Beschlussvorschlag: Der
Ausschuss für Stadtentwicklung, Verkehr und Umwelt nimmt den Stanstandsbericht
der Verwaltung zur Kenntnis. Sachverhalt: Bisheriger
Sachstand Die
Anfrage der WNK UWG – Fraktion vom 22.03.09 zu verschiedenen
Ampelschaltungen im Stadtgebiet wurde im Ausschuss für Stadtentwicklung und
Verkehr am 11.05.09 eingebracht. Mit der
Vorlage RAT/1638/2009 im Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr am
22.06.2009 hat die Verwaltung das Thema „Ampelschaltungen“ geprüft
und umfangreich dargestellt. Gemäß dem
seinerzeitigem Beschluss soll die Verwaltung einen Erfahrungsbericht zu diesem
Thema im Ausschuss für Stadtentwicklung, Verkehr und Umweltfragen Anfang 2010
vorlegen. Planungsgrundlage Auf Grund
der hohen Verkehrsbelastung ist der Verkehr aus Richtung Autobahn über die L 157,
Burgerstraße und B 51, Dellmannstraße in „Grüner Welle“ geschaltet.
Aus Richtung Tente ist deshalb die Signalanlage im Einmündungsbereich B 51 / L
157 nur bedingt im Zuge der B 51 koordiniert. Die Signalanlagen im Zuge der L
409 von der Dhünner Straße bis Thomas-Mann-Straße sind ebenfalls koordiniert. Durchführung
der Planung Die
Planungen zur Änderungen an der Ampelschaltung im Bereich (L 157, Burger
Straße – B 51, Dellmanstraße und L
409, für den Bereich Dhünner Straße – Thomas-Mann-Straße) wurden vom Landesbetrieb
Straßen NRW, Regionalniederlassung Rhein-Berg beauftragt. Die
straßenverkehrsbehördliche Anordnung durch die Stadt Wermelskirchen erfolgte
anschließend am 29.06.2009. Umgesetzt wurde die Planung durch den
Landesbetrieb. Am 18.08.2009
war die signaltechnische Abnahme durch den Landesbetrieb mit der
Signalbaufirma. Eine Abnahme der signaltechnischen Optimierung mit dem
Landesbetrieb und der Stadt Wermelskirchen als Straßenverkehrsbehörde hat am
09.09.2009 stattgefunden. Sachstandsbericht Bei der
Abnahme der signaltechnischen Optimierung und verschiedener Überprüfungen durch
die Stadt Wermelskirchen zu unterschiedlichen Zeiten, hat sich herausgestellt,
dass eine deutliche Verbesserung im Schaltungsablauf der „Grünen
Welle“ und eine Minimierung der Staubildung in der Verkehrsspitzenzeiten
erreicht worden ist. Der tägliche Stau im Berufsverkehr während der
Nachmittagsspitze aus Richtung Bergisch Born vor den Lichtsignalanlagen
Neuenhöhe / Wüstenhof und Neuenhöhe / Emil-Lux-Straße ist nicht mehr vorhanden.
In der Morgenspitze konnte der Stau vor den Lichtsignalanlagen Dellmannstraße /
Berliner Straße / Beltener Straße und Neuenhöhe / Wüstenhof deutlich minimiert
werden. Es ist aber nicht gewährleistet, dass die „Grüne Welle“
zwischen diesen Knotenpunkten immer durchgängig abläuft. Der fließende Verkehr
auf der B 51 wird einmal durch den Geschwindigkeitswechsel aus Fahrtrichtung
Westen von 70 km/h auf 50 km/h, dem unsignalisierten Zulauf des Verkehrs aus
Richtung Berliner Straße und den Zu- und Abfahrten aus den Anliegergrundstücken
(Tankstelle, Edeka- und Getränkemarkt) erheblich beeinträchtigt. Die
„Grüne Welle“ wird in verkehrsstarken Zeiten in diesem Bereich für
viele Verkehrsteilnehmer unterbrochen. Eine Weiterfahrt ist dann normalerweise
nach einem Signalumlauf wieder möglich. Die Koordinierung bis zur letzten
Lichtsignalanlage im Zuge der B 51 im Stadtgebiet wird dann nicht mehr gestört. Während der
Nachtzeit werden die Lichtsignalanlagen im Zuge der B 51 in Einzelsteuerung
geschaltet. Die Anlagen arbeiten voll verkehrsabhängig und sind in der
Grundstellung in Hauptrichtung „grün“ geschaltet. Hierdurch wird
auf Verkehre aus der Nebenrichtung schneller reagiert. Da die Anlagen in der
Hauptrichtung in Ruhestellung auf „grün“ stehen, bleibt der
Charakter der „Grünen Welle“ weitestgehend erhalten. Fazit Durch den
Landesbetrieb als Straßenbaulastträger wurde mit der signaltechnischen
Optimierung eine deutliche Verbesserung des Verkehrsflusses auf der B 51
erreicht. Damit ist für den Landesbetrieb die Maßnahme B 51 hinsichtlich der
Optimierung der Lichtsignalanlagen abgeschlossen. Sind
zukünftig Änderungen an den bestehenden Signalanlagen erforderlich, muss die
Stadt Wermelskirchen die Planung aufstellen oder ein Fachbüro beauftragen. Die
Anordnung der Planunterlagen entsprechend § 45 der Straßenverkehrsordnung
erfolgt durch die Stadt Wermelskirchen als Straßenverkehrsbehörde. Die
finanziellen Aufwendungen für eine solche Planung gehen dann zu Lasten der
Stadt Wermelskirchen.
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