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Beschlussvorschlag:
Der Jugendhilfeausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt die Kindertagesstättenbedarfsplanung 2010/2011 bis 2012/2013 mit Prognose bis zum Kindergartenjahr 2015/2016, sowie Aussagen zur Betreuungssituation der unter dreijährigen Kinder in der vorgelegten Fassung zu beschließen.
Sachverhalt:
Mit der vorliegenden 6. Fortschreibung der Kindertagesstättenbedarfsplanung wird die Platzsituation vom Kindergartenjahr 2010/2011 bis zum Kindergartenjahr 2012/2013 dargestellt und die voraussichtliche Tendenz bis 2015/2016 erläutert.
Die sechste Fortschreibung dieser Kindergartenbedarfsplanung ist
a) durch die gesetzliche Verpflichtung des örtlichen Jugendhilfeträgers, im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel nach pflichtgemäßem Ermessen zu entscheiden, welcher Einrichtungsträger im nächsten Kalenderjahr welche Leistung erbringen soll bzw. darf,
b) durch den schrittweisen Ausbau von Betreuungsangeboten bis zu einer Betreuungsquote von ca. 55 % (2- bis 3-jährige) bzw. 28 % (1- bis 2-jährige) und
b) die hiermit in Verbindung stehende Umstrukturierung der Angebote in den bestehenden Kindertageseinrichtungen
geprägt.
Der in den vorangegangenen Planungen skizzierte Geburtenrückgang hat es bereits in den letzten Jahren ermöglicht, die ursprünglich für die Betreuung ab dem dritten Lebensjahr vorgesehenen Kindergartengruppen auch für die Betreuung von Kindern ab dem zweiten Lebensjahr zu öffnen.
Dieses hat zur Folge, dass bereits im Planungszeitraum mit einer Versorgungsquote von rd. 81 % für Kinder ab dem 3. Lebensjahr ein bedarfsgerechtes Platzangebot und für die Betreuung der Kinder im Alter von 2 bis 3 Jahren mit einer Versorgungsquote von rd. 41 % ein umfassendes Platzangebot in den Tageseinrichtungen für Kinder sichergestellt werden kann.
Weiter zurückgehende Kinderzahlen ermöglichen es in den kommenden Planungsjahren zusätzliche Umstrukturierungen in den Tageseinrichtungen vorzunehmen und damit ab dem Jahr 2013 die Versorgungsquote für die Betreuung der 2- bis 3-jährigen Kindern auf bedarfsgerechte 55 % zu erhöhen.
Im Bereich der Betreuungssituation der 1- bis 2-jährigen Kinder ist mit einer Versorgungsquote von rd. 28 % bereits im Jahr 2011 eine bedarfsgerechte Versorgung sichergestellt. Von einer Erhöhung dieser Versorgungsquote auf rd. 30 % ist wegen weiter zurückgehenden Kinderzahlen ab dem Jahr 2013 auszugehen.
Insgesamt werden die mit der 6. Fortschreitung im Zusammenhang stehenden Umstrukturierungen aus heutiger Sicht keine bzw. nur verhältnismäßig geringe Mehrkosten verursachen.
Es wird auf die dieser Vorlage beigefügten Planungsunterlagen verwiesen.
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