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Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt nimmt die Ausführungen der Verwaltung zum Gebührenhaushalt “Straßenreinigung” für das Jahr 2010 zur Kenntnis und beschließt die Straßenreinigungs-gebühren ab dem 01.01.2010 wie folgt:
Kehr- und Winterdienst je lfd. Meter 1,95 € (bisher 1,89 €) nur Winterdienst je lfd. Meter 0,90 € (bisher 0,92 €)
Der Rat der Stadt beschließt die 1. Nachtragssatzung zur Satzung über die Straßenreinigung und Erhebung von Straßenreinigungsgebühren vom 16.12.2008 in der von der Verwaltung vorgelegten Fassung.
Ein Exemplar der 1. Nachtragssatzung ist dem Original der Niederschrift über die Sitzung des Rates als Anlage beizufügen.
Sachverhalt:
Die Verwaltung legt mit dieser Sitzungsvorlage die Gebührenkalkulation für das Haushaltsjahr 2010 für die Kostenrechnenden Einrichtungen "Kehrdienst" (Produkt 12.05.01) und "Winterdienst" (Produkt 12.05.02) vor.
Rechtsgrundlage für die Berechnung der Straßenreinigungsgebühren bilden das Straßenreinigungsgesetz NRW in Verbindung mit dem Kommunalabgabengesetz NRW sowie die Straßenreinigungssatzung der Stadt Wermelskirchen. Die Kostenrechnende Einrichtung ist gem. den Vorschriften des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen in der Gebührenkalkulation für das Haushaltsjahr 2010 ausgeglichen gestaltet.
Im Rahmen der Straßenreinigung werden folgende Leistungen über die Benutzungsgebühren abgegolten:
· Reinigung der dem öffentlichen Verkehr gewidmeten Straßen, Wege und Plätze innerhalb der geschlossenen Ortslage, bei Bundesstraßen, Landstraßen und Kreisstraßen nur der Ortsdurchfahrten, soweit die Reinigung nicht den angrenzenden Grundstückseigentümern übertragen ist.
· Winterwartung auf den Fahrbahnen und Gehwegen, soweit die Reinigung nicht den angrenzenden Grundstückseigentümern übertragen ist.
Kehrdienst
Der Ausgleich des Gebührenhaushaltes kann nur unter Erhöhung der Gebühr um 0,08 € von bisher 0,97 € auf jetzt 1,05 € je laufendem Meter erreicht werden.
Entsprechend dem Kommunalabgabengesetz sind Kostenüberdeckungen innerhalb von 3 Jahren auszugleichen. Kostenunterdeckungen sollen in diesem Zeitraum ausgeglichen werden. Für die Ermittlung des Überschusses/Fehlbetrages ist auf das betriebswirtschaftliche Ergebnis abzustellen. Die Stadt Wermelskirchen führt einen Nachweis der vorzutragenden Überschüsse/Defizite.
Die Ausgleichsverpflichtung stellt sich wie folgt dar:
Nach Verrechnung des Überschusses des Jahres 2006 mit dem restlichen Defizit aus 2004 verbleibt ein Überschuss in Höhe von 1.850 €, welcher in der Kalkulation 2009 berücksichtigt wurde. Das Defizit aus 2007 in Höhe von 12.662 € soll spätestens in der Kalkulation 2010 ausgeglichen werden und ist in der vorliegenden Kalkulation berücksichtigt worden. Das Defizit des Jahres 2008 soll spätestens in der Kalkulation 2011 ausgeglichen werden.
Alle Aufwands- und Ertragspositionen der Kostenrechnenden Einrichtung wurden im Rahmen der Gebührenkalkulation 2010 sorgfältig auf der Basis der Vorjahresergebnisse und der Entwicklung in 2009 geprüft und entsprechende Anpassungen vorgenommen.
Gegenüber der Gebührenkalkulation 2009 ergeben sich folgende wesentliche Änderungen:
Für 2010 erfolgt eine Anpassung der Unternehmerkosten an die durchschnittlichen Ist-Ergebnisse der vergangenen Jahre (-15.000 €). Die Deponiekosten steigen um 10.000 €, da die Ansätze der Vorjahre zu niedrig waren.
Die Kalkulation 2010 enthält einen Defizitvortrag aus dem Jahre 2007 in Höhe von 12.662 €.
Bei gleich bleibenden Veranlagungsmetern und auch ansonsten nahezu gleich bleibenden Ansätzen ergibt sich gegenüber dem Vorjahr eine höhere Gebühr für den Kehrdienst je laufenden Meter.
Winterdienst
Der Ausgleich des Gebührenhaushaltes kann unter Senkung der Gebühr um 0,02 € von bislang 0,92 € auf jetzt 0,90 € je laufendem Meter erreicht werden.
Die Ausgleichsverpflichtung gem. den Vorschriften des Kommunalabgabengesetzes stellt sich wie folgt dar:
Nach Verrechnung mit den Unterdeckungen der Vorjahre verbleibt aus dem Jahr 2007 eine Überdeckung in Höhe von 53.427 €, welche spätestens 2010 auszugleichen ist. Die Überdeckung des Jahres 2008 in Höhe von 137.180 € ist spätestens in der Kalkulation 2011 zu berücksichtigen. Bereits in der Kalkulation 2009 wurde ein Betrag in Höhe von 59.400 € eingestellt. Für die Kalkulation 2010 ist eine Überdeckung von 53.427 € eingeplant, sodass sich die restliche Überdeckung für die Kalkulation 2011 auf 77.780 € beläuft.
Alle Aufwands- und Ertragspositionen der Kostenrechnenden Einrichtung wurden im Rahmen der Gebührenkalkulation 2010 sorgfältig auf der Basis der Vorjahresergebnisse und der Entwicklung in 2009 geprüft und entsprechende Anpassungen wurden vorgenommen.
Schwieriger gestaltet sich jedoch die Berücksichtigung der extrem schwankenden Witterung im Winter: So waren beispielsweise die Winter 2004/2005 und 2005/2006 sehr streng und lang; der Winter 2006/2007 fiel wiederum sehr mild aus. Die Winter 2008 und 2009 waren eher durchschnittlich. Um die Auswirkung dieser wetterbedingten Schwankungen auf die Gebühren berücksichtigen zu können, werden mehr Jahre als bisher zur Ermittlung von Durchschnittswerten herangezogen. Die sich hieraus ergebenen Ansätze insbesondere für die Unternehmerkosten, Sachaufwendungen und für die Leistungen des Betriebshofes bilden die Grundlage für die Kalkulation 2010. Angepasst wurden hier die Leistungen des Betriebshofes.
Anlage/n:
? Gebührenkalkulation für das Jahr 2010 (Anlage 1) ? 1. Nachtragssatzung zur Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren vom 16.12.2008 (Anlage 2) ? Begründungen zur Änderung des Straßenverzeichnisses (Anlage 3)
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