Finanzielle Förderung der Kindertagesstätten im Kindergartenjahr 2010/2011 Festlegung der Gruppenformen und Betreuungszeiten auf der Grundlage des Kinderbildungsgesetzes
Der Jugendhilfeausschuss beschließt, die Gruppenstruktur der
Kindertageseinrichtungen in Wermelskirchen in der von der Verwaltung
dargestellten Art und Weise für das Kindergartenjahr 2010/2011 festzulegen und
die Zuschüsse des Landes NW auf dieser Grundlage fristgemäß per 15.03.2010 zu
beantragen.
Sachverhalt:
Sachverhalt:
1.Allgemeines
Die
finanzielle Förderung der Kindertagesstätten ist seit dem Kindergartenjahr
2008/2009 wesentlich verändert worden. Auf die Gesamtsumme der
anerkennungsfähigen und somit auf die durch das Land NW und das örtlichen
Jugendamt zu bezuschussenden Betriebskosten der einzelnen Einrichtungen haben
jetzt sowohl die Anzahl der betreuten Kinder, wie auch die wöchentlichen
Betreuungszeiten je Kind einen wesentlichen Einfluss.
Um die
anerkennungsfähigen Betriebskosten festlegen zu können, ist das örtliche
Jugendamt durch § 19 Abs. 3 KiBiz verpflichtet worden, die Gruppenformen und
Betreuungszeit der einzelnen Einrichtungen im Rahmen der Jugendhilfeplanung
verbindlich festzulegen.
Die
festgelegten Gruppenformen und Betreuungszeiten müssen dem Land NW bis zum
15.03. eines jeden Jahres durch das örtliche Jugendamt mitgeteilt und bestätigt
werden. Auf dieser Grundlage bewilligt das Landesjugendamt dem örtlichen
Jugendamt per 10.04. eines jeden Jahres den Landeszuschuss für das folgende
Kindergartenjahr. Das Jugendamt ist somit nach dem 10.04. eines jeden Jahres in
der Lage, den jeweiligen Kindergartenträgern die Bescheide über die
festgelegten Abschlagszahlungen für das kommende Kindergartenjahr zu
übersenden.
Abweichungen,
die sich im laufenden Kindergartenjahr ergeben, müssen dem Landesjugendamt
jeweils bis zum 15.12. eines jeden Jahres auf der Grundlage der Belegungszahlen
am 01.11. gemeldet werden. Sofern sich im Rahmen der Abrechnung des
entsprechenden Kindergartenjahres Differenzen zwischen den durch die
Jugendhilfeplanung festgelegten Werten und der tatsächlichen Inanspruchnahme
ergeben, sind diese Differenzen bei der endgültigen Zahlung nur zu
berücksichtigen, wenn sie - bezogen auf die Einrichtung - über 10 % der
jeweiligen Fördersumme hinausgehen.
Grundlagefür die Berechnung der finanziellen Förderung
ist der Betreuungsvertrag zwischen Träger und Eltern. Eltern können gem. KiBiz
beim Abschluss des Vertrages zwischen den nachstehenden und von der
Jugendhilfeplanung festzulegenden Betreuungszeiten wählen (Anlage zu § 19
KiBiz).
Gruppenform
I: Kinder im Alter von zwei Jahren bis zur Einschulung:
2 Fachkräfte, insg. 77 FKS und 17,5 FKS, einschl.
Freistellung
c
20 Kinder
45 Stunden
7.592,50
2 Fachkräfte, insg. 99 FKS und 22,5 FKS einschl.
Freistellung
Gruppenform II: Kinder im Alter
von unter drei Jahren:
