Vorlage - RAT/1710/2009  

 
 
Betreff: Überplanmäßige Mittelbereitstellung gemäß § 83 Abs. 2 GO NW im Produktbereich Kinder-, Jugend- und Familienhilfe für die Produkte 006.003.001(Förderung der Erziehung in der Familie), 006.003.002 (Hilfe zur Erziehung), 006.003.003 (Eingliederungshilfefür seelisch behinderte Kinder und Jugendliche), 006.003.004 (Hilfe für junge Volljährige) und 006.003.005 (Maßnahmen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen).
Status:öffentlich  
Verfasser:Frau Eschweiler
Federführend:Jugendamt Bearbeiter/-in: Clemm, Rainer
Beratungsfolge:
Rat der Stadt Entscheidung
21.09.2009 
Sitzung des Rates der Stadt ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

Der Rat der Stadt beschließt gemäß § 83 Abs. 2 GO NW bei den Produkten 006.003.001 (45.000,- €), 006.003.002 (625.000,- €), 006.003.003 (45.000,- €) und 006.003.004 (135.000,- €) sowie 006.003.005 (50.000,- €) überplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen in Höhe von insgesamt 850.000,- €. Über die Deckung ist im Rahmen des Jahresabschlusses zu entscheiden.

 

Sachverhalt:

Sachverhalt:

Im Produktbereich Kinder-, Jugend- und Familienhilfe wird folgende Mittelbereitstellung für überplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen gemäß § 83 Abs. 2 GO NW erforderlich:

 

Produkt 006.003.001                                                                        45.000,- €

Produkt 006.003.002                                                                      625.000,- €

Produkt 006.003.003                                                                        45.000,- €

Produkt 006.003.004                                                                      135.000,- €

Produkt 006.003.005                                                                        50.000,- €

                                                                                                  900.000,- €

 

Abzüglich Verbesserungen durch

Mehrerträge Produkt 006.003.002                                            50.000,- €

Verbleiben:                                                                                    850.000,- €                                                                     

 

 

Im Produkt 006.003.001 (Förderung der Erziehung in der Familie) erhöhen sich die Aufwendungen und Auszahlungen um 45.000,- € Transferaufwendungen (Ansatz: 9.400,- €) durch eine Hilfegewährung in einer Mutter-Kind-Einrichtung und eine erfolgte Zunahme an Hilfen in Notsituationen. 

                           

Im Produkt 006.003.002 (Hilfe zur Erziehung) erhöhen sich die Aufwendungen und Auszahlungen um 625.000,- €. Davon entfallen 515.000,- € auf Transferaufwendungen (Ansatz: 2.692.800,- €) und 110.000,- € auf Sonstige ordentliche Aufwendungen (Ansatz: 80.300,- €). Begründet sind die Mehraufwendungen und Mehrauszahlungen in diesem Produkt durch eine seit dem Jahr 2006 verstärkte Zunahme an Hilfegewährungen - im Jahr 2009 insbesondere im Bereich der ambulanten Hilfen - und durch die Übernahme von 14 stationären und drei ambulanten Hilfen aufgrund von Zuzügen/Zuständigkeitswechseln. Die Zahlen der gewährten Hilfen haben sich in den letzten Jahren wie folgt entwickelt:

 

 

Produkt 006.003.002

Gewährte Hilfen zur Erziehung*

2004

 

2005

2006

2007

2008

2009

(Stand 08.09.09)

Ambulante Hilfen

 

37

40

50

68

68

83

Teilstationäre Hilfen

 

7

6

4

5

6

5

Stationäre Hilfen

 

67

67

78

95

103

99

Hilfen zur Erziehung insgesamt

 

111

113

132

168

177

187

* Die Zahlen beziehen sich auf alle innerhalb eines Jahres gewährten Hilfen mit Hilfeplanverfahren (begonnene und beendete Hilfen sowie Bestand), nicht berücksichtigt sind die weniger kostenintensiven Hilfen, die im vereinfachten Verfahren gewährt werden.

 

Die Aufwendungen und Auszahlungen im Produkt 006.003.003 (Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche) erhöhen sich um 45.000,- € Transferaufwendungen (Ansatz: 280.000,- €). Diese sind bedingt durch die unten ersichtliche Zunahme an ambulanten Hilfen, insbesondere im Bereich der Schulbegleitung von autistischen Kindern.

