Beschlussvorschlag: Zu B. Der Rat der Stadt beschließt, den Entwurf der
Entwicklungssatzung „Große Ledder“ mit Planzeichnung und Begründung
mit Umweltbericht und landschaftspflegerischem Begleitplan mit
Artenschutzprüfung gemäß § 34 (6) Satz 1 BauGB in Verbindung mit § 13 (2) BauGB
öffentlich auszulegen. Sachverhalt: Beschreibung der Ausgangssituation Im Ortsteil „Stumpf“ kann man für den Bereich
der Seminar- und Freizeitanlage „Große Ledder“ der Bayer AG
mittlerweile auf eine 100-jährige Geschichte zurückblicken. Auf einem ca. 50 ha
großen Gelände sind verschiedene Gasthäuser und Veranstaltungsräume in einem
parkähnlichen Ensemble entstanden, die den Rahmen sowohl für Tagungen,
Konferenzen und Seminare als auch für ein gehobenes Gastronomie- und
Übernachtungsangebot bieten. Diese baulichen Anlagen wurden in den vergangenen
Jahren teilweise aufwendig restauriert und umgebaut, um sie an die sich
gewandelten modernen Anforderungen anzupassen. Nun gibt es die Überlegung, dieses vorhandene Tagungs- und
Gastronomieangebot mit einer weiteren multifunktionalen Hotelanlage - angedacht
ist ein Wellness-Hotel - abzurunden, um „Große Ledder“ auch für die
Zukunft attraktiv für interne und externe Nutzungen zu gestalten. Darüber hinaus gibt es Überlegungen, eine Gesamtkonzeption
auf lange Sicht für die „Große Ledder“ zu entwickeln, um weitere
Freizeit- und Naherholungsanlagen zu sichern oder weiter zu entwickeln. In
diesem Zusammenhang sind die Fragen zur Erschließung und einem entsprechenden
Stellplatzangebot mit zu klären. Bestehendes Planrecht Für den Bereich „Große Ledder“ sind im
Flächennutzungsplan der Stadt Wermelskirchen zwei Sonderbauflächen (SO)
mit der Zweckbestimmung „betriebliche Bildung und Erholung“
ausgewiesen. Einen Bebauungsplan gibt es für diese Sonderbauflächen
nicht. Ferner weist der Landschaftsplan Nr. 3 „Große
Dhünntalsperre“ ein Landschafts- und Naturschutzgebiet sowie geschützte
Landschaftsbestandteile im Umfeld aus. Die Große Ledder liegt überwiegend in der Wasserschutzzone
II B der Wasserschutzgebietsverordnung für die Große Dhünntalsperre. Antrag für zukünftiges Planrecht Die planungsrechtliche Zulässigkeit des geplanten
Wellness-Hotels lässt sich entweder nach § 34 BauGB (Zulässigkeit von
Vorhaben innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile - Innenbereich) oder
nach § 35 BauGB (Bauen im Außenbereich) ableiten. Anlässlich dieser planungsrechtlich unklaren Ausgangssituation
wurde seitens der Bayer AG eine juristische Prüfung durch ein Fachbüro mit folgendem
Ergebnis herbeigeführt: „Durch den Erlass einer Entwicklungssatzung
gemäß § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 BauGB könnte für zukünftige Vorhaben im Bereich
„Große Ledder“ qualifiziertes Baurecht geschaffen werden, das
ausreichende Planungs- und Rechtssicherheit bietet“. Bayer Real Estate stellte somit den Antrag zur
Aufstellung einer Entwicklungssatzung „Große Ledder“ am
27.01.09 (Anlage I). Erfordernis und Ziel der Ergänzungssatzung Grundsätzlich ist die Entwicklungssatzung aus dem
Flächennutzungsplan zu entwickeln. Voraussetzung hierfür ist die Darstellung
einer Baufläche. Da in diesem Bereich der Flächennutzungsplan eine
„Sonderbaufläche“ darstellt, ist die Voraussetzung für eine
Entwicklungssatzung gegeben. Die Entwicklungssatzung umfasst den gleichen Planbereich wie
die Sonderbaufläche einschließlich der bestehenden nördlichen und südwestlichen
Erschließung. Die Abgrenzung des Plangebiets ist im beigefügten Lageplan zu
ersehen (Anlage II). Ziel ist es, den im Außenbereich liegenden bebauten Bereich
„Große Ledder“ als einen im Zusammenhang bebauten Ortsteil durch
die Entwicklungssatzung festzulegen. Die Gemeinde legt mit diesem Verfahren einen bisher im Außenbereich
gelegenen Siedlungsansatz konstitutiv zum Innenbereich fest. Bisheriges Verfahren Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr hat am
09.03.09 folgende Beschlüsse gefasst: ·
Die
Aufstellung der Entwicklungssatzung „Große Ledder“ gemäß § 34 Abs.
