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Beschlussvorschlag: Der Haupt- und Finanzausschuss stellt außerplanmäßig für die Installation einer Rundsprechanlage für die Nebenstelle Schillerstraße des städtischen Gymnasiums 20.000 € im „Auftragssachkonto I 01122227 01000 7851000 Rundsprechanlage Gymnasium" im Wege einer Dringlichkeitsentscheidung nach § 60 (1) GO NW bereit. Die Deckung erfolgt aus dem Auftragssachkonto „I 01122101 7851000 Umbau alter Bauhof für Feuerwehrzwecke“. Sachverhalt: Die Nebenstelle Schillerstraße des städtischen Gymnasiums Wermelskirchen verfügt als einzige weiterführende Schule nicht über eine Rundsprechanlage. Die Schulleitung wie die Schulpflegschaft fordern angesichts der aktuellen Sicherheitsprobleme, dass die Nebenstelle umgehend mit einer Rundsprechanlage ausgestattet wird.
Die Rundsprechanlage ermöglicht, dass im Alarmfall Berechtigte (in der Regel die Schulleitung und einzeln berechtigte Lehrer/-innen) Alarm auslösen können. Mit Beplanung der Maßnahme wird geprüft, ob diese Alarmierung auch mittels Handy mit vertretbaren Kosten möglich ist. Von der Zentrale der Rundsprechanlage aus sind auch einzelne Räume ansprechbar. Außerdem kann die Rundsprechanlage nach der Installation einer DV-Verbindung zum Hauptgebäude auch von dort bedient werden.
Die Kosten für diese Rundsprechanlage liegen bei 29.000 Euro. Die Verkabelung wird gemeinsam mit der IT-Abteilung des Hauptamtes abgestimmt und durchgeführt, die ihrerseits eine IT-Verkabelung des Gebäudes für 2010 projektiert hat. Somit entfällt ein Teil der Leitungs- und Installationskosten, da diese zusammen mit der IT-Verkabelung durchgeführt werden können. Aus diesem Grund sind nur 20.000 Euro für diese Maßnahme außerplanmäßig bereit zu stellen.
Um die Warnmöglichkeit zeitnah realisieren zu können soll die Bereitstellung dieser Haushaltsmittel im Wege einer Dringlichkeitsentscheidung nach § 60 (1) GO NW erfolgen.
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