Vorlage - RAT/1754/2009  

 
 
Betreff: Regionaleprojekt "Dhünnhochfläche"
Weiterentwicklung und Umsetzung der Gemeinschaftsprojekte sowie der ersten kommunalen Maßnahmen.
Status:öffentlich  
Verfasser:Schindler, Wolfgang
Federführend:Planungsamt Bearbeiter/-in: Schindler, Wolfgang
Beratungsfolge:
Arbeitskreis Stadtentwicklungsplanung Vorberatung
Arbeitskreis Tourismus Vorberatung
Ausschuss für Stadtentwicklung, Verkehr und Umweltfragen Entscheidung
30.11.2009 
Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Verkehr und Umweltfragen ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n
Finanzielle Auswirkungen
Anlagen:
Anlage_1  
Anlage_2  

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr beschließt:

 

1.         dass die Stadt Wermelskirchen die Federführung bei der Planung und der weiteren Umsetzung der Gemeinschaftsprojekte übernimmt und eine entsprechende Kooperationsvereinbarung in Zusammenarbeit mit dem RBK dazu vorbereitet bzw. unterzeichnet.

 

2.         dass die Stadt Wermelskirchen ihre Planungskosten von den Gemeinschaftsprojekten von zunächst 12.326,00 € und die Weiterführung/Umsetzung der Projekte mitträgt.

            Die Beauftragung der Vorplanung erfolgt erst nach Abschluss der Kooperationsvereinbarung.

 

3.         dass die Stadt Wermelskirchen die ersten „eigenen“ Projekte weiterentwickelt und Planungskosten dafür aufwendet.

            Diese sind der Reisegarten „Eifgen“ und „Höhe“ sowie die Aussichtspunkte „Höhe“ und „Dreibäumen“.

 

 

Sachverhalt:

Sachverhalt:

 

Ausgangssituation

 

Nachdem das Regionaleprojekt „Dhünnhochfläche“ im Sommer 2009 den A-Stempel im Rahmen der Regionale-Qualifizierung erhalten hat, besteht nun die Möglichkeit, die einzelnen Projekte weiterzuentwickeln und entsprechende Fördermittel zu beantragen.

 

Der Hintergrund zum Regionaleprojekt „Dhünnhochfläche“ sowie das Konzept und das Spektrum der möglichen Projekte wurden in einem zweiteiligen Dossier zusammengefasst.

Die farbig gedruckte Broschüre zu den Projekten umschreibt den Umfang der Maßnahmen innerhalb des Gesamtprojektes, die bei der weiteren Entwicklung des Projektraumes umgesetzt werden könnten.

Die wichtigsten Elemente sind dabei die Gemeinschaftsprojekte in der Gesamtmaßnahme. Sie sind die Basis in der Entwicklung der Dhünnhochfläche und für die weitere Umsetzung der einzelnen kommunalen Projekte.

Gemeinschaftsprojekte sind zunächst die Rundwege um die Große Dhünntalsperre und um die Vorsperre sowie der Eifgenbachweg.

Die übrigen Projekte, für die die Kommunen jeweils eigenverantwortlich zuständig sind, können je nach Bedeutung und finanzieller Möglichkeit weiter entwickelt und umgesetzt werden.

 

Bedeutung des Projekts für die Stadt und Region, für die Infrastruktur und die touristische Entwicklung

 

Das Gesamtprojekt Regionale 2010, das den Großraum Köln/Bonn und die westlichen und östlichen Landschaftsräume und Flusskorridore entlang des Rheins umfasst, stellt die große Möglichkeit dar, Finanzmittel im Rahmen von Fördermitteln in diese Regionen zu lenken, um unterschiedlichste Projekte in den verschiedensten Themenfeldern zu entwickeln.

 

Ohne den regionalen Gedanken wäre eine strukturelle Verbesserung der „Rheinischen Region“ nicht zu erreichen. Es gilt, die Region in vielen Bereichen zu stärken, um sie langfristig konkurrenzfähig gegenüber anderen Regionen zu machen, weil seit geraumer Zeit der Wettbewerb der Regionen um touristischen und damit auch gleichzeitig wirtschaftlichen Vorrang geführt wird.

 

Für unterschiedliche Themenfelder wurden Projektideen entwickelt. Neben den Bereichen „Stadt“, „Rhein“,  „Kulturelles Erbe“,  „Gärten der Technik“, wurden im Masterplan „Grün“ die Themen „Dhünnkorridor“ und „Dhünnhochfläche“  als wichtige Bausteine angesehen.

