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Beschlussvorschlag: Für den Rechnungsprüfungsausschuss: 1. Der Rechnungsprüfungsausschuss übernimmt den vom Rechnungsprüfungsamt erstellten Bericht über die Prüfung der Eröffnungsbilanz der Stadt Wermelskirchen zum 01.01.2007 unter Berücksichtigung der Stellungnahme der Verwaltung und des Rechnungsprüfungsamtes zum Bericht der Gemeindeprüfungsanstalt über die überörtliche Prüfung der Eröffnungsbilanz. 2. Der Rechnungsprüfungsausschuss erteilt gem. § 92 (5) i.V.m. § 103 (2) GO NRW der Eröffnungsbilanz der Stadt Wermelskirchen zum 01.01.2007 nebst Anhang und Lagebericht einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk mit dem Hinweis der erforderlichen Bilanzkorrekturen entsprechend der Stellungnahme der Verwaltung zum Bericht der GPA über die überörtliche Prüfung der Eröffnungsbilanz im Rahmen des Jahresabschlusses 2007. Der Bestätigungsvermerk ist dem Original der Niederschrift über die Sitzung des Rechnungsprüfungsausschuss beizufügen. 3. Der Rechnungsprüfungsausschuss nimmt den Bericht der überörtlichen Prüfung der Eröffnungsbilanz durch die Gemeindeprüfungsanstalt zur Kenntnis und stimmt der Stellungnahme der Verwaltung und der örtlichen Rechnungsprüfung zu. 4. Der Rechnungsprüfungsausschuss unterrichtet den Rat der Stadt über die wesentlichen Inhalte des Berichtes der Gemeindeprüfungsanstalt über die überörtliche Prüfung der Eröffnungsbilanz einschließlich der Stellungnahme der Verwaltung und über das Ergebnis seiner Beratung gem. § 105 (5) GO NRW. 5. Der Rechnungsprüfungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt die Eröffnungsbilanz zum 01.01.2007 vom 31.03.2009 gem. § 92 (1) i.V.m. § 96 (1) GO NRW entsprechend der beigefügten Anlage 1 festzustellen. Gemäß Hinweis im Bestätigungsvermerk des Rechnungsprüfungsausschusses erfolgt eine Bilanzkorrektur gem. § 92 (7) GO NRW beim Jahresabschluss 2007.
6. Der Rechnungsprüfungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt dem Bürgermeister hinsichtlich der Eröffnungsbilanz der Stadt Wermelskirchen zum 01.01.2007 gem. § 92 (1) i.V.m. § 96 (1) GO NRW Entlastung zu erteilen. Für den Rat der Stadt: 1. Der Rat der Stadt nimmt das Ergebnis der Prüfung der Eröffnungsbilanz durch den Rechnungsprüfungsausschuss zur Kenntnis. 2. Der Rat der Stadt nimmt die Unterrichtung durch den Rechnungsprüfungsausschuss gem. § 105 (5) GO NRW über die wesentlichen Inhalte des Berichtes der Gemeindeprüfungsanstalt über die überörtliche Prüfung der Eröffnungsbilanz einschließlich der Stellungnahme der Verwaltung und das Ergebnis der Beratung im Rechnungsprüfungsausschuss zur Kenntnis. 3. Der Rat der Stadt stellt die Eröffnungsbilanz zum 01.01.2007 vom 31.03.2009 gem. § 92 (1) i.V.m. § 96 (1) GO NRW entsprechend der beigefügten Anlage 1 fest. Gemäß Hinweis im Bestätigungsvermerk des Rechnungsprüfungsausschusses erfolgt eine Bilanzkorrektur gem. § 92 (7) GO NRW beim Jahresabschluss 2007. Die Eröffnungsbilanz ist dem Original der Niederschrift über die Sitzung des Rates beizufügen. 4. Der Rat der Stadt erteilt dem Bürgermeister hinsichtlich der Eröffnungsbilanz der Stadt Wermelskirchen zum 01.01.2007 gem. § 92 (1) i.V.m. § 96 (1) GO NRW Entlastung. Sachverhalt: 1. Rechtliche
