Vorlage - RAT/1718/2009  

 
 
Betreff: Verpflichtung und Einführung der Stellvertreter/ -innen des Bürgermeisters und der weiteren Ratsmitglieder
Status:öffentlich  
Federführend:Haupt- und Personalamt Bearbeiter/-in: Scholz, Jürgen
Beratungsfolge:
Rat der Stadt Entscheidung
26.10.2009 
Sitzung des Rates der Stadt ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Die Stellvertreter/ -innen des Bürgermeisters und die weiteren Ratsmitglieder werden vom Bürgermeister gemäß § 67 Absatz 3 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen in ihr Amt eingeführt und zur gesetzmäßigen und gewissenhaften Wahrnehmung ihrer Aufgaben verpflichtet.

 

Über die Verpflichtungen werden jeweils Niederschriften gefertigt.

Sachverhalt:

Sachverhalt:

 

Gemäß § 67 Abs. 3 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen erfolgt die Einführung und Verpflichtung der Stellvertreter/ -innen des Bürgermeisters und der weiteren Ratsmitglieder durch den Bürgermeister.

 

Über die Verpflichtung werden Niederschriften gefertigt, die von den einzelnen Stadtverordneten und dem Bürgermeister zu unterzeichnen sind.