Vorlage - RAT/1712/2009  

 
 
Betreff: Gesamtausgabebedarf Pestalozzischule
Status:öffentlich  
Federführend:Amt für Gebäudewirtschaft Bearbeiter/-in: von Foller, Achim
Beratungsfolge:
Rat der Stadt Entscheidung
21.09.2009 
Sitzung des Rates der Stadt ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

a)              Anzeige nach § 24 Abs. 2 GemHVO NRW

Der Rat der Stadt nimmt die Erhöhung der Gesamtkosten bei der baulichen Einzelmaßnahme „Neubau Pestalozzischule“ von 9.760.000 € um 966.000 € auf 10.726.000 € gem. § 24 Abs. 2 GemHVO NRW zur Kenntnis.

 

b)              überplanmäßige Mittelbereitstellung gem. § 83 GO NRW

Der Rat der Stadt beschließt, für den Neubau der Pestalozzischule Auszahlungen in Höhe von 600.000 € sowie außerplanmäßig eine Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 366.000 € gem. § 83 GO NRW bereit zu stellen. Die Deckung zu den Mehrauszahlungen erfolgt:

 

Sanierung Mehrzweckhalle Dabringhausen

Auftragssachkonto I 01122701    485.000 €         (Umsetzung der Maßnahme ab 2010)

 

Bühnenzugang Realschule

Auftragssachkonto I 01122213      98.000 €                      (Umsetzung der Maßnahme mit dem BV.

                                                                               Neubau Mensa in 2010)

 

Neubau Mensa Realschule           17.000 €         (Umsetzung der Maßnahme in 2010)

Auftragssachkonto I 01122222

 

Die Deckung zu der Verpflichtungsermächtigung erfolgt:

Straßenausbau B-Plan Nr. 41 Unterpohlhausen             

Auftragssachkonto I12112006      366.000 €        Minderkosten

Sachverhalt:

Sachverhalt:

 

Nach § 24 Abs. 2 GemHVO NRW und entsprechender Dienstanweisung ist der Rat der Stadt zu unterrichten, wenn sich abzeichnet, dass sich die Gesamtausgaben einer Maßnahme des Vermögenshaushaltes / Finanzplanes nicht nur geringfügig erhöhen werden.

 

Die Stadt Wermelskirchen hat die Wertgrenzen in der „Dienstanweisung für die Durchführung des § 24 der Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO)“ und in den „Richtlinien für die Durchführung von Bauinvestitionscontrolling“ festgelegt. Als nicht geringfügig im Sinne des § 24 Abs. 2 GemHVO NRW gelten Kostenerhöhungen bei einer Einzelmaßnahme des investiven Finanzplanes um mehr als 10 %, sofern sie den Betrag von 30.000,00 € übersteigen. Kostenerhöhungen von über 75.000,00 € sind in jedem Fall als nicht geringfügig anzusehen. Diese Wertgrenzen gelten analog für Kostensteigerungen bei baulichen Einzelmaßnahmen der Ergebnisplanung bzw. der konsumtiven Finanzplanung.

Die vorgenannten Wertgrenzen werden bei der Maßnahme „Neubau Pestalozzischule“ überschritten, so dass hiermit die dann vorgeschriebene Information des Rates gemäß § 24 GemHVO NRW erfolgt; eine Vorankündigung ist seitens der Verwaltung bereits in der Sitzung des Rates am 29.06.2009 erfolgt.

 

Buchungsmäßig werden die Maßnahmen zum Neubau der Pestalozzischule wie folgt abgewickelt:

 

Teilneubau Bauteil A, Auftragssachkonto I01122206              6.145.000 €

Teilneubau Bauteil B, Auftragssachkonto I01122204              3.455.000 €

OGS                                                                                                     160.000 €

Gesamt                                                                                    9.760.000 €

 

Da die zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel für 2009 aufgrund der gestiegenen Baunebenkosten nicht ausreichen, um den Neubau der Pestalozzischule fertig zu stellen, ist die überplanmäßige Bereitstellung in Höhe von 966.000 € erforderlich. Davon werden 600.000 € in 2009 kassenwirksam, der Betrag von 366.000 € ist als Verpflichtungsermächtigung für das Haushaltsjahr 2010 bereit zu stellen.

 

 

Stand der Baumaßnahme Pestalozzischule

 

Nach erfolgtem Baubeginn im Juni 2007 ist heute davon auszugehen, dass die wesentlichen Arbeiten zur Neubaumaßnahme bis zum Oktober 2009 abgeschlossen werden können, so dass die Schule den neuen Gebäudekomplex ab Ende Oktober 2009 nutzen kann.

 

Bis auf kleinere Maßnahmen des Innenausbaus, der Ausstattung und der Einrichtung sind alle Arbeiten ausgeschrieben und submittiert. Damit liegen die Voraussetzungen vor, für die Baumaßnahme einen begründeten vorgezogenen Kostenanschlag erstellen zu können. Allerdings wird herausgestellt, dass bisher erst ein Gewerk abgerechnet worden ist und ansonsten  keine Schlussrechnungen vorliegen.