Kinderzahl
Wöchentliche Betreuungszeit
Kindpauschale in EUR
Personal
a
10 Kinder
25 Stunden
9.108,94
2 Fachkräfte, insg. 55 FKS und 21 FKS, einschl.
Freistellung
b
10 Kinder
35 Stunden
12.221,97
2 Fachkräfte, insg. 77 FKS und 21 FKS, einschl.
Freistellung
c
10 Kinder
45 Stunden
15.675,08
2 Fachkräfte, insg. 99 FKS und 27 FKS, einschl.
Freistellung
Gruppenform
II: Kinder im Alter von drei Jahren und älter:
Kinderzahl
Wöchentliche Betreuungszeit
Kindpauschale in EUR
Personal
a
25 Kinder
25 Stunden
3.260,91
1 Fachkraft und 1 Ergänzungskraft, insg. 27,5 FKS, 27,5
EKS und 110 FKS, einschl. Freistellung
b
25 Kinder
35 Stunden
4.353,07
1 Fachkraft und 1 Ergänzungskraft, insg. 38,5 FKS, 38,5
EKS und 14 FKS, einschl. Freistellung
c
25 Kinder
45 Stunden
6.976,53
1 Fachkraft und 1 Ergänzungskraft, insg. 49,5 FKS, 49,5
EKS und 18 FKS, einschl. Freistellung
Die sich aus
den vorgenannten Kindpauschalen ergebenden anerkennungsfähigen
Gesamtbetriebskosten werden gem. § 20 KiBiz durch das örtliche Jugendamt wie
folgt bezuschusst:
Träger
Zuschuss des Jugendamtes an die freien Träger lt. KiBiz
Kirchliche Trägerschaft
88 %
anderer freier Träger
91 %
Elterninitiativen
96 %
Das Jugendamt
refinanziert gem. § 21 KiBiz/§ 23 KiBiz den sich aus den vorgenannten
Kindpauschalen ergebenden anerkennungsfähigen Gesamtbetriebskostenzuschuss aus
den Elternbeiträgen und aus dem Zuschuss des Landes NW, der in folgender Höhe
gewährt wird:
Träger
Zuschuss des Landes an das Jugendamt KiBiz
Kirchliche Trägerschaft
36,5 %
anderer freier Träger
36,0 %
Elterninitiativen
38,5 %
Kommunaler Träger
30,0 %
2.Vorgehensweise
in Wermelskirchen
Um eine
bedarfsgerechte Versorgung mit Kindergartenplätzen im Sinne des
Kinderbildungsgesetzes sicherstellen zu können, hat innerhalb der Stadt
Wermelskirchen im Dezember des Jahres 2009 eine Abstimmung in Einzelgesprächen
mit den freien Trägern der Tageseinrichtungen stattgefunden. Auf der Grundlage
der vorliegenden Erfahrungswerte ist der jeweilige Gruppenbedarf ermittelt und
festgesetzt worden.
Die freien
Träger sind im Rahmen der Abstimmungsgespräche darauf hingewiesen worden, dass
bei der Belegung der verschiedenen Einrichtungen insbesondere die Sicherstellung
des Rechtsanspruches auf einen Kindergartenplatz (Versorgung von 3. Lebensjahr
bis zum Beginn der Schulpflicht) absoluten Vorrang hat. Die freien Träger haben
sich damit einverstanden erklärt, dass - sofern sich ein zusätzlicher Bedarf im
Rahmen des Rechtsanspruches ergeben sollte - Gruppenstärkenüberschreitungen in
dem vom KiBiz vorgesehenen Rahmen zur Sicherstellung des Rechtsanspruches in
allen Einrichtungen zugesichert werden. Es handelt sich hierbei um eine
Vorgehensweise, die bereits in der Vergangenheit praktiziert worden ist.
Es ergibt
sich für das Kindergartenjahr 2010/2011 folgende Gruppenaufteilung, die per
15.03.2010 als Bedarf für das Kindergartenjahr 2010/2011 gegenüber dem
Landesjugendamt bestätigtwerden soll.
Kita
Gruppen-
Gruppen-
25 Std.
35. Std.
45 Std.
Pauschale
Betriebs-
Betriebsk.
anzahl
typ
Woche
Woche
Woche
kosten
2010/2011
Jörgensgasse
I 2 - 6 J.
0
4.418,33
0,00
40 Plätze
21
5.920,39
124.328,19
davon 12 2 - 3 J.
23
7.592,50
174.627,50
III 3 - 6 J.
0
3.260,91
0,00
0
4.353,07
0,00
0
6.976,53
0,00
298.955,69
DRK Berliner Str.
2 x 20
III 3 - 6 J.
5
3.260,91
16.304,55
65 Plätze
1 x 25
12
4.353,07
52.236,84
davon 0 2 - 3 J.
50
6.976,53
348.826,50
417.367,89
Kiga Schillerstr.
1 x 20
I 2 - 6 J.
0
4.418,33
0,00
70 Plätze
10
5.920,39
59.203,90
davon 6 2 - 3 J.