Grundlagen (§§ 92, 95, 96, 101, 105 GO NRW) Die Gemeinde hat zu Beginn des Haushaltsjahres, in dem sie erstmals ihre Geschäftsvorfälle nach dem System der doppelten Buchführung erfasst, eine Eröffnungsbilanz unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung aufzustellen. Der Entwurf der Eröffnungsbilanz ist vom Kämmerer aufzustellen, vom Bürgermeister zu bestätigen und dem Rat der Stadt innerhalb von drei Monaten nach dem Eröffnungsbilanzstichtag zuzuleiten. Die Eröffnungsbilanz und der Anhang sind dahingehend zu prüfen, ob sie ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Lage der Kommune vermitteln. Die Prüfung erstreckt sich darauf, ob die gesetzlichen Vorschriften und die sie ergänzenden Bestimmungen beachtet worden sind. Der Rechnungsprüfungsausschuss prüft die Eröffnungsbilanz. Er hat die Inventur, das Inventar und die Übersicht über die örtlich festgelegten Nutzungsdauern der Vermögensgegenstände in seine Prüfung einzubeziehen. Auch der Lagebericht und die Vermögens-, Schulden, Ertrags- und Finanzlage der Kommune sowie die Chancen und Risiken der künftigen Entwicklung sind zu prüfen. Über Art und Umfang der Prüfung sowie über das Ergebnis der Prüfung ist ein Prüfungsbericht zu erstellen. Der Bestätigungsvermerk oder der Vermerk über seine Versagung ist in den Prüfungsbericht aufzunehmen. In den Gemeinden, in denen eine örtliche Rechnungsprüfung besteht, bedient sich der Rechnungsprüfungsausschuss zur Durchführung der Prüfung dieser Rechnungsprüfung. Die örtliche Rechnungsprüfung hat im Rahmen ihrer Prüfung einen Bestätigungsvermerk oder einen Vermerk über seine Versagung abzugeben. Der Rat der Stadt stellt die geprüfte Eröffnungsbilanz innerhalb
von 12 Monaten nach dem Eröffnungsbilanzstichtag fest. Ist eine zeitnahe Feststellung der
Eröffnungsbilanz nicht umsetzbar, muss diese bis zum 31.12. des zweiten
Haushaltsjahres mit neuem Rechnungswesen erfolgen. Der Rat der Stadt entscheidet über die Entlastung des
Bürgermeisters. Die Eröffnungsbilanz unterliegt der überörtlichen Prüfung durch die Gemeindeprüfungsanstalt. 2. Prüfung der Eröffnungsbilanz durch die örtliche Rechnungsprüfung Die Verwaltung hat den Entwurf der Eröffnungsbilanz
zum 01.01.2007 mit Anhang und Lagebericht erstellt und diese dem Rat der Stadt
in seiner Sitzung am 15.12.2008 zur Kenntnis gegeben (RAT/0028/2008). Der Rat
der Stadt hat den Entwurf der Eröffnungsbilanz mit Anhang und Lagebericht zur
Prüfung an den Rechnungsprüfungsausschuss verwiesen. Die Bilanzsumme im Entwurf der
Eröffnungsbilanz vom 08.12.2008 betrug in Aktiva und Passiva jeweils
327.868.131,96 €. Die Höhe des Eigenkapitals lag bei 156.922.377,09
€. Hiervon entfielen 144.101.926,09 € auf die Allgemeine Rücklage
und 12.820.451,00 € auf die Ausgleichsrücklage. Die Prüfung der Eröffnungsbilanz erfolgte vor ihrer Aufstellung durch die Kämmerei in großen Teilen bereits begleitend durch das Rechnungsprüfungsamt. Hierzu wurden zu den einzelnen Bilanzpositionen Prüfungsberichte erstellt. Die Prüfungsabfolge richtete sich bei der begleitenden Prüfung nach dem jeweiligen Bearbeitungsstand in der Kämmerei. Prüfungsfeststellungen aus der begleitenden Prüfung wurden in den Berichten festgehalten und bereits während der Prüfung bzw. überwiegend bis zur Erstellung des Entwurfs der Eröffnungsbilanz von der Kämmerei