Vorlage - RAT/1831/2010  

 
 
Betreff: Straßenausbaumaßnahme B51/OD-Tente
hier: Änderung Baubeschluss
Status:öffentlich  
Federführend:Tiefbauamt Bearbeiter/-in: Drescher, Harald
Beratungsfolge:
Ausschuss für Stadtentwicklung, Verkehr und Umweltfragen Entscheidung
01.03.2010 
Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Verkehr und Umweltfragen ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Verkehr und Umwelt beschließt, aufgrund der veränderten Gesetzesgrundlage (Ortsdurchfahrtsrichtlinie) den Ausbau der Gehweganlagen an der OD Tente.

Dieser Beschluss ergänzt den vorhandenen Baubeschluss für die Errichtung der Nebenanlagen (Parkplatzflächen und Beleuchtung) im Zusammenhang mit der Gesamtbaumaßnahme „Ausbau der Ortsdurchfahrt Tente“ vom 11.09.2006.

Sachverhalt:

Sachverhalt:

 

Bisheriger Sachstand

 

Der Landesbetrieb Straßen NRW, Regionalniederlassung Rhein-Berg, ist Straßenbaulastträger der Bundesstraße B51. Aufgrund des Straßenzustandes, sowie der in  großen Teilen fehlenden Nebenanlagen, beabsichtigt der Landesbetrieb die Ortsdurchfahrt Tente (OD-Tente rd. 1.400 m) auszubauen. Am 25.04.2006 hat der Landesbetrieb eine Bürgerinformationsveranstaltung im Bürgerzentrum der Stadt Wermelskirchen durchgeführt. Hier wurde die Planung den Bürgern vorgestellt.

 

Der Ausbaubeschluss für die städtischen Nebenanlagen bei der Ortsdurchfahrt Tente wurde am 11.09.2006 vom Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr der Stadt Wermelskirchen mit der Beschlussvorlage RAT/0763/2006 gefasst.

 

Gemäß der seinerzeitigen Aufteilungsgrundlage (Ortsdurchfahrtsrichtlinie) hatte die Stadt Wermelskirchen die Kosten für die Nebenanlagen Parkplätze und Beleuchtung zu tragen.

Gemäß Satzung der Stadt Wermelskirchen erhebt die Gemeinde für die Herstellung und Erweiterung von Straßen (dazu gehört auch die Erneuerung von Nebenanlagen von Straßen) Beiträge nach § 8 KAG NW.

Die Stadt Wermelskirchen hat die Bürger in einem Bürgerinformationsschreiben im November 2006 über den Projektstand und den Ausbaubeitragssatz von 0,30 € - 0,40 € / m² informiert.

 

Die weitergehende Planung war für 2006/2007 vorgesehen, die Bauausführung war seinerzeit für Ende 2007/2008 geplant. Aufgrund der finanziellen- und der Grunderwerbssituation des Landesbetriebes konnte diese Terminierung nicht eingehalten werden.

 

Planungsstand

 

Im Zuge der weiteren Planung der Baumaßnahme hat sich keine Veränderung der bisherigen Planung ergeben, das bedeutet, dass die damals vorgestellte Entwurfsplanung nach wie vor gültig ist. Aus diesem Grund plant der Landesbetrieb als Bauherr der Maßnahme keine weitere Bürgerinformationsveranstaltung.

 

Kurze Beschreibung der Baumaßnahme:

Die auszubauende B 51 beginnt im Südwesten der Ortslage Tente bei Bau-km 0+000. Sie

führt in Richtung Nordosten als Hauptverkehrsstraße durch die OD. Die Planungsstrecke

endet nach 1,4 km am anderen Ortsrand unmittelbar vor der 2005 fertiggestellten

Ortsumgehung von Wermelskirchen.

Die Lage der Fahrbahn wird im Wesentlichen beibehalten. Der Ausbau sieht eine

Regelbreite von 7,0 m vor. Auf jeder Seite der Straße liegt ein in der Regel 2,25 m breiter Rad-/Gehweg, der – je nach Platzangebot – durch 0,45 m breite Sicherheitsstreifen oder 1 bis 2,6 m breite Grünstreifen von der Fahrbahn getrennt wird. Der Rad-/Gehweg wird bituminös und die Sicherheitsstreifen mit Betonsteinpflaster befestigt.

