Vorlage - RAT/1757/2009-1  

 
 
Betreff: Radweg auf der ehemaligen Bahntrasse KBS 411
Weiterentwicklung und Realisierung des Projekts in 2010/11
Status:öffentlich  
Verfasser:Schindler, Wolfgang
Federführend:Planungsamt Bearbeiter/-in: Schindler, Wolfgang
Beratungsfolge:
Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung
23.11.2009 
Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses ungeändert beschlossen   
Ausschuss für Stadtentwicklung, Verkehr und Umweltfragen Vorberatung
30.11.2009 
Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Verkehr und Umweltfragen ungeändert beschlossen   
Beirat für Menschen mit Behinderung Vorberatung
Rat der Stadt Entscheidung
14.12.2009 
3. Sitzung des Rates der Stadt (offen)   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n
Finanzielle Auswirkungen
Anlagen:
Anlage_1_Sitzungsvorlage_Bahntrasse  
Anlage_2_Erlaeuterungsbericht  
Anlage_3a_Sitzungsvorlage_Bahntrasse  
Anlage_3b_Sitzungsvorlage_Bahntrasse  
Anlage_3c_Sitzungsvorlage_Bahntrasse  

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

A)

Der Beirat für Menschen mit Behinderung stimmt der Planung des Radweges zu und empfiehlt den Fachausschüssen und dem Rat der Stadt die Realisierung dieses Projekts.

 

B)

Der Rat der Stadt beschließt die generelle Weiterführung der Realisierung des Radwegebaus auf der ehemaligen Bahntrasse KBS 411 unter den Rahmenbedingungen wie sie in der Sitzungsvorlage dargestellt sind.

Der Beschluss beinhaltet damit folgende Teilbeschlüsse:

 

I.              Beschluss zu dem Grunderwerb

              (s. Tagesordnungspunkt in der nichtöffentlichen Sitzung)

 

II.              Beschluss über die Aufstellung einer Verwaltungsvereinbarung

 

III.              Beschluss zu vorbereitenden Arbeiten an der Trasse (u.a. Freilegung)

 

IV.              Beschluss zur Vergabe der Ausführungsplanung nach der Förderzusage

 

V.              Beschluss über die Empfehlung zur Bereitstellung der Haushaltsmittel 2010/11

 

VI.              Beschluss über die Durchführung der Baumassnahme (Ausbaubeschluss)

 

C)

 

Der Rat der Stadt beschließt keine durchgängige Beleuchtung der Radwegetrasse auszuführen. Punktuelle Beleuchtungen sollen vor allem an Gefahrenstellen installiert werden.

Die Unterhaltung des Radweges soll ohne Winterdienst stattfinden.             

 

Die zuvor aufgeführten Beschlüsse erfolgen vorbehaltlich der Zustimmung zu dem städtischen Haushalt 2010.

Falls sich darüber hinaus wesentliche Änderungen bei den Rahmenbedingungen ergeben (u.a. Kostenrahmen), ist der Rat der Stadt erneut mit dem Thema zu befassen.

 

 

 

 

 

Sachverhalt:

Sachverhalt:

 

Ausgangssituation

 

Der Rat der Stadt hat sich zuletzt am 22.09.08 mit der Thematik Radweg auf der ehemaligen Bahntrasse KBS 411 befasst.

Neben dem Grundsatzbeschluss eine durchgängige Radwegeführung auf der alten Bahntrasse zu konzipieren, beschloss und beauftragte der Rat die Verwaltung das Projekt weiter zu entwickeln und einen Finanzierungs- bzw. Förderantrag  auszuarbeiten.

 

Insofern wurde zwischenzeitlich eine Vorentwurfsplanung für das Projekt in Auftrag gegeben. Das Ingenieurbüro Osterhammel, Nümbrecht, hat die Vorplanung abgeschlossen und umfangreiche Planunterlagen erstellt, die die Grundlage für die Beantragung von Landeszuwendungen für den Bau des Radweges darstellen.

 

Abgabe Förderantrag             

 

Dieser Förderantrag zum Radweg wurde am 23.10.09 bei der Bez. Reg. Köln eingereicht. Der Förderantrag beinhaltet die üblichen Unterlagen wie die entsprechenden Übersichts- und Vorentwurfspläne sowie einen Erläuterungsbericht und eine erste Kostenberechnung.

