Vorlage - RAT/1671/2009  

 
 
Betreff: Prüfung und Feststellung der Eröffnungsbilanz der Stadt Wermelskirchen zum 01.01.2007
Status:öffentlich  
Verfasser:Betke, Hiltrud
Federführend:Rechnungsprüfungsamt Bearbeiter/-in: Betke, Hiltrud
Beratungsfolge:
Rechnungsprüfungsausschuss Vorberatung
Rat der Stadt Entscheidung
21.09.2009 
Sitzung des Rates der Stadt zur Kenntnis genommen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Anlage 1: Eröffnungsbilanz der Stadt Wermelskirchen  
Anlagen 2 und 3: Bestätigungsvermerke PDF-Dokument

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Für den Rechnungsprüfungsausschuss:

 

1.  Der Rechnungsprüfungsausschuss übernimmt den vom Rechnungsprüfungsamt erstellten Bericht über die Prüfung der Eröffnungsbilanz der Stadt Wermelskirchen zum 01.01.2007 unter Berücksichtigung der Stellungnahme der Verwaltung und des Rechnungs­prüfungs­amtes zum Bericht der Gemeindeprüfungsanstalt über die überörtliche Prüfung der Eröffnungs­bilanz.

 

2.  Der Rechnungsprüfungsausschuss erteilt gem. § 92 (5) i.V.m. § 103 (2) GO NRW der Er­öff­nungsbilanz der Stadt Wermelskirchen zum 01.01.2007 nebst Anhang und Lagebericht einen uneingeschränkten Bestätigungs­vermerk mit dem Hinweis der erforderlichen Bilanz­korrekturen entsprechend der Stellungnahme der Verwaltung zum Bericht der GPA über die überörtliche Prüfung der Eröffnungsbilanz im Rahmen des Jahresabschlusses 2007.

     Der Bestätigungsvermerk ist dem Original der Niederschrift über die Sitzung des Rech­nungs­prüfungsausschuss beizufügen.

 

3.  Der Rechnungsprüfungsausschuss nimmt den Bericht der überörtlichen Prüfung der Eröffnungs­bilanz durch die Gemeindeprüfungsanstalt zur Kenntnis und stimmt der Stellung­­nahme der Verwaltung und der örtlichen Rechnungsprüfung zu.

 

4.  Der Rechnungsprüfungsausschuss unterrichtet den Rat der Stadt über die wesentlichen Inhalte des Berichtes der Gemeindeprüfungsanstalt über die überörtliche Prüfung der Eröffnungsbilanz einschließlich der Stellungnahme der Verwaltung und über das Ergebnis seiner Beratung gem. § 105 (5) GO NRW.

 

5.  Der Rechnungsprüfungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt die Eröffnungsbilanz zum 01.01.2007 vom 31.03.2009 gem. § 92 (1) i.V.m. § 96 (1) GO NRW entsprechend der bei­ge­fügten Anlage 1 festzustellen.  Gemäß Hinweis im Bestätigungsvermerk des Rech­nungs­­­­prüfungs­ausschusses erfolgt eine Bilanzkorrektur gem. § 92 (7) GO NRW beim Jahresabschluss 2007.

    

6.  Der Rechnungsprüfungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt dem Bürgermeister hinsichtlich der Eröffnungsbilanz der Stadt Wermelskirchen zum 01.01.2007 gem. § 92 (1) i.V.m. § 96 (1) GO NRW Entlastung zu erteilen.

 

 

Für den Rat der Stadt:

 

1.  Der Rat der Stadt nimmt das Ergebnis der Prüfung der Eröffnungsbilanz durch den Rechnungsprüfungsausschuss zur Kenntnis.

 

2.  Der Rat der Stadt nimmt die Unterrichtung durch den Rechnungsprüfungsausschuss gem. § 105 (5) GO NRW über die wesentlichen Inhalte des Berichtes der Gemeinde­prüfungs­anstalt über die überörtliche Prüfung der Eröffnungsbilanz einschließlich der Stellung­nahme der Verwaltung und das Ergebnis der Beratung im Rechnungsprüfungsausschuss zur Kenntnis.

