Beschlussvorschlag: Der Ausschuss für Stadtentwicklung,
Verkehr und Umwelt beschließt, aufgrund der veränderten Gesetzesgrundlage
(Ortsdurchfahrtsrichtlinie) den Ausbau der Gehweganlagen an der OD Tente. Dieser
Beschluss ergänzt den vorhandenen Baubeschluss für die Errichtung der
Nebenanlagen (Parkplatzflächen und Beleuchtung) im Zusammenhang mit der Gesamtbaumaßnahme
„Ausbau der Ortsdurchfahrt Tente“ vom 11.09.2006. Sachverhalt: Bisheriger Sachstand Der Landesbetrieb
Straßen NRW, Regionalniederlassung Rhein-Berg, ist Straßenbaulastträger der
Bundesstraße B51. Aufgrund des Straßenzustandes, sowie der in großen Teilen fehlenden Nebenanlagen,
beabsichtigt der Landesbetrieb die Ortsdurchfahrt Tente (OD-Tente rd. 1.400 m)
auszubauen. Am 25.04.2006 hat der Landesbetrieb eine Bürgerinformationsveranstaltung
im Bürgerzentrum der Stadt Wermelskirchen durchgeführt. Hier wurde die Planung
den Bürgern vorgestellt. Der Ausbaubeschluss für die
städtischen Nebenanlagen bei der Ortsdurchfahrt Tente wurde am 11.09.2006 vom
Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr der Stadt Wermelskirchen mit der
Beschlussvorlage RAT/0763/2006 gefasst. Gemäß der seinerzeitigen
Aufteilungsgrundlage (Ortsdurchfahrtsrichtlinie) hatte die Stadt Wermelskirchen
die Kosten für die Nebenanlagen Parkplätze und Beleuchtung zu tragen. Gemäß Satzung der Stadt
Wermelskirchen erhebt die Gemeinde für die Herstellung und Erweiterung von
Straßen (dazu gehört auch die Erneuerung von Nebenanlagen von Straßen) Beiträge
nach § 8 KAG NW. Die Stadt Wermelskirchen hat die Bürger
in einem Bürgerinformationsschreiben im November 2006 über den Projektstand und
den Ausbaubeitragssatz von 0,30 € - 0,40 € / m² informiert. Die weitergehende Planung war für
2006/2007 vorgesehen, die Bauausführung war seinerzeit für Ende 2007/2008 geplant.
Aufgrund der finanziellen- und der Grunderwerbssituation des Landesbetriebes
konnte diese Terminierung nicht eingehalten werden. Planungsstand Im Zuge der weiteren Planung der
Baumaßnahme hat sich keine Veränderung der bisherigen Planung ergeben, das
bedeutet, dass die damals vorgestellte Entwurfsplanung nach wie vor gültig ist.
Aus diesem Grund plant der Landesbetrieb als Bauherr der Maßnahme keine weitere
Bürgerinformationsveranstaltung. Kurze Beschreibung der Baumaßnahme: Die auszubauende B 51 beginnt im
Südwesten der Ortslage Tente bei Bau-km 0+000. Sie führt in Richtung Nordosten als
Hauptverkehrsstraße durch die OD. Die Planungsstrecke endet nach 1,4 km am anderen
Ortsrand unmittelbar vor der 2005 fertiggestellten Ortsumgehung von Wermelskirchen. Die Lage der Fahrbahn wird im Wesentlichen
beibehalten. Der Ausbau sieht eine Regelbreite von 7,0 m vor. Auf jeder
Seite der Straße liegt ein in der Regel 2,25 m breiter Rad-/Gehweg, der –
je nach Platzangebot – durch 0,45 m breite Sicherheitsstreifen oder 1 bis
2,6 m breite Grünstreifen von der Fahrbahn getrennt wird. Der Rad-/Gehweg wird
bituminös und die Sicherheitsstreifen mit Betonsteinpflaster befestigt. Die Fahrbahn erhält durchgängig eine
bituminöse Decke. Änderung der Abrechnungsgrundlage Im Jahre 2008 hat das
Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung eine neue
"Richtlinie für die rechtliche Behandlung von Ortsdurchfahrten im Zuge der
Bundesstraßen (ODR)" eingeführt. Das beinhaltet, dass sich der Bund
an der Finanzierung gemeinsamer Geh- und Radwege künftig nur noch beteiligt,
wenn die Gemeinde die Hälfte der Kosten für Bau und Unterhaltung trägt. Die künftige Regelung (hier: OD
Tente) sieht vor, dass ein gemeinsamer Geh- und Radweg bei Ortsdurchfahrten im
Zuge von Bundesstraßen zukünftig nur noch in Betracht kommt, wenn zwischen Straßenbaulastträger
und der Gemeinde eine Vereinbarung zur hälftigen Kostenteilung bei Bau und
Unterhaltung des Gehweganteils getroffen wird. Kosten Die
Ausbaukosten der Fahrbahn und die Hälfte des Rad-Gehweges (Teil Radweg) werden
vom Land getragen. Die Ausbaukosten für die Errichtung von Parkplatzflächen,
sowie die Veränderung der Straßenbeleuchtung und die Hälfte des Rad-Gehweges
(Teil Gehweg) trägt die Stadt. Die Kosten für die diese Anlagenteile betragen gemäß
der vom Landesbetrieb durchgeführten Kostenberechnung rd. 510.000 €. Die
Mittel sind im Haushalt 2010 angemeldet. An den
Kosten werden die Anlieger der Ortsdurchfahrt nach § 8 KAG (Kommunales
Abgabengesetz) beteiligt. Der
Verteilungsschlüssel beträgt bei den Nebenanlagen 50% und bei der Beleuchtung
10%. Die auf die
Anlieger zu verteilende Kostensumme beträgt rd. 207.000 € (195.000
€ für Gehweg und Parkflächen und 12.000 € für die Beleuchtung) Der
Ausbaubeitragssatz für die Anlieger beträgt nach der jetzt vorliegenden
Berechnung 1,40 € - 1,70 € / m². Die Bürger werden
mittels eines Bürgerinformationsschreibens über das Bauprojekt und die
veränderte Kostenberechnung informiert. Die Stadt
Wermelskirchen hat für den zuwendungsfähigen Baukostenanteil, abzüglich der
Beiträge gemäß § 8 KAG, einen Förderantrag bei der Bezirksregierung nach GVFG
(Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz) gestellt. Die Förderung beträgt nach den
zur Zeit gültigen Förderkriterien 70 %. Weitere Vorgehensweise Nach
Auskunft des Landesbetriebes werden momentan die letzten Planungsphasen
durchgeführt. Weiterhin ist die Ausschreibung für den Frühsommer und die
Vergabe für den Sommer 2010 geplant. Die Bauarbeiten könnten demzufolge im
Spätsommer beginnen. Die Bauzeit
beträgt lt. Angaben vom Landesbetrieb ca. 18 Monate. Wenn die
Bauarbeiten vergeben sind und die Baufirma einen konkreten Bauablauf festgelegt
hat (Bauabschnitte, Baustellenampel etc.), werden noch weitere Informationen
vom Landesbetrieb über Infoschreiben oder Presseinformationen erfolgen.
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