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Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt nimmt die Ausführungen der Verwaltung zum Gebührenhaushalt „Abfallbeseitigung“ für das Jahr 2010 zur Kenntnis. Danach müssen die Gebühren entsprechend der 1. Nachtragssatzung zur Gebührensatzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Wermelskirchen für den Kommunalen Siedlungsabfall (Restmüll/Papier) um 3 % in der Grundgebühr und um 2 % in der Leistungsgebühr sowie für den Biomüll um 5 % in der Grundgebühr und um 3 % in der Leistungsgebühr erhöht werden.
Der Rat der Stadt beschließt die 1. Nachtragssatzung zur Gebührensatzung zur Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Wermelskirchen vom 16.12.2008 in der vorgelegten Fassung.
Der Rat der Stadt beschließt, der Gebührenausgleichsrücklage „Abfallbeseitigung“ einen Betrag in Höhe von 103.000 € zu entnehmen.
Ein Exemplar der 1. Nachtragssatzung ist dem Original der Niederschrift über die Sitzung des Rates der Stadt als Anlage beizufügen.
Sachverhalt:
Die Verwaltung legt mit dieser Sitzungsvorlage die Gebührenkalkulation für das Haushaltsjahr 2010 für die Kostenrechnende Einrichtung "Abfallbeseitigung" (Produkt 11.02.01) vor.
Rechtsgrundlage für die Berechnung der Abfallbeseitigungsgebühren bilden das Kommunalabgabengesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG NRW), die Satzung über die Abfallentsorgung sowie die Gebührensatzung zur Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Wermelskirchen. Die Kostenrechnenden Einrichtungen sollen gem. den Vorschriften des Kommunalabgabengesetzes für das Land NRW ausgeglichen gestaltet sein.
Folgende Leistungen werden über die Benutzungsgebühren für die Abfallbeseitigung abgegolten:
· Abfuhr der Müllgefäße und -säcke (Restmüll 2-, 4- bzw. 6-wöchentlich, Biomüll einschl. Strauchbündel 2- wöchentlich, Mai bis Oktober wöchentlich, Papier 4-wöchentlich), · Behältergestellung für Restmüll, Biomüll und Papier, · Deponierung bzw. Verwertung der Abfälle, · Sondermüllentsorgung, · Abfuhr von Sperrmüll und Elektronikschrott, · Entleerung und Entsorgung der Abfälle aus Straßenpapierkörben, · Beseitigung wilder Kippen, · Organisation der Abfallbeseitigung einschl. Abfallberatung.
Die Kostenrechnende Einrichtung ist in der Gebührenkalkulation für das Haushaltsjahr 2010 ausgeglichen gestaltet. Der Ausgleich kann nur unter Erhöhung der zum 01.01.2008 festgesetzten Gebühren erreicht werden. Darüber hinaus ist der Gebührenausgleichsrücklage ein Betrag in Höhe von 103.000 € zu entnehmen. Dieser verteilt sich auf die Kostenträger “Kommunaler Siedlungsabfall” (75.800 €) und „Biomüll“ (27.200 €).
Einstellung von Über-/Unterdeckungen bzw. Entwicklung der Freiwilligen Gebührenrücklage
Entsprechend dem Kommunalabgabengesetz sind Kostenüberdeckungen innerhalb von 3 Jahren auszugleichen. Kostenunterdeckungen sollen in diesem Zeitraum ausgeglichen werden. Für die Ermittlung des Überschusses/Fehlbetrages ist auf das betriebswirtschaftliche Ergebnis abzustellen. Die Stadt Wermelskirchen führt einen Nachweis der vorzutragenden Überschüsse/Defizite.
Die Ausgleichsverpflichtung stellt sich wie folgt dar:
Nach den Vorschriften des KAG ist das Defizit des Jahres 2006 in Höhe von 39.498 € spätestens in der Kalkulation 2009 auszugleichen. Nach Verrechnung des Überschusses aus 2005 (25.217 €), verbleibt eine Ausgleichsverpflichtung in Höhe von 14.281 € für 2009. Das Defizit des Jahres 2007 in Höhe von 221.623 € ist spätestens in der Kalkulation 2010 und das Defizit des Jahres 2008 spätestens in der Kalkulation 2011 auszugleichen. Die Defizite 2007 und 2008 wurden der freiwilligen Gebührenrücklage entnommen bzw. für 2009 ist eine Rücklagenentnahme in Höhe von 150.700 € eingeplant.
