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Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt genehmigt den Eilbeschluss des Haupt- und Finanzausschusses vom 23.11.2009, mit welcher dieser die Teilnahme der Stadt Wermelskirchen an der internationalen Kampagne „Städte für das Leben – Städte gegen die Todesstrafe“ beschlossen hat. Sachverhalt:
Der Haupt- und Finanzausschuss hat in seiner Sitzung am 23.11.2009 unter Inanspruchnahme von § 60 Abs. 1 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen („Eilbeschluss“) die Teilnahme der Stadt Wermelskirchen an der internationalen Kampagne „Städte für das Leben – Städte gegen die Todesstrafe“ beschlossen.
Dieser Eilbeschluss ist gem. § 60 Abs. 1 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen dem Rat der Stadt zur Genehmigung vorzulegen, was hiermit geschieht. |
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