Vorlage - RAT/0021/2003  

 
 
Betreff: Investitionszuschuss der Stadt für Mehrgenerationenhaus (Gemeinschaftsraum)
a) Aufhebung des Sperrvermerkes zu HHSt. VMH 1.470.988.2.0
b) Abschluss eines Vertrages zwischen der Stadt und dem Verein 'Mehrgenerationenwohnen unter einem Dach e. V.
Status:öffentlich  
Verfasser:Aubel, Hans-WilliAktenzeichen:50/21
Federführend:Sozialamt Bearbeiter/-in: Aubel, Hans-Willi
Beratungsfolge:
Sozialausschuss Vorberatung
05.06.2003    20. öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Sozialausschusses (offen)   
Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung
Rat der Stadt Vorberatung
21.07.2003 
26. öffentlichen/nichtöffentlichen Sitzung des Rates der Stadt Wermelskirchen ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n
Finanzielle Auswirkungen

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Der Sperrvermerk zur vorgenannten Haushaltsstelle wird aufgehoben.

 

Der Sozialausschuss beauftragt die Verwaltung, den der Niederschrift beigefügten Vertrag zwischen dem Verein "Mehrgenerationenwohnen unter einem Dach e.V.” und der Stadt hinsichtlich eines Investitionszuschusses für den in nachstehend benanntem Mehrgenerationenprojekt integrierten Gemeinschaftsraum abzuschließen, sobald alle Voraussetzungen zum Vertragsabschluss als erfüllt anzusehen sind, insbesondere alle notwendigen vertragsgegenständlichen Anlagen vorliegen.

 

Der Rat der Stadt beschließt, für den im geplanten Bauprojekt Ecke Dabringhauser Straße/Eich vorgesehenen und vom Verein “Mehrgenerationenwohnen unter einem Dach e. V. – MGW” käuflich zu erwerbenden Gemeinschaftsraum, der den konzeptionellen Grundvoraussetzungen eines Mehrgenerationenwohnens im Gesamtkontext des Hauses entspricht, unter den Voraussetzungen des vorgenannten Vertrages (vor allem einer insgesamt gesicherten Finanzierung, s. § 4 Abs. 1) einen städt. Zuschuss von bis zu 50.000 € zu gewähren.

 

Die Auszahlung des Zuschusses erfolgt nach Erfüllung der vertragsmäßigen Voraussetzungen.

 

Sachverhalt:

Sachverhalt:

 

Seit den Anträgen der Fraktionen von WNK und CDU aus den Jahren 1999 und 2000 betr. die Schaffung eines Mehrgenerationenhauses haben sich die zuständigen Gremien wiederholt mit diesem Thema befasst, so in den Sitzungen des

 

-          Haupt- und Finanzausschusses am 25.09.2000,

-          Sozialausschusses am 28.06.2001,

-          Sozialausschusses am 06.09.2001 und

-          Haupt- und Finanzausschusses am 03.12.2001.

 

Nach der Vorstellung des Objektes durch den Verein MGW wurde im Sozialausschuss am 06.09.2001 darüber beraten, dass in den Haushalt 2002 ein Betrag von 102.300 € für die Gemeinschaftsräume und die Pflegewohngemeinschaft unter der Maßgabe eingestellt wird und zur Auszahlung gelangt, dass die übrige Finanzierung und Bezuschussung durch Dritte gesichert ist.

 

Im Rahmen des Etats 2003 wurde schließlich die im Beschlussvorschlag genannte Haushaltsstelle mit einem Sperrvermerk versehen, aufzuheben durch Ratsbeschluss, nach vorhergehenden Beratungen im Sozialausschuss bzw. Haupt- und Finanzausschuss.

 

Voraussetzung dafür ist

 

·         die Einhaltung konzeptioneller Grundvoraussetzungen für das Mehrgenerationen-    wohnen und

·         die gesicherte Finanzierung des Objektes.

 

Nach jüngsten Erörterungen zwischen Verein und Verwaltung ist Folgendes festzuhalten:

  

Das ursprüngliche Vorhaben eines MGW ging davon aus, dass seitens der Stadt im Bereich Braunsberg auf Erbbaupacht ein Grundstück zur Verfügung gestellt wird und ein sich gründender Verein darauf das MGW verwirklicht, und zwar unter Beachtung der kompletten konzeptionellen Grundüberlegung  für  MGW  mit z. B.  Wohnungen für Einzelpersonen, Familien, mit Eigentumswohnungen, Gemeinschaftseinrichtungen, Pflegeeinrichtungen, Besucher- bzw. Gästezimmern usw..

 

Nachdem der Standort Braunsberg für ein Mehrgenerationenwohnprojekt verworfen wurde, konnte das in Rede stehende Grundstück verkauft werden. Nach dem Grundsatzbeschluss des Haupt- und Finanzausschusses vom 25.09.2000 steht der Verkaufserlös als maximaler Zuschuss der Stadt für die Realisierung von MGW an anderer Stelle und ggf. auch in anderer Konzeption zur Verfügung.

