Vorlage - RAT/1713/2009  

 
 
Betreff: Finanzierung der Einrichtungskosten für die Hauptschul-Mensa
Status:öffentlich  
Federführend:Amt für Jugend, Bildung und Sport Bearbeiter/-in: Voß, Andreas
Beratungsfolge:
Rat der Stadt Entscheidung
21.09.2009 
Sitzung des Rates der Stadt ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt nimmt den Sachverhalt bzgl. der Förderung der für die in der Hauptschule zu errichtende Mensa zur Kenntnis und beschließt, zur Beauftragung der Einrichtung eine außerplanmäßige Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 50.000 € bei dem Produkt 003.002.001 (Betrieb der Hauptschule), Auftrag I03021203 „Hauptschule - Mensaeinrichtung“ bereitzustellen.

Die Deckung erfolgt durch eine geringere Inanspruchnahme beim Investitionsauftrag I09012614 „Markt mit Teilfläche Berliner Straße“

Sachverhalt:

Sachverhalt:

 

Der Rat der Stadt Wermelskirchen hat in seiner Sitzung am 29.06.2009 beschlossen, die Städt. Hauptschule Wermelskirchen ab dem Schuljahr 2010/2011 in eine Ganztagshauptschule umzuwandeln, sowie einen Mensabetrieb einzurichten.

 

Zur Finanzierung der entstehenden Bau- und Einrichtungskosten für den Mensabereich hat das Land im Rahmen des sog. „1000-Schulen-Programms“ für das Jahr 2010 einen Zuschuss von 50% zu den anerkennungsfähigen Errichtungskosten, maximal jedoch nicht mehr als 100.000 € bewilligt. Ein entsprechender Bewilligungsbescheid liegt der Verwaltung vor.

 

Abweichend davon hat die Bezirksregierung Köln im Auftrag des Landes NRW der Verwaltung im Juli 2009 mitgeteilt, dass - auf Antrag - Rückflüsse aus dem abgeschlossenen „Förderprogramm für die Finanzierung der Offenen Ganztagsschulen“ nun zur Finanzierung der Einrichtungskosten für Mensabereiche an weiterführenden Schulen zur Verfügung gestellt werden, sofern der v. g. Zuschuss aus dem 1000-Schulen-Programm zur Finanzierung der reinen Baukosten verwendet werden muss. Die maximal anerkennungsfähigen Einrichtungsgesamtkosten in Höhe von 50.000 € werden im Rahmen dieses zusätzlichen Förderprogramms mit 90% (45.000 €) und  nicht nur mit 50% bezuschusst.

Voraussetzung für die Inanspruchnahme dieses zusätzlichen Zuschusses ist allerdings eine Auftragsvergabe bis zum 31.12.2009 sowie die Rechnungsbegleichung innerhalb von 2 Monaten nach Auftragsvergabe (spätestens Ende Februar 2010).

Auch in diesem Fall liegt der Verwaltung mittlerweile ein entsprechender Bewilligungsbescheid vor.

 

Der Vorteil der kombinierten Förderung aus den beiden Förderprogramm besteht für die Stadt darin, dass für die gesamte Maßnahme (Bau- und Einrichtungskosten) nicht nur maximal 200.000 € Gesamtkosten bei 50%iger Bezuschussung, sondern maximal 250.000 € bei 50 bzw. 90%iger Bezuschussung anerkannt  werden.

 

Um die Förderungsvoraussetzungen (Auftragsvergabe in 2009) zu erfüllen, wird die Bereitstellung einer außerplanmäßigen Verpflichtungsermächtigung im Jahr 2009 in Höhe von 50.000 € für die Beauftragung der Einrichtung durch den Rat der Stadt Wermelskirchen erforderlich.

 

Bzgl. der Baumaßnahme sind konkrete Planungen und Kostenschätzungen noch zwischen Verwaltung und Hauptschule abzustimmen. Die Baumaßnahme wird im Haushaltsplan 2010 berücksichtigt.

FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN:

FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN:

X

Ja

 

Nein

FINANZIELLE ABSICHERUNG DER AUSGABEN BEI:

 

Gesamtkosten der Maßnahme Beschaffungs/ Herstellungskosten einschl. MWSt.)

zur Verfügung stehende Mittel:  Ansatz, Ausgaberest

Verpflichtungsermächtigung

50.000

EUR

 

EUR

50.000

EUR

Jährliche zusätzliche Folgekosten:

 

EUR

 

Keine

Der Betrag steht haushaltsmäßig in voller Höhe zur Verfügung: (bei Nein: Stellungnahme der Kämmerei erforderlich)

 

 

Ja

X

Nein

 

siehe Sachverhalt

 

Datum, Unterschrift