 

 

Entwicklung der Gesamtbaukostenerwartung

 

Die für den Haushalt 2009 erfolgte Veranschlagung folgte wie in den Vorjahren der Kostenberechnung  der Architekten und Fachingenieure vom Februar 2007. Hiernach wurde im Februar 2007 für die Baumaßnahmen (Bauteil B, Erweiterungsbau und Bauteil A, Ersatzbau für den Altbau)  die folgende Baukostenerwartung ermittelt:

 

Baukosten                                           =              8.385.113 €  (alle Kosten für die baulichen Maßnahmen)

Baunebenkosten                            =              1.147.366 €  (Honorare für Architekten und Fachplaner)

 

Gesamtbaukostenerwartung              =              9.532.479 €

 

Durch Planungsoptimierungen wurden mögliche Einsparungen in Höhe von 180.000 € errechnet.

 

Aufgrund anstehender Rechtsstreitigkeiten wurden seinerzeit Mehrkosten pauschal mit 400.000 € angenommen und in der Veranschlagung berücksichtigt, jedoch mit dem Hinweis, dass diese nicht  beziffert werden konnten.

 

Gesamtbaukostenerwartung gem. Kostenberechnung Febr. 2007                            =              9.532.479 €

Abzüglich (Einsparungen durch Optimierung)                                                        =              ./. 180.000 €

Zuzüglich ( Pauschale für Rechtsstreitigkeiten)                                                        =              +  400.000 €

Hieraus ergab sich hinsichtlich der Gesamtbaukosten zum damaligen Zeitpunkt (Februar 2007) eine Baukostenaussicht in Höhe von 9.760 000 €.

 

 

Nunmehr liegen weitere Daten vor, welche eine Fortschreibung der Gesamt­bau­kosten­erwartung begründen. Nach Erstellung eines vorgezogenen Kostenanschlags stellen sich heute Abweichungen gegenüber der bisherigen Veranschlagung bezogen auf die Gesamtmaßnahme wie folgt dar:

 

 

Kosten­berechnung

 

02/2007

Vorgezogener Kosten­anschlag

07/2009

Kosten­änderung

Erläuterung

Baukosten

8.385.113 €

8.355.000 €

./. 30.113 €

Minderkosten

Baunebenkosten

1.147.366 €

1.691.000 €

543.634 €  

Mehrkosten

Rechtsstreitigkeiten

400.000 €

in  Bauneben­kosten enthalten

./. 400.000 €

 

Kostenminderung

./. 180.000 €

in  Bau­kosten enthalten

180.000 €

 

zur Rundung

7.521 €

 

./. 7.521 €

 

Veranschlagt

9.760.000 €

10.046.000 €

286.000 €

Mehrkosten

 

In den vorgenannten Mehrkosten enthalten sind im Wesentlichen:

 

Sonstige Ingenieurleistungen aus Kündigung eines Ingenieurbüros

ausgenommen Gebäudeplanung                                                                                    rd.   36.000 €

 

Zahlungen an ein gekündigtes Ingenieurbüro (laufender Rechtsstreit)              rd. 150.000 €        

 

Ausgaben der Bauunterhaltung, welche 2001 auf der Haushaltsstelle

gebucht worden sind und den veranschlagten Gesamtkostenrahmen

reduzieren                                                                                                                              rd. 100.000 €

 

Summe                                                                                                                                   286.000 €

 

Zusätzlich fallen Mehrkosten an aus:

- Bauzeitverlängerung der Gebäudeplanung Leistungsphasen 6—8              rd.  70.000  €

- Ausgleichzahlungen an gekündigte Unternehmer Bauteil B                            rd.   30.000 €

- Mehrkosten aus Kündigung eines Unternehmers                                                        rd.   60.000 €

- Zusätzliche Planungskosten der Gebäudeplanung aus Kündigung

  eines Fachingenieurs                                                                                                  rd. 190.000 €*

- Zusätzliche Planungskosten aus Umplanungen wegen Erstellung

  eines Ersatzbaus                                                                                                                rd. 120.000 €*

- Zusätzliche Planungskosten aus  Baukostenminderung                                          rd. 170.000 €*

- Zusätzlich erforderliche Planungsleistungen aus Planungsoptimierung              rd.   40.000 €*

- Zusätzlich Honorarzahlungen an das gekündigte Fachingenieurbüro

  (Vergleichsvorschlag des zuständigen Gerichts)                                                        rd.   40.000 €

 

Summe zusätzlicher Mehrkosten                                                                                               680.000 €

 

Mehrkostenerwartung gesamt                                                                                          966.000 €

 

Zurzeit gegebene Gesamtbaukostenerwartung                                                      10.726.000 €

 

Die mit * versehenen Positionen werden zurzeit durch einen Honorarsachverständigen ge­prüft. Alle sonstigen Positionen (ausgenommen der Kosten für die angeführte Bauzeitverlängerung) befinden sich hinsichtlich von Schadensersatzforderungen in der juristischen Prüfung. Hier bleibt das Ergebnis wie der Ausgang von eventuell folgenden Schadensersatzforderungen abzuwarten, jedoch sind diese Kostenpositionen in der Berechnung des fortzuschreibenden Gesamtausgabebedarfs enthalten.                           

