Vorlage - RAT/1807/2010  

 
 
Betreff: Jugendhilfeplanung der Stadt Wermelskirchen
Abschnitt 3 - 2. Kindertagesbetreuung
2.2 Kindergartenbedarfsplanung von 2010/2011 bis 2012/2013 mit Prognose bis zum Planungsjahr 2015/2016 sowie Aussagen zur Betreuungssituation der unter dreijährigen Kinder
- 6. Fortschreibung
Status:öffentlich  
Verfasser:Herr Voß
Federführend:Amt für Jugend, Bildung und Sport Bearbeiter/-in: Clemm, Rainer
Beratungsfolge:
Jugendhilfeausschuss Vorberatung
26.01.2010 
Sitzung des Jugendhilfeausschusses ungeändert beschlossen   
Rat der Stadt Entscheidung
08.03.2010 
Sitzung des Rates der Stadt (offen)   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Der Jugendhilfeausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt die Kindertagesstättenbedarfsplanung 2010/2011 bis 2012/2013 mit Prognose bis zum Kindergartenjahr 2015/2016, sowie Aussagen zur Betreuungssituation der unter dreijährigen Kinder in der vorgelegten Fassung zu beschließen.

 

Sachverhalt:

Sachverhalt:

 

Mit der vorliegenden 6. Fortschreibung der Kindertagesstättenbedarfsplanung wird die Platzsituation vom Kindergartenjahr 2010/2011 bis zum Kindergartenjahr 2012/2013 dargestellt und die voraussichtliche Tendenz bis 2015/2016 erläutert.

 

Die sechste Fortschreibung dieser Kindergartenbedarfsplanung ist

 

a)              durch die gesetzliche Verpflichtung des örtlichen Jugendhilfeträgers, im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel nach pflichtgemäßem Ermessen zu entscheiden, welcher Einrichtungsträger im nächsten Kalenderjahr welche Leistung erbringen soll bzw. darf,

 

b)              durch den schrittweisen Ausbau von Betreuungsangeboten bis zu einer Betreuungsquote von ca. 55 % (2- bis 3-jährige) bzw. 28 % (1- bis 2-jährige) und

 

b)              die hiermit in Verbindung stehende Umstrukturierung der Angebote in den bestehenden Kindertageseinrichtungen

 

geprägt.

 

Der in den vorangegangenen Planungen skizzierte Geburtenrückgang hat es bereits in den letzten Jahren ermöglicht, die ursprünglich für die Betreuung ab dem dritten Lebensjahr vorgesehenen Kindergartengruppen auch für die Betreuung von Kindern ab dem zweiten Lebensjahr zu öffnen.

 

Dieses hat zur Folge, dass bereits im Planungszeitraum mit einer Versorgungsquote von rd. 81 % für Kinder ab dem 3. Lebensjahr ein bedarfsgerechtes Platzangebot und für die Betreuung der Kinder im Alter von 2 bis 3 Jahren mit einer Versorgungsquote von rd. 41 % ein umfassendes Platzangebot in den Tageseinrichtungen für Kinder sichergestellt werden kann.

 

Weiter zurückgehende Kinderzahlen ermöglichen es in den kommenden Planungsjahren zusätzliche Umstrukturierungen in den Tageseinrichtungen vorzunehmen und damit ab dem Jahr 2013 die Versorgungsquote für die Betreuung der 2- bis 3-jährigen Kindern auf bedarfsgerechte 55 % zu erhöhen.

 

Im Bereich der Betreuungssituation der 1- bis 2-jährigen Kinder ist mit einer Versorgungsquote von rd. 28 % bereits im Jahr 2011 eine bedarfsgerechte Versorgung sichergestellt. Von einer Erhöhung dieser Versorgungsquote auf rd. 30 % ist wegen weiter zurückgehenden Kinderzahlen ab dem Jahr 2013 auszugehen.

 

Insgesamt werden die mit der 6. Fortschreitung im Zusammenhang stehenden Umstrukturierungen aus heutiger Sicht keine bzw. nur verhältnismäßig geringe Mehrkosten verursachen.

 

Es wird auf die dieser Vorlage beigefügten Planungsunterlagen verwiesen.

 

 

FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN:

FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN:

 

Ja

X

Nein

FINANZIELLE ABSICHERUNG DER AUSGABEN BEI:

 

Gesamtkosten der Maßnahme Beschaffungs/ Herstellungskosten einschl. MWSt.)

zur Verfügung stehende Mittel:  Ansatz, Ausgaberest

Verpflichtungsermächtigung

 

EUR

 

EUR

 

EUR

Jährliche zusätzliche Folgekosten:

 

EUR

 

Keine

Der Betrag steht haushaltsmäßig in voller Höhe zur Verfügung: (bei Nein: Stellungnahme der Kämmerei erforderlich)

 

 

Ja

 

Nein

 

 

 

Datum, Unterschrift