 

Wie nach Abgabe des Förderantrags deutlich wird, sind noch einige Unterlagen nachzureichen, so dass erst dann mit einer verbindlichen Förderzusage gerechnet werden kann. Dies betrifft insbesondere eine von allen Beteiligten unterzeichnete Verwaltungsvereinbarung mit dem Landesbetrieb Straßenbau, die Zustimmung des Rates und des Beirats für Menschen mit Behinderungen, sowie Aussagen zum Baurecht (erforderliche Vereinbarungen, Planrecht, Grunderwerb u.a) für die Durchführung der Maßnahme neben einigen formellen Ergänzungen des Antrags.

 

Grundsätzlich wurde aber bereits durch die Bez. Reg. Köln bestätigt, dass das beantragte Vorhaben im diesjährigen Stadtverkehrsförderprogramm des Landes Nordrhein-Westfalen enthalten ist.

 

 

Sonstige Untersuchungen

 

Gleisschotteruntersuchung / Altlasten / Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag

 

Im Zusammenhang mit den erforderlichen Untersuchungen zur Realisierung des Radweges wurden im Auftrag der Bahnflächenentwicklungsgesellschaft (BEG) auch Untersuchungen zum Gleisschotter und zum Artenschutz beauftragt.

Die Gleisschotteruntersuchung weist im Streckenverlauf keine Auffälligkeiten hinsichtlich möglicher Altlasten aus. Lediglich im Bahnhofsbereich Hilgen und bei Streckenkilometer 26,65 sind Verdachtsmomente bzw. eine wilde Müllkippe zu registrieren.

Da in den kontaminierten Bereichen nach derzeitigem Stand keine Erdmassen entnommen werden, muss auch keine ordnungsgemäße Entsorgung vorgenommen werden.

Ein Verdacht auf das Vorliegen nutzungsbedingter Verunreinigungen des tieferen Untergrundes bzw. des gewachsenen Bodens besteht entsprechend im Bereich der freien Strecke und der ungenutzten Nebenflächen nicht.

 

In Bezug auf den Artenschutz steht die Untersuchung kurz vor dem Abschluss. Dafür wurde eine entsprechende Biotoptypenkartierung angefertigt. Hier sind die Vegetationsbestände und sonstigen Rahmenbedingungen dargstellt, die eine Bewertung über den möglichen Artenbestand bzw. dessen Gefährdung zulassen.

 

Im Ergebnis kann festgestellt werden, dass im direkten Verlauf der Radwegetrasse keine älteren Bäume betroffen sind, die allgemein als Rückzugsbereich für spezielle Arten (Vögel/Fledermäuse) gelten. Diese befinden sich eher in den Böschungsbereichen, da hier ausgehend von der ursprünglichen Nutzung der Trasse der Baumbewuchs sich längerfristig entwickeln konnte. Im Rahmen von weiteren Begehungen soll erfasst und festgelegt werden in welchem Ausmaß in den Bestand des Bewuchses der angrenzenden Böschungsbereiche eingegriffen werden soll.

Dies immer unter dem Aspekt des Artenschutzes und dem Anspruch eine verkehrssichere sowie landschaftlich gut integrierte (Alleenradweg) Verkehrstrasse zu gestalten.

Dazu sollen im Rahmen der Freilegung der Trasse auch Maßnahmen ergriffen werden, die eine Rückzugsmöglichkeit für mögliche vorhandene Arten zulassen. Dazu zählen Baum- und Holzablagerungen sowie die Einrichtung von Schottertaschen an besonders dafür festgelegten Stellen.

 

 

Natur- und Landschaftsschutz

 

In Bezug auf den Natur- und Landschaftsschutz ist bei Umsetzung des Radweges für den westlichen Teilabschnitt Tente/Hilgen die bisherige Festsetzung als „Geschützter Landschaftsbestandteil“ aufzuheben.

Die Untere Landschaftsbehörde (ULB) war bei der bisherigen Entwicklung des Radweges und hier insbesondere bei der Artenschutzrechtlichen Untersuchung eingebunden.

