Beschlussvorschlag:
Als Vertreter der Stadt werden in die Gesellschafterversammlung der RBW gewählt:
Mitglied: Bürgermeister Eric Weik
Stellvertreter: Amtsleiter des Amtes für Wirtschaftsförderung und Liegenschaften Heinz Schmitz Sachverhalt:
Gemäß § 10 Absatz 1 Buchstabe b) des Gesellschaftsvertrages entsenden die kreisangehörigen Städte und Gemeinden je 1 Mitglied und 1 Stellvertreter in die Gesellschafterversammlung. Bisher war die Stadt Wermelskirchen durch den Bürgermeister vertreten. Stellvertreter war bisher der Amtsleiter des Amtes für Wirtschaftsförderung und Liegenschaften. Seitens der Verwaltung wird empfohlen, auch künftig so zu verfahren.
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