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Beschlussvorschlag: Der Sperrvermerk zur vorgenannten Haushaltsstelle wird
aufgehoben. Der Sozialausschuss beauftragt die Verwaltung, den der
Niederschrift beigefügten Vertrag zwischen dem Verein
"Mehrgenerationenwohnen unter einem Dach e.V.” und der Stadt
hinsichtlich eines Investitionszuschusses für den in nachstehend benanntem
Mehrgenerationenprojekt integrierten Gemeinschaftsraum abzuschließen, sobald
alle Voraussetzungen zum Vertragsabschluss als erfüllt anzusehen sind,
insbesondere alle notwendigen vertragsgegenständlichen Anlagen vorliegen. Der Rat der Stadt beschließt, für den im geplanten
Bauprojekt Ecke Dabringhauser Straße/Eich vorgesehenen und vom Verein
“Mehrgenerationenwohnen unter einem Dach e. V. – MGW” käuflich
zu erwerbenden Gemeinschaftsraum, der den konzeptionellen Grundvoraussetzungen
eines Mehrgenerationenwohnens im Gesamtkontext des Hauses entspricht, unter den
Voraussetzungen des vorgenannten Vertrages (vor allem einer insgesamt
gesicherten Finanzierung, s. § 4 Abs. 1) einen städt. Zuschuss von bis zu
50.000 € zu gewähren. Die Auszahlung des Zuschusses erfolgt nach Erfüllung der
vertragsmäßigen Voraussetzungen. Sachverhalt: Seit den Anträgen der Fraktionen von
WNK und CDU aus den Jahren 1999 und 2000 betr. die Schaffung eines
Mehrgenerationenhauses haben sich die zuständigen Gremien wiederholt mit diesem
Thema befasst, so in den Sitzungen des -
Haupt-
und Finanzausschusses am 25.09.2000, -
Sozialausschusses
am 28.06.2001, -
Sozialausschusses
am 06.09.2001 und -
Haupt-
und Finanzausschusses am 03.12.2001. Nach der Vorstellung des Objektes
durch den Verein MGW wurde im Sozialausschuss am 06.09.2001 darüber beraten,
dass in den Haushalt 2002 ein Betrag von 102.300 € für die Gemeinschaftsräume
und die Pflegewohngemeinschaft unter der Maßgabe eingestellt wird und zur
Auszahlung gelangt, dass die übrige Finanzierung und Bezuschussung durch Dritte
gesichert ist. Im Rahmen des Etats 2003 wurde
schließlich die im Beschlussvorschlag genannte Haushaltsstelle mit einem
Sperrvermerk versehen, aufzuheben durch Ratsbeschluss, nach vorhergehenden
Beratungen im Sozialausschuss bzw. Haupt- und Finanzausschuss. Voraussetzung dafür ist ·
die Einhaltung konzeptioneller Grundvoraussetzungen für das
Mehrgenerationen- wohnen und ·
die gesicherte Finanzierung des Objektes. Nach jüngsten Erörterungen zwischen
Verein und Verwaltung ist Folgendes festzuhalten: Das ursprüngliche Vorhaben eines MGW
ging davon aus, dass seitens der Stadt im Bereich Braunsberg auf Erbbaupacht
ein Grundstück zur Verfügung gestellt wird und ein sich gründender Verein
darauf das MGW verwirklicht, und zwar unter Beachtung der kompletten konzeptionellen
Grundüberlegung für MGW
mit z. B. Wohnungen für
Einzelpersonen, Familien, mit Eigentumswohnungen, Gemeinschaftseinrichtungen,
Pflegeeinrichtungen, Besucher- bzw. Gästezimmern usw.. Nachdem der Standort Braunsberg für
ein Mehrgenerationenwohnprojekt verworfen wurde, konnte das in Rede stehende
Grundstück verkauft werden. Nach dem Grundsatzbeschluss des Haupt- und
Finanzausschusses vom 25.09.2000 steht der Verkaufserlös als maximaler Zuschuss
der Stadt für die Realisierung von MGW an anderer Stelle und ggf. auch in
anderer Konzeption zur Verfügung. Aufgrund der zwischenzeitlichen
Entwicklung war es dann so, dass für das MGW ein Investor, Bauherr und
Grundstückseigentümer auftritt und in dem geplanten Objekt Ecke Dabringhauser
Straße/Eich vom Verein MGW zunächst ein Gemeinschaftsraum und eine
Pflegewohngemeinschaft für mehrere Personen betrieben werden sollte. Mit Schreiben vom 29.03.2003 teilt
der Verein aber mit, dass der Vorstand nach einer Besprechung vom 17.03.2003 mit dem Architekten, einem
Vertreter des Ministeriums MSWKS NRW sowie den Investoren beschlossen hat, auf
die Einrichtung einer Pflegewohngemeinschaft zu verzichten, im übrigen
aber das geplante Projekt “Mehrgenerationenwohnen” gem.
