Vorlage - RAT/1810/2010  

 
 
Betreff: Änderung der "Anlage 1" zur Benutzungsordnung für die Stadtbücherei Wermelskirchen
Status:öffentlich  
Verfasser:Ludwig, Kathrin
Federführend:Amt für Jugend, Bildung und Sport Bearbeiter/-in: von Foller, Nadja
Beratungsfolge:
Ausschuss für Schule, Sport und Kultur, Betriebsausschuss Kattwinkelsche Fabrik Vorberatung
20.04.2010 
Sitzung des Ausschusses für Schule, Sport und Kultur, Werksausschuss Kattwinkelsche Fabrik ungeändert beschlossen     
Rat der Stadt Vorberatung
12.07.2010 
7. Sitzung des Rates der Stadt ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Bücherei Anlage_1_2010.neu PDF-Dokument

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt beschließt die Anlage zur Benutzungsordnung für die Stadtbücherei Wermelskirchen vom 17.09.2007 in folgenden Bereichen zu ändern

 

Benutzerentgelte

a)              Jahresbenutzerentgelte

b)              Sonstige Benutzerentgelte

 

Sonstige Entgelte

Sachverhalt:

Sachverhalt:

 

Im Haushaltsplan 2010 sind die Erträge aus Büchereientgelten von 30.000 € auf 40.000 € erhöht worden. Um diese Einnahmen erzielen zu können, müssen die Entgelte entsprechend angehoben werden.

 

Die Stadtbücherei schlägt vor, an der grundsätzlichen Entgeltestruktur weitgehend festzuhalten, Erhöhungen aus Gründen der Akzeptanz in erster Linie bei den Jahresbenutzerentgelten und bei sonstigen Entgelten vorzunehmen.

Grundsätzlich sollte die Gebührenerhöhung so maßvoll gestaltet werden, dass es nicht zu einem starken Rückgang in der Nutzung kommt.

 

Zu a) Jahresbenutzerentgelte

Ca. 40 % der gesamten Einnahmen entfallen auf die Jahresbenutzerentgelte. Das sind jährlich zu entrichtende Gebühren, die zur Nutzung der Dienste der Stadtbücherei berechtigen („Mitgliedsbeiträge“). Um die Gesamteinnahmen wirksam zu erhöhen müssen diese maßvoll angehoben werden. Bei Kindern und Jugendlichen sollte die Erhöhung niedriger ausfallen, um den selbst gewählten Schwerpunkt „Leseförderung“ nicht ad absurdum zu führen. Die Nachbarstadt Remscheid erhebt z.B. gar keine Benutzerentgelte für Kinder und Jugendliche. Im Rahmen des Bildungspartner-Projektes sollte die Ausleihe für Schulen und Kindergärten gebührenfrei bleiben.

 

b) Sonstige Benutzerentgelte

-          Die Ausleihgebühr für einzelne Medien (Gebühr pro Medium ohne Zahlung der Jahresbenutzerentgelte) soll zukünftig entfallen, da hier ein zu hoher Verwaltungsaufwand entsteht. Ohnehin wird dieses Angebot selten genutzt.

 

-          Die Gebühren für die Internet-Nutzung standen bereits vor 2 Jahren auf dem Prüfstand. Damals wurden die Beträge leicht abgesenkt. Insgesamt ist festzustellen, dass die Nutzung rückläufig ist, da die Verbreitung von Internetzugängen in den Privathaushalten deutlich zugenommen hat. Die Gebührenstruktur sollte erhalten bleiben.

 

-          Der Preis für Ausdrucke/Kopien in schwarz-weiß bleibt bestehen. Für eine Farbkopie soll  0,30 € gezahlt werden.

 

-          Disketten oder CD-ROMs werden nicht mehr angeboten, da die Kunden mittlerweile andere Speichermedien verwenden wie z. B. USB-Sticks.