Vor dem Hintergrund, dass es sich hier um die Rücknutzung einer Verkehrstrasse handelt, soll in Bezug auf die beabsichtigte Versiegelung (keine Kompensation) eine Regelung durch das Ministerium MULNV erfolgen. Gemäß Landschaftsgesetz soll diese Rücknutzung bzw. der Eingriff in die Natur unter dem Gesichtspunkt „Natur auf Zeit“ bewertet werden.

 

Die ULB geht im Moment noch davon aus, bevor nicht eine entsprechende Regelung getroffen worden ist, dass eine Kompensation für die geplante Versiegelung (2,50 m Radweg) zu erfolgen hat.

In diesem Punkt muss also noch Klarheit geschaffen werden.

 

 

 

 

Die formelle Aufhebung der Trasse als „Geschützter Landschaftsbestandteil“ soll nach Aussage der ULB im Zusammenhang mit der Widmung des Radwegs als Verkehrsfläche erfolgen.

Eine Baugenehmigung für den Bau des Radweges ist nach der Landesbauordnung NRW nicht erforderlich.

 

Die Freilegung der Trasse vom bestehenden Baum- und Strauchbewuchs kann nur in den Wintermonaten stattfinden. Für die Freischneidung der Bereiche im Außenbereich bedarf es dazu einer Befreiung der Unteren Landschaftsbehörde. Dies betrifft die eigentliche Trasse sowie angrenzend stehende Gefahrenbäume in den Böschungen.

             

 

Nutzung der Trasse für Menschen mit Behinderungen

 

Der geplante Radweg wird in seiner gesamten Länge auf der Trasse der ehemaligen Bahnstrecke KBS 411 geführt. Dieser Verlauf zeichnet sich dadurch aus, dass insgesamt nur eine flache Längsneigung der Strecke gegeben ist. Dadurch wird die Benutzbarkeit der Gesamtstrecke auch für Fußgänger, Skater und Rollstuhlfahrer attraktiv.

Im Gesamtverlauf des Radweges ist lediglich die Durchquerung der Innenstadt durch andere Streckenelemente und Längsneigungen bestimmt. Auf der eigentlichen Bahntrasse sind dagegen günstige Verhältnisse zur Nutzung für Familien, Kinder und Menschen mit Behinderungen.

 

 

Die Trasse wird an 25 Punkten mit dem angrenzenden Straßen- und Wegenetz verknüpft. Diese Bereiche sind topographisch unterschiedlich geprägt und werden durchweg über Rampen mit dem Radweg verbunden.

Hier wird angestrebt, dass die Steigungsverhältnisse auch unter 6 %  liegen, so dass  insgesamt eine gut nutzbare Trasse für alle Besuchergruppen entsteht.

In wenigen Ausnahmefällen kann es sein, dass die Anrampung über 6 % liegt. Dies ist aber nur im Einzelfall wie z.B. im Bereich „Unterstraße“ zu erwarten.

 

Insgesamt ist der Verlauf und die Anbindungen des Rad-/ Gehweges ausgesprochen benutzerfreundlich, so dass eine Verkehrstrasse entsteht, die vielseitig verwendbar ist.

 

Verwaltungsvereinbarung mit Straßen NRW

 

Als eine wichtige Voraussetzung für die Umsetzung und für den Erhalt von Landeszuweisungen ist das Zustandekommen einer Verwaltungsvereinbarung zwischen dem Landesbetrieb Straßenbau NRW und der Stadt Wermelskirchen.

 

An den Voraussetzungen für eine solche Vereinbarung wird zur Zeit vor allem von Seiten von Straßen NRW noch gearbeitet und verhandelt.

 

Die Verhandlungen werden hauptsächlich zwischen Straßen NRW und dem Bundesministerium Verkehr geführt, da der Straßenbaulastträger hinsichtlich des Kaufpreises der Streckenabschnitte, die durch ihn finanziert werden sollen, noch Abstimmungsbedarf hat.

 

Nach einem Abstimmungsgespräch am 06.11.09 im Ministerium für Bauen und Verkehr NRW (MBV) in Düsseldorf, an dem die Betroffenen beteiligt waren, wurde im Ergebnis von Seiten der BEG zum Thema Verwaltungsvereinbarung festgestellt:

 

·         das in einer Verwaltungsvereinbarung zwischen den Kommunen und Straßen NRW eine pauschale Beteiligung des Bundes an den Kosten des Radweges vereinbart wird.

