Vorlage - RAT/1838/2010  

 
 
Betreff: Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2007
Status:öffentlich  
Federführend:Kämmerei Bearbeiter/-in: Stubenrauch, Klaus
Beratungsfolge:
Rat der Stadt Vorberatung
12.07.2010 
7. Sitzung des Rates der Stadt ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt stellt fest, dass ihm der Entwurf des Jahresabschlusses für das Haushaltsjahr 2007 vom Bürgermeister zugeleitet wurde und verweist ihn zur Prüfung an den Rechnungsprüfungsausschuss. 

Sachverhalt:

Sachverhalt:

 

 

1.  Vorschriften und Verfahren

 

Die Stadt Wermelskirchen hat für den Haushalt der Stadt Wermelskirchen zum 01.01.2007 das Neue Kommunale Finanzmanagement (NKF) eingeführt.

 

Gem. § 95 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) und § 37 der Gemeindehaushaltsverordnung NRW (GemHVO NRW) ist seitens der Stadt zum Schluss eines jeden Haushaltsjahres ein Jahresabschluss aufzustellen, in dem das Ergebnis der Haushaltswirtschaft des Haushaltsjahres nachzuweisen ist. Er muss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen ent­sprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der Gemeinde vermitteln und ist zu erläutern.

 

Der Jahresabschluss besteht aus

 

        der Ergebnisrechnung,

        der Finanzrechnung,

        den Teilrechnungen,

        der Bilanz,

        dem Anhang.

 

Dem Jahresabschluss ist ein Lagebericht beizufügen.

 

Mit dieser Sitzungsvorlage wird der vom Kämmerer aufgestellte und vom Bürgermeister bestätigte Entwurf des Jahresabschlusses 2007 dem Rat der Stadt zugeleitet. 

 

Die in § 95 GO NRW geforderte Frist der Zuleitung von drei Monaten nach Ablauf des Haushaltsjahres konnte, wie bereits mehrfach im Haupt- und Finanzausschuss bzw. im Rat der Stadt erwähnt, wegen der Umstellung des kameralen Rechnungswesens auf das NKF nicht eingehalten werden. Dies betrifft auch die Fristsetzung in § 96 Abs. 1 GO NRW. Hiernach stellt der Rat der Stadt bis spätestens 31. Dezember des auf das Haushaltsjahr folgenden Jahres den vom Rechnungsprüfungsausschuss geprüften Jahresabschluss durch Beschluss fest.

 

Vor endgültiger Bearbeitung des Jahresabschlusses 2007 war zunächst die Feststellung einer Eröffnungsbilanz zum 01.01.2007 zwingend erforderlich. Die Eröffnungsbilanz wurde vom Rat der Stadt in der Sitzung am 21.09.2009 festgestellt.

 

Vom Verfahren ist die Verweisung des Jahresabschlusses an den Rechnungs­prüfungs­ausschuss zur Durchführung der Prüfung vorgesehen (s. Beschlussvorschlag). Die Prüfung des Jahresabschlusses und die Erteilung des Bestätigungsvermerks ist in § 101 GO NRW geregelt. Hiernach bedient sich in Gemeinden, in denen eine örtliche Rechnungsprüfung besteht, der Rechnungsprüfungsausschuss zur Durchführung der Prüfung dieser Rech­nungs­prüfung. Die örtliche Rechnungsprüfung hat im Rahmen ihrer Prüfung einen Bestätigungsvermerk oder einen Vermerk über seine Versagung abzugeben.

 

Nach Abschluss der Prüfung ist in einer folgenden Sitzung des Rates der Stadt die förmliche Feststellung des Jahresabschlusses gem. § 96 Abs. 1 GO NRW erforderlich. Der Rat der Stadt beschließt über die Verwendung des Jahresüberschusses oder die Behandlung des Jahresfehlbetrages sowie über die Entlastung des Bürgermeisters.

Nach § 96 Abs. 2 GO NRW ist der vom Rat der Stadt festgestellte Jahresabschluss der Aufsichtsbehörde unverzüglich anzuzeigen. Der Jahresabschluss ist öffentlich bekannt zu machen und danach bis zur Feststellung des folgenden Jahresabschlusses zur Einsichtnahme verfügbar zu halten.

 

 

2.  Ergebnis 2007

 

Bezüglich der Ergebnisse wird auf die beigefügten Unterlagen, insbesondere auf die Gesamtergebnisrechnung und die Gesamtfinanzrechnung verwiesen. Hinzuweisen ist vor allem auch auf die Schlussbilanz zum 31.12.2007. Den einzelnen Bilanzpositionen sind die Bilanzwerte der Eröffnungsbilanz zum 01.01.2007 gegenüber gestellt. Korrekturen gegenüber der Eröffnungsbilanz sind im Rahmen des Jahresabschlusses dargestellt und begründet. Auf den Anhang und den Lagebericht wird verwiesen.

 

Dem Anhang sind, den gesetzlichen Vorschriften entsprechend, beigefügt:

 

        Anlagenspiegel

        Verbindlichkeitenspiegel

        Forderungsspiegel

 

Außerdem enthält der Anhang einen

 

        Rückstellungsspiegel sowie

        eine Übersicht über die Instandhaltungsrückstellungen.

 

Als Ergebnis in der Gesamtergebnisrechnung für das

Haushaltsjahr 2007 ergibt sich ein Jahresfehlbetrag in Höhe von               893.384,05 €

 

Dieser errechnet sich wie folgt:

Erträge im Haushaltsjahr 2007                                                                     69.279.480,35 €

Aufwendungen im Haushaltsjahr 2007                                                         70.172.864,40 €

                                                                                                                           893.384,05 €

                                                                                                                                               

Dieser Jahresfehlbetrag ist durch Entnahme aus der Ausgleichsrücklage

auszugleichen.

 

In der Haushaltssatzung für das Jahr 2007 wurde noch

von einem zu deckenden Jahresfehlbetrag in Höhe von                                6.607.540,00 €

ausgegangen.   

 

Somit liegt eine wesentliche Verbesserung in Höhe von                               5.714.155,95 €

vor.

Diese ergibt sich insbesondere durch Mehrerträge bei der

Gewerbesteuer in Höhe von                                                                           3.446.255,15 €

(Ergebnis 2007 21.946.255,15 €, Ansatz = 18.500.000 €),

die bei Aufstellung des Haushaltes 2007 nicht absehbar waren.

 

Auf die weiteren Erläuterungen in den Unterlagen zum Jahresabschluss wird verwiesen.

Anlage/n:

Anlage/n:

 

Unterlagen Jahresabschluss 2007