Beschlussvorschlag: Der
Rat der Stadt stellt fest, dass ihm der Entwurf des Jahresabschlusses für das
Haushaltsjahr 2007 vom Bürgermeister zugeleitet wurde und verweist ihn zur Prüfung
an den Rechnungsprüfungsausschuss. Sachverhalt: 1. Vorschriften und Verfahren Die
Stadt Wermelskirchen hat für den Haushalt der Stadt Wermelskirchen zum
01.01.2007 das Neue Kommunale Finanzmanagement (NKF) eingeführt. Gem.
§ 95 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) und § 37 der
Gemeindehaushaltsverordnung NRW (GemHVO NRW) ist seitens der Stadt zum Schluss
eines jeden Haushaltsjahres ein Jahresabschluss aufzustellen, in dem das
Ergebnis der Haushaltswirtschaft des Haushaltsjahres nachzuweisen ist. Er muss
unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung ein den
tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-,
Ertrags- und Finanzlage der Gemeinde vermitteln und ist zu erläutern. Der
Jahresabschluss besteht aus ► der Ergebnisrechnung, ► der Finanzrechnung, ► den Teilrechnungen, ► der Bilanz, ► dem Anhang. Dem
Jahresabschluss ist ein Lagebericht beizufügen. Mit
dieser Sitzungsvorlage wird der vom Kämmerer aufgestellte und vom Bürgermeister
bestätigte Entwurf des Jahresabschlusses 2007 dem Rat der Stadt
zugeleitet. Die
in § 95 GO NRW geforderte Frist der Zuleitung von drei Monaten nach Ablauf des
Haushaltsjahres konnte, wie bereits mehrfach im Haupt- und Finanzausschuss bzw.
im Rat der Stadt erwähnt, wegen der Umstellung des kameralen Rechnungswesens
auf das NKF nicht eingehalten werden. Dies betrifft auch die Fristsetzung in §
96 Abs. 1 GO NRW. Hiernach stellt der Rat der Stadt bis spätestens 31. Dezember
des auf das Haushaltsjahr folgenden Jahres den vom Rechnungsprüfungsausschuss
geprüften Jahresabschluss durch Beschluss fest. Vor
endgültiger Bearbeitung des Jahresabschlusses 2007 war zunächst die
Feststellung einer Eröffnungsbilanz zum 01.01.2007 zwingend erforderlich. Die
Eröffnungsbilanz wurde vom Rat der Stadt in der Sitzung am 21.09.2009 festgestellt. Vom
Verfahren ist die Verweisung des Jahresabschlusses an den Rechnungsprüfungsausschuss
zur Durchführung der Prüfung vorgesehen (s. Beschlussvorschlag). Die Prüfung
des Jahresabschlusses und die Erteilung des Bestätigungsvermerks ist in § 101
GO NRW geregelt. Hiernach bedient sich in Gemeinden, in denen eine örtliche
Rechnungsprüfung besteht, der Rechnungsprüfungsausschuss zur Durchführung der
Prüfung dieser Rechnungsprüfung. Die örtliche Rechnungsprüfung hat im Rahmen
ihrer Prüfung einen Bestätigungsvermerk oder einen Vermerk über seine Versagung
abzugeben. Nach
Abschluss der Prüfung ist in einer folgenden Sitzung des Rates der Stadt die
förmliche Feststellung des Jahresabschlusses gem. § 96 Abs. 1 GO NRW
erforderlich. Der Rat der Stadt beschließt über die Verwendung des
Jahresüberschusses oder die Behandlung des Jahresfehlbetrages sowie über die
Entlastung des Bürgermeisters. Nach
§ 96 Abs. 2 GO NRW ist der vom Rat der Stadt festgestellte Jahresabschluss der
Aufsichtsbehörde unverzüglich anzuzeigen. Der Jahresabschluss ist öffentlich
bekannt zu machen und danach bis zur Feststellung des folgenden
Jahresabschlusses zur Einsichtnahme verfügbar zu halten. 2.
Ergebnis 2007 Bezüglich
der Ergebnisse wird auf die beigefügten Unterlagen, insbesondere auf die
Gesamtergebnisrechnung und die Gesamtfinanzrechnung verwiesen. Hinzuweisen ist
vor allem auch auf die Schlussbilanz zum 31.12.2007. Den einzelnen
Bilanzpositionen sind die Bilanzwerte der Eröffnungsbilanz zum 01.01.2007
gegenüber gestellt. Korrekturen gegenüber der Eröffnungsbilanz sind im Rahmen
des Jahresabschlusses dargestellt und begründet. Auf den Anhang und den
Lagebericht wird verwiesen. Dem
Anhang sind, den gesetzlichen Vorschriften entsprechend, beigefügt: ► Anlagenspiegel ► Verbindlichkeitenspiegel ► Forderungsspiegel Außerdem
enthält der Anhang einen ► Rückstellungsspiegel sowie ► eine Übersicht über die Instandhaltungsrückstellungen.
Als Ergebnis in der
Gesamtergebnisrechnung für das Haushaltsjahr 2007 ergibt sich ein Jahresfehlbetrag
in Höhe von 893.384,05 € Dieser errechnet sich wie folgt: Erträge im Haushaltsjahr 2007 69.279.480,35
€ Aufwendungen im Haushaltsjahr 2007 70.172.864,40
€ 893.384,05
€ Dieser Jahresfehlbetrag ist durch
Entnahme aus der Ausgleichsrücklage auszugleichen. In der Haushaltssatzung für das Jahr
2007 wurde noch von einem zu deckenden
Jahresfehlbetrag in Höhe von 6.607.540,00
€ ausgegangen. Somit liegt eine wesentliche Verbesserung
in Höhe von 5.714.155,95
€ vor. Diese ergibt sich insbesondere durch
Mehrerträge bei der Gewerbesteuer in Höhe von 3.446.255,15
€ (Ergebnis 2007 21.946.255,15 €,
Ansatz = 18.500.000 €), die bei Aufstellung des Haushaltes
2007 nicht absehbar waren. Auf die weiteren Erläuterungen in
den Unterlagen zum Jahresabschluss wird verwiesen. Anlage/n: Unterlagen
Jahresabschluss 2007 |
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