 

Darüber hinaus sind nach Feststellung der Schadenssummen weitere Schadensereignisse hinsichtlich der Stellung von Schadensersatzansprüchen juristisch zu prüfen. Diese belaufen sich auf eine Summe von rd. 75.000 € und sind ebenfalls bereits in den berechneten Mehrkosten enthalten. Das sind im Einzelnen:

 

- Vermeidbare Baukosten aus Kündigung eines Unternehmers                            rd. 30.000 €

- Vermeidbare Baukosten aus Verzug von Unternehmern                                          rd. 25.000 €

- Mehrkosten aus Insolvenzen von Unternehmern                                                        rd. 10.000 €

- Anwaltskosten                                                                                                                rd. 10.000 €

 

Summe                                                                                                                                    75.000 €

 

Gegenüber der im Februar 2007 erfolgten Veranschlagung in Höhe von 9.760.000 € und der aufgeführten zu erwartenden Kosten­verän­derungen ergeben sich hiernach im Rahmen der Gesamtbaukostenerwartung  Mehrkosten in Höhe von 966.000 € entsprechend  9,9 %.

Diese Abweichung der Gesamtbaukostenerwartung von der Kosten­berech­nung entspricht Nr. 9 der Richtlinien der Stadt Wermelskirchen für die Durchführung von Bauinvestitionscontrolling vom 24.06.2009, wonach die tolerable Abweichung in der Stufe IV bis zu 20% betragen kann.

 

Es liegen Forderungen des planenden Architekten auf Schadensersatz aus Bauzeitverlängerung vor. Das Ergebnis einer juristischen Prüfung hat ergeben, dass diese Forderungen nicht grundsätzlich berechtigt sind. Die Verwaltung vertritt die Auffassung, dass dem planenden Architekten ein Schaden nicht entstanden ist. Kosten hierfür sind von daher in den Baunebenkosten nicht enthalten.

 

Aus der Kostengegenüberstellung ergibt sich, dass die Baukosten nach heutigem Stand gegenüber der Kostenberechnung vom Febr. 2007 gemindert werden können. Dem stehen jedoch aus den genannten Gründen höhere Baunebenkosten gegenüber.

 

Darüber hinaus ist zu berücksichtigen, dass reine Baukostensteigerungen aus Baukosten­erhöhungen nicht eingetreten sind, da diese  durch Optimierungen in den Planungsabläufen gänzlich kompensiert werden konnten.

Indexsteigerungen der Jahre 2007-2008 würden bereits auf der Grundlage der Datenerfassung des Statistischen Bundesamtes eine Erhöhung der Gesamtbaukosten bis 11/2008 in Höhe von rd. 6%, d.h. 405.000 € begründen.

 

Stellungnahme der Kämmerei

 

Zunächst wird auf die Ausführungen des Fachamtes im Sachverhalt verwiesen. Die Mehrkosten (Mehrauszahlungen) bewegen sich im Rahmen des investiven Finanzplans. Sie beeinflussen nicht den Ergebnisplan, stellen auf Dauer jedoch eine erhebliche Mehrbelastung bei der Liquidität dar. In 2009 können die kassenwirksamen Mehrauszahlungen im Rahmen der gegenseitigen Deckungsfähigkeit des investiven Finanzplanes, wie aus dem Beschlussvorschlag ersichtlich, gedeckt werden. Die Deckung der außerplanmäßigen Verpflichtungsermächtigung ergibt sich ebenfalls aus dem Beschlussvorschlag.

Die Mehrauszahlungen haben bei langfristiger Kreditfinanzierung einen jährlichen Mehraufwand in Höhe von rd. 45.000 € jährlich zur Folge. Diesen hat allerdings nicht die Stadt Wermelskirchen allein zu finanzieren. Aufgrund der abgeschlossenen Verwaltungs­vereinbarung sind der Rheinisch-Bergische Kreis sowie die Städte Leichlingen und Burscheid an diesem Mehraufwand zu beteiligen.

 

Insgesamt ist die Kostenentwicklung der Maßnahmen auf den Seiten 46 – 48 des Erläuterungsheftes zum Haushalt 2009 einschließlich der erfolgten politischen Beratung (Vorlagen im Rat der Stadt) detailliert dargestellt. Es haben sich im Verlaufe der Jahre ganz erhebliche Kostensteigerungen schon vor dieser nun aktuell benannten ergeben.

FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN:

FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN:

X

Ja

 

Nein

FINANZIELLE ABSICHERUNG DER AUSGABEN BEI:

 

Gesamtkosten der Maßnahme Beschaffungs/ Herstellungskosten einschl. MWSt.)

zur Verfügung stehende Mittel:  Ansatz, Ausgaberest

Verpflichtungsermächtigung

10.726.000

EUR

9.760.000

EUR

 

EUR

Jährliche zusätzliche Folgekosten:

 

EUR

 

Keine

Der Betrag steht haushaltsmäßig in voller Höhe zur Verfügung: (bei Nein: Stellungnahme der Kämmerei erforderlich)

 

 

Ja

X

Nein

 

 

 

Datum, Unterschrift