Vorlage - RAT/1654/2009  

 
 
Betreff: 2. Nachtragssatzung vom * zur Satzung über den Kostenersatz und die Gebühren für Leistungen der Feuerwehr der Stadt Wermelskrichen vom 18.12.2001 in der Fassung vom 01.04.2009
Status:öffentlich  
Federführend:Ordnungsamt Bearbeiter/-in: Heider, W.
Beratungsfolge:
Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung
Rat der Stadt Entscheidung
29.06.2009 
Sitzung des Rates der Stadt ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Satzung FW neu PDF-Dokument

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Wermelskirchen beschließt die 2. Nachtragssatzung vom * zur Satzung über den Kostenersatz und die Gebühren für Leistungen der Feuerwehr der Stadt Wermelskirchen vom 18.12.2001 in der vorgelegten Fassung.

Ein Exemplar der 2. Nachtragssatzung ist dem Original der Niederschrift des Rates der Stadt Wermelskirchen als Anlage beizufügen.

Sachverhalt:

Sachverhalt:

 

In der Stadt Wermelskirchen sind der Kostenersatz und die Gebühren für die Leistungen der Feuerwehr durch Satzung vom 18.01.2001 in der Fassung vom 01.04.2008 geregelt.

 

Aus Klarstellungsgründen wird die Satzung in § 1 „Leistung der Feuerwehr“  um einen Absatz 4 erweitert.

 

§ 1 Abs. 4 erhält folgende Fassung:

 

Für den Fall, dass die Feuerwehr nicht in der Lage ist, die in den Absätzen 2 und 3 beschriebenen Leistungen selbst zu erfüllen, ist sie berechtigt, Dritte damit zu beauftragen, soweit gewährleistet ist, dass diese die Aufgaben nach dem Stand der Technik und den gesetzlichen Bestimmungen erfüllen.

Anlage/n:

Anlage:

2. Nachtragssatzung vom * zur Satzung über den Kostenersatz und die Gebühren für  Leistungen der Feuerwehr der Stadt Wermelskirchen vom 18.12.2001 in der Fassung vom 01.04.2008.

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Satzung FW neu (49 KB) PDF-Dokument (15 KB)