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Beschlussvorschlag: Der Rat der Stadt beschließt gemäß § 83 Abs. 2 GO NW bei den Produkten 006.003.001 (45.000,- €), 006.003.002 (625.000,- €), 006.003.003 (45.000,- €) und 006.003.004 (135.000,- €) sowie 006.003.005 (50.000,- €) überplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen in Höhe von insgesamt 850.000,- €. Über die Deckung ist im Rahmen des Jahresabschlusses zu entscheiden.
Sachverhalt: Im Produktbereich Kinder-, Jugend- und Familienhilfe wird folgende Mittelbereitstellung für überplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen gemäß § 83 Abs. 2 GO NW erforderlich:
Produkt 006.003.001 45.000,- € Produkt 006.003.002 625.000,- € Produkt 006.003.003 45.000,- € Produkt 006.003.004 135.000,- € Produkt 006.003.005 50.000,- € 900.000,- €
Abzüglich Verbesserungen durch Mehrerträge Produkt 006.003.002 50.000,- € Verbleiben: 850.000,- €
Im Produkt 006.003.001 (Förderung der Erziehung in der Familie) erhöhen sich die Aufwendungen und Auszahlungen um 45.000,- € Transferaufwendungen (Ansatz: 9.400,- €) durch eine Hilfegewährung in einer Mutter-Kind-Einrichtung und eine erfolgte Zunahme an Hilfen in Notsituationen.
Im Produkt 006.003.002 (Hilfe zur Erziehung) erhöhen sich die Aufwendungen und Auszahlungen um 625.000,- €. Davon entfallen 515.000,- € auf Transferaufwendungen (Ansatz: 2.692.800,- €) und 110.000,- € auf Sonstige ordentliche Aufwendungen (Ansatz: 80.300,- €). Begründet sind die Mehraufwendungen und Mehrauszahlungen in diesem Produkt durch eine seit dem Jahr 2006 verstärkte Zunahme an Hilfegewährungen - im Jahr 2009 insbesondere im Bereich der ambulanten Hilfen - und durch die Übernahme von 14 stationären und drei ambulanten Hilfen aufgrund von Zuzügen/Zuständigkeitswechseln. Die Zahlen der gewährten Hilfen haben sich in den letzten Jahren wie folgt entwickelt:
* Die Zahlen beziehen sich auf alle innerhalb eines Jahres gewährten Hilfen mit Hilfeplanverfahren (begonnene und beendete Hilfen sowie Bestand), nicht berücksichtigt sind die weniger kostenintensiven Hilfen, die im vereinfachten Verfahren gewährt werden.
Die Aufwendungen und Auszahlungen im Produkt 006.003.003 (Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche) erhöhen sich um 45.000,- € Transferaufwendungen (Ansatz: 280.000,- €). Diese sind bedingt durch die unten ersichtliche Zunahme an ambulanten Hilfen, insbesondere im Bereich der Schulbegleitung von autistischen Kindern.
* Die Zahlen beziehen sich auf alle innerhalb eines Jahres gewährten Hilfen mit Hilfeplanverfahren (begonnene und beendete Hilfen sowie Bestand), nicht berücksichtigt sind die weniger kostenintensiven Hilfen, die im vereinfachten Verfahren gewährt werden.
Im Produkt 006.003.004 (Hilfe für junge Volljährige) erhöhen sich die Aufwendungen und Auszahlungen um 135.000,- €, davon entfallen 60.000,- € auf Transferaufwendungen (Ansatz: 888.000,- €) und 75.000,- € auf Sonstige ordentliche Aufwendungen (Ansatz: 23.100,- €). Diese Mehraufwendungen und Mehrauszahlungen sind ebenfalls durch eine Steigerung der Hilfegewährungen und der Übernahme von zwei Hilfen aufgrund von Zuzügen/Zuständigkeitswechseln bedingt:
* Die Zahlen beziehen sich auf alle innerhalb eines Jahres gewährten Hilfen mit Hilfeplanverfahren (begonnene und beendete Hilfen sowie Bestand).
Die Aufwendungen und Auszahlungen im Produkt 006.003.005 (Maßnahmen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen) erhöhen sich um 50.000,- € Transferaufwendungen (Ansatz: 50.000,- €). Diese sind bedingt durch eine in mehreren Einzelfällen lange Dauer der Inobhutnahmen bei einem in diesem Jahr erfolgten zahlenmäßigen Rückgang der Inobhutnahmen insgesamt:
Die überplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen sind in allen Produkten sachlich unabweisbar, da ein Rechtsanspruch auf diese Hilfen besteht. Die dargestellte Zunahme an zu gewährenden Hilfen - insbesondere die hohe Zahl der durch Zuzüge zu übernehmenden Hilfen - war in diesem Umfang zum Zeitpunkt der Haushaltsplanung nicht vorhersehbar. In der Haushaltsplanung für das Jahr 2010 sind diese Mehraufwendungen und Mehrauszahlungen berücksichtigt und die Ansätze in der Produktgruppe erhöht worden.
Zur Deckung der zusätzlichen Aufwendungen und Ausgaben stehen im Rahmen der Budgetdeckung innerhalb der Produktgruppe Mehrerträge beim Produkt 006.003.002 (Hilfe zur Erziehung) in Höhe von 50.000,- € zur Verfügung, die durch die Vereinnahmung von zusätzlichen Kostenerstattungen aufgrund der Übernahme von stationären Hilfen mit Erstattungsansprüchen entstanden sind.
Über die Deckung der restlichen/überplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen in Höhe von 850.000,- € ist im Rahmen des Jahresabschlusses zu entscheiden.
Eine vorherige Beratung im Jugendhilfeausschuss ist aufgrund der Dringlichkeit nicht möglich, da die nächste vorgesehene Sitzung erst Ende November erfolgen wird.
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