Vorlage - RAT/1729/2009  

 
 
Betreff: Gebührenkalkulation 2010 für die Kostenrechnende Einrichtung "Abfallbeseitigung" sowie die 1. Nachtragssatzung zur Gebührensatzung zur Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Wermelskirchen vom 16.12.2008
Status:öffentlich  
Federführend:Kämmerei Bearbeiter/-in: Irlenbusch, Monika
Beratungsfolge:
Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung
23.11.2009 
Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses ungeändert beschlossen   
Rat der Stadt Vorberatung
14.12.2009 
3. Sitzung des Rates der Stadt (offen)   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Gebührenkalkulation Abfallwirtschaft 2010  
Nachtragssatzung Abfall  

Beschlussvorschlag:

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt nimmt die Ausführungen der Verwaltung zum Gebührenhaushalt „Abfallbeseitigung“ für das Jahr 2010 zur Kenntnis. Danach müssen die Gebühren entsprechend der 1. Nachtragssatzung zur Gebührensatzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Wermelskirchen für den Kommunalen Siedlungsabfall (Restmüll/Papier) um 3 % in der Grundgebühr und um 2 % in der Leistungsgebühr sowie für den Biomüll um 5 % in der Grundgebühr und um 3 % in der Leistungsgebühr erhöht werden.

 

 

Der Rat der Stadt beschließt die 1. Nachtragssatzung zur Gebührensatzung zur Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Wermelskirchen vom 16.12.2008 in der vorgelegten Fassung.

 

 

Der Rat der Stadt beschließt, der Gebührenausgleichsrücklage „Abfallbeseitigung“ einen Betrag in Höhe von 103.000 € zu entnehmen.

 

 

Ein Exemplar der 1. Nachtragssatzung ist dem Original der Niederschrift über die Sitzung des Rates der Stadt als Anlage beizufügen.

 

Sachverhalt:

 

Sachverhalt:

 

Die Verwaltung legt mit dieser Sitzungsvorlage die Gebührenkalkulation für das Haushaltsjahr 2010 für die Kostenrechnende Einrichtung "Abfallbeseitigung" (Produkt 11.02.01) vor.

 

Rechtsgrundlage für die Berechnung der Abfallbeseitigungsgebühren bilden das Kommunal­abgabengesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG NRW), die Satzung über die Abfallentsorgung sowie die Gebührensatzung zur Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Wermelskirchen. Die Kostenrechnenden Einrichtungen sollen gem. den Vorschriften des Kommunalabgabengesetzes für das Land NRW ausgeglichen gestaltet sein.

 

Folgende Leistungen werden über die Benutzungsgebühren für die Abfallbeseitigung abgegolten:

 

·         Abfuhr der Müllgefäße und -säcke (Restmüll 2-, 4- bzw. 6-wöchentlich, Biomüll einschl. Strauchbündel 2- wöchentlich, Mai bis Oktober wöchentlich, Papier 4-wöchentlich),

·         Behältergestellung für Restmüll, Biomüll und Papier,

·         Deponierung bzw. Verwertung der Abfälle,

·         Sondermüllentsorgung,

·         Abfuhr von Sperrmüll und Elektronikschrott,

·         Entleerung und Entsorgung der Abfälle aus Straßenpapierkörben,

·         Beseitigung wilder Kippen,

·         Organisation der Abfallbeseitigung einschl. Abfallberatung.

 

Die Kostenrechnende Einrichtung ist in der Gebührenkalkulation für das Haushaltsjahr 2010 ausgeglichen gestaltet. Der Ausgleich kann nur unter Erhöhung der zum 01.01.2008 festgesetzten Gebühren erreicht werden. Darüber hinaus ist der Gebührenausgleichsrücklage ein Betrag in Höhe von 103.000zu entnehmen. Dieser verteilt sich auf die Kostenträger “Kommunaler Siedlungsabfall” (75.800 €) und „Biomüll (27.200 €).

