Vorlage - RAT/1765/2009  

 
 
Betreff: Beteiligung der Stadt Wermelskirchen an der weltweiten Kampagne "Städte für das Leben - Städte gegen die Todesstrafe";
Eilbeschluss gem. § 60 Abs. 1 Gemeindeordnung NRW
Status:öffentlich  
Federführend:Haupt- und Personalamt Bearbeiter/-in: Scholz, Jürgen
Beratungsfolge:
Haupt- und Finanzausschuss Entscheidung
23.11.2009 
Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Todesstrafe  

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Unter Inanspruchnahme von § 60 Abs. 1 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen beschließt der Haupt- und Finanzausschuss die Teilnahme der Stadt Wermelskirchen an der internationalen Kampagne „Städte für das Leben – Städte gegen die Todesstrafe“. Die Stadt Wermelskirchen wird sich zunächst an der öffentlichen Aktion am 30.11.2009 beteiligen und hierzu ein bekanntes öffentliches Gebäude beleuchten. Die Verwaltung wird beauftragt, diese Aktion umzusetzen.

 

Die evtl. Durchführung weiterer Aktionen bleibt der weiteren Beratung vorbehalten.

Sachverhalt:

Sachverhalt:

 

Die Gemeinschaft Saint’Egidio hat die Stadt Wermelskirchen angeschrieben und die Bitte geäußert, sich an der internationalen Initiative dieser Gemeinschaft zur Abschaffung der Todesstrafe zu beteiligen. Einzelheiten zu dieser Initiative sind den beigefügten Anlagen zu entnehmen.

 

Aus Sicht der Verwaltung handelt es sich bei der internationalen Kampagne „Städte für das Leben – Städte gegen die Todesstrafe“ um eine Initiative, die unterstützungswürdig ist. Welche der empfohlenen Initiativen in Wermelskirchen umgesetzt werden, bleibt der Beratung in den zuständigen Gremien vorbehalten.

 

Vorab wird jedoch vorgeschlagen, dass sich die Stadt Wermelskirchen an der weltweiten Aktion beteiligt und am 30.11.2009 ein öffentliches Gebäude beleuchtet. Die Verwaltung wird Einzelheiten hierzu kurzfristig erarbeiten.

 

Da die Durchführung dieser Aktion, die bereits am 30.11.2009 umgesetzt werden soll, den Beschluss zur Teilnahme an der internationalen Initiative voraussetzt und die nächste Sitzung des Rates der Stadt erst am 14.12.2009 stattfindet, ist es erforderlich, einen Eilbeschluss gem. § 60 Abs. 1 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen durch den Haupt- und Finanzausschuss zu fassen.


Anlage/n:

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Todesstrafe (320 KB)