umgesetzt. Nach der Einbringung des Entwurfs der Eröffnungsbilanz in der Sitzung des Rates am 15.12.2008 waren noch die Veränderungen seit dem Zeitpunkt der begleitenden Prüfung, die Übernahme der Werte in die Eröffnungsbilanz und die Umsetzung der Prüfungsbemerkungen aus den Berichten zur begleitenden Prüfung zu kontrollieren. Des Weiteren waren die Bilanzpositionen hinsichtlich ihrer Bewertung zu prüfen, die von der Kämmerei kurz vor Einbringung in der Sitzung des Rates ermittelt bzw. Anfang des Jahres 2009 fertig gestellt und zur Prüfung vorgelegt wurden. Das Rechnungsprüfungsamt der Stadt Wermelskirchen führte die Prüfung der Eröffnungsbilanz selbst durch. In wenigen Einzelfällen wurden Beratungsleistungen der Gemeindeprüfungsanstalt in Anspruch genommen. Über das Ergebnis der Prüfung wird im Bericht über die Prüfung der Eröffnungsbilanz zum 01.01.2007 berichtet. Der Prüfungsbericht wurde den Mitgliedern und stellvertretenden Mitgliedern des Rechnungsprüfungsausschusses sowie den Fraktionsvorsitzenden bereits mit Schreiben vom 21.07.2009 übersandt. Für die Sitzung des Rates ist der Prüfungsbericht als Anlage 4 beigefügt. Der Prüfungsbericht wurde um einen besonderen Erläuterungsteil der Posten der Bilanz erweitert. Dem Prüfungsbericht sind die geprüfte Eröffnungsbilanz der Stadt Wermelskirchen vom 31.03.2009 sowie der Bestätigungsvermerk der Rechnungsprüfung beigefügt. Gegenüber dem Entwurf der Eröffnungsbilanz vom 08.12.2008 haben sich Veränderungen ergeben, die sich wie folgt auf das Bilanzvolumen auswirken:
Das Eigenkapital hat sich wie folgt verändert:
Die Änderungen, die sich gegenüber dem Entwurf der Eröffnungsbilanz sowohl durch Änderungen der Kämmerei als auch durch Prüfungsfeststellungen des Rechnungsprüfungsamtes ergeben haben, sind in den Erläuterungen der Rechnungsprüfung zur Eröffnungsbilanz dargestellt. 3. Prüfung
der Eröffnungsbilanz durch den Rechnungsprüfungsausschuss Der Rechnungsprüfungsausschuss prüft die Eröffnungsbilanz. Er bedient sich zur Durchführung seiner Prüfung des Rechnungsprüfungsamtes. Der Bericht der örtlichen Rechnungsprüfung über die Prüfung der Eröffnungsbilanz der Stadt Wermelskirchen zum 01.01.2007 einschließlich des Bestätigungsvermerkes stellt die Grundlage für die Prüfung und Beratung durch den Rechnungsprüfungsausschuss dar. Der Inhalt dieser Beratung fließt ein in den Prüfungsbericht des Rechnungsprüfungsausschusses. Die örtliche Rechnungsprüfung schlägt dem Rechnungsprüfungsausschuss vor, den Bericht über die Prüfung der Eröffnungsbilanz der Stadt Wermelskirchen zum 01.01.2007 zu übernehmen. Gleichzeitig erteilt der Rechnungsprüfungsausschuss einen eigenen Bestätigungsvermerk, der vom Vorsitzenden des Rechnungsprüfungsausschusses zu unterzeichnen ist. Der von der örtlichen Rechnungsprüfung erteilte und von der Amtsleiterin der Rechnungsprüfung mit Datum vom 20.04.2009 unterzeichnete uneingeschränkte Bestätigungsvermerk ist dieser Sitzungsvorlage als Anlage 2 beigefügt. Ebenfalls beigefügt ist der noch vom Ausschussvorsitzenden zu unterzeichnende Bestätigungsvermerk (Anlage 3). Dieser wird anschließend dem Bericht über die Prüfung der Eröffnungsbilanz der Stadt Wermelskirchen beigefügt. Vor Abgabe des Prüfungsberichtes an den Rat der Stadt ist dem Bürgermeister Gelegenheit zur Stellungnahme zum Prüfungsergebnis zu geben. Diese Möglichkeit erhält der Bürgermeister in der Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses. Zur Vorbereitung der Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses wurde den Mitgliedern des Rechnungsprüfungsausschusses der Bericht der örtlichen Rechnungsprüfung über die Prüfung der Eröffnungsbilanz zum 01.01.2007 mit Schreiben vom 21.07.2009 übersandt. 