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Beschlussvorschlag: Der
Rat der Stadt beschließt den Wirtschaftsplan
mit Erfolgsplan, Vermögensplan und Finanzplan für die eigenbetriebsähnliche
Einrichtung „Kattwinkelsche Fabrik“ für das Wirtschaftsjahr 2010 in
der Fassung des vorgelegten Entwurfs (ggf. „unter Berücksichtigung der
nachfolgenden Änderungen...“). Eine
Ausfertigung der Feststellungsseite des Wirtschaftsplanes ist der Niederschrift
der Sitzung des Rates als Anlage beizufügen. Sachverhalt: Allgemeines
Die
Kattwinkelsche Fabrik wird seit dem 01. 01. 1999 als eigenbetriebsähnliche
Einrichtung geführt. Nach den Vorschriften der Eigenbetriebsverordnung -EigVO- in der Fassung der Bekanntmachung vom
05.04.2005 § 14 ist für den Eigenbetrieb ein Wirtschaftsplan zu
erstellen, der aus folgenden Teilen besteht: • Erfolgsplan • Vermögensplan • Stellenübersicht. Nach
§ 18 EigVO ist ein Finanzplan zu erstellen. Der
Entwurf des Wirtschaftsplanes für das Wirtschaftsjahr 2010 mit Erfolgsplan,
Vermögensplan und Finanzplan ist aufgestellt und dieser Sitzungsvorlage als Anlage
beigefügt. Der
Wirtschaftsplan ist in der endgültigen Fassung des Haushaltsplanes 2010 als
Anlage aufzunehmen. Eine Stellenübersicht entfällt, da gem. § 8 Abs. 1 der
Betriebssatzung der Eigenbetrieb Kattwinkelsche Fabrik kein eigenes Personal
beschäftigt. Zur Erfüllung seiner Aufgaben bedient er sich des Personals der
Stadt Wermelskirchen. Die hierfür anfallenden Kosten erstattet die
Kattwinkelsche Fabrik der Stadt Wermelskirchen. Eine
Aufstellung, aus der diese Erstattungsbeträge im Einzelnen ersichtlich sind,
ist dem Vorbericht des Städtischen Haushalts (grüne Seiten), beigefügt. Der
Zuschuss der Stadt Wermelskirchen wurde in Abstimmung mit der Kämmerei
ermittelt. Beratungsfolge Gemäß
§ 4 EigVO hat der Rat der Stadt den Wirtschaftsplan festzustellen. Die
Vorberatung erfolgt durch den Ausschuss für Schule, Sport und Kultur,
Werksausschuss Kattwinkelsche Fabrik. Die
Feststellung ist für die Sitzung des Rates der Stadt am 31.05.2010 vorgesehen. Festsetzungen
im Wirtschaftsplan 2010 Erfolgsplan Im
Erfolgsplan wurden alle Erträge und Aufwendungen aufgenommen. Der
Erfolgsplan für das Wirtschaftsjahr 2010 weist als Jahresergebnis einen
Jahresverlust von € 555.200,00 aus. Nach § 4 EigVO hat der Rat der Stadt
im Zuge der Beschlüsse zum Jahresabschluss 2007 (in 2010) über die
Gewinnverwendung bzw. über die Deckung eines Verlustes, zu entscheiden. Der
Verlust entsteht aufgrund der Abschreibungen (€ 62.000,00), die bei der
Ermittlung des Zuschusses durch den Städtischen Haushalt nicht berücksichtigt
wurden. Der Jahresverlust ist künftig im Rahmen der Schlussbilanzerstellung
durch eine Rücklagenentnahme zu decken. Diese Vorgehensweise stellt aber keinen
liquiditäts-wirksamen Vorgang dar. Sie ist deshalb weder im Vermögens- noch im
Erfolgsplan auszuweisen. Vermögensplan Der
Vermögensplan enthält die vermögenswirksamen Einnahmen und Ausgaben. Bezüglich
der einzelnen Positionen wird auf die Erläuterungen zum Erfolgsplan und zum
Vermögensplan verwiesen. Stellenübersicht entfällt Finanzplan Der
Finanzplan enthält die vermögenswirksamen Einnahmen und Ausgaben des laufenden
Wirtschaftsjahres (2010) und die Planungen für die Jahre 2009 bis 2013. Die
Ausgaben des Vermögensplanes und des Finanzplanes sind für 2010 deckungsgleich. |
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