Beschlussvorschlag: Der
Betriebsausschuss beschließt die Kanalisierung der Straße Neunhaus 29-27 auf
Basis der beigefügten und in der Sitzung
näher erläuterten Projektdaten und Pläne. Die Betriebsleitung wird beauftragt,
umgehend die weitere Planung und die Kanalbaumaßnahme selbst durchzuführen. Der
Betriebsauschuss beschließt, entgegen der bisherigen Praxis, nur den Kanalbau
durchzuführen, da der notwendige Grunderwerb für den Straßenbau gescheitert
ist. Der Straßenausbau erfolgt zu einem
späteren Zeitpunkt, sobald die Voraussetzungen hierfür vorliegen. Sachverhalt: Das aktuelle Abwasserbeseitigungskonzept sieht die
Kanalisierung der Straße Neuenhaus 29-37 im Jahr 2007 vor. Da sich die Ortslage
im Innenbereich befindet, ist der Städtische Abwasserbetrieb Wermelskirchen
(SAW) für die Grundstücke abwasserbeseitigungspflichtig. Die Maßnahme ist im
Wirtschaftsplan des SAW für die Jahre 2010 / 2011 eingeplant. Im
Straßenausbauprogramm ist zeitgleich der Straßenausbau vorgesehen. Die Planungen des Gesamtobjektes
wurden an das Ingenieurbüro Gohl aus Wermelskirchen vergeben. Nach Erarbeitung
der Entwurfsplanung wurden die Bürger in Form einer Informationsveranstaltung
am 05.05.2009 über den geplanten Kanal- und Straßenbau umfassend unterrichtet. Voraussetzung zur Umsetzung des
Straßenbaus ist der notwendige Grunderwerb. Die Verhandlungen hierüber laufen
seit Jahren. Trotz der intensiven Gespräche und der
Bürgerinformationsveranstaltung konnte keine Einigung über den Grunderwerb der
privaten Flächen im öffentlichen Straßenraum erzielt werden. Somit müssen die
Grunderwerbsverhandlungen für den Straßenausbau als gescheitert angesehen
werden. Für die Kanalisierung der Ortslage
reicht die bestehende öffentliche Straßenparzelle aus. Da der Gesetzgeber die
Kanalisierung der im Innenbereich befindlichen Grundstücke zwingend vorschreibt
(KomAbwV – Kommunalabwasserverordnung NRW; § 4), ist eine kurzfristige
Umsetzung notwendig. Entgegen der bisherigen Praxis in
Wermelskirchen schlägt die Betriebsleitung in diesem besonderen Fall eine
Trennung von Straßen- und Kanalbau vor. Sollten keine Einwände oder
Änderungswünsche des Ausschusses vorliegen, können auf der Grundlage der
vorgestellten Planung die weiteren Leistungen zur Vorbereitung der Vergabe und
Ausführung der Kanalbaumaßnahme in Auftrag gegeben werden. Die Ausführungsplanung
und Vorbereitung der Vergabe könnten im Winter 2009/2010 erfolgen. Der
Baubeginn ist ab Mai 2010 geplant. Die technischen Erläuterungen zur Entwässerungsplanung sind
dem nachfolgenden Erläuterungsbericht des Ingenieurbüros zu entnehmen. In der Anlage ist lediglich ein Übersichtslageplan
beigefügt. Die Fraktionen erhalten je eine Ausfertigung der kompletten
Planunterlagen auf CD zur weiteren Verwendung. Zusätzliche Erläuterungen sind
in der Sitzung möglich. ERLÄUTERUNGSBERICHT 1 Veranlassung
und Aufgabenstellung
Der Städtische Abwasserbetrieb Wermelskirchen (SAW)
beabsichtigt zur Erfüllung seiner Abwasserbeseitigungspflicht in der Straße
Neuenhaus 29-37 entsprechend dem beschlossenen Abwasserbeseitigungskonzept die
vorhandene Schmutzwasserkanalisation erstmalig herzustellen und hierdurch nun
auch den Anschluss des Hauses Neuenhaus 29 an die Kanalisation herbeizuführen. 2 Örtliche
Verhältnisse
Derzeitige Nutzung und Topographie des Baugeländes An der Straße Neuenhaus befinden sich zur Zeit zwei Gewerbebetriebe
sowie zwei Wohnhäuser. Die Straße dient darüber hinaus auch der Andienung
landwirtschaftlicher Flächen südlich der angrenzenden Bebauung. Das Baufeld weist ca. 2,9% Längsgefälle Richtung
Einmündung B51 auf. Bestehende Abwasseranlagen Innerhalb der öffentlichen Straßenfläche der zu
entwässernden Straße Neuenhaus befindet sich ein privater Schmutzwasserkanal DN
150. Das auf den Grundstücken anfallende
Niederschlagswasser wird im Untergrund versickert, das häusliche Schmutzwasser