Dabei sind die Bergischen Hochflächen als ein besonders wertvoller Kulturlandschaftsbestandteil erkannt und ausgewiesen worden.

 

Über die kulturhistorische und ökologische Bedeutung hinaus ist die Dhünnhochfläche mit der Großen Dhünntalsperre Wasserversorger für über eine Millionen Menschen.

Diese naturräumlichen und wasserwirtschaftlichen Werte gilt es zu schützen und gleichzeitig sollen die potenziellen touristischen Entwicklungsmöglichkeiten ausgebaut und gefördert werden.

 

Die Chancen für Wermelskirchen liegen nun in der Möglichkeit, die örtlichen verkehrstechnischen Rahmenbedingungen der touristischen Infrastruktur zu stärken.  Durch ein zusätzliches und qualitativ aufgewertetes Angebot an Wegen und Aussichtspunkten erhält die „Dhünnhochfläche“ die Möglichkeit, seinen Besuchern und gleichzeitig den hier Ansässigen eine neue Qualität in der Erfahrung des Kulturlandschaftsraumes zu bieten.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Die Einzelhandels-, Unterkunfts- und sonstigen Kulturangebote erfahren insgesamt eine höhere Nachfrage und Auslastung.

Rund 9 Mio. Menschen leben in einem ca. 50 km-Radius rund um Wermelskirchen. In etwa 60 Minuten ist der Naturraum „Dhünnhochfläche“ von ihnen zu erreichen und er-fahrbar.

 

Einstieg in die Umsetzung und Auswahl erster Projekte

 

Da bei der Förderung der Projekte der regionale Gedanke im Vordergrund steht, werden im Rahmen  der Projektideen zur Dhünnhochfläche die Gemeinschaftsmaßnahmen der Projektpartner, wie die Rundwege um die Vorsperre und die Große Dhünntalsperre, sowie der Eifgenbachweg als erste Projekte weiterentwickelt und für die Umsetzung vorgesehen.

 

Danach bzw. parallel dazu können je nach Haushalts- und Interessenslage die eigenständigen kommunalen Projekte umgesetzt und fortentwickelt werden.

 

Bezogen auf die Prioritätenliste, wie sie dem Rat in der Sitzungsvorlage am 23.03.09 vorgestellt und zum Beschluss vorgelegt worden ist, schlägt die Verwaltung folgende vier Projekte zur weiteren Entwicklung und Realisierung vor:

 

1.         Tor / Reisegarten „Eifgen“

2.         Tor / Reisegarten „Höhe“

3.         Aussichtspunkt / Plateau „Höhe“

4.         Aussichtspunkt / Plateau „Dreibäumen“        

 

 

Stand der Planung der ersten Projekte

 

Gemäß Beschluss des Rates vom 23.03.09 sollen die in der damaligen Sitzungsvorlage unter Priorität I aufgelisteten Maßnahmen grundsätzlich weiterentwickelt, hinsichtlich ihrer technischen und rechtlichen Umsetzbarkeit überprüft und in Bezug auf die Kosten konkretisiert werden.

 

Die Projektpartner, der Rheinisch-Bergische Kreis, der Wupperverband, die Gemeinden Kürten und Odenthal sowie die Städte Burscheid und Wermelskirchen haben zwischenzeitlich für die Gemeinschaftsprojekte (Rundwege) und erste Einzelprojekte in Wermelskirchen ein Planungsbüro (SCAPE Düsseldorf) in einem Auswahlverfahren ermittelt. Das Büro hat projektbezogene Angebote für Planungsleistungen abgegeben.

 

Von Amt 66 wurden im Rahmen der Haushaltsmittelanmeldung für 2010 / 2011 einzelne Projekte angemeldet, so wie sie dem Rat in seiner Sitzung am 23.03.09 vorgestellt und für die nächsten Jahre aufgelistet waren.

 

Der ursprüngliche Ansatz wurde dabei von 1.3 Mio. € auf 0,76 Mio. € reduziert.

 

 

 

Kosten, Förderung und Federführung der Projekte

 

Für diese ersten Projekte besteht nun die Möglichkeit, nach einer entsprechenden Vorplanung (Büro SCAPE) Förderanträge zu stellen. Die Planungskosten werden dabei zunächst nicht gefördert.

