Vorlage - RAT/1840/2010  

 
 
Betreff: Entwicklungsmaßnahme Loches Platz
Verzicht auf ein weiteres Ausschreibungsverfahren
Status:öffentlich  
Federführend:Amt für Bauverwaltung Bearbeiter/-in: Leßke, Florian
Beratungsfolge:
Ausschuss für Stadtentwicklung, Verkehr und Umweltfragen Vorberatung
01.03.2010 
Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Verkehr und Umweltfragen zur Kenntnis genommen   
Rat der Stadt Entscheidung
08.03.2010 
Sitzung des Rates der Stadt (offen)   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt beschließt,

-          von der Absicht der Veräußerung des Loches Platzes Abstand zu nehmen und

-          auf die Einleitung eines neuen Ausschreibungsverfahrens zur Entwicklungsmaßnahme Loches Platz zu verzichten.

Sachverhalt:

 

Sachverhalt:

 

Mit Datum vom 16.11.2009 (Drucksache-Nr. RAT/1746/2009) hat der Rat der Stadt beschlossen, die Ausschreibung zur Entwicklungsmaßnahme Loches Platz aufzuheben.

 

Allerdings ist das Verfahren damit noch nicht endgültig beendet. Die VOB/A bietet nur drei Möglichkeiten, ein Ausschreibungsverfahren zu beenden:

 

-          Zuschlag

-          Einleitung eines neuen Vergabeverfahrens

-          Verzicht

 

Da das erste Verfahren wegen inhaltlicher Mängel aufgehoben werden musste, ist ein Zuschlag nicht mehr möglich. Als mögliche Handlungsalternativen kommen nur ein neues Verfahren oder der Verzicht in Betracht. In jedem Fall ist es bei europaweiten Vergaben unzulässig, ein einmal begonnenes Verfahren still auslaufen zu lassen.

 

In der aktuellen wirtschaftlichen Situation ist nicht damit zu rechnen, dass ein Ausbau des Einzelhandels an dieser Stelle die notwendigen nachhaltigen Impulse für die Innenstadt setzen kann. Außerdem haben sich in letzter Zeit neue Entwicklungen in der Einzelhandelsstruktur Wermelskirchens ergeben, die das Entwicklungspotenzial des Loches Platzes zusätzlich in Frage stellen.

Daher ist ein Verkauf des Loches Platzes nicht sinnvoll und die Stadt Wermelskirchen sollte Abstand von der Veräußerung nehmen.

 

Um das Verfahren zu einem rechtssicheren endgültigen Abschluss zu bringen, schlägt die Verwaltung vor, auf den Verkauf des Loches Platzes und die Einleitung eines neuen Vergabeverfahrens zu verzichten.

 

 

 

Stellungnahme des Rechnungsprüfungsamtes

 

Das Rechnungsprüfungsamt hat sich in seiner Stellungnahme vom 03.11.2009 zur Beschluss­vorlage „Entwicklungsmaßnahmen Loches Platz; Aufhebung des Ausschreibungsverfahrens“ (RAT/1746/2009) der Auffassung der Verwaltung angeschlossen, das Vergabeverfahren aufzuheben. In dieser Stellungnahme hat das Rechnungsprüfungsamt dargestellt, dass der Auftraggeber den Bewerbern gem. § 26 VOB/A unverzüglich die Gründe für die Aufhebung des Vergabeverfahrens mitzuteilen und gegebenenfalls über die Absicht, ein neues Vergabeverfahren einzuleiten, zu unterrichten hat. Sobald die Entscheidung des Rates über die Aufhebung des Verfahrens vorliegt, ist dies den Bietern unverzüglich mitzuteilen. Dies gilt ebenso für die zukünftige Entscheidung des Rates über das weitere Verfahren.

Mit Schreiben vom 17.11.2009 hat die Verwaltung die Bewerber über die Aufhebung des Vergabe­verfahrens unterrichtet. In einem weiteren Schreiben vom 08./09.12.2009 wurden den Bewerbern die Aufhebungsgründe ausführlich erläutert.

Die Aufhebung des Verfahrens alleine reicht jedoch nicht aus, denn ein Vergabeverfahren kann nur beendet werden durch Zuschlag, Verzicht oder Einleitung eines neuen Verfahrens. Die Bewerber müssen zeitnah über das weitere Vorgehen informiert werden.

Die Entscheidung des Rates ist erforderlich, um das Verfahren ordnungsgemäß abzuschließen.

 

 

 

 

 

 

 

Datum, Unterschrift