Projektbericht zu realisieren. Es wird darum gebeten, die im Haushalt 2003 mit
Sperrvermerk versehenen Mittel zur Mitfinanzierung des Gemeinschaftsraumes
freizugeben. Die verschiedenen realen
Entwicklungen stimmen also mit den anfänglichen Grundüberlegungen nicht mehr
bzw. nur noch in Teilbereichen überein, so dass zu der mit einem Sperrvermerk
versehenen HHSt. VMH 1.470.988.0.2 “Investitionszuschuss für
Mehrgenerationenhaus” unter Beteiligung von Sozialausschuss und Haupt-
und Finanzausschuss die Entscheidung des Rates zur Auszahlung eines Zuschusses
herbeigeführt werden muss. Das Vorhaben des Vereins MGW
erstreckt sich jetzt nur noch auf den Kauf des Gemeinschaftsraumes mit 77 qm
gegenüber ursprünglich 361 qm für Pflegewohngemeinschaft und Gemeinschaftsraum. Nach den eingangs erwähnten
Erörterungen zwischen Vereinsvertretern des MGW und der Verwaltung ist
grundlegend bzw. detailliert folgendes auszuführen: Konzeptionelle Grundvoraussetzung für das MGWCharakteristisch für diese generationsübergreifende Wohnform
sind: 1. Seniorenfreundliche und behindertengerechte Ausstattung 2. Gemeinschaftlich nutzbare Räume 3. Selbstverwaltung des Hauses Die Gesamtgröße der Sozialräume sollte 2 bis 5 % der
Gesamtwohnfläche nicht überschreiten. Üblich sind gemeingültige und kündbare Mietverträge zu
ortsüblichen Mieten und eine finanzielle Kostenbeteiligung der
Gemeinschaftsflächen. Die Bereitschaft aller Bewohner zu gemeinschaftlichem
Engagement und gegenseitigen kleinen Hilfen ist eine entscheidende
Voraussetzung für den Erfolg und Fortbestand eines solchen selbstverwalteten
Wohnprojektes. 1.
Seniorenfreundliche
und behindertengerechte Ausstattung Die jetzigen Planunterlagen sehen ein Wohnprojekt mit einer
Gesamtwohnfläche von ca. 1.900 qm in zentraler Lage und in unmittelbarer Nähe
des Stadtkerns vor. Davon sind ca. 77 qm dem Gemeinschaftsraum vorbehalten.
Barrierefreiheit nach DIN 18025 wird vorausgesetzt. 2.
Gemeinschaftlich
nutzbare Räume Der vorgesehene Gemeinschaftsraum im Untergeschoss kann über
das Treppenhaus/Fahrstuhl des Wohnhauses und ebenfalls von außen ebenerdig
erreicht werden. Er hat einen direkten Zugang zum Garten und zum ausgewiesenen
Spielplatz. Die Größe des Gemeinschaftsraumes entspricht den ausgesprochenen
Empfehlungen der Fachwelt von 4 %. 3.
Selbstverwaltung
des Hauses In seiner Satzung verpflichten sich der Verein MGW und
besonders die Vereinsmitglieder, die in der Wohnanlage leben, das
gemeinschaftliche Leben und Wohnen aller Mieter und Eigentümer aller
Altersstufen zu fördern und durch soziale Bindungen die Isolierung zu
vermeiden. Der Kooperationsvertrag zwischen
Bauherrn und dem Verein gewährt dem Verein eine größtmögliche Selbstverwaltung.