wird über den vorhandenen Kanal bzw. eine Kleinkläranlage (Haus 29) entsorgt. Das Oberflächenwasser der Straße fließt zurzeit den
Seitenbereichen und der am Tiefpunkt liegenden B 51 zu. Bevölkerungsverhältnisse und Satzungen Die Bevölkerungsdichte der Stichstraße Neuenhaus wird
auf 10-12 Einwohner geschätzt. Das Planungsgebiet liegt innerhalb einer
Innenbereichssatzung gem. §34 BauBG. Gewerbe- und Industriebetriebe, bedeutende Direkt-
oder Indirekteinleiter Als Gewerbe- oder Industriebetriebe sind die an der
gesamten nördlichen Straßenseite liegende Fabrik vorhanden und eine kleine
Firma an der südlichen Straßenseite. Privates Niederschlagswasser soll weiterhin, wie
vorhanden, auf den Grundstücken versickert werden. 3 Technische
Grundlagen
Die Planung basiert auf den aktuellen technischen
Regelwerken und Arbeitsblättern und berücksichtigt die örtlichen Gegebenheiten. Die Grundstücke werden im Trennverfahren entwässert. Die Ableitung des anfallenden Abwassers soll mittels
eines qualifizierten Trennsystems erfolgen, bei dem, außer dem häuslichen
Schmutzwasser, zu einem späteren Zeitpunkt das Straßenniederschlagswasser dem
geplanten Kanal zugeführt und in den Transportkanal in der B51 abgeleitet wird.
Die Versickerung des Niederschlagswassers auf den Privatgrundstücken bleibt
bestehen. 4 Ergebnis der
Planung, Variantenuntersuchung
Verfahrensvarianten Die Ableitung des Abwassers kann aufgrund der
vorhandenen Topografie im Freispiegelgefälle erfolgen. Eine Untersuchung von
Verfahrensvarianten für die Abwasserableitung entfällt. Der geplante Kanal hat
die Dimension DN 200 und wird an den vorhandenen Schacht im vorderen Bereich
der Straße angeschlossen
Trassenvarianten Eine Untersuchung von Trassenvarianten des Kanals
entfällt; eine Ableitung des Abwassers ist nur in den vorhandenen
Mischwasserkanal in der B51 möglich. Ausführungsdetails Es werden 71m Kanal DN 200 Stz DIN EN 295-1 und 2
Schachtbauwerke gem. DIN V 4034-1 in Verbindung mit DIN EN 1917, sowie 3m
Hausanschlussleitung DN 150 Stz erstellt. Die aufgebrochenen Oberflächen werden
nach ZVTA-StB 97 mit 10cm Asphalttragschicht und 4cm Asphaltdeckschicht
wiederhergestellt. 5 Zeit- und
Kostenplanung
Zeit- und
Ablaufplanung Die Maßnahme kann
kurzfristig ausgeschrieben werden. Die Bauzeit wird auf 4 Wochen festgelegt.
Voraussichtliche Kosten Für die geplante Entwässerung der Straße Neuenhaus 29 - 37 ergeben sich unter Berücksichtigung der Vorzugsvariante Investitionskosten in Höhe von insgesamt brutto ca. 75.000,- € (ohne Grundstücksanschlüsse). Die Kosten für Ingenieurleistungen und ein ggf. erforderliches Baugrundgutachten sind hier noch zuzuschlagen. Der sich hieraus ergebende Gesamtausgabebedarf der Maßnahme überscheitet den bisherigen Ansatz im Wirtschaftsplan. Der im Jahr 2008 ermittelte Gesamtausgabebedarf der Maßnahme beruhte auf der Annahme, dass - der bestehende private Kanal in der öffentlichen Straße mit genutzt werden könnte, was nach detaillierter Prüfung nicht möglich ist und - der Kanalbau in Zusammenhang mit dem Straßenausbau erfolgt, was aufgrund der gescheiterten Grundstücksverhandlungen nicht durchführbar ist. Im Zuge der Neuveranschlagung der Maßnahme im Wirtschaftsplan 2010 stehen für die Umsetzung der Maßname die erforderlichen Mittel zur Verfügung. Die wesentlichen Aspekte dieser Planung werden nochmals kurz zusammengestellt: · Die Maßnahme dient der Sammlung und Ableitung der Schmutzwässer in der Straße Neuenhaus 29 - 37. · Das Planungsbüro empfiehlt die Umsetzung des qualifizierten Trennsystems, bei dem das Niederschlagswasser vor Ort verbleibt. · Die Brutto-Gesamtinvestitionskosten betragen für die öffentlichen Abwasseranlagen rd. 75.000,- €. Anlage/n: Lageplan
der Kanalplanung ohne Maßstab
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