 

Aufgrund der zwischenzeitlichen Entwicklung war es dann so, dass für das MGW ein Investor, Bauherr und Grundstückseigentümer auftritt und in dem geplanten Objekt Ecke Dabringhauser Straße/Eich vom Verein MGW zunächst ein Gemeinschaftsraum und eine Pflegewohngemeinschaft für mehrere Personen betrieben werden sollte.

 

Mit Schreiben vom 29.03.2003 teilt der Verein aber mit, dass der Vorstand nach einer Besprechung  vom 17.03.2003 mit dem Architekten, einem Vertreter des Ministeriums MSWKS NRW sowie den Investoren beschlossen hat, auf die Einrichtung einer Pflegewohngemeinschaft zu verzichten, im übrigen aber das geplante Projekt “Mehrgenerationenwohnen” gem. Projektbericht zu realisieren. Es wird darum gebeten, die im Haushalt 2003 mit Sperrvermerk versehenen Mittel zur Mitfinanzierung des Gemeinschaftsraumes freizugeben.

 

Die verschiedenen realen Entwicklungen stimmen also mit den anfänglichen Grundüberlegungen nicht mehr bzw. nur noch in Teilbereichen überein, so dass zu der mit einem Sperrvermerk versehenen HHSt. VMH 1.470.988.0.2 “Investitionszuschuss für Mehrgenerationenhaus” unter Beteiligung von Sozialausschuss und Haupt- und Finanzausschuss die Entscheidung des Rates zur Auszahlung eines Zuschusses herbeigeführt werden muss.

 

Das Vorhaben des Vereins MGW erstreckt sich jetzt nur noch auf den Kauf des Gemeinschaftsraumes mit 77 qm gegenüber ursprünglich 361 qm für Pflegewohngemeinschaft und Gemeinschaftsraum.

 

Nach den eingangs erwähnten Erörterungen zwischen Vereinsvertretern des MGW und der Verwaltung ist grundlegend bzw. detailliert folgendes auszuführen:

 

Konzeptionelle Grundvoraussetzung für das MGW

 

Charakteristisch für diese generationsübergreifende Wohnform sind:

 

1. Seniorenfreundliche und behindertengerechte Ausstattung

2. Gemeinschaftlich nutzbare Räume

3. Selbstverwaltung des Hauses

 

Die Gesamtgröße der Sozialräume sollte 2 bis 5 % der Gesamtwohnfläche nicht überschreiten.

 

Üblich sind gemeingültige und kündbare Mietverträge zu ortsüblichen Mieten und eine finanzielle Kostenbeteiligung der Gemeinschaftsflächen.

 

Die Bereitschaft aller Bewohner zu gemeinschaftlichem Engagement und gegenseitigen kleinen Hilfen ist eine entscheidende Voraussetzung für den Erfolg und Fortbestand eines solchen selbstverwalteten Wohnprojektes.

 

1.      Seniorenfreundliche und behindertengerechte Ausstattung

 

Die jetzigen Planunterlagen sehen ein Wohnprojekt mit einer Gesamtwohnfläche von ca. 1.900 qm in zentraler Lage und in unmittelbarer Nähe des Stadtkerns vor. Davon sind ca. 77 qm dem Gemeinschaftsraum vorbehalten. Barrierefreiheit nach DIN 18025 wird vorausgesetzt.

 

2.      Gemeinschaftlich nutzbare Räume

 

Der vorgesehene Gemeinschaftsraum im Untergeschoss kann über das Treppenhaus/Fahrstuhl des Wohnhauses und ebenfalls von außen ebenerdig erreicht werden. Er hat einen direkten Zugang zum Garten und zum ausgewiesenen Spielplatz. Die Größe des Gemeinschaftsraumes entspricht den ausgesprochenen Empfehlungen der Fachwelt von 4 %.

 

3.      Selbstverwaltung des Hauses

 

In seiner Satzung verpflichten sich der Verein MGW und besonders die Vereinsmitglieder, die in der Wohnanlage leben, das gemeinschaftliche Leben und Wohnen aller Mieter und Eigentümer aller Altersstufen zu fördern und durch soziale Bindungen die Isolierung zu vermeiden.

 

Der Kooperationsvertrag zwischen Bauherrn und dem Verein gewährt dem Verein eine größtmögliche Selbstverwaltung. Er beinhaltet unter anderem die vertragliche Verpflichtung für den Bauherrn, den Charakter und das Konzept des MGW zu erhalten, wie das Belegungsrecht des Vereins, die Vertragsgestaltung der Dauernutzungsverträge, die  Mitbestimmung bei der Grundrissgestaltung etc..

 

Finanzierung, Kauf, Satzung, vertragliche Regelungen, Zweckbindung

 

Es werden 6 Wohnungen über den 1., 10 Wohnungen über den 3. Förderweg gefördert und 8 Wohnungen frei finanziert.