Die spätere Umsetzung der Projekte wird überwiegend mit 80 % gefördert. Einige Projekte, wie der Ausbau bereits bestehender Parkplatzanlagen, werden dagegen nur mit 50 % im Rahmen der Förderung durch das Programm FöNA unterstützt.

 

Die Kosten betragen insgesamt 51.307,20 €. für die Planung der ersten Maßnahmen, verteilt auf die jeweiligen Projekte.

Darin enthalten sind die zwei Rundwege um die Dhünntalsperre, der Eifgenbachweg und zwei Aussichtspunkte und Reisegärten in Wermelskirchen.

 

Dabei teilen sich die Projektträger die Kosten mit einem Verteilungsschlüssel, der in einer Kooperations- oder Verwaltungsvereinbarung vereinbart wird.

 

In einem ersten Schritt sollen nach Abstimmung mit den übrigen Projektträgern zunächst die zwei Rundwege und der Eifgenbachweg als Planung beauftragt werden.

 

Hierbei belaufen sich die Kosten auf insgesamt 34.384,50 €. Für die Stadt Wermelskirchen entfallen aus diesem Planungspaket Kosten in Höhe von 12.326,00 €.

 

Die Beauftragung der Planungen für zwei Aussichtspunkte und zwei Reisegärten im Stadtgebiet von Wermelskirchen in Höhe von 16.921,70 € sollen zunächst noch zurückgestellt werden.

Hier muss zuerst noch die eigentumsrechtliche Situation der beanspruchten Flächen und der politische Umsetzungswille für diese Projekte geklärt werden.

 

 

Weitere Projektabwicklung und Unterzeichnung eines Kooperationsvertrages

 

Nach Vorstellung des RBK, der bislang die Koordination der Projekte übernommen hatte, soll die direkte Umsetzung der einzelnen Maßnahmen nun aber durch die Kommunen erfolgen.

 

Dabei sollte eine Gemeinde federführend agieren und entsprechende Kostenregelungen in einer Kooperationsvereinbarung vertraglich regeln.

 

Dies wird auch damit begründet, dass der Kreis im  Rahmen der Förderung dieser Projekte kein Zuwendungsempfänger sein kann.

 

Auf Vorschlag der Projektbeteiligten sollte die Stadt Wermelskirchen die Rolle der Projektleitung übernehmen.

 

Die Abwicklung und Kostenverteilung für die Projekte wurde bereits in einen  Entwurf  eines Kooperationsvertrages eingearbeitet, der vom Landrat, von den jeweiligen Bürgermeistern der beteiligten Kommunen und vom Vorstand des Wupperverbandes unterzeichnet werden müsste.

Bei Übernahme der Federführung und Abrechnung der Projekte durch die Stadt Wermelskirchen ist im Rahmen der Beauftragung der Vorplanungen haushaltstechnisch der Gesamtbetrag  im Haushalt darzustellen. In der Abwicklung der Maßnahmen wird der Haushalt dadurch aber nicht zusätzlich belastet.

Insgesamt wird von der Stadt Wermelskirchen bei der Federführung der Projekte auch ein Verwaltungskostenzuschlag von den Projektpartnern erwartet und soll in den Kooperationsvertrag aufgenommen werden.

 

Insofern ist die Weiterführung der Projekte vorbereitet und kann nach Beschlussfassung im StuV direkt fortgesetzt werden.

 

Bewertung aktueller Bedenken und Anregungen zu dem Themenfeld Entwicklung der Dhünnhochfläche

 

Zu aktuell vorgebrachten Bedenken und Anregungen zur Umsetzung verschiedener Regionaleprojekte ist folgendes festzustellen:

 

1.         Anregung

 

Aussichtspunkte und Plateaus müssen so in die Landschaft eingebunden werden, das sie nicht als Fremdkörper wirken.

 

Bewertung

 

Es ist erklärtes Ziel bei den Projekten, dass die Aussichtspunkte und Plateaus so schonend wie möglich in die jeweilige örtliche Situation einpasst werden. Darüber hinaus können diese Punkte aber auch, eingebettet in die jeweilige Landschaftssituation als Landmarke entwickelt werden bzw. die naturräumlichen Merkmale aufgreifen und durch seine Entwurfselemente (Landschaftsmodellierungen / Natursteinmauern o.ä.) den jeweiligen Ort hervorheben.

 

2.         Anregung

 

            Zusätzliche Wanderwege sollten nur mit Vorsicht geöffnet werden.