 

3.  Der Rat der Stadt stellt die Eröffnungsbilanz zum 01.01.2007 vom 31.03.2009 gem. § 92 (1) i.V.m. § 96 (1) GO NRW entsprechend der beigefügten Anlage 1 fest. Gemäß  Hinweis im Bestätigungsvermerk des Rechnungs­­prüfungs­ausschusses erfolgt eine Bilanz­korrektur gem. § 92 (7) GO NRW beim Jahresabschluss 2007.

     Die Eröff­nungsbilanz ist dem Original der Niederschrift über die Sitzung des Rates beizufügen.

 

4. Der Rat der Stadt erteilt dem Bürgermeister hinsichtlich der Eröffnungsbilanz der Stadt Wermelskirchen zum 01.01.2007 gem. § 92 (1) i.V.m. § 96 (1) GO NRW Entlastung.

Sachverhalt:

Sachverhalt:

 

1. Rechtliche Grundlagen (§§ 92, 95, 96, 101, 105 GO NRW)

 

Die Gemeinde hat zu Beginn des Haushaltsjahres, in dem sie erstmals ihre Geschäfts­vorfälle nach dem System der doppelten Buchführung erfasst, eine Eröffnungs­bilanz unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung aufzustellen.

 

Der Entwurf der Eröffnungsbilanz ist vom Kämmerer aufzustellen, vom Bürgermeister zu bestätigen und dem Rat der Stadt innerhalb von drei Monaten nach dem Eröffnungs­bilanz­stichtag zuzuleiten.

 

Die Eröffnungsbilanz und der Anhang sind dahin­gehend zu prüfen, ob sie ein den tat­säch­li­chen Verhältnissen entsprechendes Bild der Lage der Kommune vermitteln. Die Prüfung er­streckt sich darauf, ob die gesetzlichen Vorschriften und die sie ergänzenden Bestimmungen beach­tet worden sind.

 

Der Rechnungsprüfungsausschuss prüft die Eröffnungsbilanz. Er hat die Inventur, das Inven­tar und die Übersicht über die örtlich festgelegten Nutzungsdauern der Vermögens­gegen­stände in seine Prüfung einzubeziehen. Auch der Lagebericht und die Vermögens-, Schulden, Ertrags- und Finanzlage der Kommune sowie die Chancen und Risiken der künftigen Entwicklung sind zu prüfen. Über Art und Umfang der Prüfung sowie über das Ergebnis der Prüfung ist ein Prüfungsbericht zu erstellen. Der Bestätigungsvermerk oder der Vermerk über seine Versagung ist in den Prüfungsbericht aufzunehmen.

 

In den Gemeinden, in denen eine örtliche Rechnungsprüfung besteht, bedient sich der Rech­nungs­­prüfungs­ausschuss zur Durchführung der Prüfung dieser Rech­nungsprüfung. Die ört­liche Rechnungsprüfung hat im Rahmen ihrer Prüfung einen Bestä­tigungsvermerk oder einen Vermerk über seine Versagung abzugeben.

 

Der Rat der Stadt stellt die geprüfte Eröffnungsbilanz innerhalb von 12 Monaten nach dem Er­öffnungsbilanzstichtag  fest. Ist eine zeitnahe Feststellung der Eröffnungs­bilanz nicht um­setz­­bar, muss diese bis zum 31.12. des zweiten Haushaltsjahres mit neuem Rechnungs­wesen erfolgen.

 

Der Rat der Stadt entscheidet über die Entlastung des Bürgermeisters.

 

Die Eröffnungsbilanz unterliegt der überörtlichen Prüfung durch die Gemeinde­prüfungs­anstalt.