10
7.592,50
75.925,00
2 x 25
III 3 - 6 J.
10
3.260,91
32.609,10
28
4.353,07
121.885,96
12
6.976,53
83.718,36
373.342,32
Kita
Gruppen-
Gruppen-
25 Std.
35. Std.
45 Std.
Pauschale
Betriebs-
Betriebsk.
anzahl
typ
Woche
Woche
Woche
kosten
2010/2011
Kiga Grunewald
1 x 20
I 2 - 6 J.
3
4.418,33
13.254,99
20 Plätze
18
5.920,39
106.567,02
davon 6 2 - 3 J.
3
7.592,50
22.777,50
III 3 - 6 J.
0
3.260,91
0,00
0
4.353,07
0,00
0
6.976,53
0,00
142.599,51
Kiga Dhünn
1 x20
I 2 - 6 J.
4
4.418,33
17.673,32
70 Plätze
10
5.920,39
59.203,90
davon 6 2 - 3 J.
8
7.592,50
60.740,00
2 x 25
III 3 - 6 J.
19
3.260,91
61.957,29
4
4.353,07
17.412,28
22
6.976,53
153.483,66
370.470,45
Kiga Wielstraße
1 x 20
I 2 - 6 J.
1
4.418,33
4.418,33
70 Plätze
14
5.920,39
82.885,46
davon 6 2 - 3 J.
7
7.592,50
53.147,50
2 x 25
III 3 - 6 J.
12
3.260,91
39.130,92
27
4.353,07
117.532,89
12
6.976,53
83.718,36
380.833,46
Kiga Tente
1 x 20
I 2 - 6 J.
0
4.418,33
0,00
70 Plätze
14
5.920,39
82.885,46
davon 6 2 - 3 J.
8
7.592,50
60.740,00
2 x 25
III 3 - 6 J.
4
3.260,91
13.043,64
29
4.353,07
126.239,03
16
6.976,53
111.624,48
394.532,61
Kiga Berliner Str.
1 x 20
I 2 - 6 J.
4
4.418,33
17.673,32
45 Plätze
20
5.920,39
118.407,80
davon 6 2-3 J.
1
7.592,50
7.592,50
1 x 25
III 3 - 6 J.
3
3.260,91
9.782,73
0
4.353,07
0,00
22
6.976,53
153.483,66
306.940,01
Kiga Heisterb.
3 x 20
I 2 - 6 J.
6
4.418,33
26.509,98
60 Plätze
29
5.920,39
171.691,31
davon 18 2-3 J.
31
7.592,50
235.367,50
0 x 20
III 3 - 6 J.
0
3.260,91
0,00
0
4.353,07
0,00
0
6.976,53
0,00
433.568,79
Kiga Dabringh.
1 x 20
I 2 - 6 J.
10
4.418,33
44.183,30
70 Plätze
5
5.920,39
29.601,95
davon 6 2 - 3 J.
5
7.592,50
37.962,50
2 x 25
III 3 - 6 J.
12
3.260,91
39.130,92
25
4.353,07
108.826,75
13
6.976,53
90.694,89
350.400,31
Kiga Forstring
1 x 20
I 2 - 6 J.
12
4.418,33
53.019,96
45 Plätze
5
5.920,39
29.601,95
davon 6 2 - 3 J.
3
7.592,50
22.777,50
1 x 25
III 3 - 6 J.
10
3.260,91
32.609,10
13
4.353,07
56.589,91
3
6.976,53
20.929,59
215.528,01
Kiga Danziger Str.
I 2 - 6 J.
0
4.418,33
0,00
40 Plätze
0
5.920,39
0,00
davon 0 2 - 3 J.
0
7.592,50
0,00
1 x 25
III 3 - 6 J.
9
3.260,91
29.348,19
9
4.353,07
39.177,63
14
6.976,53
97.671,42
166.197,24
Kita
Gruppen-
Gruppen-
25 Std.
35. Std.
45 Std.
Pauschale
Betriebs-
Betriebsk.
anzahl
typ
Woche
Woche
Woche
kosten
2010/2011
Kiga Bussardweg
0 x 20
I 2 - 6 J.
0
4.418,33
0,00
70 Plätze
0
5.920,39
0,00
davon 0 2 - 3 J.
0
7.592,50
0,00
2 x 25
III 3 - 6 J.
