Vorlage - RAT/1659/2009  

 
 
Betreff: Umnutzung und Bebauung des ehemaligen Bauhofgeländes "Eickerberg" mit einer Skaterhalle und Zusatzräumen für weitere Institutionen.
Hier: Planrecht und Abstimmung der Entwicklungsziele für die Fläche.
Status:öffentlich  
Verfasser:Schindler, Wolfgang
Federführend:Planungsamt Bearbeiter/-in: Schindler, Wolfgang
Beratungsfolge:
Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr Vorberatung
22.06.2009 
39. Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Verkehr ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Uebersichtsplan_geplante_Skaterhalle  

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.

Sachverhalt:

Sachverhalt:

 

Im Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr am 11.05.09 wurde im Zusammenhang mit der Diskussion über den Neubau eines ALDI-Marktes an der Thomas-Mann-Straße auch das Thema Neuerrichtung einer Skaterhalle auf dem ehemaligen Bauhofgelände „Eickerberg“ angesprochen.

Dieses neue Gebäude soll als Ersatzbau für die bestehende Skaterhalle am ehemaligen Bahnhof dienen und noch zusätzliche Räume für weitere Institutionen aufnehmen.

 

Dem Ausschuss wurde in diesem Zusammenhang ein Übersichtsplan der geplanten Anlage vorgestellt. Im Rahmen der Diskussion ergab sich die Frage, inwieweit der geplante Standort planungsrechtlich zulässig ist und inwieweit die neue Einrichtung den Entwicklungszielen der angrenzenden vorhandenen Nutzungen, wie der Feuerwehr oder dem Jugendzentrum „am Bahndamm“, entspricht.

 

Nach Prüfung der vorliegenden Unterlagen und nach einer verwaltungsinternen Abstimmung der betroffenen Fachämter im Rathaus ist zu der beabsichtigten Planung folgendes festzustellen:

 

Für den Bereich des ehemaligen Bauhofgeländes „Eickerberg“ besteht für den südwestlichen Teil ein rechtskräftiger Bebauungsplan (Nr. 35 A / Feuerwache Eickerberg) und für den nordöstlichen Teil ein Planbereich (B-Plan Nr. 35 B), zu dem ein Aufstellungsbeschluss (04.07.2005) mit der städtebaulichen Zielrichtung, hier ein Rettungszentrum zu schaffen, gefasst wurde.

Die jeweiligen Planbereiche sind aus der in der Anlage beigefügten Übersichtskarte zu erkennen.

 

Die nun im ersten Planentwurf dargestellte neue Skaterhalle liegt voll umfänglich im Teilbereich des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. 35 A und eine Genehmigung ist planungsrechtlich nach § 30 BauGB zu prüfen.

Der geplante Standort liegt außerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen und entspricht somit nicht den Darstellungen des B-Planes. In diesem Teil des Planes sind lediglich Stellplätze oder Garagen zulässig. Darüber hinaus liegen Teile des geplanten Gebäudes innerhalb der 20 m Anbauverbotszone zur B 51.

Um hier entsprechendes Planrecht zu schaffen, müsste der Plan an dieser Stelle geändert oder aufgehoben werden. Eine Befreiung von den Festsetzungen des B-Planes wäre grundsätzlich eine weitere Option, erscheint aber bei der Größenordnung der Abweichung nicht das rechtlich geeignete Mittel zu sein.

Letztlich bedarf es der Zustimmung von Straßen NRW zur Überschreitung der Anbauverbotsgrenze.

 

Unabhängig von der planungsrechtlichen Bewertung des Vorhabens bestehen nach Abfrage der betroffenen Fachämter bei der Stadt Wermelskirchen teilweise auch recht unterschiedliche Ansprüche an dieser Fläche und an die weitere Entwicklung des Gesamtareals.

 

Gravierend ist dabei die Option auf eine künftige Entwicklung der Feuerwache in nordöstliche Richtung, wie es von Amt 32/Fw angemeldet wird.

Als optimal wird dabei die Verschiebung des Hallenstandorts nach Osten gesehen und/oder die direkte Angliederung der  Halle an das AJZ.

 

Dies sieht auch das Amt für Gebäudewirtschaft so, um eine gemeinsame Ver- und Entsorgung der Nutzungsbereiche (AJZ / Skater / Tafel) zu optimieren.

 

 

 

 

Das Jugendamt sieht die Zusammenführung der beiden Jugendeinrichtungen ebenso positiv und stellt fest, dass auch entsprechende Freiflächen für die jeweiligen Einrichtungen freizuhalten sind.

 

Als kritisch wird von verschiedenen Ämtern der Verlust der vorhandenen Halle gesehen, die der Unterbringung verschiedener Geräte/Fahrzeuge aus unterschiedlichen Fachbereichen dient.

Dafür ist in diesem Nutzungskonzept noch kein Ersatz dargestellt und müsste bei einer weiteren Entwicklung beachtet werden.

 

Gleichermaßen werden die jetzigen Freiflächen noch als Materiallager für den Innenstadtumbau genutzt, der noch einen gewissen Zeitraum in Anspruch nimmt (Amt 66).

 

Ansonsten sind im Detail noch einige Anregungen und Hinweise aus den Fachbereichen vorgetragen worden, die aber erst bei einer weiteren Beplanung des Geländes zum Tragen kommen.

 

Bei Verschiebung der geplanten Hochbauten aus dem rechtskräftigen Bebauungsplan wäre eine planungsrechtliche Beurteilung des Vorhabens nach § 34 BauGB (unbeplanter Innenbereich) möglich, wenn der Rat der Stadt seine Entwicklungsziele für das Areal neu ausrichtet und seine alten Beschlüsse entsprechend modifiziert.

        

Zu dem Prüfverfahren nach § 34 BauGB zur Genehmigung des neu geplanten ALDI-Marktes kann in diesem Zusammenhang noch nichts berichtet werden, da bei Erstellung dieser Sitzungsvorlage die Einzelprüfungen zur Erteilung eines Vorbescheides noch nicht abgeschlossen waren.

Anlage/n:

Anlage/n:

 

Übersichtsplan zur geplanten Skaterhalle mit Lage im rechtskräftigen B-Plan Nr. 35 A

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Uebersichtsplan_geplante_Skaterhalle (343 KB)