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Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt nimmt die Ausführung der Verwaltung zur Kenntnis und erteilt das Einvernehmen gemäß § 5 Straßen- und Wegegesetz Nordrhein Westfalen zur Neufestsetzung der Ortsdurchfahrten auf der B 51 und der L 409 in der Ortslage Wermelskirchen.
Sachverhalt:
Mit beigefügten Schreiben vom 17.09.2009 beantragt der Landesbetrieb Straßenbau NRW die Neufestsetzung der Ortsdurchfahrt B 51 (OD Neuenhöhe) und L 409 (OD Dhünner Straße) in der Ortslage Wermelskirchen.
B 51 Die jetzige OD – Festlegung im Bereich Neuenhöhe liegt mittig in der Busbucht. Die Ortsdurchfahrt soll aus der vorhandenen Busbucht in östliche Richtung verlegt werden.
L 409 Die Ortsdurchfahrt L 409 soll um den Abschnitt Thomas-Mann-Str. (alte B51) und dem Durchstich (L 409n) bis auf die Umgehungsstrasse B 51n verlängert werden. Dort befinden sich Zufahrten zur Wohn- und Geschäftsbebauung, dieser Bereich liegt dann zukünftig innerhalb der Ortsdurchfahrt L409.
Aus Sicht der Verwaltung kann dem Anliegen des Landesbetriebes Straßenbau NRW in Anwendung der Vorschrift des § 5 des Straßen- und Wegegesetzes Nordrhein Westfalen stattgegeben werden.
Die Neufestsetzungen sind in den beigefügten Plänen im Maßstab 1:2500 (OD Neuenhöhe) und 1:5000 (OD Dhünner Straße) dargestellt.
Anlagen: Schreiben des Landesbetriebes Übersicht: OD B 51 Neuenhöhe Übersicht: OD L 409 Dhünner Straße
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