 

 

 

·         das in dieser pauschalen Mitfinanzierung die Kosten des Grunderwerbs, die ermittelten Baukosten und die Abgeltung der Kosten für Unterhaltung und Verkehrssicherung enthalten sind.

 

Straßen NRW wird unabhängig davon noch eigene Ermittlungen bezüglich des Kaufpreises für die Streckenabschnitte durchführen, die durch Bundesmittel finanziert werden sollen.

 

Darüber hinaus wurde vereinbart, dass die jeweiligen Kommunen Träger der gesamten Maßnahme in ihrem Bereich sind. Die Kommune wird auch abschließend Grundstückseigentümer

 

Ein endgültiger Abschluss einer Verwaltungsvereinbarung ist vermutlich erst dann zu erreichen, wenn die entsprechenden Vereinbarungen durch Straßen NRW bestätigt sind und deren Ermittlungen zur Kaufpreisfindung abgeschlossen sind.

(s. auch Abschnitt Kaufvertrag)

 

 

Kaufvertrag Bahntrasse

(s. Tagesordnungspunkt in der nichtöffentlichen Sitzung)

 

 

Kostenverteilung und Eigenanteil der Stadt

 

Nach dem Entwurf des Haushaltsplanes 2010, der am 14.12.2009 in den Rat der Stadt eingebracht wird, ist folgende Veranschlagung vorgesehen (zu dem Zeitpunkt wurde noch davon ausgegangen, dass Straßen NRW seine Grundstücke selbst erwirbt):

 

 

 

Auszahlungen

Zuschuss

Städt. Anteil

Baukosten Bereich Straßen NRW

1.170.000

1.170.000

0

Baukosten Bereich Stadt

1.390.000

971.600

418.400

Grundstückserwerb Bereich Stadt

370.000

277.500

92.500

Summe:

2.930.000

2.419.100

510.900

 

Im Rahmen der Haushaltsplanberatungen sind die Ansätze bzgl. des Grundstückserwerbs entsprechend anzupassen. Der Zuschussbedarf in Höhe von 510.900 € bleibt unverändert.

 

 

Ausbaustandards / Folgekosten

 

Wenn für den Radweg darüber hinaus eine durchgängige Beleuchtung vorgesehen werden soll, ergeben sich zusätzliche nicht förderfähige Kosten.

 

Diese Kosten werden bei einer Beleuchtung mit herkömmlichen Leuchten auf ca. 680.000,00 € geschätzt.

 

Bei einer Beleuchtung mit solarbetriebenen Leuchten liegt die Kostenschätzung bei ca. 950.000,00 €

 

(Eine Beleuchtung im Außenbereich wird aus naturschutzfachlichen Gesichtspunkten als problematisch betrachtet.)

 

Aus Sicht der Verwaltung ist eine durchgängige Ausleuchtung des Radweges aus wirtschaftlichen Gesichtspunkten nicht zu begründen.

Punktuelle Beleuchtungen an Gefahrenstellen (u.a. Querungen) sind förderfähig und sollten an diesen Punkten ausgeführt werden. Im kommenden Haushalt wurde ein entsprechender Kostenansatz angemeldet.

 

Bei Erstellung des Radwegs mit der Funktion ihn als dauerhaft verkehrsichere Anlage, die ganzjährig unterhalten wird für alle Nutzergruppen bereit zu stellen, sind auch entsprechende Folgekosten in der Unterhaltung zu berechnen.

Winterdienst, Kehrdienst Kontrolldienste und Müllentsorgung würden jährlich etwa mit 20.200,00 € anzusetzen sein.

Ohne Winterdienst sind diese Kosten auf etwa 13.900,00 € anzusetzen.

 

Zusätzlich entstehen an Folgekosten für Abschreibungen 73.300 €, denen Erträge aus der Auflösung von Zuschüssen in Höhe von 60.500 € entgegenstehen. Des Weiteren ergeben sich kalkulatorische Zinsen in Höhe von 12.800 €. Die Gesamtfolgekosten belaufen sich auf 45.800 € (incl. Winterdienst) und auf 39.500 € (ohne Winterdienst).

