Vorlage - RAT/1800/2010  

 
 
Betreff: Geschwindigkeitssituation Löh / Rausmühle
Hier: Antrag der SPD-Fraktion vom 18.11.2009
Status:öffentlich  
Federführend:Tiefbauamt Bearbeiter/-in: Drescher, Harald
Beratungsfolge:
Ausschuss für Stadtentwicklung, Verkehr und Umweltfragen Entscheidung
01.03.2010 
Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Verkehr und Umweltfragen ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

a)

Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Verkehr und Umweltfragen nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und beschließt die Verwaltung zu beauftragen, für die Ortschaft Buddemühle die Verkehrszeichen 310 und 311 StVO (Beginn und Ende einer geschlossenen Ortschaft) sowie eine Zonengeschwindigkeitsbegrenzung von 30 km/h anzuordnen.

 

b)

Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Verkehr und Umweltfragen nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis. Die Verwaltung wird beauftragt ein zusätzliches Verkehrsschild in der Ortslage Löh aufzustellen.

 

c)

Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Verkehr und Umweltfragen nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.

Sachverhalt:

Sachverhalt:

 

Der Antrag der SPD Fraktion vom 18.11.2009 wurde im Rat der Stadt am 14.12.2009 eingebracht.

 

Die SPD Fraktion stellt den Antrag zu folgenden Punkten

a) ein Geschwindigkeitsbegrenzung im Bereich Löh / Rausmühle einzurichten

b) ein zusätzliches Schild in der Ortslage Löh aufzustellen

c) die Gerüstbrücke in Höhe des geplanten Märchenviertel zu entfernen

 

zu a)

Im Rahmen einer Verkehrsbesprechung am 12.11.2009 mit der Kreispolizeibehörde wurde geprüft, ob für die Gemeindestrasse nach Rausmühle, ab der Ortslage Löh eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h angeordnet werden kann. Hierbei ist die Ortslage Buddemühle besonders zu berücksichtigen.

 

Für die Ortschaft Löh ist eine Zonengeschwindigkeitsbegrenzung von 30 km/h angeordnet. Diese Verkehrsregelung ist richtig und angemessen. Löh befindet sich innerhalb einer geschlossenen Ortschaft nach Verkehrszeichen 310 StVO. Für den Verlauf der Gemeindestrasse nach Rausmühle besteht keine einschränkende Verkehrsregelung. Die Verkehrsteilnehmer haben hier ihre Geschwindigkeit an den Grundsätzen des § 3 Abs. 1 StVO auszurichten. Die Anordnung einer Geschwindigkeitsbegrenzung für die Gemeindestrasse ist nur dann möglich, wenn dies aufgrund der besonderen Umstände zwingend geboten ist (§ 45 Abs. 9 StVO). Weder das Unfalllagebild noch die örtliche Situation würden hier jedoch eine Anordnung auf 30 km/h rechtfertigen. 

 

Es besteht die Möglichkeit, wenn man die Ortschaft Buddemühle für sich betrachtet, hier eine Geschwindigkeitszone von 30 km/h anzuordnen. Voraussetzung ist jedoch, die gleichzeitige Anordnung einer geschlossenen Ortschaft nach Verkehrszeichen 310 StVO. Geschwindigkeitszonen dürfen nach § 45 Abs. 1c StVO nur innerhalb geschlossener Ortschaften im Einvernehmen mit der Gemeinde angeordnet werden. Aus polizeilicher und straßenverkehrsbehördlicher Sicht bestehen keine Bedenken.

 

Hinsichtlich der allgemeinen Situation der vielen kleinen Ortslagen in Wermelskirchen würde durch dieses Vorgehen ein Präzedenzfall geschaffen.

 

Die Kosten für die komplette Ausschilderung betragen rd. 1.300 €. Die Mittel müssen überplanmäßig bereitgestellt werden

 

 

Zu b)

Im Bereich Ortslage Löh befindet eine Einbahnstraße. An der im Antrag genanten Kreuzung mündet die Einbahnstraße unter einem Winkel von rd. 60 Grad auf die Haupterschließungsstraße ein. Auf der rechten Seite der einmündenen Einbahnstraße befindet sich ein Verkehrsschild (VZ 267 StVO), dass die Einfahrt in diese Straße verbietet. Aufgrund der besonderen Einmündungssituation und der schlechten Sichtverhältnisse ist die Aufstellung eines zusätzlichen VZ 267 StVO auf der linken Straßenseite sinnvoll. Wenn die Aufstellung eines zusätzlichen Schildes aufgrund der örtlichen Situation (Abstimmung mit dem zuständigen Anlieger notwendig) nicht möglich ist kann auf der Haupterschließungsstraße die Verkehrssituation mit dem Verkehrszeichen VZ 209-30 StVO ausgeschildert werden (vorgeschriebene Fahrtrichtung geradeaus).

 

Die Kosten für die zusätzliche Beschilderung beträgt rd. 300 €

 

Zu c)

Im Bereich der B 51 südlich des Lehner Weges befindet sich das Gebiet zum B-Plan 50 (Märchenviertel). Der Erschließungsträger hat mit den ersten Bauarbeiten (Kanalbau und Baustraße) in 2008 begonnen. Anfang 2009 ging der Erschließungsträger Insolvent. Im Zusammenhang mit dem Konkursverfahren hat die Stadtverwaltung Wermelskirchen den Konkursverwalter aufgefordert verschiedene Arbeiten hinsichtlich der Verkehrssicherung, sowie weitere Rückbauarbeiten durchzuführen (u.a. Wiederherstellung des Seitenbereiches der B51, Asphaltierung des Einmündungsbereiches auf die B51 und Abbau der Gerüstbrücke). Der Konkursverwalter teilte mit, dass im Rahmen des Verfahrens keine Rückbauarbeiten durchgeführt werden.

 

Eine Bürgschaft des Erschließungsträgers liegt nicht vor. Die Kosten von rd. 2.500 € für die Rückbauarbeiten stehen nicht zur Verfügung. Die Bereitstellung der Mittel ist noch nicht geklärt. Die Verwaltung wird den Sachverhalt intern abstimmen und in einem der nächsten Fachausschüsse darstellen.

 

 

FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN:

FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN:

X

Ja

 

Nein

FINANZIELLE ABSICHERUNG DER AUSGABEN BEI:

 

Gesamtkosten der Maßnahme Beschaffungs/ Herstellungskosten einschl. MWSt.)

zur Verfügung stehende Mittel:  Ansatz, Ausgaberest

Verpflichtungsermächtigung

 

EUR

 

EUR

 

EUR

Jährliche zusätzliche Folgekosten:

 

EUR

 

Keine

Der Betrag steht haushaltsmäßig in voller Höhe zur Verfügung: (bei Nein: Stellungnahme der Kämmerei erforderlich)

 

 

Ja

 

Nein

 

 

 

Datum, Unterschrift