Vorlage - RAT/1663/2009  

 
 
Betreff: Kanalbau Neuenhaus 53-67
hier: Baubeschluss für die Abwasseranlagen
Status:öffentlich  
Federführend:Tiefbauamt Bearbeiter/-in: Tesche, Stefan
Beratungsfolge:
Betriebsausschuss Städtischer Abwasserbetrieb Entscheidung
10.12.2009 
1. Sitzung des Betriebsausschusses Städtischer Abwasserbetrieb ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n
Finanzielle Auswirkungen

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Der Betriebsausschuss beschließt die Kanalisierung der Straße Neunhaus 53-67 auf Basis der beigefügten und in  der Sitzung näher erläuterten Projektdaten und Pläne. Die Betriebsleitung wird beauftragt, umgehend die weitere Planung und die Kanalbaumaßnahme selbst durchzuführen.

 

Der Betriebsauschuss beschließt, entgegen der bisherigen Praxis, nur den Kanalbau durchzuführen, da der notwendige Grunderwerb für den Straßenbau gescheitert ist.  Der Straßenausbau erfolgt zu einem späteren Zeitpunkt, sobald die Voraussetzungen hierfür vorliegen.

Sachverhalt:

Sachverhalt:

 

Das aktuelle Abwasserbeseitigungskonzept sieht die Kanalisierung der Straße Neuenhaus 53-67 im Jahr 2008 vor. Da sich die Ortslage im Innenbereich befindet, ist der Städtische Abwasserbetrieb Wermelskirchen (SAW) für die Grundstücke abwasserbeseitigungspflichtig. Die Maßnahme ist im Wirtschaftsplan des SAW für die Jahre 2009 / 2010 eingeplant. Im Straßenausbauprogramm ist zeitgleich der Straßenausbau vorgesehen.

 

Die Planungen des Gesamtobjektes wurden an das Ingenieurbüro Gohl aus Wermelskirchen vergeben. Nach Erarbeitung der Entwurfsplanung wurden die Bürger in Form einer Informationsveranstaltung am 05.05.2009 über den geplanten Kanal- und Straßenbau umfassend unterrichtet.

 

Voraussetzung zur Umsetzung des Straßenbaus ist der notwendige Grunderwerb. Die Verhandlungen hierüber laufen seit Jahren. Trotz der intensiven Gespräche und der Bürgerinformationsveranstaltung konnte keine Einigung über den Grunderwerb der privaten Flächen im öffentlichen Straßenraum erzielt werden. Somit müssen die Grunderwerbsverhandlungen für den Straßenausbau als gescheitert angesehen werden.

 

Für die Kanalisierung der Ortslage reicht die bestehende öffentliche Straßenparzelle aus. Da der Gesetzgeber die Kanalisierung der im Innenbereich befindlichen Grundstücke zwingend vorschreibt (KomAbwV – Kommunalabwasserverordnung NRW; § 4), ist eine kurzfristige Umsetzung notwendig.

 

Entgegen der bisherigen Praxis in Wermelskirchen schlägt die Betriebsleitung in diesem besonderen Fall eine Trennung von Straßen- und Kanalbau vor.

 

Sollten keine Einwände oder Änderungswünsche des Ausschusses vorliegen, können auf der Grundlage der vorgestellten Planung die weiteren Leistungen zur Vorbereitung der Vergabe und Ausführung der Kanalbaumaßnahme in Auftrag gegeben werden. Die Ausführungsplanung und Vorbereitung der Vergabe könnten im Winter 2009/2010 erfolgen. Der Baubeginn ist  ab Mai 2010 geplant.

 

Die technischen Erläuterungen zur Entwässerungsplanung sind dem nachfolgenden Erläuterungsbericht des Ingenieurbüros zu entnehmen.

 

In der Anlage ist lediglich ein Übersichtslageplan beigefügt. Die Fraktionen erhalten je eine Ausfertigung der kompletten Planunterlagen auf CD zur weiteren Verwendung. Zusätzliche Erläuterungen sind in der Sitzung möglich.

 

 

 

ERLÄUTERUNGSBERICHT


1        Veranlassung und Aufgabenstellung

 

Der Städtische Abwasserbetrieb Wermelskirchen (SAW) beabsichtigt zur Erfüllung seiner Abwasserbeseitigungspflicht die Straße Neuenhaus 53-67 entsprechend dem beschlossenen Abwasserbeseitigungskonzept erstmalig zu kanalisieren und an die bestehende Kanalisation in der Bundesstraße 51 (Neuenhaus) anzuschließen.

 

2        Örtliche Verhältnisse

 

Derzeitige Nutzung und Topographie des Baugeländes

Der Flächennutzungsplan weist für die Stichstraße und die Grundstücke der Straße Neuenhaus gemischte Bauflächen aus. Das unbebaute nordöstliche Grundstück ist als Fläche für die Landwirtschaft ausgewiesen.

Das Baufeld weist insgesamt wechselndes Gefälle auf.

 

Bestehende Abwasseranlagen

Innerhalb der öffentlichen Straßenfläche der zu entwässernden Straße Neuenhaus befinden sich keine Abwasseranlagen (ausgenommen eine Kanalhaltung DN300 im Einmündungsbereich zur B51 mit einer Länge von rund 6m ).

Das auf den Grundstücken anfallende Niederschlagswasser wird im Untergrund versickert, das häusliche Schmutzwasser wird über Kleinkläranlagen entsorgt.

Ausnahme sind hier die Doppelhaushälften Nr. 65-67a, die über eine vorhandene private Entwässerungsleitung DN 150 verfügen und über diese Leitung das anfallende Schmutzwasser in den nächsten vorhandenen Schacht im Einmündungsbereich zur Bundesstraße B51 einleiten.

