Beschlussvorschlag:
Der Stadtverordnete Herr Stefan Kind von der WNK UWG Fraktion wird vom Bürgermeister gemäß § 67 Absatz 3 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen in sein Amt eingeführt und zur gesetzmäßigen und gewissenhaften Wahrnehmung seiner Aufgaben verpflichtet.
Über die Verpflichtung wird eine Niederschrift gefertigt.
Sachverhalt:
Herr Stefan Kind von der WNK UWG Fraktion, der bei der Kommunalwahl am 30.08.2009 ein Mandat als Ratsmitglied erlangt hat, konnte bei der Konstituierenden Sitzung am 26.10.2009 wegen entschuldigter Abwesenheit nicht verpflichtet werden.
Gemäß § 67 Abs. 3 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen erfolgt die Einführung und Verpflichtung eines Ratsmitglieds durch den Bürgermeister.
Über die nachträgliche Verpflichtung wird eine Niederschrift gefertigt, die von Herrn Kind und dem Bürgermeister zu unterzeichnen ist.
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