36
3.260,91
117.392,76
1 x 20
22
4.353,07
95.767,54
10
6.976,53
69.765,30
282.925,60
Kiga Jahnstraße
2 x 20
I 2 - 6 J.
15
4.418,33
66.274,95
65 Plätze
14
5.920,39
82.885,46
davon 12 2-3 J.
11
7.592,50
83.517,50
1 x 25
III 3 - 6 J.
10
3.260,91
32.609,10
13
4.353,07
56.589,91
2
6.976,53
13.953,06
1
Hort
15
4.353,07
65.296,05
401.126,03
Kiga Am Ecker
2 x 20
I 2 - 6 J.
8
4.418,33
35.346,64
65 Plätze
9
5.920,39
53.283,51
davon 12 2 - 3 J.
20
7.592,50
151.850,00
1 x 25
III 3 - 6 J.
1
3.260,91
3.260,91
8
4.353,07
34.824,56
12
6.976,53
83.718,36
362.283,98
Kiga Wirtsmühle
1 x 20
I 2 - 6 J.
12
4.418,33
53.019,96
65 Plätze
5
5.920,39
29.601,95
davon 6 2 - 3 J.
3
7.592,50
22.777,50
davon 2
1 x 25
III 3 - 6 J.
8
3.260,91
26.087,28
beh. Kinder
5
4.353,07
21.765,35
1
6.976,53
6.976,53
1 x 20
III 3 - 6 J.
11
3.260,91
35.870,01
3
4.353,07
13.059,21
0
6.976,53
0,00
0
2
15.235,75
30.471,50
239.629,29
Kiga Wellerbusch
1 x 15
2 - 6 J.
0
4.418,33
0,00
u3 als Modellprojekt
15 Plätze
2
5.920,39
11.840,78
davon 3 2 - 3 J.
8
7.592,50
60.740,00
davon 5
3 - 6 J.
0
3.260,91
0,00
beh. Kinder
0
4.353,07
0,00
0
6.976,53
0,00
beh. Kinder
5
15.235,75
76.178,75
148.759,53
2010/2011
951
225
389
337
5.285.460,72
5.285.460,72
Verteilung der Plätze auf
gebuchte Wochenstunden in Prozent
(Vergleich Quote lt. Land
NRW / Stadt Wermelskirchen)
Land
Stadt
Land
Stadt
Land
Stadt
Wochenstd.
I
I
II
II
III
III
25
8%
19%
9%
0%
5%
27%
35
45%
45%
60%
0%
21%
38%
45
47%
36%
31%
0%
74%
35%
100%
100%
100%
0%
100%
100%
Bei den vorstehend dargestellten
Zahlen handelt es sich um die anerkennungsfähigen Betriebskosten aller
Kindertagesstätten in Wermelskirchen. Ausschlaggebend für den Haushalt ist
allerdings die Darstellung der von der Stadt Wermelskirchen zu zahlenden
Betriebskostenzuschüsse. Diese Betriebskostenzuschüsse sind in den auf Seite
196 des Haushaltsplanentwurfes 2010 unter 006.001.001 genannten
Transferaufwendungen in Höhe von 3.433.150,00 € enthalten. Auf der
Grundlage der aktuell vorliegenden Belegungszahlen sind die
Betriebskostenzuschüsse nochmals neu berechnet worden. Im Ergebnis ist davon
auszugehen, dass die Transferaufwendungen in Höhe von 3.433.150,00 € um
rd. 5.000 € auf dann 3.438.150,00 € steigen werden. Wegen des
vergleichsweise geringen Erhöhungsbetrages erscheint es angemessen, den Ansatz
nicht anzupassen und den Betrag im Bedarfsfall überplanmäßig bereitzustellen.
FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN:
FINANZIELLE
AUSWIRKUNGEN:
X
Ja
Nein
FINANZIELLE
ABSICHERUNG DER AUSGABEN BEI:
Gesamtkosten
der Maßnahme Beschaffungs/ Herstellungskosten einschl. MWSt.)
zur
Verfügung stehende Mittel:Ansatz,
Ausgaberest
Verpflichtungsermächtigung
EUR
EUR
EUR
Jährliche
zusätzliche Folgekosten:
EUR
Keine
Der Betrag steht haushaltsmäßig in voller Höhe zur
Verfügung: (bei Nein: Stellungnahme der Kämmerei erforderlich)