Vorlage - RAT/1787/2009  

 
 
Betreff: Genehmigung eines Eilbeschlusses;
Beteiligung der Stadt Wermelskirchen an der weltweiten Kampagne "Städte für das Leben - Städte gegen die Todesstrafe
Status:öffentlich  
Federführend:Haupt- und Personalamt Bearbeiter/-in: Scholz, Jürgen
Beratungsfolge:
Rat der Stadt Entscheidung
14.12.2009 
3. Sitzung des Rates der Stadt (offen)   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt genehmigt den Eilbeschluss des Haupt- und Finanzausschusses vom 23.11.2009, mit welcher dieser die Teilnahme der Stadt Wermelskirchen an der internationalen Kampagne „Städte für das Leben – Städte gegen die Todesstrafe“ beschlossen hat.

Sachverhalt:

Sachverhalt:

 

Der Haupt- und Finanzausschuss hat in seiner Sitzung am 23.11.2009 unter Inanspruchnahme von § 60 Abs. 1 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen („Eilbeschluss“) die Teilnahme der Stadt Wermelskirchen an der internationalen Kampagne „Städte für das Leben – Städte gegen die Todesstrafe“ beschlossen.

 

Dieser Eilbeschluss ist gem. § 60 Abs. 1 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen dem Rat der Stadt zur Genehmigung vorzulegen, was hiermit geschieht.