Vorlage - RAT/1769/2009  

 
 
Betreff: Erweiterung Cafeteria Gymnasium Wermelskirchen; hier:
Anzeige nach § 24 Abs. 2 GemHVO NRW überplanmäßige Mittelbereitstellung gem. § 83 GO NRW
Status:öffentlich  
Federführend:Amt für Gebäudewirtschaft Bearbeiter/-in: von Foller, Achim
Beratungsfolge:
Haupt- und Finanzausschuss Entscheidung
23.11.2009 
Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses zur Kenntnis genommen   
Rat der Stadt Entscheidung
14.12.2009 
3. Sitzung des Rates der Stadt (offen)   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

Der Rat der Stadt nimmt die Erhöhung der Gesamtkosten bei der baulichen Einzelmaßnahme „Erweiterung Cafeteria Gymnasium (Auftragssachkonto I 01122221 7851000) von 147.000,00 € um 51.000,00 € auf 198.000,00gem. § 24 Abs. 2 GemHVO NRW zur Kenntnis. Die Deckung erfolgt im Rahmen der gegenseitigen Deckungsfähigkeit über Minderauszahlungen bei dem Produkt 001.012.001 (Sachkonto I 01122701 01000 7851000 Sanierung Mehrzweckhalle Dabringhausen.

 

Sachverhalt:

Sachverhalt:

Nach § 24 Abs. 2 und entsprechender Dienstanweisung ist der Rat der Stadt zu unterrichten, wenn sich abzeichnet, dass sich die Gesamtausgaben einer Maßnahme des investiven Finanzplanes nicht nur geringfügig erhöhen werden.

 

Die Stadt Wermelskirchen hat die Wertgrenzen in der „Dienstanweisung für die Durchführung des § 24 der Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO)“ und in den „Richtlinien für die Durchführung von Bauinvestitionscontrolling“ festgelegt. Als nicht geringfügig im Sinne des § 24 Abs. 2 GemHVO NRW gelten Kostenerhöhungen bei einer Einzelmaßnahme des investiven Finanzplanes um mehr als 10 %, sofern sie den Betrag von 30.000,00 € übersteigen. Kostenerhöhungen von über 75.000,00 € sind in jedem Fall als nicht geringfügig anzusehen. Diese Wertgrenzen gelten analog für Kostensteigerungen bei baulichen Einzelmaßnahmen der Ergebnisplanung bzw. der konsumtiven Finanzplanung.

Die vorgenannten Wertgrenzen werden bei der Maßnahme „Erweiterung Cafeteria überschritten, so dass hiermit die dann vorgeschriebene Information des Rates gemäß § 24 GemHVO NRW erfolgt.

 

Aufgrund einer bedarfsgerechten Mittag-Betreuung im Gymnasium wurde die Erweiterung der bestehenden Cafeteria im Jahre 2008 beschlossen. Hierfür wurden in den Haushalt insgesamt 147.000,00 Euro eingebracht.

 

Das mit der Planung beauftragte Architekturbüro Baubox Architekten aus Köln legte hierfür die Ergebnisse der Leistungsphasen I und II vor. Hierzu gehört auch die Kostenschätzung nach DIN 276. Hiernach ermittelte das Büro für die Umsetzung der Maßnahme Kosten in Höhe von 147.000,00 € inkl. MwSt. Nach Vorlage der Kostenberechnung erhöhten sich die Gesamtbaukosten um 15.000,00 € inkl. MwSt auf 162.000,00 €. Die Erhöhung wurde am 06.01.2009 der Investitionskonferenz mitgeteilt, die am 20.01.2009 der Fortführung der Maßnahme zugestimmt hat. Nach erfolgter Ausschreibung der einzelnen Gewerke wurde am 08.06.2009 der Kostenanschlag vom Architekturbüro Baubox Architekten vorgelegt. Er beträgt 182.000,00 . Nach Abschluss der Maßnahme im August 2009 betragen die Gesamtkosten nach der Kostenfeststellung durch das Büro Baubox und dem Fachamt 198.000,00 Euro.

 

Dieser Wert überschreitet den Ansatz im Haushaltsplan 2008 und 2009 um 51.000,00 € oder rd. 35 %.

 

Die Gründe für die Kostenerhöhung resultieren im Wesentlichen aus Kostensteigerungen in fast allen Gewerken. Bei den Maurer- und Betonarbeiten ergaben sich Mehrkosten in Bezug auf die Kostenberechnung von rd. 5.600,00 € aufgrund der erforderlichen Änderung bei der Gründung des Gebäudes. Bei den Dachdeckerarbeiten musste u. a. aufgrund der aktuellen Energieeinsparverordnung eine höherwertige Dachdämmung eingebaut werden, die in der Summe 3.400,00 € Mehrkosten verursachte. Neben aktuellen Preissteigerungen und erforderlichen Anpassungsarbeiten, die sich während der Ausführungsphase ergaben, mussten Mehrkosten von rd. 6.600,00 € bei den Fliesenarbeiten aufgewendet werden. Dies wurde u. a. erforderlich, weil ein großer Teil der bestehenden Fliesen im ehem. WC-Bereich lose waren und erneuert werden mussten. Bei den Schreinerarbeiten ergaben sich Mehrkosten von rd. 2.800,00 € aufgrund zusätzlich erforderlichen Arbeiten, die sich bei der Ausführung ergaben. So wurden z. B. zusätzliche Bankflächen und Anpassungsarbeiten ausgeführt. Aufgrund der gesamten Kostensteigerung in der Kostengruppe 300 und 400 wurden die Baunebenkosten entsprechen angepasst. Hier ergaben sich Mehrkosten gegenüber der Kostenschätzung von rd. 12.800,00 €.

 

 

 

In der Summe beträgt die zusätzliche Belastung nach dem Haushaltsansatz 2008/2009  51.000 €. Die Deckung erfolgt im Rahmen der gegenseitigen Deckungsfähigkeit über Minderauszahlungen bei dem Produkt 001.012.001 (Sachkonto I 01122701 01000 7851000 Sanierung Mehrzweckhalle Dabringhausen.

 

FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN:

FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN:

X

Ja

 

Nein

FINANZIELLE ABSICHERUNG DER AUSGABEN BEI:

Auftragssachkonto I 01122221 7851000

Gesamtkosten der Maßnahme Beschaffungs/ Herstellungskosten einschl. MWSt.)

zur Verfügung stehende Mittel:  Ansatz, Ausgaberest

Verpflichtungsermächtigung

198.000

EUR

147.000

EUR

 

EUR

Jährliche zusätzliche Folgekosten:

 

EUR

X

Keine

Der Betrag steht haushaltsmäßig in voller Höhe zur Verfügung: (bei Nein: Stellungnahme der Kämmerei erforderlich)

 

 

Ja

X

Nein

 

 

 

Datum, Unterschrift