Beschlussvorschlag:
a) Der Rat der Stadt nimmt den Sachstandsbericht der Verwaltung zur Kenntnis.
b) Der Rat der Stadt beschließt, die 32. Änderung des Flächennutzungsplanes „Zentraler Versorgungsbereich Innenstadt“ / das Einzelhandelskonzept für die Stadt Wermelskirchen gemäß § 3 (2) BauGB für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen, parallel dazu sind Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (2) zu beteiligen.
Sachverhalt:
zu a)
Die frühzeitige Bürgerbeteiligung zur 32. FNP-Änderung „Zentraler Versorgungsbereich Innenstadt“ bzw. zum Einzelhandelskonzept wurde vom 08.06. bis zum 10.07.2009 in Form einer öffentlichen Auslegung durchgeführt. Parallel dazu wurden die Behörden / Träger öffentlicher Belange beteiligt sowie eine Anfrage zur landesplanerischen Abstimmung bei der Bezirksregierung Köln gestellt.
Öffentlichkeitsbeteiligung:
Im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung wurden von Bürgerinnen und Bürgern keine Bedenken oder Anregungen vorgebracht. Stellungnahmen gingen weder in Schriftform ein, noch wurden sie zu Diktat gegeben.
Behörden- / TÖB-Beteiligung
Es gingen insgesamt fünf schriftliche Stellungnahmen ein:
- Industrie- und Handelskammer zu Köln, Zweigstelle Leverkusen
- Rheinischer Einzelhandels- und Dienstleistungsverband
- Rheinisch-Bergischer Kreis
- Stadt Remscheid und
- Stadt Hückeswagen.
In keiner der o.g. Stellungnahmen werden Bedenken oder Anregungen vorgetragen.
Landesplanerische Abstimmung
Die Bezirksregierung Köln hat mit Schreiben vom 06.07.2009 die Anpassung der 32. FNP-Änderung an die Ziele der Raumordnung und Landesplanung bestätigt.
zu b)
Da im Rahmen der frühzeitigen Beteiligungen Bedenken und Anregungen nicht vorgebracht wurden und die landesplanerische Abstimmung bestätigt wurde, kann nunmehr die öffentliche Auslegung als nächster Verfahrensschritt durchgeführt werden.
Anlage/n:
- Planzeichnung 32. FNP-Änderung „Zentraler Versorgungsbereich Innenstadt“ (verkleinert)
- Begründung zur 32. FNP-Änderung einschl. der zugehörigen Anlagen 1-3
(Auf die Beifügung der zur Begründung gehörigen Anlagen 4 und 5 (Planzeichnung im DIN-A-1 Format sowie dem vollständigen Einzelhandelskonzept) wird verzichtet; diese können jedoch im Ratsinformationssystem eingesehen werden.)
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