Beschlussvorschlag: Der Rat
der Stadt beschließt, -
von
der Absicht der Veräußerung des Loches Platzes Abstand zu nehmen und -
auf
die Einleitung eines neuen Ausschreibungsverfahrens zur Entwicklungsmaßnahme
Loches Platz zu verzichten. Sachverhalt: Mit Datum
vom 16.11.2009 (Drucksache-Nr. RAT/1746/2009) hat der Rat der Stadt beschlossen,
die Ausschreibung zur Entwicklungsmaßnahme Loches Platz aufzuheben. Allerdings
ist das Verfahren damit noch nicht endgültig beendet. Die VOB/A bietet nur drei
Möglichkeiten, ein Ausschreibungsverfahren zu beenden: -
Zuschlag -
Einleitung
eines neuen Vergabeverfahrens -
Verzicht Da
das erste Verfahren wegen inhaltlicher Mängel aufgehoben werden musste, ist ein
Zuschlag nicht mehr möglich. Als mögliche Handlungsalternativen kommen nur ein
neues Verfahren oder der Verzicht in Betracht. In jedem Fall ist es bei
europaweiten Vergaben unzulässig, ein einmal begonnenes Verfahren still
auslaufen zu lassen. In
der aktuellen wirtschaftlichen Situation ist nicht damit zu rechnen, dass ein
Ausbau des Einzelhandels an dieser Stelle die notwendigen nachhaltigen Impulse
für die Innenstadt setzen kann. Außerdem haben sich in letzter Zeit neue
Entwicklungen in der Einzelhandelsstruktur Wermelskirchens ergeben, die das
Entwicklungspotenzial des Loches Platzes zusätzlich in Frage stellen. Daher
ist ein Verkauf des Loches Platzes nicht sinnvoll und die Stadt Wermelskirchen
sollte Abstand von der Veräußerung nehmen. Um
das Verfahren zu einem rechtssicheren endgültigen Abschluss zu bringen, schlägt
die Verwaltung vor, auf den Verkauf des Loches Platzes und die Einleitung eines
neuen Vergabeverfahrens zu verzichten.
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