 

-          Für die Ausleihe von DVDs und Bestsellern wird eine Gebühr (zusätzlich zum Jahresbenutzerentgelt) erhoben: DVDs 1,00 € für 3 Tage, Bestseller 2,00 € für 4 Wochen. Diese Entgelte sollten unangetastet bleiben, da laut Urheberrecht die Kostendeckungsgrenze des Ausleihvorgangs durch die Einnahmen nicht überschritten werden darf. Videotheken nehmen pro Tag 1,50 €  für aktuelle Filme, 0,50 € - 1,00 € für ältere Titel. Eine Jahresgebühr muss hier nicht gezahlt werden. Videotheken müssen allerdings einen höheren Preis im Einkauf zahlen, da das Verleihrecht mit eingekauft werden muss. Rechtlich gesehen handelt es sich um eine Vermietung.

      30 % der Einnahmen entfallen auf diese Einzelgebühren.

 

Versäumnisentgelte

Ca. 20 % der Gesamteinnahmen entfallen auf die Versäumnisentgelte. Die Versäumnisentgelte sind schon verhältnismäßig hoch. Bei Kunden, die viele Medien entliehen haben, entstehen schnell hohe Beträge. Vereinzelt haben Kunden ausgesprochen verärgert auf die hohen Versäumnisentgelte reagiert und ihren Benutzerausweis zurückgegeben. Obwohl die Kunden hier selbstverantwortlich sind, sollten die Entgelte aus Gründen der Akzeptanz nicht erhöht werden.

 

Sonstige Entgelte

Bei den Entgelten für Serviceleistungen wie Vormerkungen (Vorbestellungen von Medien) , Ersatzausweise und Leihverkehrsbestellungen (Bestellungen aus anderen Bibliotheken) wurden die Beträge nach oben aufgerundet; insgesamt entfallen ca. 5 % der Einnahmen auf die sonstigen Entgelte.

 

Bei einer Hochrechnung der bisherigen Ergebnisse würden somit ca. 45.000 € an Einnahmen erzielt. Zu bedenken ist, dass es durch die Erhöhung der Entgelte zu einem Rückgang in der Nutzung kommen könnte.

 

 

Gegenüberstellung

Nachfolgend wird die bisherige Anlage 1 der Benutzungsordnung für die Stadtbücherei Wermelskirchen vom 17.09.2007 (in der vom Rat der Stadt Wermelskirchen beschlossenen Fassung) den neuen Benutzungsentgelten gegenübergestellt.

Die in den Klammern befindlichen Beträge entstammen der bisherigen Fassung.

 

Benutzerentgelte

a)              Jahresbenutzerentgelte

1.      Erwachsene ab 18 Jahren              12,00 € (8,00 €)

2.      Kinder und Jugendliche bis zu 18 Jahren              4,00 € (3,00 €)

3.      Kinder und Jugendliche von Stadtpassinhabern              2,00 € (1,50 €)

4.      Ermäßigungsberechtigte Personen

              - Schüler

                - Studenten

              - Auszubildende

              - Wehr- oder Ersatzdienstleistende

              - Stadtpassinhaber und Inhaber der Jugendleitercard

                  bei Vorlage entsprechender Nachweise              6,00 € (4,00 €)

5.      Ausweis für Familien              20,00 € (14,00 €)

 

 

b)              Sonstige Benutzerentgelte   

1.      Benutzer mit geringen Ausleihen pro Medium               entfällt

2.      Benutzung des Internet-Rechners

              - 30 Minuten              0,50 €

              - 60 Minuten              1,00 €

3.      Ausdruck pro DIN-A-4-Seite (schwarz/weiß)              0,15 €

              Ausdruck pro DIN-A-4 Seite (farbig)                                                                             0,30 €

4.      Diskette oder CD-ROM              entfällt

5.      DVD-Filme              1,00 €

6.      Bestseller                                                                                                                     2,00 €

 

Anlage/n:

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-            Anlage 1 zur Benutzungsordnung für die Stadtbücherei Wermelskirchen vom …

 

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