 

 

Einstellung von Über-/Unterdeckungen bzw. Entwicklung der Freiwilligen Gebührenrücklage

 

Entsprechend dem Kommunalabgabengesetz sind Kostenüberdeckungen innerhalb von 3 Jahren auszugleichen. Kostenunterdeckungen sollen in diesem Zeitraum ausgeglichen werden. Für die Ermittlung des Überschusses/Fehlbetrages ist auf das betriebs­wirtschaftliche Ergebnis abzustellen. Die Stadt Wermelskirchen führt einen Nachweis der vorzutragenden Überschüsse/Defizite.

 

Die Ausgleichsverpflichtung stellt sich wie folgt dar:

 

Ergebnis 2006 (Ausgleich spätestens in 2009)

-39.498 €

verrechnet mit Ergebnissen Vorjahre (Überschuss 2005)

25.217 €

verbleiben aus 2006

-14.281 €

 

 

Ergebnis 2007 (Ausgleich spätestens in 2010)

- 221.623 €

verrechnet mit Ergebnissen Vorjahre

0 €

verbleiben aus 2007

- 221.623 €

 

 

Ergebnis 2008

-118.800 €

 

 

verbleibende Ausgleichsverpflichtung

- 354.704

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Freiwillige Gebührenrücklage

 

 

 

Rücklagenbestand 31.12.2006

594.572

Zinsen 2007

12.655

Zinsen 2008

5.000

Zinsen 2009 (hochgerechnet)

5.000

Rücklagenentnahme 2007

- 221.623

Rücklagenentnahme 2008

- 118.800

Geplante Rücklagenentnahme 2009

- 150.970

Geplante Rücklagenentnahme 2010

- 103.000

 

 

Verbleiben

22.834

 

 

Nach den Vorschriften des KAG ist das Defizit des Jahres 2006 in Höhe von 39.498 € spätestens in der Kalkulation 2009 auszugleichen. Nach Verrechnung des Überschusses aus 2005 (25.217 €), verbleibt eine Ausgleichsverpflichtung in Höhe von 14.281 € für 2009. Das Defizit des Jahres 2007 in Höhe von 221.623 € ist spätestens in der Kalkulation 2010 und das Defizit des Jahres 2008 spätestens in der Kalkulation 2011 auszugleichen. Die Defizite 2007 und 2008 wurden der freiwilligen Gebührenrücklage entnommen bzw. für 2009 ist eine Rücklagenentnahme in Höhe von 150.700 € eingeplant.

 

Der Rücklagenbestand der freiwilligen Gebührenrücklage zum 31.12.2006 enthält auch die Solidarerstattung des Bergischen Abfallwirtschaftverbandes (nachfolgend BAV) aus Gebührenstreitverfahren in Höhe von 397.060 €. Für diesen Betrag besteht keine gesetzliche Ausgleichsverpflichtung innerhalb des 3-Jahres-Zeitraumes, da es sich um Erstattungen aus Vorjahren handelt.

 

Hinsichtlich dieser Solidarerstattung des BAV in Höhe von 397.060 € hatte der Rat der Stadt seinerzeit beschlossen, den Betrag der Gebührenausgleichsrücklage zuzuführen und diesen ab dem Jahr 2003 gebührensenkend bzw. zur Vermeidung von Gebührenerhöhungen einzusetzen.

 

In der Folge der Rücklagenentnahmen aus den Jahren 2007 (221.663 €) und 2008 (118.800 €) und der geplanten Rücklagenentnahme 2009 (150.970 €) zuzüglich der Zinsen beinhaltet die Rücklage nur noch ca. 126.000 €. Dieser Betrag reicht für die Deckung des Gebührenbedarfs 2010 nicht mehr aus, so dass eine Gebührenerhöhung für das Jahr 2010, wie bereits in den vergangenen Jahren erläutert, unumgänglich ist. Um die Gebührenerhöhung abzumildern, wird der freiwilligen Gebührenrücklage ein Betrag von 103.000 € entnommen. Es verbleibt ein Rücklagenbestand in Höhe von 22.834 €, wobei das Ergebnis 2009 abzuwarten bleibt. Daher ist eine Gebührenerhöhung sowohl beim Kommunalen Siedlungsabfall (Restmüll/Papier) als auch beim Biomüll um 3 % entsprechend den Vorschriften des KAG NRW notwendig.

