Vorlage - RAT/1686/2009  

 
 
Betreff: Zuschüsse an Kindergärten Freier Träger;
Bereitstellung von überplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen gemäß § 83 Abs. 2 GO NRW
Status:öffentlich  
Verfasser:Sieger, Wolfgang
Federführend:Amt für Jugend, Bildung und Sport Bearbeiter/-in: Scholz, Jürgen
Beratungsfolge:
Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung
07.09.2009 
Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses ungeändert beschlossen   
Rat der Stadt Entscheidung
21.09.2009 
Sitzung des Rates der Stadt ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt beschließt gemäß § 83 Abs. 2 GO NRW bei dem Produkt  006.001.001 („Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen“) überplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen für die Zuschüsse an Kindergärten freier Träger in Höhe von 484.000,00 € bereitzustellen. Über die Deckung ist im Zuge der Jahresabschlussarbeiten zu entscheiden.

 

Sachverhalt:

Sachverhalt:

 

Der Ansatz für die Zuschüsse an Kindergärten freier Träger für das Haushaltsjahr 2009 wurde im Jahr 2008 auf der Grundlage des ab 01.08.2008 geltenden Kinderbildungsgesetzes (KiBiz) mit 2.744.600 € berechnet.

 

Im Vergleich zur Berechnung nach dem bis zum 31.07.2008 gültigen Gesetz über Tageseinrichtungen für Kinder (GTK), wonach die Betriebskosten je Kalenderjahr berechnet worden sind, werden die Betriebskosten im Rahmen des ab 01.08.2008 geltenden KiBiz auf der Grundlage von Kindergartenjahren (01.08. - 31.07.) berechnet. Für das Haushaltsjahr 2009 stellen demnach die entsprechenden Kalendermonate der Kindergartenjahre 2008/2009 (01.08.200831.07.2009) und 2009/2010 (01.08.200931.07.2010) die Grundlage für die Berechnung der Betriebskosten und der Betriebskostenzuschüsse dar.

 

Nach der  Inbetriebnahme des landeseinheitlichen EDV-Verfahrens „KiBiz.web“ ab Mitte Dezember 2008 und dem Vorliegen der für die Betriebskostenberechnung maßgeblichen Belegungszahlen ab 01.08.2009 (Kindergartenjahr 2009/2010) ist eine Überprüfung des gebildeten Haushaltsansatzes erfolgt.

 

Diese Überprüfung hat zu folgendem Ergebnis geführt:

 

Aufwand Januar 2009 bis Juli 2009

1.823.191,78 €

Aufwand August 2009 bis Dezember 2009

1.312.115,00 €

Freiwillige Sonderförderung

99.633,15 €

Aufwand 2009 insgesamt

3.234.935,93 €

Aufwand 2009 (gerundet)

3.235.000,00 €

Ansatz 2009 lt. HPL

2.744.600,00 €

Differenz

- 490.400,00 €

 

Diese Zahlen beruhen auf der Bescheiderteilung des Landesjugendamtes und der darauf erteilten Leistungsbescheide an die Träger. Der Sachverhalt wurde dem JHA in seiner Sitzung am 10.02.2009 zur Kenntnis gegeben (Siehe Rat/1528/2009). Aufgrund Veränderungen bei den tatsächlich gewählten Betreuungszeiten und der Zusammenstellung der Gruppenformen,  haben sich die Zahlen gegenüber der genannten Vorlage um knapp 100.000 € erhöht.

 

Die zusätzlichen Mittel in Höhe von 490.400 € sind aus gesetzlichen und vertraglichen Gründen unabweisbar. Der Rat der Stadt stellt die überplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen im Produkt 006.001.001 „Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen“ bereit. Über die Deckung ist im Rahmen des Jahresabschlusses 2009 zu entscheiden.

 

FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN:

FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN:

X

Ja

 

Nein

FINANZIELLE ABSICHERUNG DER AUSGABEN BEI:

s. Sachverhalt

Gesamtkosten der Maßnahme Beschaffungs/ Herstellungskosten einschl. MWSt.)

zur Verfügung stehende Mittel:  Ansatz, Ausgaberest

Verpflichtungsermächtigung

3.235.000,00 €

EUR

2.744.600,00 €

EUR

 

EUR

Jährliche zusätzliche Folgekosten:

 

EUR

 

Keine

Der Betrag steht haushaltsmäßig in voller Höhe zur Verfügung: (bei Nein: Stellungnahme der Kämmerei erforderlich)

 

 

Ja

X

Nein (s. Sachverhalt)

 

 

 

Datum, Unterschrift