 

 

2. Prüfung der Eröffnungsbilanz durch die örtliche Rechnungsprüfung

 

Die Verwaltung hat den Entwurf der Eröffnungsbilanz zum 01.01.2007 mit Anhang und Lagebericht erstellt und diese dem Rat der Stadt in seiner Sitzung am 15.12.2008 zur Kennt­nis gegeben (RAT/0028/2008). Der Rat der Stadt hat den Entwurf der Eröffnungsbilanz mit Anhang und Lagebericht zur Prüfung an den Rechnungsprüfungsausschuss verwiesen.

 

Die Bilanz­summe im Entwurf der Eröffnungsbilanz vom 08.12.2008 betrug in Aktiva und Pas­si­va jeweils 327.868.131,96 €. Die Höhe des Eigenkapitals lag bei 156.922.377,09 €. Hier­von entfielen 144.101.926,09 € auf die Allgemeine Rücklage und 12.820.451,00 € auf die Aus­gleichsrücklage.

 

Die Prüfung der Eröffnungsbilanz erfolgte vor ihrer Aufstellung durch die Kämmerei in großen Teilen bereits begleitend durch das Rechnungsprüfungsamt. Hierzu wurden zu den einzelnen Bilanzpositionen Prüfungsberichte erstellt. Die Prüfungsabfolge richtete sich bei der begleitenden Prüfung nach dem jeweiligen Bearbeitungsstand in der Kämmerei. Prüfungsfeststellungen aus der begleitenden Prüfung wurden in den Berichten festgehalten und bereits während der Prüfung bzw. überwiegend bis zur Erstellung des Entwurfs der Eröff­nungsbilanz von der Kämmerei umgesetzt.

 

Nach der Einbringung des Entwurfs der Eröffnungsbilanz in der Sitzung des Rates am 15.12.2008 waren noch die Veränderungen seit dem Zeitpunkt der begleitenden Prüfung, die Übernahme der Werte in die Eröffnungsbilanz und die Umsetzung der Prüfungs­bemer­kungen aus den Berichten zur begleitenden Prüfung zu kontrollieren. Des Weiteren waren die Bilanzpositionen hinsichtlich ihrer Bewertung zu prüfen, die von der Käm­merei kurz vor Ein­bringung in der Sitzung des Rates ermittelt bzw. Anfang des Jahres 2009 fertig gestellt und zur Prüfung vorgelegt wurden. 

 

Das Rechnungsprüfungsamt der Stadt Wermelskirchen führte die Prüfung der Eröffnungs­bilanz selbst durch. In wenigen Einzelfällen wurden Beratungsleistungen der Gemeinde­prüfungs­anstalt in Anspruch genommen.

 

Über das Ergebnis der Prüfung wird im Bericht über die Prüfung der Eröffnungsbilanz zum 01.01.2007 berichtet. Der Prüfungsbericht wurde den Mitgliedern und stellvertretenden Mitgliedern des Rechnungsprüfungsausschusses sowie den Fraktionsvorsitzenden bereits mit Schreiben vom 21.07.2009 übersandt. Für die Sitzung des Rates ist der Prüfungsbericht als Anlage 4 beigefügt. Der Prüfungs­bericht wurde um einen besonderen Erläuterungsteil der Posten der Bilanz erweitert. Dem Prüfungsbericht sind die geprüfte Eröffnungsbilanz der Stadt Wermels­kirchen vom 31.03.2009 sowie der Bestätigungsvermerk der Rechnungs­prüfung beigefügt.

 

Gegenüber dem Entwurf der Eröffnungsbilanz vom 08.12.2008 haben sich Veränderungen ergeben, die sich wie folgt auf das Bilanzvolumen auswirken:

 

Bilanzposition

Bilanzentwurf vom 08.12.2008

Veränderung

Bilanz              vom 31.03.2009

1. Anlagevermögen

314.204.291,24 €

- 2.254.060,29 €

311.950.230,95 €

2. Umlaufvermögen

11.807.360,31 €

484.156,32 €

12.291.516,63 €

3. Aktive RAP

1.856.480,41 €

 

