Vorlage - RAT/1658/2009  

 
 
Betreff: Sanierung Umkleiden Quellenbad; hier:
a) Anzeige nach § 24 Abs. 2 GemHVO NRW
b) überplanmäßige Mittelbereitstellung gem. § 83 GO NRW
Status:öffentlich  
Federführend:Amt für Gebäudewirtschaft Bearbeiter/-in: von Foller, Achim
Beratungsfolge:
Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung
15.06.2009 
Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses ungeändert beschlossen   
Rat der Stadt Vorberatung
29.06.2009 
Sitzung des Rates der Stadt ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

a)

Der Rat der Stadt nimmt die Erhöhung der Gesamtkosten bei der baulichen Einzelmaßnahme „Sanierung Umkleiden Quellenbad“ von 610.000,00 € um 157.000,00 € auf 767.000,00 € gem. § 24 Abs. 2 GemHVO NRW zur Kenntnis.

 

b)

Der Rat der Stadt beschließt, für die Sanierung der Umkleiden im Quellenbad Wermelskirchen Auszahlungen in Höhe von 157.000,00 € überplanmäßig gem. § 83 GO NRW bereit zu stellen. Die Deckung erfolgt über Minderauszahlungen bei dem Produkt 001.012.001 (Sachkonto 010007211501 Sanierung Rathausfassade). Der zusätzliche Aufwand in Höhe von 34.600,00 € wird über die „Allgemeine Gebäudeunterhaltung“ gedeckt.

 

Sachverhalt:

Sachverhalt:

 

Nach § 24 Abs. 2 GemHVO NRW und entsprechender Dienstanweisung ist der Rat der Stadt zu unterrichten, wenn sich abzeichnet, dass sich die Gesamtausgaben einer Maßnahme des Vermögenshaushaltes / Finanzplanes nicht nur geringfügig erhöhen werden.

 

Die Stadt Wermelskirchen hat die Wertgrenzen in der „Dienstanweisung für die Durchführung des § 24 der Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO)“ und in den „Richtlinien für die Durchführung von Bauinvestitionscontrolling“ festgelegt. Als nicht geringfügig im Sinne des § 24 Abs. 2 GemHVO NRW gelten Kostenerhöhungen bei einer Einzelmaßnahme des investiven Finanzplanes um mehr als 10 %, sofern sie den Betrag von 30.000,00 € übersteigen. Kostenerhöhungen von über 75.000,00 € sind in jedem Fall als nicht geringfügig anzusehen. Diese Wertgrenzen gelten analog für Kostensteigerungen bei baulichen Einzelmaßnahmen der Ergebnisplanung bzw. der konsumtiven Finanzplanung.

Die vorgenannten Wertgrenzen werden bei der Maßnahme „Sanierung Umkleiden Quellenbad“ überschritten, so dass hiermit die dann vorgeschriebene Information des Rates gemäß § 24 GemHVO NRW erfolgt.

 

Das im Jahr 2006 beschlossene dreistufige Quellenbadkonzept beinhaltet für das Jahr 2009 die Sanierung der Umkleiden. Die bestehenden Umkleiden stammen aus dem Jahr 1974 und sind dringend sanierungsbedürftig. Die Gesamtbaukosten der Sanierung betrugen gemäß Kostenschätzung des Amtes für Gebäudewirtschaft 610.000,00 € inkl. Mehrwertsteuer. In dieser Höhe wurde in der Eröffnungsbilanz eine Rückstellung für unterlassene Instandhaltung gebildet. In gleicher Höhe wurde im Haushaltsplan 2009 ein Ansatz für Auszahlungen aufgenommen.

 

Das mit der Planung beauftragte Architekturbüro GM-artconsult GmbH, Oestrich Winkel, legte am 14.05.2009 die Ergebnisse der Leistungsphasen I und II vor. Hierzu gehört auch die Kostenschätzung nach DIN 277. Hiernach ermittelte der Architekt für die Umsetzung der Maßnahme Kosten in Höhe von 766.955,00 € inkl. MwSt. Dieser Wert überschreitet den Ansatz im Haushaltsplan 2009 um 156.955,00 € oder 25,73%. Das Amt für Gebäudewirtschaft befindet sich in der Abstimmung mit dem Architekten, um diese Kosten nach Möglichkeit zu senken.

