Vorlage - RAT/1693/2009  

 
 
Betreff: Kanalbau Neuenhaus 29-37
hier: Baubeschluss für die Abwasseranlagen
Status:öffentlich  
Federführend:Tiefbauamt Beteiligt:Tiefbauamt
Bearbeiter/-in: Tesche, Stefan  Kämmerei
   Amt für Bauverwaltung
Beratungsfolge:
Betriebsausschuss Städtischer Abwasserbetrieb Entscheidung
10.12.2009 
1. Sitzung des Betriebsausschusses Städtischer Abwasserbetrieb ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n
Finanzielle Auswirkungen

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Der Betriebsausschuss beschließt die Kanalisierung der Straße Neunhaus 29-27 auf Basis der beigefügten und in  der Sitzung näher erläuterten Projektdaten und Pläne. Die Betriebsleitung wird beauftragt, umgehend die weitere Planung und die Kanalbaumaßnahme selbst durchzuführen.

 

Der Betriebsauschuss beschließt, entgegen der bisherigen Praxis, nur den Kanalbau durchzuführen, da der notwendige Grunderwerb für den Straßenbau gescheitert ist.  Der Straßenausbau erfolgt zu einem späteren Zeitpunkt, sobald die Voraussetzungen hierfür vorliegen.

 

Sachverhalt:

Sachverhalt:

 

Das aktuelle Abwasserbeseitigungskonzept sieht die Kanalisierung der Straße Neuenhaus 29-37 im Jahr 2007 vor. Da sich die Ortslage im Innenbereich befindet, ist der Städtische Abwasserbetrieb Wermelskirchen (SAW) für die Grundstücke abwasserbeseitigungspflichtig. Die Maßnahme ist im Wirtschaftsplan des SAW für die Jahre 2010 / 2011 eingeplant. Im Straßenausbauprogramm ist zeitgleich der Straßenausbau vorgesehen.

 

Die Planungen des Gesamtobjektes wurden an das Ingenieurbüro Gohl aus Wermelskirchen vergeben. Nach Erarbeitung der Entwurfsplanung wurden die Bürger in Form einer Informationsveranstaltung am 05.05.2009 über den geplanten Kanal- und Straßenbau umfassend unterrichtet.

 

Voraussetzung zur Umsetzung des Straßenbaus ist der notwendige Grunderwerb. Die Verhandlungen hierüber laufen seit Jahren. Trotz der intensiven Gespräche und der Bürgerinformationsveranstaltung konnte keine Einigung über den Grunderwerb der privaten Flächen im öffentlichen Straßenraum erzielt werden. Somit müssen die Grunderwerbsverhandlungen für den Straßenausbau als gescheitert angesehen werden.

 

Für die Kanalisierung der Ortslage reicht die bestehende öffentliche Straßenparzelle aus. Da der Gesetzgeber die Kanalisierung der im Innenbereich befindlichen Grundstücke zwingend vorschreibt (KomAbwV – Kommunalabwasserverordnung NRW; § 4), ist eine kurzfristige Umsetzung notwendig.

 

Entgegen der bisherigen Praxis in Wermelskirchen schlägt die Betriebsleitung in diesem besonderen Fall eine Trennung von Straßen- und Kanalbau vor.

 

Sollten keine Einwände oder Änderungswünsche des Ausschusses vorliegen, können auf der Grundlage der vorgestellten Planung die weiteren Leistungen zur Vorbereitung der Vergabe und Ausführung der Kanalbaumaßnahme in Auftrag gegeben werden. Die Ausführungsplanung und Vorbereitung der Vergabe könnten im Winter 2009/2010 erfolgen. Der Baubeginn ist  ab Mai 2010 geplant.

 

Die technischen Erläuterungen zur Entwässerungsplanung sind dem nachfolgenden Erläuterungsbericht des Ingenieurbüros zu entnehmen.