1.856.480,41 €

Summe Aktiva

327.868.131,96 €

- 1.769.903,97 €

326.098.227,99 €

1. Eigenkapital

156.922.377,09 €

-5.604.410,27 €

151.317.966,82 €

2. Sonderposten

96.827.818,31 €

- 22.921.352,50 €

73.906.465,81 €

3. Rückstellungen

37.552.990,61 €

25.248.594,90 €

62.801.585,51 €

4. Verbindlichkeiten

31.756.405,36 €

1.507.263,90 €

33.263.669,26 €

5. Passive RAP

4.808.540,59 €

 

4.808.540,59 €

Summe Passiva

327.868.131,96 €

- 1.769.903,97 €

326.098.227,99 €

 

Das Eigenkapital hat sich wie folgt verändert:

 

Bilanzposition

Bilanzentwurf vom 08.12.2008

Veränderung

Bilanz              vom 31.03.2009

Allgemeine Rücklage

144.101.926,09 €

- 7.415.749,27 €

136.686.176,82 €

Ausgleichsrücklage

12.820.451,00 €

1.811.339,00 €

14.631.790,00 €

Summe Eigenkapital

156.922.377,09 €

- 5.604.410,27 €

151.317.966,82 €

 

Die Änderungen, die sich gegenüber dem Entwurf der Eröffnungsbilanz sowohl durch Änderungen der Kämmerei als auch durch Prüfungsfeststellungen des Rechnungs­prüfungs­amtes ergeben haben, sind in den Erläuterungen der Rechnungsprüfung zur Eröffnungs­bilanz dargestellt.

 

 

3. Prüfung der Eröffnungsbilanz durch den Rechnungsprüfungsausschuss

 

Der Rechnungsprüfungsausschuss prüft die Eröffnungsbilanz. Er bedient sich zur Durch­führung seiner Prüfung des Rechnungsprüfungsamtes.

 

Der Bericht der örtlichen Rechnungsprüfung über die Prüfung der Eröffnungsbilanz der Stadt Wermelskirchen zum 01.01.2007 einschließlich des Bestätigungsvermerkes stellt die Grund­lage für die Prüfung und Beratung durch den Rechnungsprüfungsausschuss dar. Der Inhalt dieser Beratung fließt ein in den Prüfungsbericht des Rechnungs­prüfungs­ausschusses.

 

Die örtliche Rechnungsprüfung schlägt dem Rechnungsprüfungsausschuss vor, den Bericht über die Prüfung der Eröffnungsbilanz der Stadt Wermelskirchen zum 01.01.2007 zu über­nehmen. 

 

Gleichzeitig erteilt der Rechnungsprüfungsausschuss einen eigenen Bestätigungsvermerk, der vom Vorsitzenden des Rechnungsprüfungsausschusses zu unterzeichnen ist. Der von der örtlichen Rechnungsprüfung erteilte und von der Amtsleiterin der Rechnungs­prüfung mit Datum vom 20.04.2009 unterzeichnete uneingeschränkte Bestätigungsvermerk ist dieser Sitzungs­vorlage als Anlage 2 beigefügt. Ebenfalls beigefügt ist der noch vom Aus­schuss­­vor­sitzenden zu unterzeichnende Bestätigungsvermerk (Anlage 3). Dieser wird an­schlie­ßend dem Bericht über die Prüfung der Eröffnungsbilanz der Stadt Wermelskirchen beigefügt.

 

Vor Abgabe des Prüfungsberichtes an den Rat der Stadt ist dem Bürgermeister Gelegenheit zur Stellungnahme zum Prüfungsergebnis zu geben. Diese Möglichkeit erhält der Bürger­meister in der Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses.

 

Zur Vorbereitung der Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses wurde den Mitgliedern des Rechnungsprüfungsausschusses der Bericht der ört­lichen Rechnungsprüfung über die Prü­fung der Er­öff­nungs­bilanz zum 01.01.2007 mit Schreiben vom 21.07.2009 übersandt.