4. Feststellung der Eröffnungsbilanz durch den Rat der Stadt und Entlastung des Bürgermeisters Der Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses über die Prüfung der Eröffnungsbilanz der Stadt Wermelskirchen zum 01.01.2007 bildet die Grundlage für den Beschluss des Rates der Stadt über die Feststellung der geprüften Eröffnungsbilanz und die Entlastung des Bürgermeisters. Dem Rat der Stadt wird vorgeschlagen, die geprüfte Eröffnungsbilanz der Stadt Wermelskirchen zum 01.01.2007 festzustellen und dem Bürgermeister hinsichtlich der Eröffnungsbilanz Entlastung zu erteilen. 5. Überörtliche Prüfung der Eröffnungsbilanz Die Eröffnungsbilanz unterliegt der überörtlichen Prüfung durch die Gemeindeprüfungsanstalt (GPA). Die GPA hat die Eröffnungsbilanz in der Zeit vom 04.05 bis 08.05.2009 geprüft. Das Schlussgespräch fand am 08.05.2009 statt. Im Anschluss daran erstellte die GPA ihren Prüfungsbericht (Anlage 5). Dieser ist auf den 18.08.2009 datiert. Die Prüfungsfeststellungen der GPA werden überwiegend weder von der Verwaltung noch von der örtlichen Rechnungsprüfung anerkannt. Die Verwaltung hat hierzu eine umfangreiche Stellungnahme (Anlage 6) abgegeben, die seitens der örtlichen Rechnungsprüfung unterstützt wird (Anlage 7). Es handelt sich im Wesentlichen um Bewertungsfragen bei der Grundstücks-, Gebäude- und Straßenbewertung. Die Gemeindeordnung sieht hierzu eine Bewertung nach dem vorsichtig geschätzten Zeitwert vor. Der vorsichtig geschätzte Zeitwert kann auf vielfältige Art ermittelt werden. Dabei ist zu berücksichtigen, dass geeignete Verfahren gewählt werden und das Vorsichtsprinzip beachtet wird. Die Verwaltung und die örtliche Rechnungsprüfung vertreten die Auffassung, dass die vorgenommenen Bewertungen im Rahmen der Vorgaben und Ermessensspielräume der Gemeindeordnung liegen. Ebenso verhält es sich mit der strittigen Frage der Bilanzierung der Wertminderung der Erbbaugrundstücke. Die GPA besteht auf eine Bilanzierung nach dem Nettoprinzip, während die Stadt Wermelskirchen die Wertminderung passiviert hat. Bei diesen grundsätzlichen Bewertungsfragen, die teilweise erhebliche Auswirkungen auf die Bilanz haben, hat sich die Stadt Wermelskirchen im Vorfeld der Bilanzerstellung der Hilfestellung der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses des Rheinisch-Bergischen Kreises bedient. Die Entscheidung über die strittigen Bewertungen trifft die Kommunalaufsicht des Rheinisch-Bergischen Kreises. Dieser wird sowohl der Bericht der GPA als auch die Stellungnahme der Verwaltung vorgelegt. Wegen der grundsätzlichen Bedeutung und Auslegungsfragen der Gemeindeordnung bzw. der Handreichung des Innenministeriums ist es durchaus denkbar, dass hierzu auch die Bezirksregierung oder das Innenministerium eingeschaltet werden. Lediglich in drei Punkten hat sich die Verwaltung den Feststellungen