 

In der Anlage ist lediglich ein Übersichtslageplan beigefügt. Die Fraktionen erhalten je eine Ausfertigung der kompletten Planunterlagen auf CD zur weiteren Verwendung. Zusätzliche Erläuterungen sind in der Sitzung möglich.

 


 

ERLÄUTERUNGSBERICHT


1        Veranlassung und Aufgabenstellung

 

Der Städtische Abwasserbetrieb Wermelskirchen (SAW) beabsichtigt zur Erfüllung seiner Abwasserbeseitigungspflicht in der Straße Neuenhaus 29-37 entsprechend dem beschlossenen Abwasserbeseitigungskonzept die vorhandene Schmutzwasserkanalisation erstmalig herzustellen und hierdurch nun auch den Anschluss des Hauses Neuenhaus 29 an die Kanalisation herbeizuführen.

 

2        Örtliche Verhältnisse

 

Derzeitige Nutzung und Topographie des Baugeländes

An der Straße Neuenhaus befinden sich zur Zeit zwei Gewerbebetriebe sowie zwei Wohnhäuser. Die Straße dient darüber hinaus auch der Andienung landwirtschaftlicher Flächen südlich der angrenzenden Bebauung.

Das Baufeld weist ca. 2,9% Längsgefälle Richtung Einmündung B51 auf.

 

Bestehende Abwasseranlagen

Innerhalb der öffentlichen Straßenfläche der zu entwässernden Straße Neuenhaus befindet sich ein privater Schmutzwasserkanal DN 150.

Das auf den Grundstücken anfallende Niederschlagswasser wird im Untergrund versickert, das häusliche Schmutzwasser wird über den vorhandenen Kanal bzw. eine Kleinkläranlage (Haus 29) entsorgt.  
In der B 51 befindet sich die Schmutzwasserkanalisation, DN 900, die das anfallende Abwasser Richtung Leverkusen transportiert.

 

Das Oberflächenwasser der Straße fließt zurzeit den Seitenbereichen und der am Tiefpunkt liegenden B 51 zu.

 

Bevölkerungsverhältnisse und Satzungen

Die Bevölkerungsdichte der Stichstraße Neuenhaus wird auf 10-12 Einwohner geschätzt.

Das Planungsgebiet liegt innerhalb einer Innenbereichssatzung gem. §34 BauBG.

 

Gewerbe- und Industriebetriebe, bedeutende Direkt- oder Indirekteinleiter

Als Gewerbe- oder Industriebetriebe sind die an der gesamten nördlichen Straßenseite liegende Fabrik vorhanden und eine kleine Firma an der südlichen Straßenseite.

 

Privates Niederschlagswasser soll weiterhin, wie vorhanden, auf den Grundstücken versickert werden.


 

3        Technische Grundlagen

Die Planung basiert auf den aktuellen technischen Regelwerken und Arbeitsblättern und berücksichtigt die örtlichen Gegebenheiten.

Die Grundstücke werden im Trennverfahren entwässert.

Die Ableitung des anfallenden Abwassers soll mittels eines qualifizierten Trennsystems erfolgen, bei dem, außer dem häuslichen Schmutzwasser, zu einem späteren Zeitpunkt das Straßenniederschlagswasser dem geplanten Kanal zugeführt und in den Transportkanal in der B51 abgeleitet wird. Die Versickerung des Niederschlagswassers auf den Privatgrundstücken bleibt bestehen.

 

 

4        Ergebnis der Planung, Variantenuntersuchung

 

Verfahrensvarianten

Die Ableitung des Abwassers kann aufgrund der vorhandenen Topografie im Freispiegelgefälle erfolgen. Eine Untersuchung von Verfahrensvarianten für die Abwasserableitung entfällt. Der geplante Kanal hat die Dimension DN 200 und wird an den vorhandenen Schacht im vorderen Bereich der Straße angeschlossen


Im Rahmen dieser Maßnahme ist die erforderliche Hausanschlussleitung zur Ableitung des Abwassers von Haus 29 zu erstellen. Diese wird bis zur Grundstücksgrenze gebaut. Der Anschluss am Entwässerungssystem des Hauses obliegt dem Eigentümer selbst.
Die für die Straßenentwässerung erforderlichen Straßenabläufe und Straßenentwässerungsleitungen werden im Rahmen der evtl. später geplanten Straßenbaumaßnahme erstellt.