 

 

4.  Feststellung der Eröffnungsbilanz durch den Rat der Stadt und Entlastung des Bürgermeisters

 

Der Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses über die Prüfung der Eröffnungsbilanz der Stadt Wermelskirchen zum 01.01.2007 bildet die Grundlage für den Beschluss des Rates der Stadt über die Feststellung der geprüften Eröffnungsbilanz und die Entlastung des Bürger­meisters.

 

Dem Rat der Stadt wird vorgeschlagen, die geprüfte Eröffnungsbilanz der Stadt Wer­mels­kirchen zum 01.01.2007 festzustellen und dem Bürgermeister hinsichtlich der Eröffnungs­bilanz Entlastung zu erteilen.

 

 

5.  Überörtliche Prüfung der Eröffnungsbilanz

 

Die Eröffnungsbilanz unterliegt der überörtlichen Prüfung durch die Gemeinde­prü­fungs­anstalt (GPA). Die GPA hat die Eröffnungsbilanz in der Zeit vom 04.05 bis 08.05.2009 geprüft. Das Schlussgespräch fand am 08.05.2009 statt. Im Anschluss daran erstellte die GPA ihren Prüfungsbericht (Anlage 5). Dieser ist auf den 18.08.2009 datiert.

 

Die Prüfungsfeststellungen der GPA werden überwiegend weder von der Verwaltung noch von der örtlichen Rechnungs­prüfung anerkannt. Die Verwaltung hat hierzu eine umfang­reiche Stellung­­nahme (Anlage 6) ab­ge­geben, die seitens der örtlichen Rechnungs­prüfung unter­stützt wird (Anlage 7).

 

Es handelt sich im Wesentlichen um Bewertungsfragen bei der Grundstücks-, Gebäude- und Straßen­bewertung. Die Gemeindeordnung sieht hierzu eine Bewertung nach dem vorsichtig geschätzten Zeitwert vor. Der vor­sichtig geschätzte Zeitwert kann auf vielfältige Art ermittelt werden. Dabei ist zu berück­sich­tigen, dass geeignete Verfahren gewählt werden und das Vorsichtsprinzip beachtet wird. Die Verwaltung und die örtliche Rech­nungs­prüfung vertreten die Auffassung, dass die vorgenommenen Bewertungen im Rahmen der Vorgaben und Ermessensspielräume der Gemeindeordnung liegen. Ebenso ver­hält es sich mit der strittigen Frage der Bilanzierung der Wertminderung der Erbbau­grundstücke. Die GPA besteht auf eine Bilanz­ierung nach dem Nettoprinzip, während die Stadt Wermels­kirchen die Wert­min­derung passiviert hat.

 

Bei diesen grundsätzlichen Bewertungsfragen, die teilweise erhebliche Auswirkungen auf die Bi­lanz haben, hat sich die Stadt Wermelskirchen im Vorfeld der Bilanzerstellung der Hilfe­stel­lung der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses des Rheinisch-Bergischen Kreises bedient.

 

Die Entscheidung über die strittigen Bewertungen trifft die Kommunalaufsicht des Rheinisch-Bergischen Kreises. Dieser wird sowohl der Bericht der GPA als auch die Stellungnahme der Ver­wal­tung vorgelegt. Wegen der grundsätzlichen Bedeutung und Auslegungsfragen der Ge­mein­de­­ordnung bzw. der Handreichung des Innenministeriums ist es durchaus denkbar, dass hierzu auch die Bezirks­regierung oder das Innenministerium eingeschaltet werden.

 

Lediglich in drei Punkten hat sich die Verwaltung den Feststellungen der GPA ange­schlos­sen.

Dieses betrifft

1.                       die Fortführung der Indizierung der Gebäudewerte vom Bewertungsstichtag 01.01.2003 bis zum Eröffnungsbilanzstichtag 01.01.2007,

2.                       die Anpassung der Nutzungsdauer bei einigen Gebäudebewertungen nach dem Sach­wert­­verfahren nach NHK,

3.                       die Anpassung der Bilanzierung der Anteile am Zweckverband Berufskolleg Bergisch Land nach Fertigstellung der Eröffnungsbilanz des Berufskollegs.

