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Beschlussvorschlag: Der
Betriebsausschuss beschließt die Kanalisierung der Straße Neunhaus 53-67 auf
Basis der beigefügten und in der Sitzung
näher erläuterten Projektdaten und Pläne. Die Betriebsleitung wird beauftragt,
umgehend die weitere Planung und die Kanalbaumaßnahme selbst durchzuführen. Der
Betriebsauschuss beschließt, entgegen der bisherigen Praxis, nur den Kanalbau
durchzuführen, da der notwendige Grunderwerb für den Straßenbau gescheitert ist. Der Straßenausbau erfolgt zu einem späteren
Zeitpunkt, sobald die Voraussetzungen hierfür vorliegen. Sachverhalt: Das aktuelle Abwasserbeseitigungskonzept sieht die
Kanalisierung der Straße Neuenhaus 53-67 im Jahr 2008 vor. Da sich die Ortslage
im Innenbereich befindet, ist der Städtische Abwasserbetrieb Wermelskirchen
(SAW) für die Grundstücke abwasserbeseitigungspflichtig. Die Maßnahme ist im
Wirtschaftsplan des SAW für die Jahre 2009 / 2010 eingeplant. Im
Straßenausbauprogramm ist zeitgleich der Straßenausbau vorgesehen. Die Planungen des Gesamtobjektes
wurden an das Ingenieurbüro Gohl aus Wermelskirchen vergeben. Nach Erarbeitung der
Entwurfsplanung wurden die Bürger in Form einer Informationsveranstaltung am
05.05.2009 über den geplanten Kanal- und Straßenbau umfassend unterrichtet. Voraussetzung zur Umsetzung des
Straßenbaus ist der notwendige Grunderwerb. Die Verhandlungen hierüber laufen
seit Jahren. Trotz der intensiven Gespräche und der
Bürgerinformationsveranstaltung konnte keine Einigung über den Grunderwerb der
privaten Flächen im öffentlichen Straßenraum erzielt werden. Somit müssen die
Grunderwerbsverhandlungen für den Straßenausbau als gescheitert angesehen
werden. Für die Kanalisierung der Ortslage
reicht die bestehende öffentliche Straßenparzelle aus. Da der Gesetzgeber die
Kanalisierung der im Innenbereich befindlichen Grundstücke zwingend vorschreibt
(KomAbwV – Kommunalabwasserverordnung NRW; § 4), ist eine kurzfristige
Umsetzung notwendig. Entgegen der bisherigen Praxis in Wermelskirchen
schlägt die Betriebsleitung in diesem besonderen Fall eine Trennung von
Straßen- und Kanalbau vor. Sollten keine Einwände oder Änderungswünsche
des Ausschusses vorliegen, können auf der Grundlage der vorgestellten Planung
die weiteren Leistungen zur Vorbereitung der Vergabe und Ausführung der
Kanalbaumaßnahme in Auftrag gegeben werden. Die Ausführungsplanung und
Vorbereitung der Vergabe könnten im Winter 2009/2010 erfolgen. Der Baubeginn
ist ab Mai 2010 geplant. Die technischen Erläuterungen zur Entwässerungsplanung sind
dem nachfolgenden Erläuterungsbericht des Ingenieurbüros zu entnehmen. In der Anlage ist lediglich ein Übersichtslageplan
beigefügt. Die Fraktionen erhalten je eine Ausfertigung der kompletten
Planunterlagen auf CD zur weiteren Verwendung. Zusätzliche Erläuterungen sind
in der Sitzung möglich. ERLÄUTERUNGSBERICHT 1 Veranlassung
und Aufgabenstellung
Der Städtische Abwasserbetrieb Wermelskirchen (SAW)
beabsichtigt zur Erfüllung seiner Abwasserbeseitigungspflicht die Straße
Neuenhaus 53-67 entsprechend dem beschlossenen Abwasserbeseitigungskonzept
erstmalig zu kanalisieren und an die bestehende Kanalisation in der
Bundesstraße 51 (Neuenhaus) anzuschließen. 2 Örtliche
Verhältnisse
Derzeitige Nutzung und Topographie des Baugeländes Der Flächennutzungsplan weist für die Stichstraße und
die Grundstücke der Straße Neuenhaus gemischte Bauflächen aus. Das unbebaute
nordöstliche Grundstück ist als Fläche für die Landwirtschaft ausgewiesen. Das Baufeld weist insgesamt wechselndes Gefälle auf. Bestehende Abwasseranlagen Innerhalb der öffentlichen Straßenfläche der zu
entwässernden Straße Neuenhaus befinden sich keine Abwasseranlagen (ausgenommen
eine Kanalhaltung DN300 im Einmündungsbereich zur B51 mit einer Länge von rund
6m ). Das auf den Grundstücken anfallende
Niederschlagswasser wird im Untergrund versickert, das häusliche Schmutzwasser
wird über Kleinkläranlagen entsorgt. Ausnahme sind hier die Doppelhaushälften Nr. 65-67a,
die über eine vorhandene private Entwässerungsleitung DN 150 verfügen und über
diese Leitung das anfallende Schmutzwasser in den nächsten vorhandenen Schacht
im Einmündungsbereich zur Bundesstraße B51 einleiten. In der B 51 befindet sich die
Schmutzwasserkanalisation, DN 900 SB, die das anfallende Abwasser Richtung
Leverkusen transportiert Bevölkerungsverhältnisse und Satzungen Die Bevölkerungsdichte der Stichstraße Neuenhaus wird
auf 35 Einwohner geschätzt. Das Planungsgebiet liegt innerhalb einer
Innenbereichssatzung gem. §34 BauBG. Gewerbe- und Industriebetriebe, bedeutende Direkt-
oder Indirekteinleiter Gewerbe- oder Industriebetriebe sind nicht vorhanden.
