Vorlage - RAT/1720/2009  

 
 
Betreff: Gebührenkalkulation 2010 für die Kostenrechnende Einrichtung "Fäkalienabfuhr" sowie 11. Nachtragssatzung zur Satzung der Stadt Wermelskirchen über die Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen vom 13.12.1995.
Status:öffentlich  
Federführend:Kämmerei Bearbeiter/-in: Scholl, Thomas
Beratungsfolge:
Betriebsausschuss Städtischer Abwasserbetrieb Vorberatung
10.12.2009 
1. Sitzung des Betriebsausschusses Städtischer Abwasserbetrieb ungeändert beschlossen   
Rat der Stadt Entscheidung
14.12.2009 
3. Sitzung des Rates der Stadt (offen)   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Gebührenkalkulation Fäkalienabfuhr 2010  
11.Nachtragssatzung Fäkalienabfuhr 2010  
Teilergenisrechnung Fäka 2008  

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt nimmt die Ausführungen der Verwaltung zum Gebührenhaushalt „Fäkalienabfuhr“ für das Jahr 2010 zur Kenntnis.

 

Der Rat der Stadt beschließt

 

a)              die Fäkaliengebühren ab dem 01.01.2010 wie folgt:

 

Sammelgruben (je cbm Frischwasser)              11,60 €              (bisher 12,59 €)

Kleinkläranlagen (je cbm abzufahrende Fäkalien)              61,79 €              (bisher 72,11 €)

Kleineinleiterabgabe (je Einwohner)              23,00 €              (unverändert)

 

b)                            die 11. Nachtragssatzung zur Satzung der Stadt Wermelskirchen über die Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen vom 13.12.1995 in der vorgelegten Fassung.

 

Ein Exemplar der 11. Nachtragssatzung ist dem Original der Niederschrift über die Sitzung des Rates als Anlage beizufügen.

 

Sachverhalt:

Sachverhalt:

 

Die Betriebsleitung des Städtischen Abwasserbetriebes legt mit dieser Sitzungsvorlage die Gebührenkalkulation für das Haushaltsjahr 2010 für den Gebührenhaushalt "Fäkalienabfuhr/-behandlung" vor.

 

Rechtsgrundlagen für die Berechnung der Gebühren bilden das Kommunalabgabengesetz (KAG NRW), das Abwasserabgabengesetz (AbwAG NRW), das Landeswassergesetz (LWG NRW), das Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz (KrW-/AbfG) sowie die Satzung der Stadt Wermelskirchen über die Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen. Die Kostenrechnende Einrichtung soll gem. den Vorschriften des KAG NRW ausgeglichen gestaltet sein.

 

Im Rahmen der Fäkalienabfuhr/-behandlung werden u. a. folgende Leistungen über die Benutzungsgebühren abgegolten:

 

·         Leerung der Grundstücksentwässerungsanlagen,

·         Transport der Grubeninhalte zu einer zugelassenen Entsorgungseinrichtung,

·         Behandlung der Fäkalien in einer Kläranlage (Umlage Wupperverband),

·         Entrichtung der Abwasserabgabe an das Land.

 

Entsprechend dem KAG NRW sind Kostenüberdeckungen innerhalb von 3 Jahren auszugleichen. Kostenunterdeckungen sollen innerhalb dieses Zeitraumes ausgeglichen werden. Für die Ermittlung des Überschusses/Fehlbetrages ist auf das betriebswirtschaftliche Ergebnis abzustellen. Die Stadt Wermelskirchen führt einen Nachweis der vorzutragenden Überschüsse/Defizite.

 

Die Ausgleichsverpflichtung stellt sich wie folgt dar:

 

 

Gesamt

Kleinklär-anlagen

Feste Gruben

 

 

 

 

Ergebnis 2006

Ausgleich spätestens in 2009

- 134.961 €

- 34.680 €

- 100.281 €

verrechnet mit Überschuss 2007

34.680 €

34.680 €

0 €

Gewollte Unterdeckung gem. Rats-beschluss v. 12.12.2005

100.281 €

 

100.281 €

verbleiben aus 2006

0 €

0 €

0 €

 

 

 

 

Ergebnis 2007

Ausgleich spätestens in 2010

54.282 €

40.421 €

13.861 €

verrechnet mit Ergebnissen Vorjahre

- 34.680 €

- 34.680 €

0 €

verbleiben aus 2007

19.602 €

5.741 €

13.861 €

 

 

 

 

Ergebnis 2008

41.262 €

36.462 €

4.800 €

 

 

 

 

Zwischensumme

60.864 €

42.203 €

18.661 €

 

 

 

 

Vortrag in der Kalkulation 2010

- 33.861 €

- 20.000 €

- 13.861 €

 

 

 

 

Verbleibende Ausgleichsverpflichtung

27.003 €

22.203 €

4.800 €

 

Die Überschüsse der Jahre 2007 und 2008 resultieren aus Erstattungen der Verbandsumlage für die jeweiligen Vorjahre seitens des Wupperverbandes.


