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Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt nimmt die Ausführungen der Verwaltung zum Gebührenhaushalt „Abwasserbeseitigung für Kanalbenutzer“ für das Jahr 2010 zur Kenntnis.
Der Rat der Stadt beschließt
a) die Abwasserbeseitigungsgebühren ab dem 01.01.2010 wie folgt: Schmutzwasser (je cbm Frischwasser) 2,65 € (unverändert) Niederschlagswasser (je qm befestigte und einleitende Fläche) 1,29 € (bisher 1,20 €)
b) die 1. Nachtragssatzung zur Satzung der Stadt Wermelskirchen über die Abwasserbeseitigung und den Anschluss der Grundstücke an die öffentlichen Abwasseranlagen sowie die Anschlussbeiträge und Kanalbenutzungsgebühren vom 16.12.2008 (Abwasserbeseitigungssatzung – ABS) in der vorgelegten Fassung
c) zur Vermeidung einer Gebührenerhöhung beim Schmutzwasser sowie zur Vermeidung einer stärkeren Gebührenerhöhung beim Niederschlagswasser eine Entnahme aus dem Sonderposten für den Gebührenausgleich in Höhe von 175.824 € sowie eine Entnahme aus der freiwilligen Gebührenrücklage in Höhe von 200.000 €.
Ein Exemplar der 1. Nachtragssatzung ist dem Original der Niederschrift über die Sitzung des Rates als Anlage beizufügen.
Sachverhalt: Die Betriebsleitung des Städtischen Abwasserbetriebes Wermelskirchen legt mit dieser Sitzungsvorlage die Gebührenkalkulation für das Wirtschaftsjahr 2010 für den Gebührenhaushalt "Abwasserbeseitigung für Kanalbenutzer" vor. Rechtsgrundlagen für die Berechnung der Gebühren bilden das Kommunalabgabengesetz (KAG NRW), das Abwasserabgabengesetz (AbwAG NRW), das Landeswassergesetz (LWG NRW) sowie die Satzung der Stadt Wermelskirchen über die Abwasserbeseitigung und den Anschluss der Grundstücke an die öffentlichen Abwasseranlagen. Die Kostenrechnende Einrichtung soll gem. den Vorschriften des KAG NRW ausgeglichen gestaltet sein. Im Rahmen der “Abwasserbeseitigung für Kanalbenutzer” werden u. a. folgende Leistungen über die Benutzungsgebühren abgegolten:
· Unterhaltung und Betrieb des Kanalnetzes, · Unterhaltung und Betrieb der Sonderbauwerke, · Behandlung der Abwässer in einer Kläranlage (Umlage Wupperverband).
Der Gebührenbedarf beim Teilanschluss Niederschlagswasser steigt gegenüber dem Vorjahr um 87.490 € auf 3.113.290 €. Bei einem Anteil der befestigten und in das Kanalnetz einleitenden Flächen von rd. 2.359.000 qm ergibt sich eine rechnerische Gebühr in Höhe von 1,32 € pro qm. Nach einer Entnahme aus der freiwilligen Rücklage in Höhe von 80.000 € (Vorjahr 110.000 €) ergibt sich eine Erhöhung der Niederschlagswassergebühr auf 1,29 €. Der Gebührenbedarf beim Teilanschluss Schmutzwasser steigt gegenüber dem Vorjahr um 128.310 € auf 4.612.960 €. Die Gebühr kann nur durch eine Rücklagenentnahme in Höhe von 295.824 € (Vorjahr 290.000 €) konstant gehalten werden. Die Gebühren für beide Teilanschlüsse stellen sich wie folgt dar:
Ohne Rücklagenentnahme hätte die Gebühr für den Teilanschluss Schmutzwasser im Jahr 2010 2,83 € (+ 6,8 %) und für das Niederschlagswasser 1,32 € (+ 10 %) betragen. Nach dem Kommunalabgabengesetz NRW (KAG NRW) sind Kostenüberdeckungen innerhalb von 3 Jahren auszugleichen. Kostenunterdeckungen sollen in diesem Zeitraum ausgeglichen werden. Für die Ermittlung des Überschusses/Fehlbetrages ist auf das betriebswirtschaftliche Ergebnis abzustellen. Die Verwaltung führt einen Nachweis der vorzutragenden Überschüsse/Defizite nach dem betriebswirtschaftlichen Ergebnis.
