Vorlage - RAT/1799/2010  

 
 
Betreff: Stilllegung der Parkscheinautomaten
hier: Antrag der Fraktionen Bündnis 90/die Grünen, Büfo, FDP und WNK UWG vom 16.11.2009
Status:öffentlich  
Federführend:Tiefbauamt Bearbeiter/-in: Drescher, Harald
Beratungsfolge:
Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung
22.02.2010 
2. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses zurückgestellt   
Rat der Stadt Entscheidung
08.03.2010 
Sitzung des Rates der Stadt zur Kenntnis genommen   
Rat der Stadt Entscheidung

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Wermelskirchen nimmt den Sachstandsbericht der Verwaltung zur Kenntnis und beschließt die Parkscheinautomaten im Stadtgebiet stillzulegen.

Sachverhalt:

Sachverhalt:

 

Der Antrag der Fraktionen Bündnis 90/die Grünen, Büfo, FDP und WNK UWG vom 16.11.2009 “Neuregelung des ruhenden Verkehrs“ wurde im Rat der Stadt am 14.12.2009 eingebracht.

 

Die Fraktionen Bündnis 90/die Grünen, Büfo, FDP und WNK UWG stellen den Antrag, die Parkscheinautomaten im Stadtgebiet abzubauen und die Bewirtschaftung durch Parkscheiben zu regeln.

 

Im Straßenraum der Stadt sind 12 Parkscheinautomaten eingesetzt, in der Tiefgarage sind 2 Geräte montiert. Die Anschaffung der Parkscheinautomaten wurde am 20.10.1997 im damaligen Fachausschuss beschlossen, die Aufstellung der Geräte erfolgte im Jahre 1998.

 

Aufgrund des technischen Zustandes der Parkscheinautomaten (die Automaten besitzen veraltete Steuergeräte) sind die Wartungs- und Unterhaltungsarbeiten inzwischen sehr hoch. Eventuelle größere Reparaturen der vorhandenen Steuergeräte sind nur noch eingeschränkt möglich, da einige Ersatzteile nicht mehr erhältlich sind. Wenn eine monetäre Parkraumbewirtschaftung im Stadtgebiet weiterhin aufrechterhalten werden soll, müssten in näherer Zukunft die Parkscheinautomaten komplett ausgetauscht werden. Dieses würde für die Stadt Wermelskirchen umfangreiche Investitionskosten bedeuten (für 14 Geräte rd. 75.000 € siehe Haushaltsplanentwurf 2010 S. 336 I 12013002).

Die technische Situation zwingt zu einem baulichen Handeln in Form eines Austausches oder der Stilllegung der Geräte.

 

Im Zusammenhang mit den maßgebenden Beschlüssen des Gestaltungs- und Verkehrskonzepts zum Umbau der Innenstadt, sowie den ersten Baubeschlüssen (in den Jahren 2002 bis 2004), wurde das Thema Parkraumbewirtschaftungskonzept inhaltlich umfangreich diskutiert. Ein abschließendes Konzept wurde seinerzeit noch nicht beschlossen. Mit Beschluss vom 16.02.2004 (RAT/0010/2004/1) wurde ein Grundsatzbeschluss zum Thema Parkraumbewirtschaftung gefasst, der die Weiterführung und Planung einschließlich einer Bürgerbeteiligung zu diesem Thema beschreibt.

 

Im Zusammenhang mit der weiteren Planung der Innenstadtprojekte wurde das Thema Parkraumbewirtschaftung nicht näher behandelt. Die Fortsetzung der politischen Diskussion und der inhaltlichen Ausarbeitung sollte in Verbindung mit der Fertigstellung des Ausbaus der Innenstadt und den damit verbundenen neuen Erfahrungen der Parkraumnutzung erfolgen.

 

 

 

Wenn die Parkscheinautomaten stillgelegt werden und die Parkscheibenregelung im Innenstadtbereich eingeführt wird, kann zum einen der Innenstadtumbau und zum anderen die inhaltliche Bearbeitung und Planung des zukünftigen Parkraum- sowie eines Parkraumbewirtschaftungskonzeptes abgewartet werden.

 

In einem ersten Schritt könnten die Parkscheinautomaten stillgelegt werden. In einem weiteren Schritt und nach einer Festlegung bzw. Erarbeitung eines Parkraumkonzeptes könnten die Geräte abgebaut werden, für den Abbau fallen Kosten von rd. 5.000 € an.

 

Unter Berücksichtigung des vorgenannten Sachverhaltes ist es möglich die Parkscheinautomaten im Stadtgebiet kurzfristig stillzulegen. Die Neuregelung (Stilllegung) ist verbunden mit einer entsprechenden geänderten Beschilderung. Das bedeutet, dass die vorhandene Beschilderung entfernt und neue Schilder angeordnet und aufgestellt werden müssen (Kosten für die Neubeschilderung betragen rd. 1.000 €).

 

Der Verzicht auf die Parkscheinautomaten bedeutet zum einen, dass die geplante Investition der neuen Geräte (rd. 75.000 €) nicht mehr notwendig ist, sowie die Wartungskosten von (Ansatz Haushaltsjahr 2009 rd. 19.500 €) und Eigenleistungen von rd. 2.000 € eingespart werden können. Zum anderen werden dann keine Einnahmen der Parkgebühren (Ansatz Haushaltsjahr 2009 rd. 33.000 €) erzielt. Wenn die neuen Automaten nicht angeschafft werden, ergeben sich weitere Einsparungen beim Aufwand: Abschreibungen 10 % von 75.000 € = 7.500 € und Verzinsung rd. 4.000 €.

 

Durch die Stilllegung der Automaten und der damit verbundenen Parkscheibenregelung ergibt sich, gegenüber der jetzigen Situation (teilweise Funktionsstörungen bei den Geräten), zusätzlich eine höhere Rechtssicherheit für das Ordnungsamt (Politessen) bei der örtlichen Kontrolle.

 

Wenn dem Beschluss für den Abbau der Parkscheinautomaten zugestimmt wird, ist folglich der bestehende Wartungsvertrag zum nächstmöglichen Zeitpunkt (31.12.2010) zu kündigen.

Die Verwaltung wird hierzu mit der Wartungsfirma in Kontakt treten um einen vorzeitigen Austritt aus dem Vertrag zu erwirken.

 

Die Parkscheibenregelung soll für die Parkbereiche der vorhandenen Parkscheinautomaten gelten (Eich, Loches-Platz, Telegrafenstraße, Kölner Straße, Obere Remscheider Straße, Bürgerzentrum und 1. Tiefgaragengeschoss Rathaus), die Parkdauer sollte vorerst auf 2 Stunden festgelegt werden, bis das Parkraumkonzept erarbeitet ist.

 

 

 

FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN:

FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN:

X

Ja

 

Nein

FINANZIELLE ABSICHERUNG DER AUSGABEN BEI:

012.001.003 01000 5221000

Gesamtkosten der Maßnahme Beschaffungs/ Herstellungskosten einschl. MWSt.)

zur Verfügung stehende Mittel:  Ansatz, Ausgaberest

Verpflichtungsermächtigung

1.000

EUR

 

EUR

 

EUR

Jährliche zusätzliche Folgekosten:

 

EUR

 

Keine

Der Betrag steht haushaltsmäßig in voller Höhe zur Verfügung: (bei Nein: Stellungnahme der Kämmerei erforderlich)

 

X

Ja

 

Nein

 

 

 

Datum, Unterschrift