Kleinkläranlagen

 

Entsprechend den Vorschriften des KAG NRW sind die Über- und Unterdeckungen aus Vorjahren bis einschließlich 2006 ausgeglichen. Der verbleibende Überschuss des Jahres 2007 in Höhe von 5.741 € wird in der Kalkulation 2010 ausgeglichen. Die Überdeckung des Jahres 2008 in Höhe von 36.462 € wird nur zu einem Teil von 14.259 € in der Gebührenkalkulation 2010 berücksichtigt. Der Vortrag von Überschüssen aus Vorjahren in der Gebührenkalkulation 2010 beträgt somit insgesamt 20.000 €. Der verbleibende Überschuss des Jahres 2008 in Höhe von 22.203 € wird in der Gebührenkalkulation 2011 berücksichtigt.

 

Feste Gruben

 

Entsprechend den Vorschriften des KAG NRW sind die Über- und Unterdeckungen aus Vorjahren bis einschließlich 2006 ausgeglichen. Bei dem Defizit des Jahres 2006 handelt es um eine gewollte Unterdeckung, die im Rahmen der Gebührenkalkulation 2006 durch den Rat der Stadt beschlossen wurde. Der Überschuss des Jahres 2007 in Höhe von 13.861 € ist in der Kalkulation 2010 berücksichtigt. Der Überschuss des Jahres 2008 wird in der Gebührenkalkulation 2011 eingestellt.

 

 

Die Gesamtkosten des Gebührenhaushaltes 2010 sinken gegenüber der Kalkulation 2009 um 57.911 € (- 29 %). Alle Aufwands- und Ertragspositionen der Kostenrechnenden Einrichtung wurden sorgfältig auf der Basis der Vorjahresergebnisse und der Entwicklung in 2009 geprüft und entsprechende Anpassungen wurden vorgenommen. Gegenüber der Gebührenkalkulation 2009 ergeben sich folgende wesentlichen Änderungen:

 

·      Die Unternehmerkosten sinken gegenüber dem Vorjahr um 25.000 €. Dies ist auf die weiter zurück gehende Anzahl an Festen Gruben aufgrund von Kanalanschlüssen zurückzuführen. Die abzufahrende Menge wird anhand der Ergebnisse der letzten drei Jahre unter Berücksichtigung der im Kalkulationszeitraum vorhandenen Gruben geschätzt. Es ist ein Ansatz in Höhe von 96.000 € zu bilden.

 

·      Der Vortrag anteiliger Überschuss aus Vorjahren berücksichtigt die verbleibenden Überschüsse des Jahres 2007 in Höhe von 19.602 € (Kleinkläranlagen 5.741 € / feste Gruben 13.861 €) sowie des Jahres 2008 in Höhe von 14.259 € (Kleinkläranlagen).

 

Die Kostenverteilung auf die Kostenstellen “Feste Gruben” und “Kleinkläranlagen” erfolgt teilweise direkt und teilweise nach Schlüsseln. Der Schlüssel für die Verteilung der Verwaltungs- und Sachkostenerstattung wird nach der Anzahl der Gruben gebildet. Die Verteilung der Personalkosten wurde im Rahmen der Kalkulation 2010 überprüft und angepasst.

 

Der Gebührenhaushalt ist in der Kalkulation für das Haushaltsjahr 2010 ausgeglichen. Die kostendeckenden Gebühren werden wie folgt festgesetzt:

 

 

2010

bisher

Abweichung

Feste Gruben

11,60 €

12,59 €

- 0,99 € (- 8 %)

Kleinkläranlagen

61,79 €

72,11 €

- 10,32 € (-14%)

Kleineinleiter Abgabe

23,00 €

23,00 €

unverändert

 

Die Berichte zur Betriebsabrechnung 2008 wurden dem Betriebsausschuss bereits zur Verfügung gestellt. Bezüglich der Erläuterungen zu den Abschlussergebnissen 2008 wird auf diese Berichte verwiesen.

 

Die der Anlage beigefügte Änderungssatzung enthält neben den neuen Gebührensätzen darüber hinaus noch einige redaktionelle Änderungen (Anpassung an die aktuelle Abwassersatzung, Zuständigkeitsveränderungen innerhalb der Landesverwaltung, Vereinheitlichung von Begrifflichkeiten).

Anlage/n:

Anlage/n:

·           Gebührenkalkulation für das Jahr 2010 „Abwasserbeseitigung Fäkalienabfuhr“ (Anlage 1)

·           Entwurf der 11. Nachtragssatzung zur Satzung der Stadt Wermelskirchen über die Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen vom 13.12.1995 (Anlage 2)

·           Teilergebnisrechnung Produkt „053.002.001 Fäkalienabfuhr“ zum 31.12.2008

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Gebührenkalkulation Fäkalienabfuhr 2010 (52 KB)      
Anlage 2 2 11.Nachtragssatzung Fäkalienabfuhr 2010 (10 KB)      
Anlage 3 3 Teilergenisrechnung Fäka 2008 (26 KB)