 

Trassenvarianten

Eine Untersuchung von Trassenvarianten des Kanals entfällt; eine Ableitung des Abwassers ist nur in den vorhandenen Mischwasserkanal in der B51 möglich.

 

Ausführungsdetails

Es werden 71m Kanal DN 200 Stz DIN EN 295-1 und 2 Schachtbauwerke gem. DIN V 4034-1 in Verbindung mit DIN EN 1917, sowie 3m Hausanschlussleitung DN 150 Stz erstellt. Die aufgebrochenen Oberflächen werden nach ZVTA-StB 97 mit 10cm Asphalttragschicht und 4cm Asphaltdeckschicht wiederhergestellt.

 


 

5        Zeit- und Kostenplanung

 

Zeit- und Ablaufplanung

Die Maßnahme kann kurzfristig ausgeschrieben werden. Die Bauzeit wird auf 4 Wochen festgelegt.

 

Voraussichtliche Kosten

Für die geplante Entwässerung der Straße Neuenhaus 29 - 37 ergeben sich unter Berücksichtigung der Vorzugsvariante Investitionskosten in Höhe von insgesamt

 

brutto ca. 75.000,- € (ohne Grundstücksanschlüsse).

 

 

Die Kosten für Ingenieurleistungen und ein ggf. erforderliches Baugrundgutachten sind hier noch zuzuschlagen.

 

Der sich hieraus ergebende Gesamtausgabebedarf der Maßnahme überscheitet den bisherigen Ansatz im Wirtschaftsplan.

Der im Jahr 2008 ermittelte Gesamtausgabebedarf der Maßnahme beruhte auf der Annahme, dass

-          der bestehende private Kanal in der öffentlichen Straße mit genutzt werden könnte, was nach detaillierter Prüfung nicht möglich ist und

-          der Kanalbau in Zusammenhang mit dem Straßenausbau erfolgt, was aufgrund der gescheiterten Grundstücksverhandlungen nicht durchführbar ist.

 

Im Zuge der Neuveranschlagung der Maßnahme im Wirtschaftsplan 2010 stehen für  die Umsetzung der Maßname die erforderlichen Mittel zur Verfügung.

 

 

 

6        Zusammenfassung

 

Die wesentlichen Aspekte dieser Planung werden nochmals kurz zusammengestellt:

 

·                          Die Maßnahme dient der Sammlung und Ableitung der Schmutzwässer in der Straße Neuenhaus 29 - 37.

 

·                          Das Planungsbüro empfiehlt die Umsetzung des qualifizierten Trennsystems, bei dem das Niederschlagswasser vor Ort verbleibt.

 

·                          Die Brutto-Gesamtinvestitionskosten betragen für die öffentlichen Abwasseranlagen rd. 75.000,- €.

 

 

Anlage/n:

Anlage/n:

 

Lageplan der Kanalplanung ohne Maßstab

FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN:

FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN:

X

Ja

 

Nein

FINANZIELLE ABSICHERUNG DER AUSGABEN BEI:

I 53121013 01000 7852000

Gesamtkosten der Maßnahme Beschaffungs/ Herstellungskosten einschl. MWSt.)

zur Verfügung stehende Mittel:  Ansatz, Ausgaberest

Verpflichtungsermächtigung

58.000 / neu 90.000

EUR

5.000

EUR

 

EUR

Jährliche zusätzliche Folgekosten:

4.215

EUR

 

Keine

Der Betrag steht haushaltsmäßig in voller Höhe zur Verfügung: (bei Nein: Stellungnahme der Kämmerei erforderlich)

 

 

Ja

X

Nein

 

 

 

Datum, Unterschrift