4 Satz 1 Nr. 2 BauGB, ·
das
Verfahren der Entwicklungssatzung „Große Ledder“ gemäß § 13 Abs. 2
BauGB durchzuführen und ·
dass
für den Bereich der Entwicklungssatzung „Große Ledder“ ein
landschaftspflegerischer Begleitplan erstellt und eine Artenschutzprüfung
vorgenommen wird. Die Leitungstrassen der Versorgungsträger wurden seitens der
Stadt schriftlich angefragt. Ein frühzeitiges Abstimmungsgespräch mit den
Fachplanern und dem Planungsamt wurde am 18.05.09 beim Kreis durchgeführt. A. Vorstellung der Planinhalte zur Entwicklungssatzung Die Bayer Real Estate hat zur inhaltlichen Erarbeitung der
Entwicklungssatzung „Große Ledder“ Fachplaner beauftragt, um
folgende planerischen Inhalte zu erarbeiten:
Die äußere Erschließung für das
Sondergebiet „Große Ledder“ wurde in die Abgrenzung der
Entwicklungssatzung mit aufgenommen. Die nördliche bestehende
Erschließung, die im Ortsteil Stumpf/Pantholz von der L 101 abzweigt, befindet
sich im Eigentum der Bayer AG. Die südöstliche bestehende Erschließung, die
oberhalb von Grunewald auf die K 16 mündet, befindet sich im Eigentum der
Stadt. Es handelt sich dabei um eine nicht ausgebaute Zuwegung. Zwischen diesen beiden
Haupterschließungswegen verläuft ein untergeordnetes Nebenerschließungssystem,
das sich im Eigentum der Bayer AG befindet. Es handelt sich dabei um nicht
ausgebaute Verkehrswege einschließlich Stellplatzflächen und Fußwegen. Die Haupterschließung und
Stellplatzsituation werden entsprechend den angestrebten Nutzungen neu geplant
und dimensioniert. Für die im Süden des Geltungsbereiches gelegene
Straßenfläche wird, sofern erforderlich, ein Erschließungsvertrag zwischen
Bauherrn und der Stadt abgeschlossen.
Das im Geltungsbereich anfallende
Niederschlagswasser kommt über Rigolen und Sickerschächte vor Ort zur
Versickerung. Eine wasserrechtliche Erlaubnis für die Versickerung liegt vor,
diese wird im Rahmen des Verfahrens der Entwicklungssatzung aktualisiert. Das anfallende Schmutzwasser wird
über die vorhandenen Schmutzwasserkanäle dem öffentlichen Kanalnetz zugeführt.
Die Abwasserbeseitigung wird im Rahmen der Bauantragsplanung detailliert
geplant.
Großflächig dargestellte Baufenster
sollen die bestehende Bebauung umschließen und eine zusätzliche neue Bebauung
zur Innenentwicklung ermöglichen. Auf eine konkrete Festlegung wird hier
verzichtet, um eine freie Standortwahl von Neubauten zu gewährleisten. Hierbei
kann es sich um Anbauten an bestehende Gebäude, Umbauten, Umnutzungen oder
Neubauten handeln. Die Art und das Maß der baulichen
Nutzung richten sich nach der bestehenden Bebauung im prägenden Umfeld. Die
Grundflächenzahl liegt zwischen 0,4 und 0,8 abhängig von der Größe des Gebietes
und der vorhandenen Bebauung dürfen zusätzlich 0,2 für Nebenanlagen,
Stellplätze, Zufahrten und versiegelte Wege berechnet werden. Für die
Sondergebiete III bis V gilt, dass die Flächen für Nebenanlagen, Stellplätze,
Zufahrten und versiegelte Wege in der GRZ bereits enthalten sind, da dies der
vorhandenen Situation gerechter wird.
