Vorlage - RAT/1773/2009  

 
 
Betreff: 1. Nachtragssatzung zur Satzung über die Ehrung verdienter Bürger der Stadt Wermelskirchen vom 13.11.2007
Status:öffentlich  
Federführend:Haupt- und Personalamt Bearbeiter/-in: Hennen-Mentenich, Claudia
Beratungsfolge:
Rat der Stadt Entscheidung
14.12.2009 
3. Sitzung des Rates der Stadt (offen)   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n
Finanzielle Auswirkungen
Anlagen:
103-01-2007_neu  

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt beschließt die 1. Nachtragssatzung zur Satzung über die Ehrung verdienter Bürger der Stadt Wermelskirchen vom 13.11.2007 in der von der Verwaltung vorgelegten Fassung. Ein Exemplar der Satzung ist dem Original der Niederschrift als Anlage beizufügen.

 

Sachverhalt:

Sachverhalt:

 

In der derzeit gültigen Satzung über die Ehrung verdienter Bürger der Stadt Wermelskirchen wurde im § 1 (1-3) fälschlicherweise das Wort „Legislaturperiode/n“ verwendet.

Es muss aber hier korrekt heißen: „Wahlperiode/n“

 

Die 1. Nachtragssatzung zur Satzung über die Ehrung verdienter Bürger der Stadt Wermelskirchen vom 13.11.2007 ist dieser Beschlussvorlage als Anlage beigefügt.

Anlage/n:

Anlage/n:

 

- 1. Nachtragssatzung zur Satzung über die Ehrung verdienter Bürger der Stadt Wermelskirchen vom 13.11.2007

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 103-01-2007_neu (59 KB)      
FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN:

FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN:

 

Ja

 

Nein

FINANZIELLE ABSICHERUNG DER AUSGABEN BEI:

 

Gesamtkosten der Maßnahme Beschaffungs/ Herstellungskosten einschl. MWSt.)

zur Verfügung stehende Mittel:  Ansatz, Ausgaberest

Verpflichtungsermächtigung

 

EUR

 

EUR

 

EUR

Jährliche zusätzliche Folgekosten:

 

EUR

 

Keine

Der Betrag steht haushaltsmäßig in voller Höhe zur Verfügung: (bei Nein: Stellungnahme der Kämmerei erforderlich)

 

 

Ja

 

Nein

 

 

 

Datum, Unterschrift