Die Ausgleichsverpflichtung stellt sich wie folgt dar:
Nach Verrechnung des Überschusses des Jahres 2006 mit dem Defizit des Jahres 2008 verbleibt für 2006 eine Ausgleichsverpflichtung in Höhe von 431.832 €, getrennt nach Schmutzwasser (372.814 €) und Regenwasser (59.018 €), die spätestens 2009 auszugleichen ist. Die Gebührenkalkulation 2009 sieht eine Entnahme von insgesamt 400.000 € vor. Das Betriebsergebnis 2009 bleibt abzuwarten. Der Überschuss des Jahres 2007 in Höhe von insgesamt 133.300 € ist spätestens in der Gebührenkalkulation 2010 auszugleichen. In der Gebührenkalkulation 2010 wird beim Schmutzwasser der verbleibende Überschuss in Höhe von 175.824 € eingestellt. Für 2010 besteht beim Niederschlagswasser durch die Berücksichtigung von 110. 000 € in der Kalkulation 2009 keine Ausgleichsverpflichtung nach den Vorschriften des KAG NRW mehr. Über die Ausgleichsverpflichtung hinaus führt der Städtische Abwasserbetrieb Wermelskirchen eine freiwillige Gebührenrücklage, die aus Überschüssen vorwiegend aus dem Zeitraum von 1996 bis 2000 resultiert. Eine gesetzliche Ausgleichsverpflichtung nach dem Kommunalabgabengesetz NRW, wonach Kostenüberdeckungen innerhalb von 3 Jahren auszugleichen sind und Kostenunterdeckungen ausgeglichen werden sollen, besteht nicht. Die Defizite der Jahre 2003 bis 2005 wurden durch entsprechende Rücklagenentnahmen bereits ausgeglichen. Die freiwillige Gebührenrücklage stellt sich folgendermaßen dar:
In der Gebührenkalkulation 2010 werden aus der freiwilligen Gebührenrücklage insgesamt 200.000 € eingestellt. Diese Einstellung führt wie bereits oben erwähnt zu einer gegenüber dem Vorjahr konstanten Gebühr beim Schmutzwasser und zu einer nicht ganz so starken Gebührenerhöhung beim Niederschlagswasser. Der verbleibende Bestand der freiwilligen Gebührenrücklage wird in der Gebührenkalkulation 2011 eingestellt. Inwieweit dies dazu führt, die Gebühren zu halten, bleibt abzuwarten. Durch die vollständige Inanspruchnahme der beiden Gebührenausgleichsrücklagen werden Gebührenerhöhungen in Zukunft unvermeidbar.
Alle Kosten und Erlöse der Kostenrechnenden Einrichtung wurden im Rahmen der Gebührenkalkulation 2010 sorgfältig auf der Basis der Vorjahresergebnisse und der Entwicklung in 2009 geprüft und entsprechende Anpassungen wurden vorgenommen. Der Gebührenbedarf beträgt insgesamt 7.726.250 €. Bei nachfolgenden Aufwendungen ergeben sich erhebliche Veränderungen gegenüber dem Vorjahr: · Bei der Unterhaltung Entwässerungsanlagen werden gegenüber dem Vorjahr mehr Mittel bedingt durch das stetig wachsende Kanalnetz und die steigende Anzahl an Pumpwerken benötigt. · Bei den Kanalsanierungen Vakuumentwässerung ist die Sanierung der Vakuumsaugschächte im Rahmen des Umbaus der Ortsdurchfahrt Stumpf abgeschlossen. Ab 2010 werden im Bereich der Ortsdurchfahrt Tente verteilt auf drei Jahre Sanierungen durchgeführt. · Bei der Lokalisierung und Beseitigung von Fremdwasserproblemen verringern sich die Kosten gegenüber dem Vorjahr um 60.000 €. · Die Personal- und Sachkostenerstattung an die Stadt Wermelskirchen erhöht sich insgesamt gegenüber dem Vorjahr um 87.200 € auf 1.038.400 €. Für die Beratung im Rahmen der nach § 61 a des Landeswassergesetzes NRW vorgeschriebenen Dichtheitsprüfungen von privaten Abwasserleitungen wird in 2010 ein neuer Mitarbeiter eingestellt. Des weiteren wird für die Kanalkolonne ein Ausbildungsplatz zur Verfügung gestellt. · Die kalkulatorischen Abschreibungen steigen um 63.000 €. Diese Erhöhung hängt direkt mit der hohen Investitionstätigkeit der letzten Jahre zusammen.
Die kalkulierte Frischwassermenge beläuft sich beim Schmutzwasser in der Gebührenkalkulation 2010 auf 1.630.000 cbm. Dieser Wert orientiert sich am tatsächlichen Frischwasserverbrauch der vergangenen Jahre. Für die Berechnung der Niederschlagswassergebühr wurde eine gebührenrelevante Fläche von 2.359.000 qm (Vorjahr 2.423.000 qm) ermittelt. Die gegenüber den Vorjahren reduzierte Fläche ergibt sich durch endgültige Korrekturen der jeweiligen Straßenbaulastträger (Bund, Land; Kreis) bezüglich der befestigten und einleitenden Flächen. Für die zukünftigen Kalkulationen besteht nun eine größere Planungssicherheit.
Die Berichte zur Betriebsabrechnung 2008 wurden dem Betriebsausschuss bereits zur Verfügung gestellt. Bezüglich der Erläuterungen zu den Abschlussergebnissen 2008 wird auf diese Berichte verwiesen.
Anlage/n: · Gebührenkalkulation für das Jahr 2010 (Anlage 1) · Auszug aus dem Anlagennachweis (Anlage 2) · Teilergebnisrechnung 2008 (Anlage 3) · 1. Nachtragssatzung zur Satzung der Stadt Wermelskirchen über die Abwasserbeseitigung und den Anschluss der Grundstücke an die öffentlichen Abwasseranlagen sowie die Anschlussbeiträge und Kanalbenutzungsgebühren vom 16.12.2008 (Abwasser-beseitigungssatzung – ABS) (Anlage 4)
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