Direkt- oder Indirekteinleiter sind nicht bekannt. Privates Niederschlagswasser soll weiterhin, wie
vorhanden, auf den Grundstücken versickert werden. 3 Technische
Grundlagen
Die Planung basiert auf den aktuellen technischen
Regelwerken und Arbeitsblättern und berücksichtigt die örtlichen Gegebenheiten. Die Grundstücke werden im Trennverfahren entwässert. Die Ableitung des anfallenden Abwassers soll mittels
eines qualifizierten Trennsystems erfolgen, bei dem, außer dem häuslichen
Schmutzwasser, zu einem späteren Zeitpunkt das Straßenniederschlagswasser dem
geplanten Kanal zugeführt und in den Transportkanal in der B51 abgeleitet wird.
Die Versickerung des Niederschlagswassers auf den Privatgrundstücken bleibt
bestehen. 4 Ergebnis der
Planung, Variantenuntersuchung
Verfahrensvarianten Die Ableitung des Abwassers kann aufgrund der
vorhandenen Topografie im Freispiegelgefälle erfolgen. Eine Untersuchung von
Verfahrensvarianten für die Abwasserableitung entfällt.
Trassenvarianten Eine Untersuchung von Trassenvarianten des Kanals
entfällt, eine Ableitung des Abwassers ist nur in den vorhandenen
Mischwasserkanal in der B51 möglich. Ausführungsdetails Es werden 111,50m Kanal DN 300 Stz DIN EN 295-1 und 3
Schachtbauwerke gem. DIN 4034-1 in Verbindung mit DIN EN 1917, sowie 10m
Hausanschlussleitungen DN 150 Stz erstellt. Die aufgebrochenen Oberflächen
werden nach ZVTA-StB 97 mit 10cm Asphalttragschicht und 4cm Asphaltdeckschicht
wiederhergestellt. 5 Zeit- und
Kostenplanung
Zeit- und
Ablaufplanung Die Maßnahme kann
kurzfristig ausgeschrieben werden. Die Bauzeit wird auf 8 Wochen festgelegt. Voraussichtliche Kosten Für die geplante Entwässerung der Straße Neuenhaus 53-67 ergeben sich unter Berücksichtigung der Vorzugsvariante Investitionskosten in Höhe von insgesamt brutto ca. 116.000,- € (ohne Grundstücksanschlüsse). Die Kosten für Ingenieurleistungen und ein ggf. erforderliches Baugrundgutachten sind hier noch zuzuschlagen. Der sich hieraus ergebende Gesamtausgabebedarf unterschreitet den bisherigen Ansatz im Wirtschaftsplan. Die errechneten Gesamtkosten für Kanalbaumaßnahme Neuenhaus 53-67 decken sich mit den zur Verfügung stehenden Mitteln im Wirtschaftsplan. Die wesentlichen Aspekte dieser Planung werden nochmals kurz zusammengestellt: · Die Maßnahme dient der Sammlung und Ableitung der Schmutzwässer in der Straße Neuenhaus 53-67. · Das Planungsbüro empfiehlt die Umsetzung des qualifizierten Trennsystems, bei dem das Niederschlagswasser vor Ort verbleibt. ·
Die Brutto-Gesamtinvestitionskosten betragen für
die öffentlichen Abwasseranlagen rd. 116.000,- €. Anlage/n: Lageplan
der Kanalplanung ohne Maßstab
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