 

In der B 51 befindet sich die Schmutzwasserkanalisation, DN 900 SB, die das anfallende Abwasser Richtung Leverkusen transportiert

 

Bevölkerungsverhältnisse und Satzungen

Die Bevölkerungsdichte der Stichstraße Neuenhaus wird auf 35 Einwohner geschätzt.

Das Planungsgebiet liegt innerhalb einer Innenbereichssatzung gem. §34 BauBG.

 

Gewerbe- und Industriebetriebe, bedeutende Direkt- oder Indirekteinleiter

Gewerbe- oder Industriebetriebe sind nicht vorhanden. Direkt- oder Indirekteinleiter sind nicht bekannt.

Privates Niederschlagswasser soll weiterhin, wie vorhanden, auf den Grundstücken versickert werden.

 

3        Technische Grundlagen

Die Planung basiert auf den aktuellen technischen Regelwerken und Arbeitsblättern und berücksichtigt die örtlichen Gegebenheiten.

Die Grundstücke werden im Trennverfahren entwässert.

Die Ableitung des anfallenden Abwassers soll mittels eines qualifizierten Trennsystems erfolgen, bei dem, außer dem häuslichen Schmutzwasser, zu einem späteren Zeitpunkt das Straßenniederschlagswasser dem geplanten Kanal zugeführt und in den Transportkanal in der B51 abgeleitet wird. Die Versickerung des Niederschlagswassers auf den Privatgrundstücken bleibt bestehen.

 

4        Ergebnis der Planung, Variantenuntersuchung

 

Verfahrensvarianten

Die Ableitung des Abwassers kann aufgrund der vorhandenen Topografie im Freispiegelgefälle erfolgen. Eine Untersuchung von Verfahrensvarianten für die Abwasserableitung entfällt.


Im Rahmen dieser Maßnahme sind auch die erforderlichen Hausanschlussleitungen zur Ableitung des Abwassers zu erstellen. Diese werden bis zur Grundstücksgrenze der Häuser gebaut. Der Anschluss am Entwässerungssystem des Hauses obliegt dem Eigentümer selbst.            
Die für die Straßenentwässerung erforderlichen Straßenabläufe und Straßen-entwässerungsleitungen werden im Rahmen der evtl. später geplanten Straßenbaumaßnahme erstellt.

 

Trassenvarianten

Eine Untersuchung von Trassenvarianten des Kanals entfällt, eine Ableitung des Abwassers ist nur in den vorhandenen Mischwasserkanal in der B51 möglich.

 

Ausführungsdetails

Es werden 111,50m Kanal DN 300 Stz DIN EN 295-1 und 3 Schachtbauwerke gem. DIN 4034-1 in Verbindung mit DIN EN 1917, sowie 10m Hausanschlussleitungen DN 150 Stz erstellt. Die aufgebrochenen Oberflächen werden nach ZVTA-StB 97 mit 10cm Asphalttragschicht und 4cm Asphaltdeckschicht wiederhergestellt.

 

 

5        Zeit- und Kostenplanung

 

Zeit- und Ablaufplanung

Die Maßnahme kann kurzfristig ausgeschrieben werden. Die Bauzeit wird auf 8 Wochen festgelegt.

 

Voraussichtliche Kosten

Für die geplante Entwässerung der Straße Neuenhaus 53-67 ergeben sich unter Berücksichtigung der Vorzugsvariante Investitionskosten in Höhe von insgesamt

 

brutto ca. 116.000,- € (ohne Grundstücksanschlüsse).

 

 

Die Kosten für Ingenieurleistungen und ein ggf. erforderliches Baugrundgutachten sind hier noch zuzuschlagen.

 

Der sich hieraus ergebende Gesamtausgabebedarf unterschreitet den bisherigen Ansatz im Wirtschaftsplan.

 

Die errechneten Gesamtkosten für Kanalbaumaßnahme Neuenhaus 53-67 decken sich mit den zur Verfügung stehenden Mitteln im Wirtschaftsplan.

 

 

 

6        Zusammenfassung

 

Die wesentlichen Aspekte dieser Planung werden nochmals kurz zusammengestellt:

 

·                          Die Maßnahme dient der Sammlung und Ableitung der Schmutzwässer in der Straße Neuenhaus 53-67.

 

·                          Das Planungsbüro empfiehlt die Umsetzung des qualifizierten Trennsystems, bei dem das Niederschlagswasser vor Ort verbleibt.

 

·                          Die Brutto-Gesamtinvestitionskosten betragen für die öffentlichen Abwasseranlagen rd. 116.000,- €.

 

 

Anlage/n:

Anlage/n:

 

Lageplan der Kanalplanung ohne Maßstab

FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN:

FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN:

X

Ja

 

Nein

FINANZIELLE ABSICHERUNG DER AUSGABEN BEI:

I 53121010 01000 7852000

Gesamtkosten der Maßnahme Beschaffungs/ Herstellungskosten einschl. MWSt.)

zur Verfügung stehende Mittel:  Ansatz, Ausgaberest

Verpflichtungsermächtigung

160.000 / neu 140.000

EUR

25.000

EUR

134.000

EUR

Jährliche zusätzliche Folgekosten:

6.560

EUR

 

Keine

Der Betrag steht haushaltsmäßig in voller Höhe zur Verfügung: (bei Nein: Stellungnahme der Kämmerei erforderlich)

 

X

Ja

 

Nein

 

 

 

Datum, Unterschrift