 

 

Situation bei den Nachbarkommunen

 

Die Sachlage in Bezug auf die  Umsetzung und die Voraussetzungen für die jeweiligen Förderanträge sind ähnlich wie in Wermelskirchen.

 

Beide Kommunen, Burscheid wie die Stadt Remscheid, sind gleichermaßen abhängig von den Abstimmungen zwischen Straßen NRW und dem Bund.

 

Die Stadt Burscheid hat so wie Wermelskirchen seinen Förderantrag bereits bei der Bez. Reg. Köln eingereicht. Auch sie muss entsprechende Unterlagen nachreichen und ergänzen.

 

 

Die Stadt Remscheid hat noch keinen Förderantrag eingereicht, diesen aber so weit vorbereitet, dass er kurzfristig abgegeben werden kann. Der Ankauf der Trasse soll zwischenzeitlich vorbereitet werden, so dass die Fördervoraussetzungen in diesem Punkt erfüllt sind.

 

In beiden Kommunen hat die Realisierung des Radweges nach wie vor höchste Priorität. Die Finanzierung der kommunalen Eigenanteile soll auch trotz der jeweils angespannten Haushaltslagen gesichert werden.

 

 

Nächste Schritte zur Umsetzung

 

Unter den oben aufgeführten Rahmenbedingungen sind aus Sicht der Verwaltung folgende Schritte durchzuführen um die Realisierung des Radweges  weiter vorzubereiten:

 

1.              der Beirat für Menschen mit Behinderungen, der Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr, der Haupt- und Finanzausschuss sowie der Rat der Stadt sollten einen grundsätzlich positiven Beschluss zur Realisierung des Radweges unter den bislang bekannten Rahmenbedingungen fassen.

 

2.              Die Verwaltung wird beauftragt die noch ausstehenden abschließenden Vertragsentwürfe und Vereinbarungen sowie mögliche Genehmigungsanträge weiter zu entwickeln und abzuschließen.

 

3.              Der Förderantrag ist zu komplettieren und es soll versucht werden so schnell wie möglich einen endgültigen Förderbescheid zu erreichen.  Darüber hinaus soll eine Zustimmung für einen frühzeitigen Baubeginn bewirkt werden.

 

 

Im Rahmen der Arbeitskreise und Ausschusssitzungen kann zu dem Thema mit Hilfe von Plandarstellungen zusätzlich informiert werden.

 

 

 

Anlage/n:

Anlage/n:

 

1.              Übersichtsplan

 

2.              Erläuterungsbericht zum Ausbau des Radweges

 

3.              Übersicht zu den Streckenabschnitten

 

4.              Kaufpreisaufteilung Radweg

              (s. Tagesordnungspunkt in der nichtöffentlichen Sitzung)

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage_1_Sitzungsvorlage_Bahntrasse (803 KB)      
Anlage 2 2 Anlage_2_Erlaeuterungsbericht (556 KB)      
Anlage 3 3 Anlage_3a_Sitzungsvorlage_Bahntrasse (928 KB)      
Anlage 4 4 Anlage_3b_Sitzungsvorlage_Bahntrasse (1029 KB)      
Anlage 5 5 Anlage_3c_Sitzungsvorlage_Bahntrasse (1003 KB)      
FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN:

FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN:

X

Ja

 

Nein

FINANZIELLE ABSICHERUNG DER AUSGABEN BEI:

 

Gesamtkosten der Maßnahme Beschaffungs/ Herstellungskosten einschl. MWSt.)

zur Verfügung stehende Mittel:  Ansatz, Ausgaberest

Verpflichtungsermächtigung

 

EUR

 

EUR

 

EUR

Jährliche zusätzliche Folgekosten:

 

EUR

 

Keine

Der Betrag steht haushaltsmäßig in voller Höhe zur Verfügung: (bei Nein: Stellungnahme der Kämmerei erforderlich)

 

 

Ja

X

Nein s. Sachverhalt und Beschlussvorschlag letzter Absatz (Vorbehalt Zustimmung zum Haushalt)

 

 

 

Datum, Unterschrift