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Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt beschließt gemäß § 83 Abs. 2 GO NRW bei dem Produkt 006.001.001 („Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen“) überplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen für die Zuschüsse an Kindergärten freier Träger in Höhe von 484.000,00 € bereitzustellen. Über die Deckung ist im Zuge der Jahresabschlussarbeiten zu entscheiden.
Sachverhalt:
Der Ansatz für die Zuschüsse an Kindergärten freier Träger für das Haushaltsjahr 2009 wurde im Jahr 2008 auf der Grundlage des ab 01.08.2008 geltenden Kinderbildungsgesetzes (KiBiz) mit 2.744.600 € berechnet.
Im Vergleich zur Berechnung nach dem bis zum 31.07.2008 gültigen Gesetz über Tageseinrichtungen für Kinder (GTK), wonach die Betriebskosten je Kalenderjahr berechnet worden sind, werden die Betriebskosten im Rahmen des ab 01.08.2008 geltenden KiBiz auf der Grundlage von Kindergartenjahren (01.08. - 31.07.) berechnet. Für das Haushaltsjahr 2009 stellen demnach die entsprechenden Kalendermonate der Kindergartenjahre 2008/2009 (01.08.2008 – 31.07.2009) und 2009/2010 (01.08.2009 – 31.07.2010) die Grundlage für die Berechnung der Betriebskosten und der Betriebskostenzuschüsse dar.
Nach der Inbetriebnahme des landeseinheitlichen EDV-Verfahrens „KiBiz.web“ ab Mitte Dezember 2008 und dem Vorliegen der für die Betriebskostenberechnung maßgeblichen Belegungszahlen ab 01.08.2009 (Kindergartenjahr 2009/2010) ist eine Überprüfung des gebildeten Haushaltsansatzes erfolgt.
Diese Überprüfung hat zu folgendem Ergebnis geführt:
Diese Zahlen beruhen auf der Bescheiderteilung des Landesjugendamtes und der darauf erteilten Leistungsbescheide an die Träger. Der Sachverhalt wurde dem JHA in seiner Sitzung am 10.02.2009 zur Kenntnis gegeben (Siehe Rat/1528/2009). Aufgrund Veränderungen bei den tatsächlich gewählten Betreuungszeiten und der Zusammenstellung der Gruppenformen, haben sich die Zahlen gegenüber der genannten Vorlage um knapp 100.000 € erhöht.
Die zusätzlichen Mittel in Höhe von 490.400 € sind aus gesetzlichen und vertraglichen Gründen unabweisbar. Der Rat der Stadt stellt die überplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen im Produkt 006.001.001 „Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen“ bereit. Über die Deckung ist im Rahmen des Jahresabschlusses 2009 zu entscheiden.
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