Er beinhaltet unter anderem die vertragliche Verpflichtung für den Bauherrn,
den Charakter und das Konzept des MGW zu erhalten, wie das Belegungsrecht des
Vereins, die Vertragsgestaltung der Dauernutzungsverträge, die Mitbestimmung bei der Grundrissgestaltung
etc.. Finanzierung, Kauf, Satzung, vertragliche Regelungen, ZweckbindungEs werden 6 Wohnungen über den 1.,
10 Wohnungen über den 3. Förderweg gefördert und 8 Wohnungen frei finanziert. Die Wohnungen bleiben Eigentum des
Bauherrn und werden voraussichtlich von ihm teilweise genutzt bzw. werden zum
Verkauf angeboten. Die Verkaufsverträge der Eigentumswohnungen sind Bestandteil
des o. g. Kooperationsvertrages. Die unterschiedliche Finanzierung
und die bautechnische Umsetzung mit Wohnungen unterschiedlicher Größe
begünstigen den Einzug verschiedener Sozial- und Altersgruppen. Der Verein möchte den
Gemeinschaftsraum käuflich erwerben und gemäß der Konzeption nutzen. Entscheidend dafür ist eine detaillierte schriftliche
Gesamtkostenaufstellung des Vorhabens sowie eine Kostenspezifikation für den
aus dem Gesamtprojekt herausgeschnittenen Gemeinschaftsraum. Der schriftliche Einzelnachweis über Zuschussgewährungen zu
den Kosten z. B. von Bund, Land, Kuratorium Deutsche Altershilfe, Stiftungen
der Wohlfahrtspflege usw. ermöglicht letztendlich die Ermittlung des
verbleibenden ungedeckten Restbetrages, für den ein städtischer Zuschuss in
Frage käme. Nach einem vom Verein dargelegten
Kosten- und Finanzierungsplan ergibt sich folgende Übersicht der Ausgaben
und Einnahmen: AusgabenErwerb Gemeinschaftsraum 140.000 € Kosten für die Inneneinrichtung 20.000 € 160.000 € In verschiedenen Unterredungen mit
der Verwaltung und dem Verein wurde zuletzt folgende
Einnahmensituation erörtert: EinnahmenZuschüsse der Stiftungen der Wohlfahrtspflege 20.000
€ des Landes 50.000
€ der Stadt 50.000
€ Kapitalmarktanteil 40.000
€ 160.000 € Rechtsverbindliche Miet- und
Nutzungsverträge, die ebenfalls Bestandteile des o. g. Kooperationsvertrages
sind, gewährleisten die Einhaltung eines Mehrgenerationenwohnkonzeptes und
regeln vertraglich unter anderem auch die Deckung der laufenden Betriebs- und
Folgekosten des Gemeinschaftsraumes. Durch Vermietung an Dritte werden
Einnahmen getätigt, die zusätzlich zur Betriebskostendeckung herangezogen
werden können. Der Erwerb und das Betreiben solcher Sozialräume sieht die Satzung des MGW unter § 2 Absatz 3 vor. Lt. mündlicher Aussage von
Vorstandsmitgliedern des MGW gegenüber der Verwaltung ist mit der Erstellung und
Inbetriebnahme des Gemeinschaftsraumes in 2004 zu rechnen, was ebenfalls lt.
Auskunft des Vereins zur Folge hätte, dass die Mittel erst im kommenden Jahr
benötigt würden. Dennoch strebt der Verein eine politische
Grundsatzentscheidung im Sinne des Beschlussvorschlages an, nicht zuletzt, um
diese im Rahmen des Gesamtfinanzierungsgefüges nachweisen zu können. Der zwischen dem Verein MGW und der
Stadt abzuschließende Vertrag ist dieser Beschlussvorlage beigefügt, so dass
zur Vermeidung weiterer detaillierter Ausführungen darauf verwiesen wird. Auf
die Beifügung der umfangreichen Vertragsanlagen wurde verzichtet. Sofern die im
Vertrag genannten Unterlagen zum Zeitpunkt der Erstellung dieser
Beschlussvorlage der Verwaltung noch nicht vorliegen, wird darauf im
Zusammenhang mit dem Vertragabschluss zurückzukommen sein. Anlage/n: Vertrag
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