Vorlage - RAT/1717/2009  

 
 
Betreff: Wahl der Stellvertreter/-innen des Bürgermeisters
Status:öffentlich  
Federführend:Haupt- und Personalamt Bearbeiter/-in: Scholz, Jürgen
Beratungsfolge:
Rat der Stadt Entscheidung
26.10.2009 
Sitzung des Rates der Stadt ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Nach dem Ergebnis der geheimen Wahl gemäß § 67 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen sind zu ehrenamtlichen Stellvertretern des Bürgermeisters gewählt:

 

1. stv. Bürgermeister/ -in:              (einsetzen)

 

2. stv. Bürgermeister/ -in:              (einsetzen).

Sachverhalt:

Sachverhalt:

 

Gemäß § 67 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen wählt der Rat der Stadt für die Dauer seiner Wahlzeit aus seiner Mitte ohne Aussprache ehrenamtliche Stellvertreter des Bürgermeisters.

 

Gemäß § 9 Abs. 1 der Hauptsatzung der Stadt Wermelskirchen wählt der Rat der Stadt zwei hauptamtliche Stellvertreter/ -innen des Bürgermeisters.

 

Bei der Wahl der Stellvertreter des Bürgermeisters wird nach den Grundsätzen der Verhältniswahl in einem Wahlgang geheim abgestimmt. Dabei sind die Wahlstellen auf die Wahlvorschläge der Fraktionen und Gruppen des Rates nach der Reihenfolge der Höchstzahlen zu verteilen, die sich durch Teilung der auf die Wahlvorschläge entfallenden Stimmenzahlen durch 1, 2, 3 usw. ergeben. Erster Stellvertreter des Bürgermeisters ist, wer an erster Stelle des Wahlvorschlags steht, auf den die erste Höchstzahl entfällt, zweiter Stellvertreter, wer an vorderster noch nicht in Anspruch genommener Stelle des Wahlvorschlags steht.

 

Der Bürgermeister wählt bei der Wahl der ehrenamtlichen Stellvertreter mit (§ 40 Abs. 2 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen).

 

Die Wahlvorschläge der Ratsfraktionen sind noch vorzulegen.