Der Rücklagenbestand der freiwilligen Gebührenrücklage zum 31.12.2006 enthält auch die Solidarerstattung des Bergischen Abfallwirtschaftverbandes (nachfolgend BAV) aus Gebührenstreitverfahren in Höhe von 397.060 €. Für diesen Betrag besteht keine gesetzliche Ausgleichsverpflichtung innerhalb des 3-Jahres-Zeitraumes, da es sich um Erstattungen aus Vorjahren handelt.
Hinsichtlich dieser Solidarerstattung des BAV in Höhe von 397.060 € hatte der Rat der Stadt seinerzeit beschlossen, den Betrag der Gebührenausgleichsrücklage zuzuführen und diesen ab dem Jahr 2003 gebührensenkend bzw. zur Vermeidung von Gebührenerhöhungen einzusetzen.
In der Folge der Rücklagenentnahmen aus den Jahren 2007 (221.663 €) und 2008 (118.800 €) und der geplanten Rücklagenentnahme 2009 (150.970 €) zuzüglich der Zinsen beinhaltet die Rücklage nur noch ca. 126.000 €. Dieser Betrag reicht für die Deckung des Gebührenbedarfs 2010 nicht mehr aus, so dass eine Gebührenerhöhung für das Jahr 2010, wie bereits in den vergangenen Jahren erläutert, unumgänglich ist. Um die Gebührenerhöhung abzumildern, wird der freiwilligen Gebührenrücklage ein Betrag von 103.000 € entnommen. Es verbleibt ein Rücklagenbestand in Höhe von 22.834 €, wobei das Ergebnis 2009 abzuwarten bleibt. Daher ist eine Gebührenerhöhung sowohl beim Kommunalen Siedlungsabfall (Restmüll/Papier) als auch beim Biomüll um 3 % entsprechend den Vorschriften des KAG NRW notwendig.
Alle Aufwands- und Ertragspositionen der Kostenrechnenden Einrichtung wurden im Rahmen der Gebührenkalkulation 2010 sorgfältig auf der Basis der Vorjahresergebnisse und der Entwicklung in 2009 geprüft. Entsprechende Anpassungen wurden vorgenommen.
Gebühren des Bergischen Abfallwirtschaftsverbandes
Der BAV hat in seiner Informationsveranstaltung am 11.11.2009 die neuen Gebührensätze für das Jahr 2010 vorgestellt. Diese wurden in der vorliegenden Kalkulation berücksichtigt. Die Erhöhung der Gebührensätze ergibt sich aus der nachfolgenden Tabelle.
Gefäßkosten Kommunaler Siedlungsabfall
Für das Jahr 2010 entfallen die Gefäßkosten für die Papiertonnen. Insofern vermindert sich der Ansatz der Gefäßkosten um 35.000 €.
Gebührensätze 2010
Seit Einführung der Biotonne im Jahr 1992 wird diese über die Restmüllgebühren subventioniert. In der Kalkulation 2010 wird hierfür ein Betrag in Höhe von 200.000 € berücksichtigt. Das Bundesverwaltungsgericht hat mit Urteil vom 20.12.2000 die Quersubventionierung der Biotonne ausdrücklich anerkannt.
Die Gebührensätze entsprechend der Kalkulation 2010 stellen sich gegenüber den Gebühren 2009 wie folgt dar:
Die Kombination aus Grund- und Leistungsgebühr und Restmüll/Papier (Teilanschluss) bzw. Restmüll/Papier und Biomüll (Vollanschluss) ergibt für das Jahr 2010 bezogen auf die einzelnen Haushalte eine Gebührensteigerung von 2,3 % bis 2,8 % (siehe Anlage 1).
Anlage/n:
? Gebührenkalkulation für das Jahr 2010 „Abfallbeseitigung“ (Anlage 1) ? 1. Nachtragssatzung zur Gebührensatzung zur Satzung über die Abfallsentsorgung der Stadt Wermelskirchen vom 16.12.2008 (Anlage 2)
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