 

Die Kostenberechnung gem. DIN 277 liegt zurzeit noch nicht vor. Die Gründe für die Kostenerhöhung resultieren im Wesentlichen aus nachfolgend beschriebenen Punkten:

·                     Der gesamte Umkleidebereich entspricht im Hinblick auf die zu bearbeitenden Gewerke Fliesen-, Abdichtungs-, Estricharbeiten in allen Belangen nicht den gültigen technischen Regeln. Aufgrund der erheblichen Eingriffe in die Gebäudesubstanz sind ebenfalls umfangreiche Maler und Sanierungsarbeiten notwendig; im Zuge der Sanierung ist es ebenfalls sinnvoll den Austausch der maroden Zugangtüren der Duschen und Toiletten vorzunehmen, um ein schlüssiges Gesamtbild des sanierten Umkleidebereichs zu erreichen. Mehrkosten netto = 24.000,00 €.

·                     Die Gefälle und die Aufbauhöhen der Belagstragschicht sind neu zu erstellen, ebenso die Bodeneinläufe die mit  Flanschanbindung ausgestattet sein müssen. Dies hat zur Folge, dass der komplette Bodenbelag entfernt und die gesamte Abdichtung und Entwässerung erneuert werden muss. Mehrkosten netto = 34.380,00 €.

·                     Desweiteren ist die Abhangdecke und die Beleuchtung aufgrund der nicht ausreichenden Raumhöhe (lichte Raumhöhe 2,30 m) so zu gestalten, dass ein großzügiger, heller, einladender Raumeindruck in Verbindung mit einer pflegeleichten, wartungsarmen und stabilen Deckenkonstruktion entsteht. Mehrkosten = 51.100,00 €.

·                     Erhöhung der aus den Baukosten resultierenden Architekten- und Ingenieurhonorare. Mehrkosten = 23.800,00 €.

 

In der Summe beträgt die zusätzliche Belastung nach der Kostenschätzung rd. 157.000,00 €. In dieser Höhe ist eine überplanmäßige Auszahlung beim Produktsachkonto 001.012.001 01000 7211515 erforderlich. Die Deckung erfolgt durch Minderauszahlungen bei dem Produkt 001.012.001 (Sachkonto 010007211501 Sanierung Rathausfassade). In Höhe von 34.600,00 € entsteht überplanmäßiger Aufwand, der über das Produktsachkonto 001.012.001 01000 5211100 (Allgemeine Gebäudeunterhaltung) gedeckt wird. Die Differenz zwischen Aufwand und Auszahlung hängt damit zusammen, dass es sich beim Quellenbad um einen Betrieb gewerblicher Art handelt, d. h. die Stadt ist in diesem Bereich vorsteuerabzugsberechtigt. Aufwand stellt somit nur der Nettobetrag ohne Umsatzsteuer dar. Im Rahmen der Eröffnungsbilanz wurde eine Rückstellung für unterlassene Instandhaltung in Höhe von 610.000,00 € gebildet. Der tatsächliche Aufwand beträgt lt. Kostenschätzung aber rd. 644.600,00 €, die tatsächlichen Auszahlungen aber 644.600,00 € zzgl. 19 % Umsatzsteuer = rd. 767.000,00 €.

FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN:

FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN:

X

Ja

 

Nein

FINANZIELLE ABSICHERUNG DER AUSGABEN BEI:

Produkt 001.012.001 (Sachkonto 010007211501)

Gesamtkosten der Maßnahme Beschaffungs/ Herstellungskosten einschl. MWSt.)

zur Verfügung stehende Mittel:  Ansatz, Ausgaberest

Verpflichtungsermächtigung

767.000

EUR

610.000

EUR

 

EUR

Jährliche zusätzliche Folgekosten:

 

EUR

 

Keine

Der Betrag steht haushaltsmäßig in voller Höhe zur Verfügung: (bei Nein: Stellungnahme der Kämmerei erforderlich)

 

 

Ja

 

Nein

 

 

 

Datum, Unterschrift