 

Die Wohnungen bleiben Eigentum des Bauherrn und werden voraussichtlich von ihm teilweise genutzt bzw. werden zum Verkauf angeboten. Die Verkaufsverträge der Eigentumswohnungen sind Bestandteil des o. g. Kooperationsvertrages.

 

Die unterschiedliche Finanzierung und die bautechnische Umsetzung mit Wohnungen unterschiedlicher Größe begünstigen den Einzug verschiedener Sozial- und Altersgruppen.

 

Der Verein möchte den Gemeinschaftsraum käuflich erwerben und gemäß der Konzeption nutzen.

 

Entscheidend dafür ist eine detaillierte schriftliche Gesamtkostenaufstellung des Vorhabens sowie eine Kostenspezifikation für den aus dem Gesamtprojekt herausgeschnittenen Gemeinschaftsraum.

 

Der schriftliche Einzelnachweis über Zuschussgewährungen zu den Kosten z. B. von Bund, Land, Kuratorium Deutsche Altershilfe, Stiftungen der Wohlfahrtspflege usw. ermöglicht letztendlich die Ermittlung des verbleibenden ungedeckten Restbetrages, für den ein städtischer Zuschuss in Frage käme.

 

Nach einem vom Verein dargelegten Kosten- und Finanzierungsplan ergibt sich folgende Übersicht der Ausgaben und Einnahmen:

 

Ausgaben

 

Erwerb Gemeinschaftsraum                                                                                              140.000 €

Kosten für die Inneneinrichtung                                                                                            20.000 €

                                                                                                                                                                                                                                                                    160.000 €

 

In verschiedenen Unterredungen mit der Verwaltung und dem Verein

wurde zuletzt folgende Einnahmensituation erörtert:

 

 

Einnahmen

 

Zuschüsse

der Stiftungen der Wohlfahrtspflege                                       20.000 €

des Landes                                                                             50.000 €

der Stadt                                                                                 50.000 €

Kapitalmarktanteil                                                                   40.000 €                              160.000 €

 

 

Rechtsverbindliche Miet- und Nutzungsverträge, die ebenfalls Bestandteile des o. g. Kooperationsvertrages sind, gewährleisten die Einhaltung eines Mehrgenerationenwohnkonzeptes und regeln vertraglich unter anderem auch die Deckung der laufenden Betriebs- und Folgekosten des Gemeinschaftsraumes. Durch Vermietung an Dritte werden Einnahmen getätigt, die zusätzlich zur Betriebskostendeckung herangezogen werden können.

 

Der Erwerb und das Betreiben solcher Sozialräume sieht die Satzung des MGW unter § 2 Absatz 3 vor.

 

Lt. mündlicher Aussage von Vorstandsmitgliedern des MGW gegenüber der Verwaltung ist mit der Erstellung und Inbetriebnahme des Gemeinschaftsraumes in 2004 zu rechnen, was ebenfalls lt. Auskunft des Vereins zur Folge hätte, dass die Mittel erst im kommenden Jahr benötigt würden. Dennoch strebt der Verein eine politische Grundsatzentscheidung im Sinne des Beschlussvorschlages an, nicht zuletzt, um diese im Rahmen des Gesamtfinanzierungsgefüges nachweisen zu können.

 

Der zwischen dem Verein MGW und der Stadt abzuschließende Vertrag ist dieser Beschlussvorlage beigefügt, so dass zur Vermeidung weiterer detaillierter Ausführungen darauf verwiesen wird. Auf die Beifügung der umfangreichen Vertragsanlagen wurde verzichtet. Sofern die im Vertrag genannten Unterlagen zum Zeitpunkt der Erstellung dieser Beschlussvorlage der Verwaltung noch nicht vorliegen, wird darauf im Zusammenhang mit dem Vertragabschluss zurückzukommen sein.

 

Anlage/n:

Anlage/n:

 

Vertrag

FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN:

FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN:

x

Ja

 

Nein

FINANZIELLE ABSICHERUNG DER AUSGABEN BEI HAUSHALTSSTELLE:

VMH 1.470.988.2.0

Gesamtkosten der Maßnahme (Beschaffungs/Herstellungskosten
einschl. MWSt.)

zur Verfügung stehende Mittel:

 Ansatz, Ausgaberest

Verpflichtungsermächtigung

160.000

EUR

102.300

EUR

-

EUR

Jährliche zusätzliche Folgekosten:

 

EUR

x

Keine

Der Betrag steht haushaltsmäßig in voller Höhe zur Verfügung:
(bei Nein: Stellungnahme der Kämmerei erforderlich)

Stellungnahme des Rechnungsprüfungsamtes
Gegen den Vergabevorschlag bestehen - keine - Bedenken.

 

x

Ja

 

Nein

 

 

entfällt

 

 

 

 

 

 

 

 

Datum, Unterschrift

 

 

Datum, Unterschrift