 

Produkt 006.003.003

Gewährte Eingliederungshilfen*

2004

2005

2006

2007

2008

2009

(Stand 08.09.09)

Ambulante Hilfen

 

7

  6

  7

  8

7

11

Teilstationäre Hilfen

 

1

  1

  1

  0

1

1

Stationäre Hilfen

 

0

  3

  4

  6

5

4

Eingliederungshilfen insgesamt

 

8

10

12

14

13

16

* Die Zahlen beziehen sich auf alle innerhalb eines Jahres gewährten Hilfen mit Hilfeplanverfahren (begonnene und beendete Hilfen sowie Bestand), nicht berücksichtigt sind die weniger kostenintensiven Hilfen, die im vereinfachten Verfahren gewährt werden.

 

 


Im Produkt 006.003.004 (Hilfe für junge Volljährige) erhöhen sich die Aufwendungen und Auszahlungen um 135.000,- €, davon entfallen 60.000,- € auf Transferaufwendungen (Ansatz: 888.000,- €) und 75.000,- € auf Sonstige ordentliche Aufwendungen (Ansatz: 23.100,- €). Diese Mehraufwendungen und Mehrauszahlungen sind ebenfalls durch eine Steigerung der Hilfegewährungen und der Übernahme von zwei Hilfen aufgrund von Zuzügen/Zuständigkeitswechseln bedingt:

 

Produkt 006.003.004

Gewährte Hilfen für junge Volljährige*

2004

2005

2006

2007

2008

2009

(Stand 08.09.09)

Ambulante Hilfen/Betreuung in eigener Wohnung

8

6

8

3

7

10

Hilfen in Einrichtungen

 

8

5

12

11

18

21

Hilfen in Pflegestellen

 

4

5

4

3

5

5

Eingliederungshilfen insgesamt

 

20

16

24

17

30

36

* Die Zahlen beziehen sich auf alle innerhalb eines Jahres gewährten Hilfen mit Hilfeplanverfahren (begonnene und beendete Hilfen sowie Bestand).

 

 

 

 

Die Aufwendungen und Auszahlungen im Produkt 006.003.005 (Maßnahmen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen) erhöhen sich um 50.000,- € Transferaufwendungen (Ansatz: 50.000,- €). Diese sind bedingt durch eine in mehreren Einzelfällen lange Dauer der Inobhutnahmen bei einem in diesem Jahr erfolgten zahlenmäßigen Rückgang der Inobhutnahmen insgesamt:

 

Produkt 006.003.005

Maßnahmen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen

2004

2005

2006

2007

2008

2009

(Stand 08.09.09)

Zahl der in Obhut genommen Kinder/Jugendlichen

 

 

18

 

12

 

22

 

21

 

29

 

17

 

 

Die überplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen sind in allen Produkten sachlich unabweisbar, da ein Rechtsanspruch auf diese Hilfen besteht. Die dargestellte Zunahme an zu gewährenden Hilfen - insbesondere die hohe Zahl der durch Zuzüge zu übernehmenden Hilfen - war in diesem Umfang zum Zeitpunkt der Haushaltsplanung nicht vorhersehbar. In der Haushaltsplanung für das Jahr 2010 sind diese Mehraufwendungen und Mehrauszahlungen berücksichtigt und die Ansätze in der Produktgruppe erhöht worden.

 

Zur Deckung der zusätzlichen Aufwendungen und Ausgaben stehen im Rahmen der Budgetdeckung innerhalb der Produktgruppe Mehrerträge beim Produkt 006.003.002 (Hilfe zur Erziehung) in Höhe von 50.000,- € zur Verfügung, die durch die Vereinnahmung von zusätzlichen Kostenerstattungen aufgrund der Übernahme von stationären Hilfen mit Erstattungsansprüchen entstanden sind. 

 

Über die Deckung der restlichen/überplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen in Höhe von 850.000,- € ist im Rahmen des Jahresabschlusses zu entscheiden.

 

 

Eine vorherige Beratung im Jugendhilfeausschuss ist aufgrund der Dringlichkeit nicht möglich, da die nächste vorgesehene Sitzung erst Ende November erfolgen wird.

 

 

FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN:

FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN:

X

Ja

 

Nein

FINANZIELLE ABSICHERUNG DER AUSGABEN BEI:

 

Gesamtkosten der Maßnahme Beschaffungs/ Herstellungskosten einschl. MWSt.)

zur Verfügung stehende Mittel:  Ansatz, Ausgaberest

Verpflichtungsermächtigung

 

EUR

 

EUR

 

EUR

Jährliche zusätzliche Folgekosten:

 

EUR

 

Keine

Der Betrag steht haushaltsmäßig in voller Höhe zur Verfügung: (bei Nein: Stellungnahme der Kämmerei erforderlich)

 

 

Ja

X

Nein

 

10.09.2009

 

Datum, Unterschrift