 

Alle Aufwands- und Ertragspositionen der Kostenrechnenden Einrichtung wurden im Rahmen der Gebührenkalkulation 2010 sorgfältig auf der Basis der Vorjahresergebnisse und  der Entwicklung in 2009 geprüft. Entsprechende Anpassungen wurden vorgenommen.

 

 

 

Gebühren des Bergischen Abfallwirtschaftsverbandes

 

Der BAV hat in seiner Informationsveranstaltung am 11.11.2009 die neuen Gebührensätze für das Jahr 2010 vorgestellt. Diese wurden in der vorliegenden Kalkulation berücksichtigt. Die Erhöhung der Gebührensätze ergibt sich aus der nachfolgenden Tabelle.


 

 

Gebührenart

2010

2009

Einzelpreis €

Einzelpreis €

Hausmüll

Grundgebühr

17,92 €/EW

17,09 €/EW

 

Leistungsgebühr

95,32 €/ Tonne

91,82 €/ Tonne

Sperrmüll

Leistungsgebühr

95,32 €/ Tonne

91,82 €/ Tonne

Biomüll

Grundgebühr

4,10 €/ EW

4,08 €/ EW

 

Leistungsgebühr

83,12 €/ Tonne

77,14 €/ Tonne

 

 

 

Gefäßkosten Kommunaler Siedlungsabfall

 

Für das Jahr 2010 entfallen die Gefäßkosten für die Papiertonnen. Insofern vermindert sich der Ansatz der Gefäßkosten um 35.000 €.

 

 

Gebührensätze 2010

 

Seit Einführung der Biotonne im Jahr 1992 wird diese über die Restmüllgebühren subventioniert. In der Kalkulation 2010 wird hierfür ein Betrag in Höhe von 200.000 € berücksichtigt. Das Bundesverwaltungsgericht hat mit Urteil vom 20.12.2000 die Quer­subventionierung der Biotonne ausdrücklich anerkannt.

 

Die Gebührensätze entsprechend der Kalkulation 2010 stellen sich gegenüber den Gebühren 2009 wie folgt dar:

 

 

 

Gebührenart

 

2010

 

2009

 

 

Abweichung

 

Grundgebühr je Einwohner = 20 % des Gebührenbedarfs

 

Teilanschluss (Restmüll/Papier)

 

10,40

 

10,10

 

+ 0,30

 

+ 3 %

 

zzgl. Biomüll

 

4,60

 

4,40

 

+ 0,20

 

+ 5 %

 

Vollanschluss

 

15,00

 

14,50

 

+ 0,50

 

+ 3 %

 

Leistungsgebühr je Liter = 80 % des Gebührenbedarfs

 

Teilanschluss (Restmüll/Papier)

 

1,43

 

1,40

 

+ 0,03

 

+ 2 %

 

zzgl. Biomüll

 

0,62

 

0,60

 

+ 0,02

 

+ 3 %

 

Vollanschluss­

 

2,05

 

2,00

 

+ 0,05

 

+ 3 %

 

 

Die Kombination aus Grund- und Leistungsgebühr und Restmüll/Papier (Teilanschluss) bzw. Restmüll/Papier und Biomüll (Vollanschluss) ergibt für das Jahr 2010 bezogen auf die einzelnen Haushalte eine Gebührensteigerung von 2,3 % bis 2,8 % (siehe Anlage 1).

 

 

Anlage/n:

 

Anlage/n:

 

?              Gebührenkalkulation für das Jahr 2010 „Abfallbeseitigung“ (Anlage 1)

?              1. Nachtragssatzung zur Gebührensatzung zur Satzung über die Abfallsent­sorgung

der Stadt Wermelskirchen vom 16.12.2008 (Anlage 2)

 

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Gebührenkalkulation Abfallwirtschaft 2010 (163 KB)      
Anlage 2 2 Nachtragssatzung Abfall (75 KB)