Beschlussvorschlag: Der Rat der Stadt genehmigt die Dringlichkeitsentscheidung vom 13.01.2010, mit welcher zur Sicherstellung der Löschwasserversorgung der Ortschaften Süppelbach, Wellerbusch und Well bei dem Produkt 002.008.001 – Gefahrenabwehr/Gefahrenvorbeugung im Bereich der Feuerwehr – beim Auftragssachkonto I020801101 7815000 –Zuschüsse Löschwasserversorgung – 97.000,00 € außerplanmäßig bereitgestellt wurden.
Sachverhalt: Der Bürgermeister und ein Ausschussmitglied haben am 13.01.2010 unter Inanspruchnahme von § 60 Absatz 2 Gemeindeordnung NRW („Dringlichkeitsentscheidung“) zur Sicherstellung der Löschwasserversorgung der Ortschaften Süppelbach, Wellerbusch und Well bei dem Produkt 002.008.001 – Gefahrenabwehr/Gefahrenvorbeugung im Bereich der Feuerwehr – beim Auftragssachkonto I020801101 7815000 –Zuschüsse Löschwasserversorgung – 97.000,00 € außerplanmäßig bereitgestellt.
Diese Dringlichkeitsentscheidung ist gem. § 60 Absatz 1 Gemeindeordnung NRW dem Rat der Stadt zur Genehmigung vorzulegen, was hiermit geschieht.
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