Beschlussvorschlag: Der
Ausschuss für Stadtentwicklung, Verkehr und Umweltfragen beschließt die
Beauftragung eines Gutachtens zur Bewertung der Entwicklungspotentiale für die
Wermelskirchener Innenstadt unter Berücksichtigung der Planungen auf dem Ring-Kaufhaus-Areal
und der Auswirkungen dazu auf die Ankerpunkte Loches-Platz und Marktpassage / Kaufpark. Sachverhalt: Ursprüngliche
Ausgangslage Die Fraktionen Bündnis 90 / Die
Grünen, Bürgerforum, FDP und WNK UWG haben mit Schreiben vom 16.11.09 den
Antrag an den Rat der Stadt gestellt, für das Areal des Loches-Platzes ein Gutachten
erstellen zu lassen, das die künftige Entwicklung dieses innerstädtisch
zentralen Bereiches bewertet und aufzeigt, welche möglichen Nutzungen im Rahmen
der allgemeinen Einzelhandelsentwicklung hier realistisch angesiedelt werden
könnten. Dabei wurde der „Loches-Platz“ bislang
als der zentrale Entwicklungsbereich angesehen, der durch seine Lage, seine
heutigen Funktionen und seine möglichen Entwicklungspotenziale als ein
entscheidender Ansatz für die künftige positive städtebauliche und
wirtschaftliche Entwicklung im Kern der Stadt anzusehen ist. Beigetragen hat dazu auch das Einzelhandels- und
Zentrenkonzept, das im letzten Jahr für
die Stadt Wermelskirchen erstellt worden ist und die örtlichen Strukturen
analysiert hat sowie entsprechende Handlungsempfehlungen für die künftige
Einzelhandelsentwicklung beinhaltet. Das Gutachten weist den Loches-Platz sowie den
Bereich Marktpassage / Kaufpark und das ehemalige Ring-Kaufhaus als die
strategischen Entwicklungsbereiche in der Innenstadt von Wermelskirchen aus und
sieht an diesen Standorten ein entsprechendes Entwicklungspotential, auch für
den Einzelhandel. Verschiedene Versuche, für den Loches-Platz ein
umsetzungsfähiges Nutzungs- und Baukonzept zu entwickeln, hatten bisher keinen
Erfolg. Zuletzt sollte über eine europaweite Ausschreibung ein Investor für
dieses Areal gefunden werden. Aus formellen Gründen wurde das Verfahren aber
gestoppt, so dass bis heute kein konkreter Ansatz zur künftigen Entwicklung
besteht. Planrecht für diesen Bereich wurde bereits über einen
Bebauungsplan geschaffen. Weitergehende Forderungen zur Ausgestaltung der
baulichen Nutzung wurden ursprünglich in einem Pflichtenheft formuliert. Neue Rahmenbedingungen und neue Zielvorgabe Neben dieser ursprünglichen Zielsetzung für die
Erstellung eines Gutachtens ist zwischenzeitlich ein völlig neuer
Entwicklungsansatz für einen der oben definierten Ankerpunkte an die Stadt Wermelskirchen
herangetragen worden. Für den Standort des ehemaligen Ring-Kaufhauses
beabsichtigt nun ein Investor die Errichtung eines Einkaufcenters mit ca. 9800
qm Verkaufsflächen. Hier soll in einem kompletten Neubau in zwei Ebenen
ein kleines Kaufhaus als Vollsortimenter mit Lebensmitteln (B-Ebene) bzw. ein
Fachmarktcenter (A – Ebene) u.a. mit einem Elektronikfachmarkt entstehen. In einem weiteren OG und DG sollen etwa 500 Stell-
und Parkplätze untergebracht werden. Weitergehende Nutzungsangaben kann der Investor im
Moment noch nicht präzisieren. Der Investor benötigt
aber zur Verhandlung mit möglichen Ankermietern eine gewisse Planungssicherheit,
um sein Projekt voran bringen zu können. Vor dem Hintergrund dieser Entwicklungsabsichten ist
aus Sicht der Verwaltung das beantragte Gutachten der Fraktionen nun so
auszugestalten, dass die zu erwartenden Auswirkungen dieser möglichen
Investition auf das Stadt- und das Einzelhandelsgefüge aufgezeigt und klar
beschrieben werden müssen. Dies vor allem in Hinblick auf die verbleibenden
Entwicklungsmöglichkeiten der sonstigen Entwicklungsbereiche Loches-Platz und
Marktpassage / Kaufpark. Was bleibt für diese Bereiche im gesamtstädtischen
Kontext als Entwicklungspotenzial noch übrig? Vor diesem Hintergrund hat die Verwaltung bereits mit
verschiedenen Fachbüros Kontakt aufgenommen, um ein entsprechendes Angebot für
die Ausarbeitung eines Gutachtens mit der oben dargestellten Fragestellung zu
erhalten. Wesentliche Elemente des Gutachtens sollen sein: - Das
Gutachten sollte insgesamt Aussagen zu den Entwicklungspotenzialen am Standort
„Ring--Kaufhaus“ treffen unter Berücksichtigung der weiteren
innerstädtischen Entwicklungsstandorte. - Vertiefung
vorhandener Strukturanalyse. - Aktuelle
Bewertung des Einzelhandelsbesatzes in der Innenstadt und Aktualisierung der
Kaufkraftpotenziale. - Konkrete
Bewertung des vorgelegten Investorenkonzeptes hinsichtlich der gesamt- und
innerstädtischen Entwicklung. - Herleitung
und Bewertung unterschiedlicher städtebaulich funktionaler
Entwicklungsszenarien unter besonderer Berücksichtigung des
Ring-Kaufhaus-Areals, des Loches-Platzes und der Marktpassage / Kaufpark. - Bewertung
der langfristigen Entwicklung der Nahversorgung im Stadtgebiet. Aus vergaberechtlichen Gründen ist eine unmittelbare
Folgebeauftragung an die Firma CIMA, die das bisherige Einzelhandelsgutachten
und Zentrenkonzept erstellt hat, nicht zulässig. Von daher sind
Vergleichsangebote einzuholen, die zum Zeitpunkt der Erstellung dieser Sitzungsvorlage
aber noch nicht vorlagen. Nach Prüfung der Angebote beabsichtigt die Verwaltung, ein entsprechendes Gutachten
zu beauftragen, um eine fachliche Aussage zu den Auswirkungen der geplanten
Investition am Standort Ring-Kaufhaus zu erhalten, die gleichermaßen Grundlage
für weitere politische Entscheidungen sein soll. Die Kosten für das Gutachten werden in Abstimmung mit
der Kämmerei vom Produktsachkonto für Bauleitplanung bezahlt. Der Ausschuss sollte die Verwaltung beauftragen, ein
entsprechendes Gutachten, entgegen der ursprünglichen Zielsetzung des Antrags
der anfangs genannten Fraktionen, in Auftrag zu geben. Anlage/n: Antrag
der Fraktionen Bündnis 90 / Die Grünen, Bürgerforum, FDP, WNK UWG zur
Erstellung eines Gutachtens für die Entwicklung des Loches-Platzes.
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