Um die Entwicklung „Große
Ledder“ so schonend und verträglich wie möglich zu halten und ein Einfügen
in das Landschaftsbild des Bergischen Landes sowie der Parkanlage „Große
Ledder“ zu gewährleisten, werden entsprechende Gestaltungsfestsetzungen
im Satzungstext getroffen. Diese sollen sicherstellen, dass örtliche
siedlungstypische Gebäude- und Freiraummerkmale auch bei Neuplanungen
aufgenommen werden, um sie behutsam in die bestehende Orts- und
Landschaftssituation einzufügen. Die Festsetzungen beziehen sich vor allem auf
die möglichen Dachaufbauten sowie auf Material- und Farbgestaltung bei Gebäuden
und den Erhalt der Freiflächengestaltung. Die Wahl der Außenmaterialien zur
Fassadengestaltung wird auf typische bestehende und prägende Merkmale begrenzt
und bildet den Rahmen für eine Neubebauung oder Sanierung des Bestandes.
Der Landschaftsplan Nr. 3
„Große Dhünntalsperre“ weist für die Flächen der Erhaltungssatzung
einen temporären Landschaftsschutz aus. Der angrenzende Freiraum wird im
Flächennutzungsplan überwiegend als Waldfläche dargestellt und unterliegt dem
Landschaftschutz. Aufgrund der besonderen Einbindung
der „Großen Ledder“ in den Landschaftsplan wird nach Abstimmung mit
der Unteren Landschaftsbehörde des Kreises ein Landschaftspflegerischer
Begleitplan mit entsprechender Bestandserfassung, Artenschutzprüfung und daraus
abgeleiteten Kompensationsmaßnahmen sowie ein Umweltbericht erstellt. Die einzelnen erforderlichen
Kompensationsmaßnahmen sind im Rahmen der Bauantragsplanung mit der Unteren
Landschaftsbehörde abzustimmen.
Die Hotel- und Seminaranlage
„Große Ledder“ liegt innerhalb der Wasserschutzzonenverordnung der
„Großen Dhünntalsperre“ und damit überwiegend in der Schutzzone II
B.
Die außerhalb der
Sondergebietsflächen gelegenen Flächen innerhalb des Geltungsbereiches werden
als private Grünflächen mit dem Gebot der Erhaltung von bestehenden Pflanzungen
festgesetzt. Diese Festsetzung entspricht dem Charakter der vorhandenen
Parkanlage im Geltungsbereich und dient ihrer Erhaltung. Weiter detaillierte Angaben sind dem Entwurf des
Satzungstextes der Entwicklungssatzung „Große Ledder“ mit
Planzeichnung und Begründung mit Umweltbericht und landschaftspflegerischem
Begleitplan mit Artenschutzprüfung zu entnehmen (Anlage III). B. Offenlagebeschluss der Entwicklungssatzung Der Rat der Stadt kann nunmehr die öffentliche Auslegung der
Entwicklungssatzung „Große Ledder“ beschließen. Beschlussvorschlag: Der Rat der Stadt beschließt, den
Entwurf der Entwicklungssatzung „Große Ledder“ mit Planzeichnung
und Begründung mit Umweltbericht und landschaftspflegerischem Begleitplan mit
Artenschutzprüfung gemäß § 34 (6) Satz 1 BauGB in Verbindung mit § 13 (2) BauGB
öffentlich auszulegen. Weiteres Verfahren Der Entwurf der Entwicklungssatzung „Große
Ledder“ wird mit Planzeichnung und Begründung mit Umweltbericht und
landschaftspflegerischem Begleitplan mit Artenschutzprüfung auf die Dauer eines
Monats öffentlich ausgelegt. Die Behörden und Träger öffentlicher Belange
werden über die Offenlage unterrichtet und um fristgerechte Stellungnahme
gebeten. Die im Rahmen der Beteiligungsverfahren vorgebrachten
Anregungen und Stellungnahmen werden geprüft und anschließend von der
Verwaltung zur Beratung und Entscheidung dem Rat der Stadt vorgelegt. Nach zu
fassendem Endbeschluss wird mit amtlicher Bekanntmachung die
Entwicklungssatzung rechtsverbindlich. Anlage/n: Anlage I Antrag
der Bayer Real Estate Anlage II Plangebietsabgrenzung
der Entwicklungssatzung „Große Ledder“ Anlage III Entwurf
des Satzungstextes der Entwicklungssatzung „Große Ledder“ mit Planzeichnung und Begründung mit
Umweltbericht und landschaftspflegerischem Begleitplan mit Artenschutzprüfung
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||