Die Fahrbahn erhält durchgängig eine bituminöse Decke.

 

Änderung der Abrechnungsgrundlage

 

Im Jahre 2008 hat das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung eine neue "Richtlinie für die rechtliche Behandlung von Ortsdurchfahrten im Zuge der Bundesstraßen (ODR)" eingeführt.

Das beinhaltet, dass sich der Bund an der Finanzierung gemeinsamer Geh- und Radwege künftig nur noch beteiligt, wenn die Gemeinde die Hälfte der Kosten für Bau und Unterhaltung trägt.

Die künftige Regelung (hier: OD Tente) sieht vor, dass ein gemeinsamer Geh- und Radweg bei Ortsdurchfahrten im Zuge von Bundesstraßen zukünftig nur noch in Betracht kommt, wenn zwischen Straßenbaulastträger und der Gemeinde eine Vereinbarung zur hälftigen Kostenteilung bei Bau und Unterhaltung des Gehweganteils getroffen wird.

 

Kosten

 

Die Ausbaukosten der Fahrbahn und die Hälfte des Rad-Gehweges (Teil Radweg) werden vom Land getragen. Die Ausbaukosten für die Errichtung von Parkplatzflächen, sowie die Veränderung der Straßenbeleuchtung und die Hälfte des Rad-Gehweges (Teil Gehweg) trägt die Stadt. Die Kosten für die diese Anlagenteile betragen gemäß der vom Landesbetrieb durchgeführten Kostenberechnung rd. 510.000 €. Die Mittel sind im Haushalt 2010 angemeldet.

An den Kosten werden die Anlieger der Ortsdurchfahrt nach § 8 KAG (Kommunales Abgabengesetz) beteiligt.

Der Verteilungsschlüssel beträgt bei den Nebenanlagen 50% und bei der Beleuchtung 10%.

Die auf die Anlieger zu verteilende Kostensumme beträgt rd. 207.000 € (195.000 € für Gehweg und Parkflächen und 12.000 € für die Beleuchtung)

Der Ausbaubeitragssatz für die Anlieger beträgt nach der jetzt vorliegenden Berechnung 1,40 € - 1,70 € / m².

 

Die Bürger werden mittels eines Bürgerinformationsschreibens über das Bauprojekt und die veränderte Kostenberechnung informiert.

 

Die Stadt Wermelskirchen hat für den zuwendungsfähigen Baukostenanteil, abzüglich der Beiträge gemäß § 8 KAG, einen Förderantrag bei der Bezirksregierung nach GVFG (Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz) gestellt. Die Förderung beträgt nach den zur Zeit gültigen Förderkriterien 70 %.

 

 

Weitere Vorgehensweise

 

Nach Auskunft des Landesbetriebes werden momentan die letzten Planungsphasen durchgeführt. Weiterhin ist die Ausschreibung für den Frühsommer und die Vergabe für den Sommer 2010 geplant. Die Bauarbeiten könnten demzufolge im Spätsommer beginnen.

Die Bauzeit beträgt lt. Angaben vom Landesbetrieb ca. 18 Monate.

Wenn die Bauarbeiten vergeben sind und die Baufirma einen konkreten Bauablauf festgelegt hat (Bauabschnitte, Baustellenampel etc.), werden noch weitere Informationen vom Landesbetrieb über Infoschreiben oder Presseinformationen erfolgen. 

 

 

 

 

FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN:

FINANZIELLE AUSWIRKUNGEN:

X

Ja

 

Nein

FINANZIELLE ABSICHERUNG DER AUSGABEN BEI:

I 12111011 01000 7853000

Gesamtkosten der Maßnahme Beschaffungs/ Herstellungskosten einschl. MWSt.)

zur Verfügung stehende Mittel:  Ansatz, Ausgaberest

Verpflichtungsermächtigung

510.000

EUR

160.000

EUR

350.000

EUR

Jährliche zusätzliche Folgekosten:

 

EUR

 

Keine

Der Betrag steht haushaltsmäßig in voller Höhe zur Verfügung: (bei Nein: Stellungnahme der Kämmerei erforderlich)

 

X

Ja

 

Nein

 

 

 

Datum, Unterschrift