Vorlage - RAT/1766/2009  

 
 
Betreff: Zuschüsse an Kindergärten Freier Träger: Bereitstellung von überplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen gem. § 83 Abs. 2 GO NRW i.V.m. § 60 Abs. 1 GO NRW
Status:öffentlich  
Verfasser:Herr Sieger
Federführend:Jugendamt Bearbeiter/-in: Clemm, Rainer
Beratungsfolge:
Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung
23.11.2009 
Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Unter Inanspruchnahme von § 60 Abs. 1 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (Eilbeschluss) beschließt der Haupt- und Finanzausschuss gemäß § 83 Abs. 2 GO NRW bei dem Produkt  006.001.001 („Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen“) überplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen für die Zuschüsse an Kindergärten freier Träger in Höhe von 39.000,00 € bereitzustellen. Über die Deckung ist im Zuge der Jahresabschlussarbeiten zu entscheiden.

Sachverhalt:

Sachverhalt:

 

Der Ansatz für die Zuschüsse an Kindergärten freier Träger für das Haushaltsjahr 2009 wurde im Jahr 2008 auf der Grundlage des ab 01.08.2008 geltenden Kinderbildungsgesetzes (KiBiz) berechnet.

Im Vergleich zur Berechnung nach dem bis zum 31.07.2008 gültigen Gesetz über Tageseinrichtungen für Kinder (GTK), wonach die Betriebskosten je Kalenderjahr berechnet worden sind, werden die Betriebskosten im Rahmen des ab 01.08.2008 geltenden KiBiz auf der Grundlage von Kindergartenjahren (01.08. - 31.07.) berechnet. Für das Haushaltsjahr 2009 stellen demnach die entsprechenden Kalendermonate der Kindergartenjahre 2008/2009  und 2009/2010 die Grundlage für die Berechnung der Betriebskosten und der Betriebskostenzuschüsse dar.

Nach dem Vorliegen der für die Betriebskostenberechnung maßgeblichen Belegungszahlen ab 01.08.2009 (Kindergartenjahr 2009/2010) ist eine Überprüfung des gebildeten Haushaltsansatzes erfolgt. Die Überprüfung mit den zu diesem Zeitpunkt bekannten Zahlen hatte zum Ergebnis, dass eine Differenz zum Ansatz 2009 von  - 490.400,00 € bestand.

Bei dieser Überprüfung sind die finanziellen Auswirkungen der Sonderregelung für die Kindertageseinrichtung des DRK und die kommunale Sonderförderung für das Kigajahr 2009/2010 nicht mit eingeflossen ( 01.08.09 -31.07.10 ).

Das DRK hat aufgrund eines mit der Stadt Wermelskirchen geschlossenen Vertrages Anspruch auf die Übernahme des vollständigen Trägeranteils an den Betriebskosten. Der Trägeranteil wird anhand der Abrechnung der vergangenen Kindergartenjahre als Abschlagszahlung  ausgezahlt. Die Spitzabrechnung erfolgt nach der Abrechnung des entsprechenden Kindergartenjahres. Diese Abrechnung ist mittlerweile erfolgt. Daraus ergibt sich eine Differenz von gerundet 7.000,- € zugunsten des DRK, welcher dem Träger noch gezahlt werden muss.

Die kommunale Sonderförderung ist im September 2008 verändert worden. Damit einhergehend ist die Sonderförderung auf ein Antragsverfahren umgestellt worden. Die Träger müssen den Antrag auf Sonderförderung gemeinsam mit dem Antrag auf Betriebskosten stellen (Termin 15.03. des Jahres). Diese Anträge sind seitens der Träger jedoch nicht gestellt worden. Erst nach Erinnerungen durch das Amt für Jugend, Bildung und Sport haben die Träger dies nachgeholt (Ende September) Die aufgrund der Antragstellung auf 2009 entfallende Kommunale Sonderförderung beträgt 37.515,64 €, gerundet 38.000,00 €

Die Addition dieser beiden Posten ergibt einen Betrag von 45.000 €. Das Konto weist noch eine Deckung von ca. 6.000,00 € auf, so dass 39.000,00 € zusätzlich bereit zu stellen sind.

Die zusätzlichen Mittel in Höhe von 39.000 € sind aus gesetzlichen und vertraglichen Gründen unabweisbar. Die Auszahlung ist bereits überfällig. Daher ist ein Eilbeschluss des Haupt- und Finanzausschusses gemäß § 60 Abs. 1 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen erforderlich, da die nächste Sitzung des Rates der Stadt erst am 14.12.2009 stattfindet. Der Haupt- und Finanzausschuss stellt die überplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen im Produkt 006.001.001 „Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen“ bereit.

 

 

FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN:

FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN:

X

Ja

 

Nein

FINANZIELLE ABSICHERUNG DER AUSGABEN BEI:

 

Gesamtkosten der Maßnahme Beschaffungs/ Herstellungskosten einschl. MWSt.)

zur Verfügung stehende Mittel:  Ansatz, Ausgaberest

Verpflichtungsermächtigung

39000,00

EUR

 

EUR

 

EUR

Jährliche zusätzliche Folgekosten:

 

EUR

 

Keine

Der Betrag steht haushaltsmäßig in voller Höhe zur Verfügung: (bei Nein: Stellungnahme der Kämmerei erforderlich)

 

 

Ja

X

Nein

 

 

 

Datum, Unterschrift