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Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt beschließt die 1. Nachtragssatzung zur Satzung über die Ehrung verdienter Bürger der Stadt Wermelskirchen vom 13.11.2007 in der von der Verwaltung vorgelegten Fassung. Ein Exemplar der Satzung ist dem Original der Niederschrift als Anlage beizufügen.
Sachverhalt:
In der derzeit gültigen Satzung über die Ehrung verdienter Bürger der Stadt Wermelskirchen wurde im § 1 (1-3) fälschlicherweise das Wort „Legislaturperiode/n“ verwendet. Es muss aber hier korrekt heißen: „Wahlperiode/n“
Die 1. Nachtragssatzung zur Satzung über die Ehrung verdienter Bürger der Stadt Wermelskirchen vom 13.11.2007 ist dieser Beschlussvorlage als Anlage beigefügt. Anlage/n:
- 1. Nachtragssatzung zur Satzung über die Ehrung verdienter Bürger der Stadt Wermelskirchen vom 13.11.2007
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