der GPA angeschlossen. Dieses betrifft 1. die Fortführung der Indizierung der Gebäudewerte vom Bewertungsstichtag 01.01.2003 bis zum Eröffnungsbilanzstichtag 01.01.2007, 2. die Anpassung der Nutzungsdauer bei einigen Gebäudebewertungen nach dem Sachwertverfahren nach NHK, 3. die Anpassung der Bilanzierung der Anteile am Zweckverband Berufskolleg Bergisch Land nach Fertigstellung der Eröffnungsbilanz des Berufskollegs. Es ist vorgesehen, die Bilanzkorrekturen im Rahmen der Erstellung des Jahresabschlusses 2007 durchzuführen. Die Gemeindeordnung eröffnet in § 92 (7) die Möglichkeit der ergebnisneutralen Wertberichtigung im Rahmen künftiger Jahresabschlüsse. Damit gilt dann auch die Eröffnungsbilanz als geändert. Somit kann die Eröffnungsbilanz in der vorliegenden Fassung vom Rat der Stadt festgestellt werden. Die Möglichkeit der Bilanzkorrektur trifft auch auf die strittigen Bewertungsfragen zwischen der Stadt Wermelskirchen und der GPA zu. Sollte sich die Kommunalaufsicht in der einen oder anderen Frage der Auffassung der GPA anschließen, kann hier ebenfalls eine Korrektur im Rahmen des Jahresabschlusses erfolgen. Eine Berichtigung kann nach der Gemeindeordnung letztmals im vierten der Eröffnungsbilanz folgenden Jahresabschluss vorgenommen werden. 6.
Veröffentlichung der Eröffnungsbilanz und des Prüfungsberichtes Die vom Rat der Stadt festgestellte Eröffnungsbilanz ist anschließend der Aufsichtsbehörde anzuzeigen und zu veröffentlichen. Die Eröffnungsbilanz ist bis zur Feststellung des Jahresabschlusses 2007 zur Einsichtnahme verfügbar zu machen. Entgegen der bisherigen Regelung in der Gemeindeordnung trifft die neue Gemeindeordnung nach dem Neuen Kommunalen Finanzmanagement keine Regelung zur Öffentlichkeit des Prüfungsberichtes. Die Handreichung des Innenministeriums führt hierzu aus, dass Adressat des Prüfungsberichtes der Rat der Stadt ist, der in öffentlicher Sitzung über das Ergebnis der Prüfung berät und die Eröffnungsbilanz feststellt. Damit wird für die Information über die durchgeführte Prüfung eine ausreichende Öffentlichkeit gewährt. Da das Prüfungsergebnis in einem Bestätigungsvermerk zusammengefasst wird, bietet es sich an, diesen Bestätigungsvermerk der Bekanntmachung der Eröffnungsbilanz beizufügen. Anlagen: 1. Eröffnungsbilanz
der Stadt Wermelskirchen zum 01.01.2007 vom 31.03.2009 2. Bestätigungsvermerk der Rechnungsprüfung durch
die Amtsleiterin der örtlichen Rechnungsprüfung vom 20.04.2009 3. Bestätigungsvermerk der Rechnungsprüfung durch
den Vorsitzenden des Rechnungsprüfungsausschusses Anlagen
nur für Stadtverordnete: 4. Bericht über die Prüfung der Eröffnungsbilanz
der Stadt Wermelskirchen zum 01.01.2007 (für die Mitglieder und stellvertretenden
Mitglieder des Rechnungsprüfungsausschusses wurde der Bericht bereits vorab mit
Schreiben vom 21.07.2009 übersandt) 5. Bericht der Gemeindeprüfungsanstalt über die
überörtliche Prüfung der Eröffnungsbilanz der Stadt Wermelskirchen 6. Stellungnahme der Stadt Wermelskirchen zum
Bericht über die überörtliche Prüfung der Eröffnungsbilanz der Stadt
Wermelskirchen 7. Stellungnahme der örtlichen Rechnungsprüfung
zum Bericht über die überörtliche Prüfung der Eröffnungsbilanz der Stadt
Wermelskirchen
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