellung zu den Auszahlungen erfolgen. Für den Bereich der Bildungsinfrastruktur
ist eine Förderung in Höhe von 2.541.205,00 € bewilligt. Derzeit ist nicht absehbar, welche der
vorgesehenen Maßnahmen im Haushaltsjahr 2009 und welche im Haushaltsjahr 2010
abgewickelt werden. Aus diesem Grunde wird seitens der Verwaltung empfohlen,
durch den Rat der Stadt eine außerplanmäßige Mittelbereitstellung zu den
Maßnahmen mit der Priorität 1 zu beschließen. Diese belaufen sich im Bereich
der Bildungsinfrastruktur inkl. der Maßnahmen nach Artikel 104 b Grundgesetz
auf 2.592.000,00 €. Die Beschlussfassung sollte hier unter dem
Vorbehalt erfolgen, dass das Grundgesetz entsprechend geändert wird. Für den Fall, dass keine Grundgesetzänderung
erfolgt bzw. aus rechtlichen oder sonstigen Gründen Maßnahmen der Priorität
nicht oder nicht rechtzeitig umsetzbar sind, wäre entweder eine außerplanmäßige
Mittelbereitstellung zu den unter Priorität 2 angeführten Maßnahmen zu einem
späteren Zeitpunkt zu beschließen bzw. eine Einplanung im Haushalt 2010
vorzunehmen. Würde keine Grundgesetzänderung erfolgen, wären dann 2.569.000,00
€ an Maßnahmen abgedeckt. Für den Fall, dass durch das evtl. Herausfallen
von Maßnahmen die Fördersummen nicht
erreicht werden, wäre bei der Bildungsinfrastruktur ggf. noch eine zusätzliche
außerplanmäßige Mittelbereitstellung für Maßnahmen der Priorität 3 zu beschließen
bzw. eine Einplanung im Haushalt 2010 zu berücksichtigen. Für den Bereich der Infrastruktur beläuft sich die Förderung für die Stadt
Wermelskirchen auf 749.963,00 €. Der beigefügte Maßnahmenkatalog enthält in der
Priorität 1 Maßnahmen nach der aktuellen Rechtslage in Höhe von 2.569.000,00
€ und für den Fall der Grundgesetzänderung von 2.592.000,00 €. Auch
hier wird eine Beschlussfassung unter dem Vorbehalt der Grundgesetzänderung
empfohlen. Generell sollte durch den Rat der Stadt eine
Mittelbereitstellung im Rahmen der angeführten Summen erfolgen, auch wenn ein
Teil der Maßnahmen nicht im Haushaltsjahr 2009 umgesetzt werden kann. Hierdurch
wird sichergestellt, dass die Auftragserteilungen in voller Höhe erfolgen und die Maßnahmen flexibel umgesetzt werden können. Bei Aufstellung des Haushaltes 2010 ist dann zu
prüfen, inwieweit Mittel erst in 2010 kassenwirksam werden. Diese Mittel sind
dann für die entsprechenden Maßnahmen einzuplanen. Die Deckung der Aufwendungen und Auszahlungen
erfolgt durch die 100%ige Förderung im Rahmen des Konjunkturpaketes II. Es ist
davon auszugehen, dass durch die Möglichkeiten des Mittelabrufes zur anteiligen
Begleichung erforderlicher Rechnungen keine Vorfinanzierung erforderlich wird. Wegen der Durchführung der Maßnahme
Dachsanierung Kattwinkelsche Fabrik wird wegen der erforderlichen Abwicklung
über den Wirtschaftsplan der Katt (das Gebäude ist in der Bilanz der Katt
aktiviert) folgende Beschlussfassung empfohlen: „Der Rat der Stadt beschließt bezüglich der für die
eigenbetriebsähnliche Einrichtung Kattwinkelsche Fabrik vorgesehene Maßnahme
Dachsanierung außerplanmäßig 200.000 € im Wirtschaftsjahr 2009
bereitzustellen bzw. alternativ die Maßnahme im Wirtschaftsplan 2010
einzuplanen.“ Anlage/n:
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