 

            Bewertung

 

Im Rahmen der Regionale sind außer der Rundwegergänzung auf der Südseite der Vorsperre keine zusätzlichen Wanderwege geplant, die in empfindsame Bereiche führen. Gemäß Zielsetzung beim Vorsperrenrundweg verläuft die Route überwiegend auf vorhandenen Wegen, so dass sensible Bereiche ungestört bleiben.

 

3.         Anregung

 

            Die geplanten Reisegärten sollten nicht zu „Autobahnparkplätzen“ ausgebaut werden. Inwieweit eine Beleuchtung (Lichtverschmutzung) notwendig ist bzw. weitere Einrichtungen (u.a. Toilettenanlagen) nötig sind, muss beraten werden.

 

            Bewertung

 

Auch für die geplanten Reisegärten gilt, dass sie auf ihre jeweiligen Standorte landschaftlich eingepasst werden sollen. Ihre Qualität soll gerade darin liegen neben der funktionellen Unterbringung von Pkw-Stellplätzen den Charakter der jeweiligen landschaftlichen Umgebung aufzunehmen und sich dieser anzupassen. Welche ergänzenden Einrichtungen hier dann untergebracht und eingerichtet werden, wird im weiteren Verlauf der Planung überlegt, und jeweils in den zuständigen Arbeitskreisen und Ausschüssen beraten und beschlossen.

 

4.         Anregung

 

            Mountainbiking sollte nur in eng begrenzten Arealen außerhalb der Schutzzonen gestattet werden.

 

            Bewertung

 

Die Aktivitäten zu diesem Sport sollen gebündelt werden und günstigstenfalls in einer Bikeparkanlage zusammengeführt werden. Im Rahmen der Regionale sind zwei mögliche Bereiche angesprochen worden (Schöllerhof / Große Ledder) die aber erst noch auf ihre Tauglichkeit hin näher untersucht werden müssen. Wenn sich darüber hinaus auch andere Standorte anbieten ist dies nicht schädlich, zumal vermutlich die Investitionen dazu privat sind und keine Förderung aus der Regionale erfahren.

 

 

 

Als Information stehen die im Rahmen der bisherigen Projektentwicklung erstellten  Broschüren zur „Dhünnhochfläche – Wasserwerk der Region“ zur Verfügung.

Die gedruckten Exemplare werden in den jeweiligen Sitzungen an die Mitglieder der Arbeitskreise und des Ausschusses ausgehändigt.

Darüber hinaus sind die Broschüren auf der Internetseite der Stadt Wermelskirchen (Leben in Wermelskirchen >>> Planen, Bauen & Geodaten >>> Stadtplanung) einsehbar und für die Vorbereitung der Sitzung zu nutzen.

 

Die Beschreibungen der ersten Projekte, die realisiert werden sollen, finden sich in der Broschüre 2 auf den Seiten:

 

1.      Talsperrenrundweg „Große Dhünntalsperre“                         S. 10

2.      Vorsperrenrundweg „Vorsperre Große Dhünn“                      S. 12

3.      Eifgenbachweg                                                                       S. 42

4.      Tore /  Reisegärten „Eifgen“ und „Höhe“                                S. 51/55/56

5.      Aussichtspunkte / Plateaus „Dreibäumen“ und „Höhe“          S. 64/68/69

 

 

           

 

 

Anlage/n:

Anlage/n:

 

 

Übersichtspläne:

 

1. Lage im Raum / Projekträume

2. Einzugsbereich Dhünnhochfläche

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage_1 (200 KB)      
Anlage 2 2 Anlage_2 (461 KB)      
FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN:

FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN:

X

Ja

 

Nein

FINANZIELLE ABSICHERUNG DER AUSGABEN BEI:

 

Gesamtkosten der Maßnahme Beschaffungs/ Herstellungskosten einschl. MWSt.)

zur Verfügung stehende Mittel:  Ansatz, Ausgaberest

Verpflichtungsermächtigung

 

EUR

 

EUR

 

EUR

Jährliche zusätzliche Folgekosten:

 

EUR

 

Keine

Der Betrag steht haushaltsmäßig in voller Höhe zur Verfügung: (bei Nein: Stellungnahme der Kämmerei erforderlich)

 

X

Ja

 

Nein

 

Im Haushalt 2009 sind 20.000 € im Bereich Bauleitplanung vorhanden. Der Anteil der Projektpartner wird im Rahmen der Kooperation direkt an die Stadt rückerstattet. (s. auch Sachverhalt in der Sitzungsvorlage)

 

17.11.09  Unterschrift