Beschlussvorschlag: Die
Verpflichtung wird in der Niederschrift protokolliert. Sachverhalt: Die
Einführung und Verpflichtung der Ausschussmitglieder, die dem Rat der Stadt
Wermelskirchen angehören, ist bereits in der konstituierenden Ratssitzung
erfolgt. Die
übrigen Ausschussmitglieder sind von der/dem Ausschussvorsitzenden einzuführen
und zur gesetzmäßigen und gewissenhaften Wahrnehmung ihrer Aufgaben zu
verpflichten. Die Verpflichtung wird in der Weise vollzogen, dass die
Ausschussmitglieder durch Erhebung von ihren Plätzen ihr Einverständnis mit
folgender Formel bekunden: „Ich
verpflichte mich, meine Aufgaben nach bestem Wissen und Können wahrzunehmen,
das Grundgesetz, die Verfassung des Landes Nordrhein-Westfalen und die Gesetze zu
beachten und meine Pflichten zum Wohle der Stadt Wermelskirchen zu erfüllen.“
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