Beschlussvorschlag: Der Rat
der Stadt Wermelskirchen nimmt den Sachstandsbericht der Verwaltung zur
Kenntnis und beschließt die Parkscheinautomaten im Stadtgebiet stillzulegen. Sachverhalt: Der Antrag
der Fraktionen Bündnis 90/die Grünen, Büfo, FDP und WNK UWG vom 16.11.2009
“Neuregelung des ruhenden Verkehrs“ wurde im Rat der Stadt am
14.12.2009 eingebracht. Die
Fraktionen Bündnis 90/die Grünen, Büfo, FDP und WNK UWG stellen den Antrag, die
Parkscheinautomaten im Stadtgebiet abzubauen und die Bewirtschaftung durch
Parkscheiben zu regeln. Im
Straßenraum der Stadt sind 12 Parkscheinautomaten eingesetzt, in der Tiefgarage
sind 2 Geräte montiert. Die Anschaffung der Parkscheinautomaten wurde am
20.10.1997 im damaligen Fachausschuss beschlossen, die Aufstellung der Geräte
erfolgte im Jahre 1998. Aufgrund
des technischen Zustandes der Parkscheinautomaten (die Automaten besitzen veraltete
Steuergeräte) sind die Wartungs- und Unterhaltungsarbeiten inzwischen sehr
hoch. Eventuelle größere Reparaturen der vorhandenen Steuergeräte sind nur noch
eingeschränkt möglich, da einige Ersatzteile nicht mehr erhältlich sind. Wenn
eine monetäre Parkraumbewirtschaftung im Stadtgebiet weiterhin aufrechterhalten
werden soll, müssten in näherer Zukunft die Parkscheinautomaten komplett
ausgetauscht werden. Dieses würde für die Stadt Wermelskirchen umfangreiche
Investitionskosten bedeuten (für 14 Geräte rd. 75.000 € siehe
Haushaltsplanentwurf 2010 S. 336 I 12013002). Die
technische Situation zwingt zu einem baulichen Handeln in Form eines
Austausches oder der Stilllegung der Geräte. Im
Zusammenhang mit den maßgebenden Beschlüssen des Gestaltungs- und Verkehrskonzepts
zum Umbau der Innenstadt, sowie den ersten Baubeschlüssen (in den Jahren 2002
bis 2004), wurde das Thema Parkraumbewirtschaftungskonzept inhaltlich
umfangreich diskutiert. Ein abschließendes Konzept wurde seinerzeit noch nicht
beschlossen. Mit Beschluss vom 16.02.2004 (RAT/0010/2004/1) wurde ein
Grundsatzbeschluss zum Thema Parkraumbewirtschaftung gefasst, der die
Weiterführung und Planung einschließlich einer Bürgerbeteiligung zu diesem
Thema beschreibt. Im
Zusammenhang mit der weiteren Planung der Innenstadtprojekte wurde das Thema
Parkraumbewirtschaftung nicht näher behandelt. Die Fortsetzung der politischen
Diskussion und der inhaltlichen Ausarbeitung sollte in Verbindung mit der
Fertigstellung des Ausbaus der Innenstadt und den damit verbundenen neuen
Erfahrungen der Parkraumnutzung erfolgen. Wenn die
Parkscheinautomaten stillgelegt werden und die Parkscheibenregelung im
Innenstadtbereich eingeführt wird, kann zum einen der Innenstadtumbau und zum
anderen die inhaltliche Bearbeitung und Planung des zukünftigen Parkraum- sowie
eines Parkraumbewirtschaftungskonzeptes abgewartet werden. In einem
ersten Schritt könnten die Parkscheinautomaten stillgelegt werden. In einem
weiteren Schritt und nach einer Festlegung bzw. Erarbeitung eines Parkraumkonzeptes
könnten die Geräte abgebaut werden, für den Abbau fallen Kosten von rd. 5.000
€ an. Unter
Berücksichtigung des vorgenannten Sachverhaltes ist es möglich die
Parkscheinautomaten im Stadtgebiet kurzfristig stillzulegen. Die Neuregelung
(Stilllegung) ist verbunden mit einer entsprechenden geänderten Beschilderung.
Das bedeutet, dass die vorhandene Beschilderung entfernt und neue Schilder
angeordnet und aufgestellt werden müssen (Kosten für die Neubeschilderung
betragen rd. 1.000 €). Der Verzicht
auf die Parkscheinautomaten bedeutet zum einen, dass die geplante Investition
der neuen Geräte (rd. 75.000 €) nicht mehr notwendig ist, sowie die
Wartungskosten von (Ansatz Haushaltsjahr 2009 rd. 19.500 €) und
Eigenleistungen von rd. 2.000 € eingespart werden können. Zum anderen
werden dann keine Einnahmen der Parkgebühren (Ansatz Haushaltsjahr 2009 rd.
33.000 €) erzielt. Wenn die neuen Automaten nicht angeschafft werden,
ergeben sich weitere Einsparungen beim Aufwand: Abschreibungen 10 % von 75.000
€ = 7.500 € und Verzinsung rd. 4.000 €. Durch die
Stilllegung der Automaten und der damit verbundenen Parkscheibenregelung ergibt
sich, gegenüber der jetzigen Situation (teilweise Funktionsstörungen bei den
Geräten), zusätzlich eine höhere Rechtssicherheit für das Ordnungsamt
(Politessen) bei der örtlichen Kontrolle. Wenn dem
Beschluss für den Abbau der Parkscheinautomaten zugestimmt wird, ist folglich
der bestehende Wartungsvertrag zum nächstmöglichen Zeitpunkt (31.12.2010) zu
kündigen. Die Verwaltung
wird hierzu mit der Wartungsfirma in Kontakt treten um einen vorzeitigen
Austritt aus dem Vertrag zu erwirken. Die
Parkscheibenregelung soll für die Parkbereiche der vorhandenen
Parkscheinautomaten gelten (Eich, Loches-Platz, Telegrafenstraße, Kölner
Straße, Obere Remscheider Straße, Bürgerzentrum und 1. Tiefgaragengeschoss
Rathaus), die Parkdauer sollte vorerst auf 2 Stunden festgelegt werden, bis das
Parkraumkonzept erarbeitet ist.
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