 

Es ist vorgesehen, die Bilanzkorrekturen im Rahmen der Erstellung des Jahresabschlusses 2007 durchzuführen. Die Gemeindeordnung eröffnet in § 92 (7) die Möglichkeit der ergebnis­neutralen Wertberichtigung im Rahmen künftiger Jahres­­abschlüsse. Damit gilt dann auch die Eröffnungsbilanz als geändert. Somit kann die Eröffnungsbilanz in der vorliegenden Fassung vom Rat der Stadt festgestellt werden.

 

Die Möglichkeit der Bilanzkorrektur trifft auch auf die strittigen Bewertungsfragen zwischen der Stadt Wermelskirchen und der GPA zu. Sollte sich die Kommunalaufsicht in der einen oder anderen Frage der Auffassung der GPA anschließen, kann hier ebenfalls eine Korrektur im Rahmen des Jahresabschlusses erfolgen. Eine Berichtigung kann nach der Gemeinde­ord­nung letztmals im vierten der Eröffnungsbilanz folgenden Jahresabschluss vorgenommen werden.

 

 

6. Veröffentlichung der Eröffnungsbilanz und des Prüfungsberichtes

 

Die vom Rat der Stadt festgestellte Eröffnungsbilanz ist anschließend der Aufsichtsbehörde anzuzeigen und zu veröffentlichen. Die Eröffnungsbilanz ist bis zur Feststellung des Jahres­abschlusses 2007 zur Einsichtnahme verfügbar zu machen.

Entgegen der bisherigen Regelung in der Gemeindeordnung trifft die neue Gemeinde­ordnung nach dem Neuen Kommunalen Finanzmanagement keine Regelung zur Öffent­lichkeit des Prüfungsberichtes. Die Handreichung des Innenministeriums führt hierzu aus, dass Adressat des Prüfungsberichtes der Rat der Stadt ist, der in öffentlicher Sitzung über das Ergebnis der Prüfung berät und die Eröffnungsbilanz feststellt. Damit wird für die Information über die durchgeführte Prüfung eine ausreichende Öffentlichkeit gewährt. Da das Prüfungsergebnis in einem Bestätigungsvermerk zusammengefasst wird, bietet es sich an, diesen Bestätigungsvermerk der Bekanntmachung der Eröffnungsbilanz beizufügen.

Anlage/n:

Anlagen:

 

1.  Eröffnungsbilanz der Stadt Wermelskirchen zum 01.01.2007 vom 31.03.2009

2.  Bestätigungsvermerk der Rechnungsprüfung durch die Amtsleiterin der örtlichen Rech­nungs­prü­fung vom 20.04.2009

3.  Bestätigungsvermerk der Rechnungsprüfung durch den Vorsitzenden des Rechnungs­prüfungs­ausschusses

 

 

Anlagen nur für Stadtverordnete:

 

4.  Bericht über die Prüfung der Eröffnungsbilanz der Stadt Wermelskirchen zum 01.01.2007

     (für die Mitglieder und stellvertretenden Mitglieder des Rechnungsprüfungsausschusses wurde der Bericht bereits vorab mit Schreiben vom 21.07.2009 übersandt)

5.  Bericht der Gemeindeprüfungsanstalt über die überörtliche Prüfung der Eröffnungs­bilanz der Stadt Wermelskirchen

6.  Stellungnahme der Stadt Wermelskirchen zum Bericht über die überörtliche Prüfung der Eröffnungsbilanz der Stadt Wermelskirchen

7.  Stellungnahme der örtlichen Rechnungsprüfung zum Bericht über die überörtliche Prüfung der Eröffnungsbilanz der Stadt Wermelskirchen

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 6 1 Anlage 1: Eröffnungsbilanz der Stadt Wermelskirchen (43 KB)      
Anlage 1 2 Anlagen 2 und 3: Bestätigungsvermerke (54 KB) PDF-Dokument (93 KB)